Seit Dezember 2021 bietet die Alte Leipziger Versicherung AG ihren Kunden eine deutlich überarbeitete Wohngebäudeversicherung auf Basis 1914 in den Tarifstufen compact, classic und comfort an.
Jede dieser Tariflinien kann durch mehrere Bausteine ergänzt werden:
- Weitere Naturgefahren (Elementargefahren). Sehr positiv ist, dass die Mitversicherung dieses Bausteins im Tarifrechner vorbelegt ist
- Paket Photovoltaik
- Tarif #selbermacher
- Paket Garten & Co.
- Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief für Ein- und Zweifamilienhäuser
- Tarif #papierlos
Der Tarif ist konzipiert für Ein‑, Zwei- und Mehrfamilienhäuser. Dabei haben sich die Tarifzonen selbst gegenüber dem Vorgängertarif nach Unternehmensangaben nicht geändert. Eine Mindestwohnfläche ist im Tarifrechner nicht anzugeben.
Die Wohnfläche wird vom Versicherer dabei wie folgt definiert:
„Wohnfläche ist die Grundfläche einer Wohnung einschließl. der Hobbyräume, ausgenommen sind dabei jedoch Treppen, Keller- und Speicherräume (soweit nicht zu Wohn- und Hobbyzwecken ausgebaut), Balkone, Loggien und Terrassen.“
Weiter heißt es in den Antragsunterlagen:
„Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn sie nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet oder aus dem Miet- bzw. Kaufvertrag entnommen wurde.“
Nebengebäude „auf demselben Grundstück mit den gleichen Eigenschaften wie das Hauptgebäude, jedoch keine Garten- und Gewächshäuser“ sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung mitversichert. Bis zu einem Wert von 5.000 Euro sind dabei prämienfrei versichert. Darüber hinaus ist eine Mitversicherung bis zu einem Wert von 50.000 Euro gegen Zuschlag möglich und der Wert in eine Versicherungssumme Wert 1914 umzurechnen. Dabei richtet sich die Bauartklasse nach der Bauartklasse des Hauptgebäudes. Für Nebengebäude über 50.000 Euro ist eine separate Wohngebäudeversicherung erforderlich. Inwiefern auch gewerblich oder landwirtschaftlich bzw. ehemals gewerblich oder landwirtschaftlich genutzte Gebäude versicherungsfähig sind, ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar. Hierzu äußert sich der Versicherer wie folgt:
„Wir zählen diese zu den sonstigen Nebengebäuden und können diese im Rahmen der oben genannten Grenze/ Bedingungen versichern. Eine Ausnahme bilden bei uns „Besondere Bauwerke“ wie z. B. Bootsanleger, Bootshäuser, Bootsstege, Brunnen mit Dach, Vogelvolieren, die wir nur von Fall zu Fall nach Einzelanfrage versichern.“
Auch Garagen und Carports sind bei der Berechnung der Versicherungssumme ausdrücklich zu berücksichtigen.
Gewächshäuser bis zu einer Nutzfläche von 10 Quadratmetern, die zu einem Ein– / Zweifamilienhaus gehören, sind im Tarif classic bis 10.000 Euro, im Tarif comfort ohne Höchstgrenze mitversichert. Bei Mehrfamilienhäusern besteht nur im Tarif comfort eine Mitversicherung nur bis 500 Euro.
Gartenhäuser sind nur in den Tarifen classic und comfort mitversichert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser besteht eine Mitversicherung bis in Höhe von 10.000 Euro bzw. bis zur Versicherungssumme, für Mehrfamilienhäuser bis in Höhe von 5.000 Euro bzw. 10.000 Euro.
