Die Haftpflichtkasse VVaG bietet ihre Pferdehalterhaftpflichtversicherung als Einfach Komplett“ mit den Deckungssummen 10, 20 bzw. 50 Mio. Euro Deckungssumme an. Dabei besteht eine maximale Deckung von 10 Mio. Euro je geschdigter Person. Der Versicherungsschutz besteht generell ohne Maximierung, allerdings sind einzelnen Leistungen zweifach‑, die Mitversicherung des Umweltschadenrisikos ist einfach maximiert.
Die aktuellen Bedingungen tragen den Stand 01.2021 (AHB), 06.2018 (Besondere Bedingungen), 06.2018 (Zusatzbedingungen fr die Versicherung von Schadenersatzrechtsschutz als Ergnzung zur Ausfalldeckung) bzw. 10.10.2017 (Satzung).

Groe Vielzahl an Rabattmerkmalen
Die Prmienhhe bercksichtigt das Stockma der zu versichernden Pferde (bis bzw. ber 148 cm). Ein Rabatt ist mglich bei Wahl eines Selbstbehalts von 125 Euro je Schaden. Bei Bestehen oder gleichzeitiger Beantragung einer Unfall- oder Hausratversicherung bei der Haftpflichtkasse wird ein Bndelnachlass von 5 Prozent gewhrt bzw. von 10 Prozent, wenn sowohl eine Hausrat- als auch eine Unfallversicherung entsprechend bestehen oder beantragt werden.
Kunden, die ihre vollstndige E‑Mail-Adresse angeben und bereit sind, ihren gesamten Schriftwechsel ausschlielich elektronisch zu fhren, knnen einen Papierlos-Nachlass in Hhe von 10 Prozent beanspruchen.
Gewhrt wird ein zustzlicher Lebensnummer- und Vorschadennachlass von 10 Prozent, wenn gegenber dem Versicherungsnehmer als Tierhalter in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung keine Haftpflichtansprche geltend gemacht wurden und dem Versicherer eine gltige Lebensnummer zu den versicherten Pferden bei Antragsstellung angegeben wird.
Manche Tiere ohne Lebensnummer
Das UELN-System (UELN universelle Equiden-Lebensnummer) wurde weltweit zwischen den grten Pferdezucht- und ‑turnierorganisationen vereinbart. Es wurde auf Initiative der World Breeding Federation for Sport Horses (WBFSH), des International Stud-Book Committee (ISBC), der World Arabian Horse Organization (WAHO), der European Conference of Arabian Horse Organisations (ECAHO), der Confrence Internationale de l’Anglo-Arabe (CIAA), der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) und der Union Europenne du Trot (UET) entwickelt; Informationen zu diesem System sind auf der UELN-Website verfgbar[1].
Aus der Lebensnummer lassen sich u.a. das Herkunftsland, der Zuchtverband als auch das Geburtsjahr ableiten. In der Praxis gibt es aber immer wieder Pferdehndler, die die erforderlichen Papiere nicht an den neuen Besitzer aushndigen, so dass der Nachweis der korrekten Lebensnummer nicht immer erbracht werden kann.
Maximale Deckung maximal 122,57 Euro pro Jahr
Der Mindestbeitrag betrgt in Verbindung mit einem Lastschrifteinzug 11,90 Euro je vereinbarter Rate. Vereinbart wird pauschal eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. Bei Vereinbarung einer Deckungssumme von 50 Millionen Euro kostet Versicherungsschutz fr ein Reitpferd ab 1,48 Stockma ohne Selbstbehalt und ohne zustzliche Rabatte 122,57 Euro brutto jhrlich.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gehrt zu den leistungsstrksten Tarifen dieser Sparte am deutschen Markt und wird auch 2021 von Witte Financial Services unverndert mit Silber bewertet.
Ausgewhlte Vorteile des Tarifs Einfach Komplett der Haftpflichtkasse
- Einschluss einer erweiterten Vorsorgedeckung fr Leistungen, die bei Eintritt eines Schadenfalles zwar nicht ber die Haftpflichtkasse, aber ber einen dann in diesem Punkt leistungsstrkeren in Deutschland zugelassenen Wettbewerber versichert wren. Dabei gelten als Ausschlsse z.B. Leistungen ber die gesetzliche Haftung hinaus.
- Garantie, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Kunden von den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV abweicht (GDV-Garantie)
- Innovationsklausel, allerdings mit den unten beschriebenen Einschrnkungen. In der Vergangenheit wurde die Anwendbarkeit der Innovationsklausel vom Versicherer sehr kundenfreundlich ausgelegt.
- Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen bis zum vollendeten 12. Lebensmonat
- Beschdigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstcken, Gebuden, Wohnungen, Wohnrumen und Rumen in Gebuden bis 5 Mio. Euro.
- Beschdigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Stallungen, Reithallen, Weiden, an Kutschen und Schlitten sowie an Hunde- und Pferdetransportanhngern bis 10.000 Euro. Dabei gilt eine zweifache Maximierung pro Jahr. Ofenstallungen und Paddocks werden nicht ausdrcklich benannt, seien aber laut Versicherer im Sinne von Ziffer 17.3 BBR unter Stallungen, Reithallen, Weiden mitversichert
- Mitversichert ist die private Nutzung versicherter Pferde zu therapeutischen Zwecken
- Mitversicherung von bergangsfhigen Regressansprchen von Sozialversicherungstrgern, privaten Krankenversicherern und privaten/ffentlichen Arbeitgebern, nicht jedoch ausdrcklich auch von Dienstherren. Laut Versicherer seien auch diese Regressansprche als versichert anzusehen
- Mitversichert ist das Fremd- und Gastreiterrisiko inklusive der Ansprche der Reittiernutzer gegen den Versicherungsnehmer, nicht jedoch, wenn es sich bei diesen um Angehrige in huslicher Gemeinschaft handelt. Sofern es sich um Angehrige in huslicher Gemeinschaft handelt besteht fr diese der oben beschriebene Versicherungsschutz fr bergangsfhige Regressansprche
- Mitversichert sind Reitbeteiligungen inklusive der Ansprche der Reitbeteiligten gegen den Versicherungsnehmer
- Fr vorbergehende Auslandsaufenthalte besteht weltweiter Versicherungsschutz bis zu fnf Jahren, innerhalb Europas ohne zeitliche Befristung.
- Im Rahmen von Auslandsaufenthalten weltweite Mitversicherung von Strafkautionsdarlehen bis 100.000 Euro
- Einschluss einer Forderungsausfalldeckung auch bei vorstzlicher Schdigung durch den Dritten in seiner Eigenschaft als Tierhalter oder ‑hter. Der Versicherungsschutz gilt fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden ohne Mindestschadenhhe. Die Leistungspflicht der Haftpflichtkasse tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer und/oder die mitversicherte/n Person/en gegen den Dritten vor einem Gericht eines Mitgliedstaates der Europischen Union, Norwegens, der Schweiz, Liechtensteins oder Islands ein rechtskrftig vollstreckbares Urteil wegen eines Haftpflichtschadens erstritten haben und Vollstreckungsversuche gescheitert sind. Somit besteht branchenblich keine weltweite Geltung fr die Forderungsausfalldeckung.
- Mitversichert ist Rechtsschutz zur Durchsetzung der Ansprche im Rahmen der Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhhe nach dem Geltungsbereich der Forderungsausfalldeckung.
- Zustzlich besteht als Besonderheit des Anbieters aktiver Rechtsschutz im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung fr die Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz und Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
- Mitversicherung von Mediatons-Rechtsschutz bis 3.000 Euro pro Rechtsschutzfall bzw. 6.000 Euro pro Kalenderjahr.
- Laut 4 der Satzung erhebt die Haftpflichtkasse keine Nachschsse von den Mitgliedern ihres Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit
Ausgewhlte Nachteile des Tarifs Einfach Komplett der Haftpflichtkasse
- Keine bedingungsseitige Garantie, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Kunden von den verbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abweicht (Arbeitskreis-Garantie). Laut Versicherer seien diese Anforderungen bereits erfllt. Eine ausdrckliche Aufnahme erfolge mit der nchsten berarbeitung der Bedingungen.
- Innovationsklausel gilt nach dem Wortlaut der Bedingungen nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschlielich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden fhren knnte. Laut Versicherer greife die Innovationsklausel des Versicherers auch dann, wenn der neue Tarif Verschlechterungen aufweise. Fr Bestandsvertrge wrden nur die Vorteile bernommen. Hierzu wird ausgefhrt, dass es ein zugrunde liegendes Bedingungswerk gbe. Mit Bedingungen sind die einzelnen Klauseln gemeint. Eine Verschlechterung in dem Bedingungswerk fhrt daher nicht dazu, dass die Innovationsgarantie nicht mehr greift.
- Bei Wahl der 50 Mio. Euro Deckung ist die Vorsorgedeckung begrenzt auf 20 Millionen Euro
- Keine bedingungsseitige Klarstellung zur Mitversicherung von Wander- und Distanzritten. Nach dem Wortlaut der Bedingungen sind diese allerdings als versichert anzusehen. So weist der Versicherer zurecht darauf hin, dass kein Ausschluss fr die Mitversicherung des Risikos bestehe.
