Der Unfalltarif XXL (B 18) wurde im Juni 2015 eingeführt und zuletzt am 19.12.2016 aktualisiert. Aktuell verkaufsoffen ist der Tarif 02.2020 (B 182).
Die hier ausführlicher dargestellten B 18 der InterRisk gehörten trotz Einführung einer neuen Tarifgeneration weiterhin zu den leistungsstärksten Unfalltarifen am Markt, allerdings profitiert der Tarif trotz vereinbarter Innovationsklausel nicht mehr von weiteren Leistungsverbesserungen der verkaufsoffenen Tarife.
Im Tarif XXL (B 18) waren folgende Leistungsarten vereinbar:
- Invalidität ohne oder mit Progression (s.u.) und mit wahlweiser Gliedertaxe
- Unfallrente (Dynamex 3+ Unfall-Rente „XXL“, Dynamex 2 Unfall-Rente „XXL“, Unfall-Rente „XXL“)
- Todesfallleistung
- Krankenhaus-Tagegeld und Genesungsgeld (Krankenhaus-Tagegeld „XXL“; Krankenhaus-Tagegeld „XXL“ mit
- Genesungsgeld (750-Tage-Staffel; Krankenhaus-Tagegeld „XXL“
- mit Genesungsgeld)
- Übergangsleistung (Übergangsleistung „XXL“ mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen)
- Infektionsklausel (für Ärzte und Zahnärzte, für Tierärzte, für Heilberufe sowie für Zahntechniker, Chemiker und Desinfektoren)
Zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten
Zur Auswahl standen die Gliedertaxen StandardTaxe, PlusTaxe und MaxiTaxe. Für Angehörige von Heilberufen wurde zusätzlich die HeilberufeTaxe angeboten.
Als Progressionsmodelle zur Auswahl standen die Basis-Progression (volle Leistung ab 50 Prozent Invalidität), die Progression 225% (maximale Leistung 225%), die Progression 300% (maximale Leistung 300%), die Progression 350% (maximale Leistung 350%), die Progression 500% (maximale Leistung 500%), die Progression 1.000% (maximale Leistung 1.000%) sowie die entsprechenden Varianten mit PlusProgression (z.B. PlusProgression 225%), jeweils mit voller Leistung ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 80 Prozent. Für Angehörige von Heilberufen konnte maximal die 300%-Progression vereinbart werden.
Für Führer oder sonstige Besatzungsmitglieder eines Luftfahrzeuges kann ein Ausschluss für Luftfahrtunfälle vereinbart werden.
Altersanpassung ohne vollwertigen Inflationsausgleich
Zu den Besonderheiten der Tarifgenerationen B 18 und B 182 der InterRisk gehört eine altersabhängige Prämienanpassung anstelle der bei vielen Wettbewerbern üblichen „Levelprämie“, d.h. einer gleichbleibenden Prämie meist für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und für Erwachsene meist bis zur Vollendung des 60., 65. oder 67. Lebensjahres.
In der Tarifgeneration B 18 sind folgende altersbedingten Prämienanpassungen von jeweils 5 Prozent pro Jahr vorgesehen:
- für Kinder bis einschließlich 18 Jahre,
- Erwachsene in Gefahrengruppe A ab 45 Jahre bis einschließlich 82 Jahre (Unfall-Rente ab 50 bis 72 Jahre),
- Erwachsene in Gefahrengruppe B ab 57 Jahre bis einschließlich 82 Jahre (Unfall-Rente ab 62 bis 72 Jahre).
Als Alter gilt die Differenz zwischen dem Geburtsjahr der versicherten Person und dem Jahr der Beitragsanpassung. Die Altersangaben zur Anpassung von Unfall-Renten gelten auch für Dynamex-Unfall-Renten.
Zum Inflationsausgleich konnte eine Dynamik von Beitrag und Leistung vereinbart werden. Diese betrug wahlweise 5 Prozent des zuletzt gezahlten Beitrages (Klausel 0725: Alters- und Dynamik-Anpassung) oder 5 Prozent der zuletzt vereinbarten Leistung (Altersanpassung der Versicherungssummen).
Zu beachten ist, dass eine bei der InterRisk ggf. gewählte dynamische Erhöhung der Versicherungsleistungen in allen Jahren entfällt, in denen eine Altersdynamik stattfindet. Als Folge findet etwa für ab Geburt versicherte Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kein Inflationsausgleich durch Dynamik statt.
Die PlusTaxe ist die sowohl in diesem Tarif B 18 als auch im Nachfolgetarif B 182 die meistgewählte Gliedertaxe und weist grundsätzlich ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis auf.
Bei gleichzeitiger Mitversicherung einer privaten Haftpflicht‑, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei der InterRisk (innerhalb der gleichen Tarifgeneration) konnte ein Bündelnachlass von bis zu 15 Prozent in Anspruch genommen werden. Bei Einschluss mehrerer versicherter Personen gilt für diese ein Mehrpersonennachlass.
Versicherungsschutz ohne Altersbegrenzung
Der Tarif sieht anders als die meisten Wettbewerbstarife keine Aufnahme- oder Höchstalter vor.