Versicherungsschutz ist nur für ständig bewohnte Wohngebäude möglich. Hierzu heißt es im Tarifrechner wie folgt:
„Ein Gebäude ist ständig bewohnt, wenn sich an mindestens 5 Tagen in der Woche über Nacht eine dazu berechtigte, erwachsene Person in diesem Gebäude aufhält. Dies entspricht 4 Übernachtungen.“
Eine Klarstellung zu längeren Abwesenheiten, so etwa bei Urlaubsreisen, ist bedingungsseitig und im Antragsrechner nicht gegeben. Der Versicherer äußert sich hierzu wie folgt:
„Danke für den Hinweis. Wir werden eine Anpassung des Textes im Infobutton prüfen. Urlaubsreisen beeinträchtigen nicht den Status „ständig bewohnt“.“
Für den Einschluss weitere Elementargefahren ist nur für Gebäude der Bauartklassen / Fertighausgruppen 1 oder 2 möglich. Auch hierzu äußert sich das Unternehmen:
„Wir sind momentan in Prüfung, ob wir Elementarschutz in Zukunft auch für BAK und FHG 3 anbieten möchten. Aktuell ist Ihre Aussage allerdings bis auf Weiteres richtig.“
Nicht möglich ist der Einschluss des Pakets Elementargefahren bei zwei oder mehr Elementarschäden in den letzten 10 Jahren vor Antragsstellung. Die Höchstentschädigung infolge Schäden durch erweiterte Elementargefahren beträgt 1.500.000 Euro.
Im Rahmen der Mitversicherung von Elementarschäden hat sich der Versicherungsnehmer an jedem Schaden mit einer Selbstbeteiligung von 10 Prozent, mindestens 500 Euro, maximal 5.000 Euro, zu beteiligen. Es gilt eine Wartezeit von 4 Wochen. Diese Wartezeit gilt nach den vorliegenden Unterlagen auch dann, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversicherung gegen alle bei der Alte Leipziger vereinbaren Elementargefahren bestanden hat.
Der Versicherer bestätigt hierzu abweichend, dass laut Aufdruck im Versicherungsschein auf eine Wartezeit verzichtet werden, sofern eine vergleichbare Vorversicherung bestehe und sofern zwischen Antragsstellung und Versicherungsbeginn ein Zeitraum von mindestens 4 Wochen liege.
Für vorschadenbelastete Gebäude heißt es im Angebotsrechner wie folgt:
„Bei Gebäuden mit Vorschäden (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) in den letzten 5 Jahren (mehr als 5 Vorschäden und/ oder Schadenquote > 60 % bezogen auf die künftig zu zahlende Prämie bei der Alte Leipziger) ist eine Abstimmung mit dem Bereich Vertragsservice Privatschutz (prs-vp) notwendig.“
Hierbei bleibt unklar, ob es sich um die zukünftig zu zahlende Prämie bezogen auf ein oder auf fünf Jahre handeln soll. Der Versicherer stellt hierzu auf Nachfrage klar:
„Es ist nur die ermittelte Jahresprämie zu berücksichtigen, die ins Verhältnis des zum Schadenbedarf der letzten 5 Jahre gesetzt wird. Gab es bspw. 3 Schäden mit Schadenzahlungen von insgesamt 1.500 EUR, so wird der Schadenbedarf von 300 EUR zur berechneten Jahresprämie gesetzt. Liegt die Quote bei über 60 %, so erfolgt eine individuelle Prüfung durch die Fachabteilung. Auch hier prüfen wir, ob wir das im Info-Button evtl. besser beschreiben können.“
Für Gebäude mit einem Baujahr vor 1960 sind zusätzliche Angaben zum Sanierungsstatus sowie dazu erforderlich, ob das zu versichernde Wohngebäude ggf. unter Denkmalschutz steht. Da im Antrag bei jüngeren Gebäuden nicht danach gefragt wird, ob sie unter Denkmalschutz stehen, dürfte eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß A 23−1.6 nach den Bedingungen für die meisten Kunden überraschend sein. Der Versicherer positioniert sich hierzu abweichend wie folgt:
„Es gibt keine Nachmeldefrist für Gebäude ab Baujahr 1960. Neuerer Denkmalschutz z. B. aus den 80er Jahren wird von uns weniger kritisch gesehen.“
Weiter führt die Alte Leipziger aus:
„Das ergibt sich aus unserer Sicht aus dem rechtlichen Rahmen, den wir mit dem Antrag sozusagen abstecken.
Im Antragsverfahren stellen wir die Frage nach Denkmalschutz nur für Gebäude, die älter als Baujahr 1960 sind.