- Keine bedingungsseitige Klarstellung zum Fhren von Handpferden. Laut Versicherer sei dieses Risiko jedoch aufgrund des fehlenden Ausschlusses versichert.
- Keine Mitversicherung versicherter Pferde zu Vereinszwecken oder Zwecken eines auch privaten und unentgeltlichen Reitunterrichts
- Keine Mitversicherung von Opferhilfe als Ergnzung zur Forderungsausfalldeckung
- Fr Schden nach dem Umweltschadengesetz besteht ein Sublimit von 3 Millionen Euro. Diese besteht branchenblich ohne die Zusatzbausteine 1 (Schden am eigenen Grundstck, auch an Gewssern inklusive am Grundwasser) und 2 (analog Zusatzbaustein 1, allerdings ohne, dass eine Gefahr fr die menschliche Gesundheit vorliegen muss).
- Keine Besitzstandsgarantie
- Aus den Bedingungen nicht ersichtlich ist eine Exzedenten- bzw. Konditions-Differenz-Deckung, auf Anfrage mglich. Der Beitrag hierfr betrgt 50 Prozent der Nettojahresprmie. Der Versicherungsschutz wird fr bis zu 12 Monate gewhrt.
- Kein Verzicht auf Anrechnung einer Mithaftung (z.B. bei Schden Pferd gegen Pferd oder Pferd gegen Hund)
- Keine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
- Keine Mitversicherung von Bergungs- und Rettungskosten fr versicherte Pferde
- Keine Mitversicherung von Mietsachschden an mobilem Reitzubehr (z.B. Stteln, Reithelmen. Trensen, Gerten)
- Keine Mitversicherung von Schden an fremden gemieteten, geliehenen, gepachteten oder in Obhut genommenen Pferdeboxen. Laut Versicherer bestehe fr Schden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten, nicht jedoch von in Obhut genommenen, Pferdeboxen Versicherungsschutz. Dieser leite sich von Ziffer 1.7.3 fr Stallungen ab und besteht folglich bis in Hhe von 10.000 Euro mit zweifacher Maximierung pro Jahr
- Keine Neuwertentschdigung
- Keine Mitversicherung von Tierarztkosten nach Verletzung versicherter Pferde durch einen fremden Hund oder Tter, der nicht ohne erheblichen Aufwand zu ermitteln ist
- Keine Versehensklausel fr versehentliche Obliegenheitsverletzungen. Die Aufnahme einer solchen Klausel sei laut Versicherer fr die nchste berarbeitung des Bedingungswerkes geplant
- Keine bernahme der Kosten fr Notttung und Tierkrperbeseitigung versicherter Pferde
- Keine Mitversicherung des Todes versicherter Tiere innerhalb Deutschlands durch Wolfsriss oder eine widerrechtlich handelnde Person (sog. Pferderipper)
- Keine Mitversicherung von Haftpflichtansprchen gegen den Versicherungsnehmer aus dem Abhandenkommen von fremden gemieteten, geliehenen oder in Obhut genommenen Sachen (z.B. gemieteten Pferdetransportanhngern)
- Keine verbesserte Kfz-Klausel (z.B. bernahme von Kaskoschden bzw. der Rabatthochstufung in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung)
- Mitversicherung von Haftpflichtansprchen gegen den Versicherungsnehmer aus der Teilnahme am Unterricht eines Pferdevereins/ einer Reitschule, hierbei keine Klarstellung inwiefern auch die persnlichen Haftpflichtansprche der anderen Teilnehmer mitversichert wren. Laut Versicherer seien diese im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht als versichert anzusehen
- Keine Klarstellung, inwiefern fr den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz als privater Hobby-Pferdezchter besteht. Laut Versicherer seien das Risiko als versichert anzusehen. Dies gelte auch fr gewollte und ungewollte Deckakte, sofern keine gewerbliche Zucht betrieben wird
- Bei unterjhriger Zahlweise Ratenzahlungszuschlag von 7 Prozent bei monatlicher, 5 Prozent bei vierteljhrlicher bzw. 3 Prozent bei halbjhrlicher Zahlweise
[1] Amtsblatt der Europischen Union „DURCHFHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/262 DER KOMMISSION vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gem den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (Equidenpass-Verordnung)“ vom 03.03.2015, S. 9 N. 61. Aufzurufen unter https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjA_sSUyMHuAhXatqQKHaNjBNEQFjAAegQICRAC&url=https%3A%2F%2Fwww.ml.niedersachsen.de%2Fdownload%2F109312%2FEquidenpassVerordnung.pdf&usg=AOvVaw0IWG31VO-a0nmXFb6LzxtO, zuletzt aufgerufen am 29.01.2021 um 17:35 Uhr