Tarif­ana­ly­se: Ein­fa­mi­li­en­haus­kon­zept der Dom­cu­ra (Stand 15.11.2024)

„Ob eine PV-Anla­ge als Gebäu­de- oder Grund­stücks­be­stand­teil zu betrach­ten ist, kommt auf die Gege­ben­hei­ten vor Ort an. Fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den = Gebäu­de­be­stand­teil. Fest mit dem Grund­stück ver­bun­den = Grundstücksbestandteil.

Eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ist nur dann über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt, wenn die Anla­ge fest mit dem Gebäu­de oder Grund­stück­ver­bun­den sind. Wer dann tat­säch­li­cher Besit­zer und wer Eigen­tür­mer ist, kön­nen Gerich­te klä­ren. Ent­schei­dend ist für uns, dass es fest ver­bun­den ist.“
wei­ter­le­sen…