Eine Prüfung im Nachgang findet bei uns nicht statt. Und auch wenn uns die Information z. B. im Schadenfall erreichen würde, so hat dies keine Konsequenz.“
Positiv ist, dass es laut Angebotsrechner keine generellen Einschränkungen der Versicherbarkeit für Gebäude mit Lehmbalkendecken gibt.
Branchenüblich ist das Gebäudealter prämienerheblich. Eine bedingungsseitige Tabelle, aus der der Einfluss des Baujahres auf die Beitragshöhe hervorgehen würde, ist nicht vorhanden. Berechnet man Beispiele im Angebotsrechner, so sind Rabatte bis etwa 40 % möglich, wobei der Rabatt sich um etwa 1 Prozent pro Jahr reduziert.
Um den Zahlbeitrag zu senken, besteht des Weiteren die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung für den Schadenfall zu vereinbaren. Zur Auswahl stehen die Selbstbehaltsvarianten 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro bzw. 1.000 Euro. Aus dem Angebotsrechner ist ein möglicher Bündelnachlass nicht ersichtlich.
Eine weitere Möglichkeit der Beitragsreduzierung biete der optionale #papierlos-Nachlass. Sofern die Vertragskommunikation hier allein über die Kunden-App fin4u erfolgt, bietet der Versicherer einen variablen Beitragsnachlass in Höhe von ca. 8 Prozent bis etwa 12 Prozent.
Etwas tatsächliches Neues ist die optionale Wahl des Tarifs #selbermacher. Dieser richtet sich an Kunden, die Schäden selbst oder in Nachbarschaftshilfe reparieren lassen wollen. Bei Wahl des Tarifes gilt pauschal eine Selbstbeteiligung von 600,00 Euro als vereinbart. Diese entfällt vollständig, wenn der Versicherungsnehmer Arbeiten (Gewerke) für die schadenbedingte Wiederherstellung (z. B. Boden‑, Maler- oder Tapezierarbeiten – auch die Vorabreiten hierzu zählen als ein eigenes Gewerk) selbst durchführt, wobei jedoch mindestens zwei der benannten Gewerke selbst ausgeübt werden müssen (also z. B. Malen und die Vorbereitungsarbeiten hierzu). Für nicht benannte Gewerke (Arbeiten) fällt die Selbstbeteiligung grundsätzlich nicht an. Gewerke, die für die Durchführung erweiterte Fachkenntnisse verlangen (wie z. B. Arbeiten an Rohren der Wasserversorgung) sind ausdrücklich nicht Teil des Tarifes. Die generell vereinbarte Selbstbeteiligung von 600,00 Euro fällt damit für diese Tätigkeiten folglich auch nicht an.
Der Versicherungsnehmer erhält für die von ihm selbst erbrachten Leistungen einen pauschalen Stundenlohn von 20,00 Euro zuzüglich fester Materialkosten von z. B. 50 Euro für Malerarbeiten oder 60,00 Euro für Fliesenarbeiten. Der Versicherungsnehmer kann auch – mit Unterstützung des Versicherers – eine Lüftungspauschale von 150,00 Euro beanspruchen, wenn schadenbedingt eine Trocknung versicherter Räume notwendig sein sollte.
Eine Rabattierung von ca. 5 % wird geboten, wenn der Versicherungsnehmer seine Beiträge per Lastschrift anstatt per Rechnung bezahlt.
Eine weitere Rabattierungsmöglichkeit ist der Einbau des Wasserleck Protect Systems. Kunden der Alte Leipziger erhalten dieses mit 20 % Rabatt und erhalten dafür einen Nachlass auf die Wohngebäudeversicherung von 10 %.
Für eine unterjährige Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag von 3 Prozent für halbjährliche bzw. 5 Prozent für vierteljährliche sowie monatliche Zahlweise erhoben.
Nettotarife werden von der Alte Leipziger nicht angeboten.
Das ordentliche Kündigungsrecht beträgt drei Monate zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres. Abweichend davon können die Vorversicherer- und die Best-Leistungs-Garantie jederzeit mit Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs comfort aus dem Hause Alte Leipziger
- Genereller Verzicht auf Anrechnung einer etwaigen Unterversicherung bei Schäden bis 5.000 Euro
- Mitversicherung unbenannter Gefahren mit 300 Euro Selbstbehalt im Schadenfall
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung von gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften sowie Obliegenheitsverletzungen nach A 22 – 1 AL-VGB 2016 bis in Höhe von 5.000 Euro. Dies gilt abweichend nicht für optionale Bausteine (z. B. das optionale Photovoltaikpaket). Ebenfalls ausgeschlossen ist die grob fahrlässige Verletzung der Meldung von Gefahrerhöhungen.