Ohne Progression kann eine maximale Grundinvalidität von 600.000 Euro, bei zusätzlicher Unfallrente von 400.000 Euro vereinbart werden, mit Zusatzerklärung und ohne Dynamik bis maximal 1.200.000 Euro (ohne MaxiTaxe) bzw. 800.000 Euro (mit Unfallrente). Die Mindestversicherungssumme für die Invaliditätsleistung beträgt 50.000 Euro.
Bei Vereinbarung einer Progression gelten andere Höchstleistungen (hier beispielhaft):
- Mit 350% Progression kann eine maximale Grundinvalidität von 300.000 Euro, bei zusätzlicher Unfallrente von 150.000 Euro vereinbart werden, mit Zusatzerklärung und ohne Dynamik bis maximal 600.000 Euro (ohne MaxiTaxe) bzw. 300.000 Euro (mit Unfallrente)
- Mit 500% Progression kann eine maximale Grundinvalidität von 200.000 Euro, bei zusätzlicher Unfallrente von 100.000 Euro vereinbart werden, mit Zusatzerklärung und ohne Dynamik bis maximal 400.000 Euro (ohne MaxiTaxe) bzw. 200.000 Euro (mit Unfallrente)
Für weitere Leistungsarten gelten abweichende Höchstgrenzen.
Eine monatliche Zahlweise ist bei der InterRisk ohne Ratenzahlungszuschlag möglich. Der Mindestjahresbeitrag für eine Person beträgt 25 Euro netto, für zwei Personen 50 Euro. Der Mindestbetrag für unterjährige Zahlweise liegt bei 9,50 Euro brutto je Rate.
Ausgewählte Vorteile des Tarifs XXL der InterRisk mit PlusTaxe (ohne Berufsklauseln)
- bedingungsseitige Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV abgewichen wird (GDV-Garantie), allerdings mit einem veralteten Stand 01.01.2013. Durch Verweis auf die bedingungsseitige Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Stand 02.2011) abgewichen wird, kann die veraltete GDV-Garantie „geheilt“ werden
- Deutlich verbesserte Gliedertaxe inklusive definierter Invaliditätsgrade bei Verlust innerer Organe
- Bei Vereinbarung einer PlusProgression volle Invaliditätsleistung bereits ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent und erhöhte Leistung bereits bei geringeren Invaliditätsgraden.
Beispiel:
Grundinvalidität: 75.000 Euro
Progression 350
Leistung bei 25 % / 50% / 70% / 80% Invalidität = 18.750 € / 75.000 € / 150.000 € / 187.500 €
Progression 350Plus
Leistung bei 25 % / 50% / 70% / 80% Invalidität = 18.750 € / 93.750 € / 198.750 € / 262.500 €
- Optional individuelle Bemessung bei Verlust oder Schädigung versicherter innerer Organe
- Sehr weitgehende Mitversicherung von Unfällen infolge von Eigenbewegungen und Kraftanstrengungen, u.a. auch Knochenbrüche und Schäden an Menisken
- Kürzung der Leistung ab einem Mitwirkungsanteil von 100 Prozent durch Erkrankungen, also Kürzung nur, sofern eine Gesundheitsfolgen vollständig auf eine Krankheit zurückzuführen sind
- Bei zunächst geringfügig erscheinenden oder nicht erkennbaren Unfallfolgen liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn Sie oder die versicherte Person erst dann einen Arzt hinzuziehen, wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird (Geringfügigkeitsklausel)
- verbesserte Meldefristen gegenüber den aktuellen Musterbedingungen des GDV (24 Monate für den Eintritt einer bedingungsgemäßen Invalidität, 36 Monate für die ärztliche Feststellung der Invalidität sowie die Geltendmachung beim Versicherer. Für Infektionen gilt als Ausbruch der Erkrankung die erstmalige ärztliche Diagnose einer solchen und nicht – wie üblich – der Zeitpunkt der erstmaligen Infektion)
- Übernahme unfallbedingter kosmetischer Operationskosten inklusive Ersatzes natürlicher Zähne ohne Begrenzung, nicht jedoch von reinem Zahnersatz (Brücken, Kronen, Stiftzähne, Gebisse und Implantate)
- Uneingeschränkte Mitversicherung von Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen (z.B. Ohnmachtsanfälle, Trunkenheit, Medikamenteneinfluss, Herzinfarkte, Schlaganfälle, epileptische Anfälle, Übermüdung, Schlafwandeln. Erschrecken oder Zuckerschock durch Diabetes)
- Mitversichert sind Unfälle der versicherten Person durch epileptische Anfälle oder sonstige Krampfanfälle (fehlender Ausschluss)
- Stark erweiterte Immunklausel (mitversichert sind u.a. Infektionen durch Borreliose, Malaria, Tuberkulose oder Masern). Diese gilt für alle versicherten Leistungsarten
- Mitversicherung von Schäden infolge von Schutzimpfungen gegen im Tarif benannte Infektionskrankheiten (Impfschäden), anders als im Nachfolgetarif B 182 nicht jedoch für Impfschäden infolge einer Impfung gegen Covid-19. Siehe https://critical-news.de/interrisk-rueckfragen-zum-umfang-des-versicherungsschutzes-unbeantwortet/.
