Mit­ver­si­che­rung von Ver­bre­chen im Rechts­schutz­ta­rif der KS Auxilia

Gemäß vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen aus dem Jah­re 2013 han­delt es sich bei 13% aller straf­recht­lich rele­van­ten Tat­be­stän­de um so genann­te Fahr­läs­sig­keits­de­lik­te, bei 66% um Ver­ge­hen, die nur vor­sätz­lich began­gen wer­den kön­nen (auch wenn sie tat­säch­lich fahr­läs­sig began­gen sein soll­ten) und bei 21% um Ver­bre­chen. Auch Ver­bre­chen sind nur vor­sätz­lich begeh­bar. Die übli­chen Rechts­schutz­de­ckun­gen am Markt bie­ten Ver­si­che­rungs­schutz nur für Fahr­läs­sig­keits­de­lik­te und schlie­ßen zumin­dest im Rah­men eines Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz sol­che Ver­ge­hen mit ein, bei denen ein Vor­satz nicht nach­ge­wie­sen wer­den kann. wei­ter­le­sen…

Pro­duk­te im Fokus: Unter­halts- und Ehe­rechts­schutz der Arag

Eine Beson­der­heit der Arag ist die Mög­lich­keit, sei­nen Rechts­schutz­ver­trag zu § 26 ARB 2015 um Ehe- und Unter­halts-Rechts­schutz zu erwei­tern. Ver­gleich­ba­rer Ver­si­che­rungs­schutz wird vom Wett­be­werb nicht ange­bo­ten. wei­ter­le­sen…

Horst Dietz, Sven Fischer und Chris­ti­an Gier­schek: „Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Kommentar.“

Der Betriebs­scha­den­aus­schluss für Schä­den durch Nutz­feu­er, der hier frü­her oft ein­ge­wandt wur­de, ist nach neue­rer Ansicht nicht mehr anzu­wen­den, womit Fol­ge­schä­den von Betriebs­schä­den nun­mehr „anders als der Wär­me aus­ge­setz­te Sachen vom Betriebs­scha­den­aus­schluss nicht erfasst und infol­ge­des­sen vom Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rer ent­schä­digt wer­den müs­sen.“ (S. 51 Rn. 119. Sie­he auch S. 52 Rn. 120 ff.). Eben­falls bedeut­sam kann die Kom­men­tie­rung zu Lei­tungs­was­ser­schä­den auf­grund schad­haf­ter Sili­kon­fu­gen einer Dusche sein (sie­he S. 78 Rn. 91). wei­ter­le­sen…