- Für Gebäude im Rohbau kann eine optionale Feuer‑, Leitungswasser- sowie Sturm-/Hagel-Rohbauversicherung mit Versicherungsschutz während der Bauphase für maximal 36 Monate vereinbart werden. Nicht versicherbar sind hierüber jedoch Schäden durch erweiterte Elementargefahren (z. B. Überschwemmung, Erdbeben oder Erdsenkung) oder unbenannte Gefahren
- Mitversicherung von Schäden durch Windbewegungen ohne Mindestwindstärke. Kein Ausschluss für Schäden durch Durchzug.
- Mitversicherung von Schäden durch Schmelz- und Regenwasser bis 5.000 Euro einschließlich eines hierdurch bedingten Rückstaus (ergibt sich durch Verweis auf A 4−5.4 AL-VGB 2016 im Rahmen der Leistungserweiterung).
- Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen
- Mitversicherung benannter baulicher Grundstücksbestandteile ohne Sublimit (z. B. Carports, Grundstückseinfriedungen inkl. Hecken, Hof- und Gehwegsbefestigungen, Hundehütten und ‑zwinger)
- Einschluss einer Best-Leistungs-Garantie. Kündigung der Klausel jederzeit mit Frist von drei Monaten möglich
- Einschluss einer Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie). Der Zeitraum zwischen Erlöschen des unmittelbaren Vorvertrags und dem Beginn des Vertrages bei der Alte Leipziger darf nicht mehr als drei Monate betragen. Kündigung der Klausel jederzeit mit Frist von drei Monaten möglich
- Der Versicherer garantiert, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen den Kunden nicht schlechter stellen als die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Stand 15.11.2018 (GDV-Garantie)
- Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom 13.12.2018 abgewichen wird (Arbeitskreis-Garantie)
- Konditionsdifferenzdeckung (Versicherungsschutz für Ereignisse, die bestehenden Vertrag des Wettbewerbers nicht oder nicht in vollem Umfang versichert sind) für einen Zeitraum von 15 Monaten, nicht jedoch eine ergänzende Summendifferenzdeckung .(Versicherungssummendifferenz zwischen dem Vertrag bei der Alte Leipziger und dem bestehenden Versicherer). Die Mitversicherung gilt auch für im Vorvertrag nicht mitversicherte erweiterte Elementargefahren.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit bis max. 12 Monate. Es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn. Nicht versichert ist die Arbeitslosigkeit von Selbstständigen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist unter anderem, dass der Versicherungsnehmer bei Versicherungsbeginn das 50. Lebensjahr und bei Eintritt der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Leistung ist während der Vertragslaufzeit auf maximal 24 Monate begrenzt.
- Mitversichert ist Zubehör der hauswirtschaftlichen Selbstversorgung (u.a. Bienenvölker, die artgerecht gehalten werden; Rankhilfen für Nutzpflanzen und Hochbeete; Kräuter, Obst- und Gemüsepflanzen)
- Als versicherte Sachen gelten auf dem Versicherungsgrundstück fest installierte E‑Ladestationen (Wallboxen). Bei Ausfall infolge einer versicherten Gefahr erbringt der Versicherer für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen eine pauschale Entschädigung von 10,00 Euro pro Tag.
- Mitversicherung von Schäden unmittelbar durch Rauch und Ruß, allerdings nur, wenn diese bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten sind.