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre) inklusive Nahrungsmittelvergiftungen unabhängig vom Alter der versicherten Person
- Die versicherte Person ist nicht verpflichtet, sich einer Operation zu unterziehen
- Kein Ausschluss für Unfälle infolge von Bauch- und Unterleibsbrüchen
- Wird die optionale Dynamex 2 Unfall-Rente „XXL“ mit Leistung ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozentvereinbart,erhöht sich die vereinbarte Unfallrente nach Eintritt eines Leistungsfalls lebenslang um 2% pro Jahr. Eine Vergleichbare Dynamisierung der Unfallrentenleistung ist in der aktuellen Tarifgeneration mit Stand 02.2020 nicht mehr möglich
- Wird die optionale Dynamex 3+ Unfall-Rente „XXL“ vereinbart, erhöht sich die vereinbarte Unfallrente sowohl vor als auch nach Eintritt eines Leistungsfalls lebenslang um 3% pro Jahr. Leistung einer Grundrente bereits ab 25 Prozent Invalidität, der Hauptrente ab 50 Prozent Invalidität und einer Top-Rente ab 75% Invalidität. Die Grund- und die Top-Rente werden maximal bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt. Eine Vergleichbare Dynamisierung der Unfallrentenleistung ist in der aktuellen Tarifgeneration mit Stand 02.2020 nicht mehr möglich
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu drei Jahren, auch für andere XXL-Tarife der gleichen Tarifgeneration in den Sparten Privat‑, Tierhalterhaftpflicht- sowie Glas‑, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
- Beitragsfreier Versicherungsschutz für Kinder, die während der Vertragslaufzeit geboren oder adoptiert wurden (max. 1 Jahr): 100.000 Euro Grundinvalidität, StandardTaxe, ohne Progression, 10.000 Euro Unfalltod, 20 Euro Unfallkrankenhaustagegeld mit ungestaffeltem Genesungsgeld
- Beitragsfreier Versicherungsschutz für den Ehepartner ab Heirat (max. 3 Monate): 100.000 Euro Grundinvalidität, StandardTaxe, ohne Progression, 10.000 Euro Unfalltod, 20 Euro Unfallkrankenhaustagegeld mit ungestaffeltem Genesungsgeld
- 24-Stunden-Hilfe-Telefon
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs XXL der InterRisk mit PlusTaxe (ohne Berufsklauseln)
- Innovationsklausel läuft nunmehr ins Leere, da der Tarif B 18 eingestellt wurde. Altkunden profitieren daher nicht mehr von etwaigen Leistungsverbesserungen im Neugeschäft
- Kein definierter Invaliditätsgrad bei Verlust von Gebärmutter, Penis oder Hoden
- Keine Mitversicherung von Impfschäden gegen nicht ausdrücklich im Tarif benannte Infektionen
- Keine Neutarifgarantie
- Keine Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie)
- Übernahme von Dekompressionskammerkosten nur nach Tauchunfällen. Nicht versichert sind Dekompressionskammerkosten aus anderen Gründen (z.B. Dekompressionskammerbehandlungen nach einer Kohlenmonoxydvergiftung oder Gasbrand-Infektion) oder die Kosten für den Transport zu einer Kompressionskammer (ggf. im Einzelfall im Rahmen von § 4 Ziffer 13 der B 18). Mehr zum Thema siehe z.B. „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 1/2018, S. 22 – 24.
- Keine Mitversicherung von Infektionen infolge des plötzlichen Einspritzens von Erregern durch Augen, Mund oder Nase oder durch Anhusten oder Anniesen
- Keine Mitversicherung von Verletzungen durch Eigenbewegungen an Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz und Blutungen innerer Organe
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Gesundheitsschäden durch ein Höhenödem (HAPE) oder Höhenhirnödem (HACE) aufgrund akuter Höhenkrankheit (AKS)
- Kein Schmerzens- oder Gipsgeld bei Knochenbrüchen / Oberschenkelhalsbruch und Bänderrissen
- Keine Bauhelfer-Unfallversicherung für private Bauvorhaben
- Keine Mitversicherung der Reparaturkosten für künstliche Gliedmaßen
- Keine Helmklausel (d.h. Erhöhung der Invaliditätsleistung, wenn bei einem Unfall ein entsprechender Helm, z.B. Reit- oder Fahrradhelm getragen wurde)
- Kein Versicherungsschutz für Fehlgeburt. Die Vorsorgedeckung für neugeborene Kinder beginnt erst mit Vollendung der Geburt
- Keine Leistung bei unfallbedingten Kurzzeitpflegeaufenthalten in Senioren-/Pflegeheimen (im verkaufsoffenen Tarif B 182 versichert)
- Keine Zahlung eines versicherten Krankenhaustagegeldes oder Genesungsgeldes für den Fall eines Knochenbruchs, Bänder- oder Sehnenrisses ohne operative Versorgung (im verkaufsoffenen Tarif B 182 versichert)
- Keine optionale Versicherung eines Unfallkrankentagegeldes
- Keine Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit