Die DEVK Versicherungen sind nach eigenen Angabe nach Zahl der Verträge Deutschlands viertgrößter Hausrat‑, fünftgrößter Pkw- und siebtgrößter Haftpflichtversicherer. Für das Unternehmen mit seinen über 4 Millionen Kunden arbeiten rund 6.000 Mitarbeiter. Am 11.05.2021 berichteten das Unternehmen in einer Pressemitteilung, dass man allen ihren Beschäftigten im Innen- und Außendienst auf freiwilliger Basis Corona-Impfungen anbiete. Angestellte, die sich während der Arbeitszeit impfen lassen, erhalten hierfür von der DEVK eine Zeitgutschrift von bis zu einer Stunde je Impftermin.
Zur Impfaktion erklärte der DEVK-Chef, Herr Gottfried Rüßmann (59), dass er sich am 14.05.2021 selbst mit AstraZeneca impfen lassen werde. Dies könnte so verstanden werden, dass doch auch andere Mitarbeiter dem Vorbild Rüßmanns nachfolgen sollten. Auf Rückfrage nach der Freiwilligkeit der Aktion hieß es von Seiten der Pressesprecherin des Unternehmens, Frau Maschamay Poßekel, am 14.05.2021 wie folgt:
„Es ist für uns selbstverständlich, dass sowohl die Impfangebote als auch die Testangebote für die Belegschaft der DEVK Versicherungen nicht verpflichtend sind, sondern freiwillig. Durch mehrfache schriftliche und mediale Kommunikation haben wir dies den Mitarbeitenden mitgeteilt.“
Im Intranet der DEVK sei ebenfalls ausdrücklich auf die Freiwilligkeit der Impfaktion hingewiesen worden:
„Rein arbeitsrechtlich haben Sie selbstverständlich keine Nachteile, wenn Sie auf eine Impfung verzichten wollen.“
Das Unternehmen bestätigte mit Mail vom 12.05.201 auch, dass es
„keine finanziellen oder sonstigen Anreize für Beschäftigte [gäbe], sich impfen zu lassen. Unsere Mitarbeitenden sind gut informiert, können sich über die Medien jederzeit selbst eine Meinung bilden und eigenverantwortlich eine Entscheidung treffen.“
Eigenverantwortliche Impfaufklärung möglich?
Inwiefern eine eigenverantwortliche Meinungsbildung oder Impfaufklärung über die öffentlichen Medien tatsächlich möglich ist, muss zumindest kritisch hinterfragt werden, seitdem europaweit offenbar immer mehr Zensurmaßnahmen ergriffen werden, um eine politisch gewünschte „Meinungsbildung“ zu forcieren. Beispielhaft sei auf die 52. Sitzung des von Anwälten geführten Corona-Untersuchungsausschusses „Zuckerbrot und Peitsche“[1] hingewiesen, die kurz nach Veröffentlichung bereits auf YouTube gesperrt wurde. Hier finden sich unter anderem kritische Informationen sowohl zu den Testungen an Schulen als auch zu den aktuellen Impfungen gegen Covid-19.
Auch das Sperren des Twitterkanals des letzten US-Präsidenten Donald Trump kann als Unterdrückung von politisch unerwünschten Meinungen verstanden werden. Dass auch diverse Videos von Kritikern der aktuellen Covid-19-Vakzine wie Dr. Wolfgang Wodarg oder Prof. Dr. Sucharit Bhakdi auf Facebook und Google gesperrt wurden, spricht gleichfalls nicht für einen barrierefreien Zugang zu einer regierungskritischen Impfaufklärung.