- Mitversicherung von Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen
- Mitversichert ist der Anprall von Luft‑, Straßen‑, Wasser‑, Schienenfahrzeugen sowie sonstigen unbemannten Flugkörpern (ohne Sylvesterraketen und ‑feuerwerk) an versichere Gebäude. Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen, Zäunen, Straßen und Wegen, sofern diese nicht über weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile mitversichert gelten. Da Fahrzeuge und Straßen ohnehin nicht zu den versicherten Sachen gehören, dürfte zumindest ein Teil der Ausschlussbestimmungen wenig überraschend sein. Entsprechend abweichend mitversicherte Grundstücksbestandteile sind z. B. Mauern, Zäune oder Hecken als Grundstückseinfriedungen. Teilweise lassen sich solche Eigenschäden im Rahmen einer Kfz-Versicherung mitversichern, dort allerdings meist mit einer Selbstbeteiligung an den Kosten. Schäden durch sonstige Landfahrzeuge, z. B. Arbeitsmaschinen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
- Mitversichert sind bis in Höhe von 10.000 Euro Schäden an elektrischen Leitungen und Anlagen innerhalb von versicherten Gebäuden sowie Schäden an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden, die unmittelbar durch Beißen, Kratzen, Nisten oder Urinieren wildlebender Säugetiere (z. B. Marder, Waschbären) entstehen. Ausgeschlossen sind Folgeschäden aller Art (z. B. durch das Fehlen elektrischer Spannung). Muss durch einen solchen Folgeschaden im Einzelfall das ganze Dach abgerissen werden, so besteht über den Tarif kein Versicherungsschutz.
- Mitversicherung von außerhalb von Gebäuden eintretenden frostbedingte und sonstigen Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Die Entschädigung ist für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 20.000 Euro, für Mehrfamilienhäuser auf 10.000 Euro beschränkt. Schäden durch Muffenversatz und Wurzeleinwuchs fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Positiv ist, dass der Versicherer den Versicherungsschutz nicht von einer etwaigen Druckprüfung abhängig macht.
- Mitversicherung von frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung sowie an Rohren der Warmwasserheizungs‑, Klima‑, Wärmepumpen- und Solaranlagen auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks bis zur Versicherungssumme
- Mitversicherung von frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung sowie an Rohen von Heizungs- und Klimaanlagen, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Dies gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
- Mitversichert sind Schäden durch Graffiti durch Farben und Lacke an Außenseiten versicherter Gebäude, bei Mehrfamilienhäusern bis maximal 10.000 Euro. Nicht versichert sind Schäden durch Vandalismus infolge von Einbruchdiebstahl – hierfür wird der Schutz einer Hausratversicherung benötigt. Schäden durch sonstige mutwillige Beschädigung bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zur Versicherungssumme, bei Mehrfamilienhäusern mit 2.500 Euro Selbstbehalt je Schadenfall. Darunter fallen dann auch z. B. Schäden durch Kratzgraffiti.
- Diebstahl von außen am Gebäude angebrachten Sachen bis 5.000 Euro. Versicherungsschutz besteht nur, wenn dem Versicherer eine polizeiliche Anzeigebestätigung vorliegt.
- Mitversichert sind die Kosten für in Folge eines Versicherungsfalls notwendige Hotelunterbringung oder eine ähnliche Unterbringung bis maximal 365 Tage bis maximal 200 Euro Entschädigung pro Tag. Nicht versichert sind Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon). Die Hotelkosten werden pauschal um ein Pflegegeld bis 365 Tage à 100 Euro pro Tag erhöht, wenn im Haushalt des Versicherungsnehmers Personen mit Pflegegrad 2 oder höher leben. Diese Zusatzleistung gilt für jeden Tag der Unbewohnbarkeit des versicherten Gebäudes.
- Mitversicherung von Dekontaminationskosten von Erdreich bis zur Versicherungssumme
- Mitversichert sind die Kosten für Mietausfall oder Mietwert für die Dauer von höchstens 36 Monaten. Dies gilt sowohl für Wohnräume als auch für gewerblich genutzte Räume. Mitversichert ist zudem zusätzlicher Mietausfall bei Beendigung eines Mietverhältnisses wegen eines Versicherungsfalles bis zu 6 Monaten bzw. bis zu 36 Monaten, wenn ein Mietverhältnis aufgrund eines Versicherungsfalles nicht angetreten werden kann und der Mietvertrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles bereits geschlossen war.
- Mietausfall bei Nachbarschaftsschäden bis 36 Monate
- Mitversichert sind die Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume durch versicherte Gefahren. Nicht versichert sind die Kosten für die Beseitigung auch beschädigter oder abgeknickter Bäume oder Starkäste.
