Interview: Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski zur Impfpflicht gegen Masern
Das sog. Masernschutzgesetz sieht leider vor, dass auch Kombinationsimpfstoffe akzeptiert werden müssen. Das ist auch einer der sehr vielen verfassungsrechtlichen Angriffspunkte gegen das Gesetz. Die Pharmaindustrie entscheidet damit faktisch, ob man selber oder das eigene Kind gegen drei, fünf oder sieben Krankheitserreger geimpft werden muss. Es gibt noch eine Möglichkeit, über das Ausland einen Einzelimpfstoff zu erhalten oder sich im Ausland mittels Einzelimpfstoffs impfen zu lassen und dann einen Maserntiter-Nachweis hier in Deutschland bei einem deutschen Arzt bestimmen zu lassen. Aber das ist natürlich extrem umständlich und auch teuer und wird für die allermeisten Eltern und deren Kindern keine praktikable Möglichkeit sein, das verfassungswidrige Masernschutzgesetz legal zu umgehen. weiterlesen…