Zwar wurde die Medienzensur 2020 / 2021 massiv verstärkt, ist aber nichts grundlegend Neues. So berichtete beispielhaft die „Süddeutsche Zeitung“ bereits 2016 am Beispiel der österreichischen Schriftstellerin Stefanie Sprengnagel über Medienzensur:
„Man kann der österreichischen Schriftstellerin zwar eine Nachricht über Facebook schreiben, aber Sprengnagel schreibt nicht zurück. Weil sie es nicht kann, denn sie ist auf Facebook gesperrt. Sprengnagel, besser bekannt unter ihrem Pseudonym Stefanie Sargnagel, ist eine ironische Person, ihre Texte sind oft Satire, ihre Haltung ist politisch in aller Regel links. […] Anders als in einem Gerichtsverfahren, ist die Öffentlichkeit nicht zugelassen, wenn Facebook seine Urteile fällt.“[2]
DEVK bietet Impfungen mit AstraZeneca an
Gemeinsam mit der Hausarztpraxis des Facharztes für Allgemeinmedizin und ehemaligen Gesellschaftsarztes der DEVK, Herrn Anselm Ostermann-Myrau, aus Köln-Bayenthal, biete man am 14.05.2021, einem Brückentag, auch gut 330 Beschäftigten im barrierefreien Impfzentrum der DEVK-Zentrale in Köln die Erstimpfung mit AstraZeneca an.
Das Impfzentrum lieg im Erdgeschoss der Zentrale zwischen Rheinufer und dem Kölner Zoo. Das Unternehmen hebt das Vorhandensein von Wartebereichen, medizinischen Mülleimern, eine Einbahnstraßen-Beschilderung sowie einen Fernseher in der Ruhezone hervor.
Um Organisation und Terminvergabe kümmere sich die DEVK. Für die Impfungen sei ein Fünfminutentakt geplant. Auf entsprechende Rückfragen nach einer umfassenden Impfaufklärung unter Berücksichtigung des Nürnberger Kodex von 1947 sowie der Resolution 2361 des Europarates vom Januar 2021 äußerte sich Frau Poßekel als Pressesprecherin wie folgt:
„Selbstverständlich werden alle Mitarbeitenden, die sich impfen lassen wollen, umfassend über bestehende Impfrisiken aufgeklärt. Geimpft werden vorzugsweise Männer sowie Frauen nach den Wechseljahren.
Die ärztliche Aufklärung besteht aus zwei Teilen: der Vorabinformation (siehe Anlagen) und einem persönlichen Gespräch während der Impfaktion.“
Bei den zitierten Anlagen handelt es sich um folgende Dokumente:
- „Anamnese. Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) mit Vektor-Impfstoff (Vaxzevria®, ehemals COVID-19 Vaccine AstraZeneca von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen® von Johnson & Johnson), Stand 01.04.2021“
- RKI- „AUFKLÄRUNGSMERKBLATT Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit Vektor-Impfstoffen – (Vaxzevria, ehemals COVID-19 Vaccine AstraZeneca von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen® von Johnson & Johnson)“, Stand 23.04.2021
- Ein Anschreiben des Impfarztes zur Impfung mit Vaxzervia (hier zum Download)
Es lässt sich gut erkennen, dass der Stand der Informationen einen mehrere Wochen veralteten Stand berücksichtigt, so dass seither bekannt gewordene Erkenntnisse Bestandteil einer individuellen Impfaufklärung sein sollten.
Eine Impfärztin berichtete hierzu auf Twitter aus der Praxis:
„Wir sind ja schließlich Menschen und ich pflege mich vorzustellen und kurz zu fragen, ob es noch Fragen gibt und vielleicht auch noch einen Satz verlieren. Mit Desinfektion, 4 Unzerschriften [sic], Handschuhwechsel und Wechsel der Impfkabine liege ich mit 4,5 Minuten ganz gut“.
Eine deutlich längere Zeit je Impfkandidat sieht man offenbar auch im Hause DEVK nicht als nötig an.
Umfassende Impfaufklärung im 5‑Minuten-Takt möglich?
Berücksichtigt man, dass ein Fünf-Minuten-Takt vorgesehen ist, die zur Verfügung gestellten Dokumente den Wissensstand vor fast einem Monat wiedergeben, das Impfen selbst auch Zeit kostet und eine umfassende Aufklärung im Sinne von Nürnberger Kodex und Resolution des Europarates in so kurzer Zeit möglich sein dürfte, stellt sich die berechtigte Frage nach der Haftung für die DEVK als Initiator der Aktion oder für den Impfarzt als durchführende und somit medizinisch verantwortliche Person.
Das Unternehmen selbst verweist darauf, dass es „keine Haftung für etwaige Impfschäden“ übernehme und verweist für die gesetzliche Haftung auf die Website der Bundesregierung[3].
