Die rhion.digital hat zum Jahreswechsel ihre bisherige Hausratversicherung überarbeitet. Zur Auswahl stehen die Tarife Standard, Plus und Premium. Kalkulationsgrundlage ist jeweils das Wohnflächenmodell. Ein Unterversicherungsverzicht besteht, sofern die im Antrag benannte Wohnfläche maximal um 15 Prozent von der tatsächlichen Wohnfläche abweicht. Vereinbart gilt eine pauschale Höchstentschädigung von 500.000 Euro.
Der Standard-Schutz kann durch folgende Bausteine optional erweitert werden:
- Glasversicherung
- Erweiterte Elementarschadendeckung
- Fahrraddiebstahl inklusive Mobilitätsschutzbrief
Der Plus-Schutz kann durch folgende Bausteine optional erweitert werden:
- Smart Home
PC- und Internet-Doc, Inanspruchnahme bis zu 12 mal pro Jahr - Private Elektronik
- Reisegepäck
- Schutzbrief Hausrat
Der Premium-Schutz kann durch folgende Bausteine optional erweitert werden:
- Allgefahrendeckung, mehr zum Thema siehe hier:
- Best-Leistungs-Garantie
Private Elektronik ist nunmehr auch dann versichert, wenn diese nicht (mehr) nur einer privaten Nutzung unterliegt.
Trotz bedingungsseitiger GDV-Garantie wird diese im Standard-Tarif unterschritten, da hier laut Pauschaldeklaration kein Versicherungsschutz für Einbruchdiebstahl aus nicht versicherten Räumen bestehe. Mehr zum Thema siehe Risiko & Vorsorge Heft 2 – 2018, S. 11 – 12.
Die aktuelle Premium-Deckung wird von Witte Financial Services mit „Silber“ bewertet. Weiterhin besteht kein Versicherungsschutz für die Entwendung von Foto‑, Film- oder Videogeräten sowie für elektronische Geräte und Telefone (z. B. Handys) aus verschlossenen Kfz.
Ausgewählte Vorteile im Premium-Schutz der rhion.digital
- Pauschale Höchstentschädigung von 500.000 Euro
- Unterversicherungsverzicht, sofern die im Antrag benannte Wohnfläche um maximal 15 Prozent von der tatsächlichen Wohnfläche abweicht
- Bedingungsseitige Garantie, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV, Stand 26.05.2017 abweicht (GDV-Garantie)
- Bedingungsseitige Garantie, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abweicht (Arbeitskreis-Garantie)
- Optionale Best-Leistungs-Garantie, allerdings kann diese jederzeit mit Monatsfrist gekündigt werden
- Beitragsfreie Summen- und Differenzdeckung für bis zu 15 Monate
- Mitversicherung von Seng- und Schmorschäden bis zur Versicherungssumme, auch wenn die Branddefinition nicht erfüllt ist
- Optionale Mitversicherung unbenannter Gefahren mit 250 Euro Selbstbehalt, bei Schäden durch Haustiere maximal 1.500 Euro. Baustein kann jederzeit mit Frist von einer Woche gekündigt werden.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles sowie grob fahrlässiger Verletzung von Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten. Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gilt nicht für Verstöße gegen vertraglich vereinbarte individuelle Sicherungen durch den Versicherungsnehmer oder seiner Repräsentanten
- Versicherung von Wertsachen bis 650 Euro / qm Wohnfläche, Bargeld außerhalb definierter Wertschutzschränke maximal 3.500 Euro, Urkunden sowie Schmuck bis 50.000 Euro
- Hotelkosten nach einem Schadenfall sind bis 200 Euro je Tag versichert. Eine Begrenzung nach Tagen ist nicht vorgesehen. Nicht versichert sind anfallende Nebenkosten (z.B. Frühstück)
- Regressverzicht gegenüber Angehörigen und Angestellten
- Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen unmittelbar durch Rauch oder Ruß, sofern dieser plötzlich bestimmungswidrig aus den am Versicherungsort oder einem Nachbargrundstück befindlichen Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trockenanlagen austreten. Nicht versichert sind Schäden, die durch dauernde Einwirkung des Rauches oder Rußes entstehen.
- Keine Anzeigepflicht bei vorübergehendem Unbewohntsein bis maximal 12 Monate
- Mitversicherung von eingelagertem Hausrat in einer Self-Storage-Anlage innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Ab einer Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro bis zu 10.000 Euro für Stornierungskosten einer mindestens viertägigen Urlaubsreise sowie Rückreisekosten auch für Dienstreisen ohne Sublimit ab einer Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro
Ausgewählte Nachteile im Premium-Schutz der rhion.digital
- Innovationsklausel gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte
- Keine bedingungsseitige Klarstellung, dass der Versicherer auf eine Ablehnung der Schadenbearbeitung wegen des fehlenden Nachweises von dessen Zuständigkeit verzichtet, wenn zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar ist, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt. Hier ist eine Heilung durch Verweis auf die bedingungsseitige Arbeitskreisgarantie möglich
- Besitzstandsgarantie bis 100.000 Euro, allerdings entfällt diese rückwirkend fünf Jahre nach Vertragsbeginn bzw. bei Umstellung auf eine neuere Tarifgeneration
- Keine Mitversicherung von Schäden infolge von Stromschwankungen (kein Verweis auf optionale Mitversicherung unbenannter Gefahren möglich, da hier Ausschluss nach Ziffer 2 h)
- Einfacher Diebstahl von Kinderwagen ist nur versichert, wenn dies vom eingefriedeten Grundstück geschieht, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet (also kein Versicherungsschutz bei Diebstahl von Grundstücken ohne eine Einfriedung). Mitversichert gilt der einfache Diebstahl auch aus dem Treppenhaus und dem Gemeinschaftskeller, zu dem die versicherte Wohnung gehört
- Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche von der Leine, wenn dies vom eingefriedeten Grundstück geschieht, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet (also kein Versicherungsschutz bei Diebstahl von Grundstücken ohne eine Einfriedung). Nicht versichert ist der einfache Diebstahl von Pelzen, Leder- und Alcantarawaren
- Bei Aufbruch von Kraftfahrzeugen keine Entschädigung für Wertsachen sowie für Foto‑, Film- oder Videogeräte sowie für elektronische Geräte und Telefone (z.B. Handys).
- Keine Mitversicherung unbenannter Kosten