Zur Mitversicherung von Impfschäden durch Impfungen gegen Covid-19 im Rahmen der Unfallversicherung
Risiko & Vorsorge: Im Rahmen Ihrer Unfallproduktlinien Unfall „NV Unfallmax. 4.0“ und „NV Unfallmax. 4.0 bessergrün“ sind gemäß Information an Ihre Makler vom 09.04.2021 nunmehr Impfschäden gegen SarsCoV‑2 bedingungsgemäß eingeschlossen. Die experimentellen Gentherapien von BioNTech bzw. Moderna wurden in Deutschland bislang NICHT zugelassen, sondern notzugelassen bzw. bedingt zugelassen (siehe hierzu z.B. https://critical-news.de/moderna-nebenwirkungen-und-oeffentliche-erwartungen-teil‑1/). Besteht bedingungsgemäß uneingeschränkter Versicherungsschutz für Impfreaktionen und Impffolgeschäden für alle bei Ihnen in der Unfallversicherung versicherbaren Leistungsarten auch bei Einsatz dieser so genannten Impfstoffe?
Daniel Feddermann: Wenn eine versicherte Person nach einer erfolgten Schutzimpfung gegen Infektionen eine Gesundheitsschädigung erleidet, gilt diese Impfung ebenfalls als Unfallereignis. Dies gilt bei unserer Gesellschaft für alle Impfstoffe, welche für die Schutzimpfung gegen Infektionen (z. B. Sars-CoV‑2) eingesetzt werden.
Somit besteht Versicherungsschutz für alle versicherten Leistungen von Krankenhaustagegeld bis Todesfallleistung.
Risiko & Vorsorge: Ist der Leistungsfall nachgewiesen, ohne dass ein Impfschaden durch eine dritte Stelle (z. B. den deutschen Staat oder den Impfhersteller) anerkannt sein muss?
Daniel Feddermann: Als Nachweis erwarten wir eine Bestätigung durch einen Arzt, dass durch diese Impfung eine über das normale Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung eingetreten ist.
Risiko & Vorsorge: Kann der Leistungsfall durch einen Teilbeweis im Sinne von § 287 ZPO mit Beweiserleichterungen erbracht werden oder ist für die Anerkennung eines Leistungsfalls ein Vollbeweis erforderlich? Sofern Sie Beweiserleichterungen zulassen sollten: welche Nachweise hat Ihnen der Kunde mindestes zu erbringen (z. B. Impfcharge, Aufklärungsfragebogen, Unterschrift des Impfenden / des aufklärenden Arztes)?
Daniel Feddermann: Wie bereits mitgeteilt, muss der Kunde einen Nachweis, in Form von einer schriftlichen Bestätigung durch einen Arzt, erbringen.
Risiko & Vorsorge: Mittlerweile ist aus verschiedenen Ländern eine große Zahl von Impfschäden sowie Todesfällen bekannt, die sicher oder möglicherweise mit den Impfungen im Kontext stehen. Dänemark hat sogar die Impfungen mit AstraZeneca sowie Johnson & Johnson verboten. Moderna war zumindest zeitweise in Kalifornien verboten. Siehe z. B. https://critical-news.de/moderna-teil-5-neudefinition-impfstopp/.
Langzeitfolgen der neuartigen Covid-19-Impfstoffe sind verständlicherweise noch nicht bekannt. Hieraus ergeben sich vielfältige Fragen, zunächst einmal: Übernehmen Sie Versicherungsschutz auch für den Fall, dass eine versicherte Person in Folge einer Impfung / Gentherapie nachgewiesenermaßen zeugungsunfähig bzw. unfruchtbar werden sollte?
Daniel Feddermann: Wenn die Zeugungsunfähigkeit bzw. Unfruchtbarkeit nachgewiesener Maßen auf die Impfung zurückzuführen ist, besteht Versicherungsschutz. Dies gilt, wie in unserer Ergänzung beschrieben, für Schutzimpfungen gegen Infektionen.
Risiko & Vorsorge: Innerhalb welcher Frist ab Impfung ist der Leistungsfall per Teilbeweis bzw. Vollbeweis nachzuweisen?
Daniel Feddermann: Hierfür gelten die bedingungsgemäßen Fristen, welche vom jeweiligen Produkt abhängig sind. Es gibt keine speziellen Fristen für die Impfschäden.
Risiko & Vorsorge: Wer ist der Rückversicherer der NV-Versicherungen, sofern es zu einer unerwartet hohen Zahl an Leistungsfällen kommen sollte oder tragen Sie als Versicherer dieses Risiko vollständig ohne Rückgriff auf einen Rückversicherer?
Daniel Feddermann: Die Rückversicherung der NV-Versicherungen ist die E+S, welche bei einer unerwartet hohen Zahl an Leistungsfällen aufkommt.
Risiko & Vorsorge: Wie oft haben Sie in der Vergangenheit Kunden Leistungen wegen anderer Impfschäden erbracht und wie lange hat es durchschnittlich zwischen Schadenmeldung und Schadenauszahlung gedauert?
Daniel Feddermann: Nach Rücksprache mit dem Abteilungsleiter der Schadenabteilung ist uns bisher kein Schaden bekannt, der auf Impfreaktionen zurückzuführen ist.
Risiko & Vorsorge: Welche Vorteile sehen Sie in Ihrer bedingungsseitigen Mitversicherung von Impfschäden gegen Covid-19 im Vergleich zu Ihren Wettbewerbern?
Daniel Feddermann: In unserem Fokus steht immer die bestmögliche Absicherung unserer Kunden. Wir, die NV-Versicherungen VVaG, haben den Versicherungsschutz zu Schutzimpfungen in der Unfallversicherung erweitert, um damit auf die Bedürfnisse am Markt einzugehen und unsere Kunden damit fairen und kostengünstigen Schutz zu bieten. Die Prämien für die Unfallversicherung bleiben unverändert. Die Ergänzung zur Klausel „Schutzimpfungen“ gilt auch für alle bestehenden Unfallversicherungsverträge, bei denen die Klausel „Schutzimpfungen“ bereits mitversichert war.
Risiko & Vorsorge: Herzlichen Dank für das Interview.