Auf der benannten Seite heißt es einführend:
„Der Impfstoff von AstraZeneca soll überwiegend für die Corona-Schutzimpfung von Älteren eingesetzt werden. Nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoabwägung kann der Impfstoff weiter auch bei unter 60-Jährigen verwendet werden.“
Zur Haftung findet sich im Text kein relevanter Passus, jedoch folgender Hinweis:
„Der Impfstoff von AstraZeneca kommt zum Einsatz bei Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 („höchste und hohe Priorität“), die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen. Dies soll grundsätzlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen.“
Nach internationalem Recht aufgeklärte Impfentscheidung maßgeblich
Ausdrücklich wurden die DEVK Versicherungen dazu befragt, in welchem Umfang ihre Mitarbeiter im Sinne des Nürnberger Kodex und der Resolution des Europarates aufgeklärt würden. Hierzu äußerte sich Frau Poßekel aus dem Hause des Versicherers am 14.05.2021 wie folgt:
„Der Beschluss der Resolution 2361 des Europarates vom 27.01.2021, welcher die Mitgliedsstaaten auffordert sicherzustellen, dass Impfungen nicht verpflichtend sind und niemand politisch, sozial, gesellschaftlich unter Druck gesetzt werden darf, sich impfen zu lassen, wird vollständig umgesetzt. Bei den DEVK Versicherungen wird niemand diskriminiert, der sich nicht impfen oder im Rahmen der Arbeitgeberpflicht testen lassen will.
Demnach stellt sich für uns nicht die Frage, ob Impfwillige ausdrücklich im Sinne der Resolution des Europarates und des Nürnberger Kodex beraten werden. Natürlich werden die Beschäftigten allein aus der Fürsorgepflicht und der Arbeitgeberverantwortung heraus beraten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Resolution des Europarates und den Nürnberger Kodex nicht ausdrucken und uns den Empfang einzeln schriftlich bestätigen lassen können.“
Das Unternehmen betont in einer Mail vom 11.05.2021:
„Selbstverständlich werden alle Mitarbeitenden, die sich impfen lassen wollen, umfassend über bestehende Impfrisiken aufgeklärt. Geimpft werden vorzugsweise Männer sowie Frauen nach den Wechseljahren.“
Maßgeblich für die DEVK Versicherungen seien
„die Empfehlungen von Bundesregierung Corona-Impfung: Astrazeneca-Impfstoff für Personen ab 60 Jahren (bundesregierung.de) und Robert-Koch-Institut.“
Das Aufklärungsblatt geht zwar darauf ein, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung mit AstraZeneca nur für Personen ab 60 Jahren empfehle, führt jedoch aus, dass sich auch jüngere Personen damit impfen lassen könnten,
„sofern keine Gründe dagegen sprechen und diese Impfung ausdrücklich, unter dem Wissen der seltenen, aber möglichen oben genannten Nebenwirkungen, gewünscht ist.“
Inwiefern das Risiko schwer an Covid-19 zu erkranken und ggf. zu versterben, das Risiko einer der als „selten“ deklarierten Nebenwirkungen (insbesondere „Hirnvenenthrombosen, tiefe Beinvenenthrombosen oder ähnliche thrombotische Ereignisse sowie Embolien und Gerinnungsstörungen“) übersteigt, wird nicht benannt und bleibt im Zweifel der persönlichen Einschätzung des Impfwilligen überlassen.
Werden die Impflinge darüber aufgeklärt, welche Folgen es für ihren Versicherungsschutz haben kann, sich einer Impfung zu unterziehen, die für ihr jeweiliges Alter nicht ausdrücklich von der STIKO empfohlen wird? So heißt es beispielsweise in den Unfallbedingungen von ConceptIF zu den Tarifen mit dem Risikoträger Zurich als Voraussetzung für die Übernahme des Versicherungsschutzes wie folgt:
„die Impfung wurde gesetzlich vorgeschrieben bzw. von einer zuständigen Behörde angeordnet oder empfohlen.“[4]
Folgen des Nürnberger Kodex für eine umfassende Impfaufklärung
Wer Personen im Sinne des Nürnberger Kodex umfassend informieren will, sollte unter anderem auf folgende Umstände hinweisen bzw. diese berücksichtigen:
Aufklärung, dass es sich bei dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca um eine bedingte Zulassung handelt, jeder Impfling sich also an einer experimentellen Impfstudie beteiligt. Nach Ziffer 1 des Nürnberger Kodex ist die zu impfende Person also über das Wesen, die Länge und de Zweck des Versuches aufzuklären. Umfassend ist auch auf mögliche Risiken hinzuweisen. Dazu gehören über die offiziellen Merkblätter zur Impfaufklärung offenkundig auch die Inhalte des aktuellen Sicherheitsberichtes des Paul-Ehrlich-Institutes vom 07.05.2021, wonach zum Stichtag bereits 26.206 Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen zum Impfstoff Vaxzevria gemeldet worden seien[5].