- Mitversichert sind die Kosten für die Wiederherstellung von Gartenanlagen (z. B. Blumenbeete, Wege, nicht jedoch Wiederaufforstung von Bäumen. Letztere sind über die Klausel „Aufräumungs- und Wiederaufforstungskosten für umgestürzte Bäume“ bis 20.000 Euro mitversichert) bis 10.000 Euro. Inwiefern auch z. B. Topf- oder Kübelpflanzen, Gartenbrunnen, Sandkästen oder Teichanlagen unter den Versicherungsschutz fallen, ist in den Bedingungen nicht klargestellt. Der Versicherer schreibt hierzu.
„Richtig, unsere Aufzählung ist nicht abschließend, da man kaum alles erfassen kann. In den Fällen Gartenbrunnen, Sandkästen oder Teichanlagen wäre Versicherungsschutz in jedem Fall gegeben. Eine Topfpflanze hingegen zählt eher nicht zu den „Anlagen“.“
- Mitversicherung bis einmalig 350 Euro der Kosten für eine qualifizierte Energieberatung durch einen durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassenen Energieberater bzw. einen baubiologischen Berater. Voraussetzungen für die Leistung sind entweder ein definierter Versicherungsfall, eine mindestens dreijährige Schadenfreiheit oder die Inanspruchnahme einer Entschädigung mit Mehrleistung für nachhaltigen oder energieeffizienteren Schadenersatz.
- Übernahme von Leckortungskosten ohne Vorliegen eines Versicherungsfalles bis maximal 1.000 Euro
- Übernahme von Datenrettungskosten infolge eines versicherten Schadens bis 1.000 Euro
- Übernahme alters- und behindertenbedingter Mehrkosten ab 25.000 Euro Mindestschadenhöhe bis 10.000 Euro
- Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische oder nachhaltige Modernisierung sowie Mehrkosten für Gebäudewiederherstellung mit umweltfreundlichen oder nachhaltigen Baustoffen bis jeweils 10.000 Euro
- Im Rahmen der Feuerlöschkosten Übernahme der Kosten für freiwillige Zuwendungen an Personen der Brandbekämpfung nach Schadenfall, sofern der Versicherer diesen zuvor zugestimmt hat
- Im Rahmen der erweiterten Elementargefahrendeckung Gefahrenberatung bei Überschwemmung ab einer Mindestschadenhöhe von 10.000 Euro bis 1.000 Euro. Die Beantragung des Gefahrengutachtens bzw. Hochwasserpasses muss innerhalb von 30 Tagen nach Schadeneintritt vorzunehmen.
- Im Rahmen der erweiterten Elementargefahrendeckung Kostenübernahme für Trocknungskosten bis 2.000 Euro für Grundwasser, was infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist
- Im Rahmen der erweiterten Elementargefahrendeckung bis zu 500 Euro für Verpflegungskosten für Helfer
- Bei Vereinbarung des Pakets Garten & Co. Mitversicherung von Garten‑, Teich- und Poolzubehör (z. B. Gartenmöbel, Hängematten, Strandkörbe, Basketballkörbe sowie Blumenkästen und ‑kübel) gegen benannte Gefahren bis in Höhe von 2.500 Euro, nicht jedoch unbenannte Gefahren. Mitversichert ist auch der einfache Diebstahl der abschließend benannten Sachen.
- Bei Vereinbarung des Pakets Garten & Co. Mitversicherung der Gartenbepflanzung bis 2.500 Euro bei Vertrocknung von Pflanzen durch Ausfall der Bewässerungsanlage. In diesem Zusammenhang verknüpft auch Mehrkosten für eine nachhaltige Gestaltung des Gartens (z. B. Anlage einer Bienen- und Hummelwiese) bis 20 % für die Kosten der Umgestaltung.
- Bei Vereinbarung des Pakets Garten & Co. Kosten für die Pflege eines Gartens durch eine Fachfirma bis 500 Euro (max. 2.500 Euro während der Vertragslaufzeit), sofern der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit eine schwerwiegende und unvorhergesehene Verletzung oder Krankheit erleidet, die ich an der Pflege des Gartens hindert
- Bei Vereinbarung des Pakets Garten & Co. finanzielle Unterstützung nachgewiesener Kosten (z. B. für eine Online-Rechtsberatung oder das Zurückschneiden einer Hecke) zur Beilegung eines Nachbarschaftsstreites bis zu 250 Euro
- Wiederaufbau bei Totalschaden an einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Maximal werden nachgewiesene Kosten bis zur Versicherungssumme übernommen.
- Vorsorgedeckung bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode für wertsteigernde bauliche Maßnahmen
- Schadenübernahme bei unklaren Zuständigkeiten wegen eines Versicherungswechsels
- nachhaltige Kapitalanlage:
„Der Investitionsschwerpunkt der Alte Leipziger Versicherung AG liegt da bei auf der Förderung des sozialen Wohnungsbaus und der energetischen Sanierung von Wohngebäuden, bspw. durch die Investitionen in Schuldverschreibungen von Wohnungsbaugesellschaften – auch speziell in der Form von Greenbonds zur Förderung abgegrenzter Projekte, in Schuldverschreibungen von Förderbanken sowie in Hypothekenpfandbriefe. Darüber hinaus fördert die Alte Leipziger Versicherung AG den Ausbau der nachhaltigen Infrastruktur, indem sie in die Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien, die digitale Kommunikation und nachhaltige Transportinfrastruktur investiert. Zudem setzt sich die Alter Leipziger Versicherung mit den weiteren Mitgliedern der ALH Gruppe über einen Dienstleister für eine bessere Nachhaltigkeit bei den investierten Unternehmen ein.“
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs comfort aus dem Hause Alte Leipziger
- Innovationsklausel gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte.
Der Versicherer stellt klar:
„Korrekt, so steht es in den Bedingungen. Allerdings haben wir es in der Praxis bisher so gehandhabt, dass wir seit Einführung der Innovationsklausel 2014 in den Sparten Wohngebäude, Hausrat und Haftpflicht bei jeder Produktüberarbeitung die Innovations-Klausel gezogen haben, auch wenn Verschlechterungen inbegriffen. Diese gelten allerdings nur für das Neugeschäft, wohingegen wir dem Bestand bestätigt haben, dass er seine bessere Leistung behält.“
- Versicherungsschutz grundsätzlich nur für ständig bewohnte Gebäude. Es fehlt eine ausdrückliche bedingungsseitige Mitversicherung vorübergehenden Unbewohntseins. Der Versicherer stellt jedoch klar:
„Nein, wir versichern auch nicht ständig bewohnte Objekte. Die Antragsfrage nach dem „Ständig-bewohnt-sein“ muss in diesem Fall mit „Nein“ beantwortet werden. Für Wochenendhäuser sehe wir einen Zuschlag vor. Urlaub oder Kuraufenthalt ändern für uns selbstverständlich nichts an einer Einstufung „ständig bewohnt““
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Nutzwärmeschäden. Da die VGB 2016 des GDV hier keinen Ausschluss mehr vorsehen, hat die Alte Leipziger hier auf einen ausdrücklichen Wiedereinschluss verzichtet, bestätigt aber die Mitversicherung.
- Mitversichert sind Schäden durch die Explosion von Kampfmitteln aus konventionellen Kampfmitteln des 1. und 2. Weltkrieges nicht jedoch Schäden, die durch das Entschärfen von Blindgängern entstehen. Hier greift im Rahmen der unbenannten Gefahren der Ausschluss nach Ziffer 2 e) für „Schäden durch hoheitliche Eingriffe oder behördliche Anordnungen“. Die Bedingungen stellen klar, dass sich der Versicherungsschutz nur „auf Ereignisse und Schäden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,“ bezieht. Unklar bleibt wie es – außer ggf. bei extremer Grenznäher – zu einem anderweitigen Explosionsschaden kommen soll. Der Versicherer räumt ein, dass dieser Ausschluss eher theoretischer Natur sei.
- Bedingungsseitig keine Übernahme von versicherten Kosten über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus. Der Versicherer äußert sich hierzu wie folgt:
„Wir prüfen gerade, ob wir den Hinweis oberhalb der Deklaration wieder aufnehmen sollen. Fachlich steht für eine Entschädigung der Positionen der Deklaration die Höhe der Versicherungssumme zur Verfügung (berechnet mithilfe des jeweils gültigen Anpassungsfaktors). Ausgenommen hiervon sind allerdings die Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen sowie Preissteigerungen, die im Schadenfall im Rahmen der Gleitenden Neuwert Plus wie auch der Sachsubstanzschaden am Gebäude unbegrenzt erstattet werden.“
- Keine Übernahme der Kosten für den Mehrverbrauch von Öl
- Ohne Übernahme der Kosten von Gebäudebeschädigungen im Zusammenhang mit Rettungsmaßnahmen (z. B. durch Polizei oder Feuerwehr). Der Versicherer wendet ein, dass der Versicherungsnehmer diese Kosten in der Regel nicht zu zahlen habe. Ein Restrisiko besteht dennoch weiterhin.
- Bei der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenhöhe wird ab einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 10.000 Euro der Anteil des Versicherungsnehmers an den Verfahrenskosten in voller Höhe übernommen. Beauftragt der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen individuell, werden die Kosten nur dann übernommen, sofern der Versicherungsnehmer vom Versicherer zur Hinzuziehung aufgefordert wurde (siehe A 20)
- Übernahme von Rückreisekosten aus dem Urlaub, nicht jedoch bei Dienstreisen, ab 5.000 Euro Mindestschadenhöhe
- Ohne Regiekosten für die Wiederherstellung versicherter Sachen
- Ohne Mehrkosten für behördliche Auflagen zum Denkmalschutz
- Ohne Übernahme von Darlehenskosten
- Keine Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Spechtschäden
- Kein Versicherungsschutz für Kosten durch Vermüllung nach Auszug von Messies oder Mietnomaden
- Keine Mitversicherung von Schäden infolge von Gebäudeschäden durch Leichen im Haus
- Kein Versicherungsschutz für Schäden durch sämtliche polizeilich angezeigte Straftaten
- Ohne Kosten für die Neueinstellung von Antennen und Satellitenschüsseln
- Ohne Kosten einer klimafreundlichen CO2-Kompensation bei einem Feuerschaden
- Ohne Kosten für die Rekultivierung von begrünten Dächern
- Weitgehend keine Versicherung für Sachen auf fremden Grundstücken (z. B. Gehwege, gemeinsame Zaunanlagen), soweit diese zugehörig zum versicherten Grundstück sind. Mitversichert sind jedoch innerhalb der versicherten Grenzen Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasser- oder Gasversorgung, Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen, sofern diese der Ver- bzw. Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und der Versicherungsnehmer für diese die Gefahr trägt.
- Ohne ausdrückliche Mitversicherung der Auftaukosten nach einem versicherten Frostschaden
- Kein Einschluss einer Versehensklausel
Hallo Stephan, beim Ratenzahlungszuschlag komme ich auf über 8% bei halbjähriger ZW und 10% bei vierteljährig und monatlich.
LG Helmuth
Hallo Helmuth,
danke für Deinen Hinweis, auch wenn ich diesen leider nicht nachvollziehen kann. Möglicherweise hängt der Zuschlag von der gewählten Kombination der Bausteine ab, allerdings wurde mir die Richtigkeit meiner Darstellung durch das Unternehmen bestätigt. Sind die von Dir benannten Zuschläge in allen Kombinationen so hoch oder sind dies nur besondere Ausschläge nach oben?
Hallo Stephan,
ich habe F,Lw,St/H mit Elementar, 200 qm gerechnet und habe die Beiträge unterjährig angesehen und verglichen. Kannst Du im Rechner der AL nachvollziehen. Mit anderen Varianten habe ich das nicht nachvollzogen, kenne aber auch der Vergangenheit, dass es da teilweise Zuschläge bis über 16% gibt. Ich hatte vor Jahren die AL angeschrieben, bekam eine Anwort, dass sie keine Ratenzahlungzuschläge mehr haben, sondern eine „multivariate Tariflogik“. Geh doch mal in den Rechner und rechne ein Beispiels-EFH, schau Dir die Beiträge bei anderen Zahlungsweisen an und rechne den Zuschlag aus.