Da die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des „Versuchs“ rechtfertigen müssen, dürfte dies bedeuten, dass eine möglichst hohe absolute Wirksamkeit der eingesetzten Impfstoffe besteht. Am Beispiel der mRNA-Gen-Nicht-Therapie von Moderna wurde bereits aufgezeigt, dass hier zwar eine hohe relative, nicht jedoch eine hohe absolute Wirksamkeit aufzeigen ließ. Siehe https://critical-news.de/moderna-teil-7-haftungsfreistellung-und-wirksamkeit/.
Die DEVK wurde befragt, inwiefern den Impflingen der Unterschied zwischen absoluter und relativer Wirksamkeit im Aufklärungsgespräch mitgeteilt würde; diese Frage blieb unbeantwortet, und eine Antwort geht aus den ausgewiesenen Merkblättern zur Impfaktion nicht hervor.
Die Impfung ist so durchzuführen, dass körperliche und seelische Leiden und Schädigungen möglichst vermieden werden. Dies dürfte eine umfassende körperliche Untersuchung ebenso einschließen wie eine aktive Überprüfung, inwiefern bereits eine Infektion mit Covid-19 überstanden wurde und infolgedessen mögliche Antikörper vorhanden und zu berücksichtigen sind. Die DEVK verweist an dieser Stelle auf Nachfrage lediglich auf die Frage 4 des Anamnese-Bogens, in dem abgefragt wird, ob der Impfwillige bereits eine Corona-Erkrankung überstanden habe.
Um mögliche Schädigungen unbedingt zu vermeiden, dürfte es auch erforderlich sein, für jeden Einzelfall zu prüfen, ob mögliche allergische Reaktionen auf die Inhaltsstoffe des Vakzins zu erwarten wären.
Folgt man dem letzten Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts wurden bislang bereits 48 Fälle gemeldet, in denen Personen nach Impfung von Vaxzevria verstorben sind[6]. Am 10.05.2021 berichtet n‑tv, dass die slowakische Arzneimittelbehörde die Erstimpfung mit AstraZeneca wegen eines mit der Impfung im Zusammenhang stehenden Todesfalles eines 47jährigen ausgesetzt habe[7]. In Brasilien folgten die dortigen Bundesstaaten Sao Paulo und Rio de Janeiro den Empfehlungen der Nationalen Gesundheitsaufsichtsbehörde (Anvisa), den Corona-Impfstoff von AstraZeneca bei schwangeren Frauen auszusetzen. Zuvor sei eine schwangere Frau in Rio de Janeiro nach der Verabreichung des Vakzins ums Leben gekommen[8]. Insofern wäre zu prüfen, ob keine andere Behandlungsmethode (z.B. eine Stärkung des Immunsystems durch Vitamin D und Magnesium oder optionale Medikamente für bereits Erkrankte) eine ebenso hohe relative sowie absolute Wirksamkeit haben könnte, die nicht das Risiko eines Impftodes mit sich bringt.
Ziffer 7 des Nürnberger Kodex setzt voraus, dass für die Versuchsperson auch nicht die geringste Möglichkeit bestehe, durch die Teilnahme am Experiment einen bleibenden Schaden zu erleiden oder gar zu versterben. Allein dieser Punkt dürfte kaum erfüllbar sein. So sollte hier auf die Expertenempfehlung aus Norwegen verwiesen werden, die Impfstoffe von AstraZeneca sowie Johnson & Johnson nicht mehr einzusetzen[9]. Aus Norwegen seien auch mehrere Fälle gemeldet worden, bei denen junge Geimpfte Hautblutungen oder blaue Flecken bekommen hätten. „Das könne ein Hinweis auf eine niedrige Anzahl an Blutplättchen (Thrombozyten) sein, was wiederum innere Blutungen auslösen könne“[10].
Die EMA selbst hat bereits eingeräumt hat, dass „dass Vaxzevria (AZD1222) in seltenen Fällen venöse Thrombosen im Gehirn und im Bauchbereich auslösen kann.[11] Hiernach gehe auch die britische Arzneimittelzulassungsbehörde von einem kausalen Zusammenhang aus und empfiehlt für unter 30jährige, eher einen anderen Impfstoff einzusetzen. Auch aus Dänemark gibt es entsprechende Warnungen:
„Es bestehe ein Zusammenhang zwischen dem Impfstoff von Astrazenca und sehr seltenen Fällen ungewöhnlicher Blutgerinnsel, Blutungen und niedriger Blutplättchenzahlen, teilte Brostrøms Behörde mit.“[12]
Wie es sich verträgt, dieses Risiko ausdrücklich zu benennen (siehe Aufklärungsblatt), die Impfung aber dennoch durchzuführen, bleibt vor dem Hintergrund des Nürnberger Kodex offen.
Auswahl des Impfstoffs der Verfügbarkeit geschuldet
Das Unternehmen selbst führt zur aktuellen Impfaktion weiter aus:
„Insgesamt drei Ärzte und weiteres medizinisches Personal immunisieren nach ärztlicher Aufklärung Mitarbeiter der DEVK Zentrale, der Regionaldirektion Köln sowie Vertriebspartner der Region.“
Weiteren Mitarbeitern werde man ein Impfangebot unterbreiten, sobald für das Unternehmen andere Impfstoffe verfügbar seien.
Die aktuelle Wahl auf AstraZeneca sei nur deshalb gefallen,
„um einen Beitrag zu leisten, die Pandemie zu bewältigen. Als der Impfstoff letzte Woche bestellt wurde, war Astrazeneca der einzige frei verfügbare Impfstoff. In Zukunft wird es auch Impfaktionen mit Vakzinen anderer Hersteller geben“,
so das Unternehmen mit Mail vom 11.05.2021.
„Wir hoffen, dass wir im Juni in engem Austausch mit dem betriebsärztlichen Dienst auch Pfizer/Biontech verimpfen können“,
so der Vorstandsvorsitzende Gottfried Rüßmann.“
Die zweite Impfung mit AstraZeneca sei laut DEVK Versicherungen für den 25.05.2021 vorgesehen.
In den bundesweit 19 Regionaldirektionen von Hamburg bis München und von Essen bis Dresden soll es ebenfalls Angebote für den Innen- und Außendienst geben. An allen Standorten hat die DEVK bereits ihre Betriebsärzte sensibilisiert. Falls möglich, ist die DEVK auch bereit, Angehörige von Mitarbeitern zu impfen und Anwohner ebenso zuzulassen.
Es bleibt positiv zu erwähnen, dass die DEVK sich sehr darum bemüht hat, diverse Rückfragen zu beantworten.
Nachtrag: Ergänzungen des DEVKs nach dem Impftermin
Insgesamt waren 334 Impftermine geplant. Von diese wurden drei nicht von den ursprünglich geplanten Personen, sondern von Personen auf der Warteliste wahrgenommen. Impfebenwirkungen seien per 17.05.2021 noch nicht bekannt geworden.
Die DEVK stellt zur Dauer der Aufklärungsgespräche mit Mail vom 17.05.2021 folgendes klar:
„Die Tatsache, dass die Impfungen im 5‑Minuten-Takt erfolgt sind, heißt nicht, dass die ärztliche Aufklärung nur fünf Minuten in Anspruch genommen hat. Tatsächlich haben teilweise deutlich längere Gespräche zwischen Arzt und Patienten stattgefunden. Eine Ärztin und zwei Ärzte haben die Impfungen durchgeführt, unterstützt von acht Arzthelferinnen/medizinischen Fachangestellten.“
[1] Aufzurufen unter https://corona-ausschuss.de/
[2] Johannes Boie „Wie Facebook Menschen zum Schweigen bringt“ auf „Süddeutsche Zeitung“ vom 22. August 2016, 10:17 Uhr. Aufzurufen unter https://www.sueddeutsche.de/digital/zensur-in-sozialen-medien-wie-facebook-menschen-zum-schweigen-bringt‑1.3130204, zuletzt aufgerufen am 15.05.2021
[3] Beschluss der Gesundheitsminister AstraZeneca-Impfstoff überwiegend für Personen ab 60 Jahren vom 02.02.2021. Aufzurufen unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/astrazeneca-fuer-aeltere-1883168, zuletzt aufgerufen am 15.05.2021
[4] Sideletter zu „Versicherungsschutz von Impfschäden in der Unfallversicherung“ vom 29.04.2021
[5] „SICHERHEITSBERICHT. Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19″ auf „pei.de“ vom 07.05.2021, S. 1. Aufzurufen unter https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27 – 12-bis-30 – 04-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5, zuletzt aufgerufen am 15.05.2021
[6] „SICHERHEITSBERICHT. Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19″ auf „pei.de“ vom 07.05.2021, S. 12. Aufzurufen unter https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27 – 12-bis-30 – 04-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5, zuletzt aufgerufen am 15.05.2021
[7] „+++ 18:10 Nach Todesfall: Slowakei setzt Astra-Impfungen aus +++“ auf „n‑tv.de“ vom 10.05.2021 um 18:10 Uhr. Aufzurufen unter https://www.n‑tv.de/panorama/18 – 45-Verstoesse-gegen-Corona-Regeln-Stadt-schuettet-Skaterpark-zu – article21626512.html, zuletzt aufgerufen am 11.05.2021
[8] Siehe Santiago Serna Duque „Estados brasileños de Sao Paulo y Río de Janeiro suspendieron la aplicación de AstraZeneca en mujeres embarazadas“ auf „aa.com.tr“ vom 11.05.2021. Aufzurufen unter https://www.aa.com.tr/es/mundo/estados-brasile%C3%B1os-de-sao-paulo-y‑r%C3%ADo-de-janeiro-suspendieron-la-aplicaci%C3%B3n-de-astrazeneca-en-mujeres-embarazadas/2237597, zuletzt aufgerufen am 15.05.2021. Siehe auch „+++ 13:47 Schwangere in Brasilien stirbt nach Astrazeneca-Impfung +++“ auf „n‑tv.de“ vom 10.05.2021 um 13:47 Uhr. Aufzurufen unter https://www.n‑tv.de/panorama/13 – 47-Schwangere-stirbt-nach-Astrazeneca-Impfung – article21626512.html, zuletzt aufgerufen am 11.05.2021
[9] Siehe „Norwegische Experten empfehlen Regierung, nicht weiter auf Johnson & Johnson und Astrazeneca zu setzen“ auf „rnd.de“ vom 10.05.2021 um 13:31 Uhr. Aufzurufen unter https://www.rnd.de/politik/johnson-und-johnson-und-astrazeneca-norwegische-experten-raten-von-impfstoffen-ab-Z25A7ZOZIKBBFP45MCJYQKTGJQ.html, zuletzt aufgerufen am 15.05.2021
[10] „Astra-Zeneca-Vakzin : Neue Fälle von Blutgerinnseln nach Impfung in Norwegen“ auf „faz.net“, aktualisiert am 13.03.2021 um 18:14 Uhr. Aufzurufen unter https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/norwegen-weitere-faelle-von-blutgerinnseln-nach-astra-zeneca-impfung-17243290.html, zuletzt aufgerufen am 15.05.2021
[11] „Kein Verbot von AZD1222: EMA beschränkt sich auf Hinweis in den Fachinformationen – Thrombosen auch in Großbritannien“ auf „aerteblatt.de“ vom 07.04.2021. Aufzurufen unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/122700/Kein-Verbot-von-AZD1222-EMA-beschraenkt-sich-auf-Hinweis-in-den-Fachinformationen-Thrombosen-auch-in-Grossbritannien, zuletzt aufgerufen am 15.05.2021
[12] „Dänemark stellt Impfungen mit Astrazeneca dauerhaft ein“ auf „aerzteblatt.de“ vom 14.04.2021. Aufzurufen unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/122960/Daenemark-stellt-Impfungen-mit-Astrazeneca-dauerhaft-ein, zuletzt aufgerufen am 15.05.2021