Stand: 09.02.2021
Anbieter im Test: 97
Tarife im Test: 625
Kategorien: WFS 1 (Gold), WFS 2 (Silber)
Pferdehalterhaftpflichtversicherungen
Selbststndige Tierhalterhaftpflichtversicherung fr nicht gewerbliche Besitzer von Pferden, Kleinpferden, Ponys, Eseln und Maultieren

Zu den typischen Haftpflichtfllen, die von Pferden regelmig verursacht werden, gehren unter anderem:
- Pferd bricht von der Koppel aus
- Pferd scheut und beit jemanden oder rennt auf viel befahrene Strae mit Folge Verkehrsunfall (Personenschaden, Nutzungsausfall fr Kfz, Schmerzensgeld, Regressansprche Sozialversicherungstrger)
- Flurschaden bei Ausritt mit mangelnder Reiterfahrung oder als Folge von Spring- und Hindernisbungen
- Personenschden durch Sturz vom Pferd bei einem winterlichen Gelnderitt
- Sachschaden am gemieteten Pferdeanhnger oder der Pferdebox durch randalierendes Pferd
Wer einen Dritten durch ein privat gehaltenes Pferd einen Personen‑, Sach- oder Vermgensschaden zufgt, haftet entweder nach 833 Satz 1 BGB (Gefhrdungshaftung), nach 823 (Verschuldenshaftung) bzw. als Tierhter nach 834 BGB.
Auch bei bestehender Gefhrdungshaftung nach 833 Satz 1 BGB ist ein Mitverschulden des Geschdigten in jedem Einzelfall zu prfen. Wer etwa ein Pferd von hinten am Schweif zieht, muss sich nicht wundern, wenn das Tier ausschlgt. Gleiches gilt fr einen untrainierten Hengst, der eine Mauer oder Barrikade berspringen soll und kurz vor dem Hindernis scheut.
Immer wieder kommt es vor, dass es zwischen zwei Pferden zu Auseinandersetzungen aus Futterneid oder Rangordnungskmpfen kommt. Oft reicht es dafr aus, dass die Individualdistanz zum ranghheren Pferd beim Weidegang nicht bercksichtigt wurde, und dass das ranghhere Tier aus diesem Grund austritt. Da es fr Auenstehende oft nicht ersichtlich ist, welches Tier den eingetretenen Schaden provoziert hat, werden solche Schden meist zu je fnfzig Prozent reguliert. Beide Pferdehalter haben daher anteilig fr die Hlfte der Tierarztkosten, Schden durch eine dauerhafte Zucht- oder Reitunbrauchbarkeit oder auch andere Schadensfolgen aufzukommen. Fr solche Flle tritt dann grundstzlich die Pferdehalterhaftpflichtversicherung der Tierhalter ein.
Grundstzlich ergibt sich bereits bei der auch nur gelegentlichen Benutzung von Pferden die Notwendigkeit eines geeigneten Versicherungsschutzes. Liegt keine Tierhaltereigenschaft vor, kann dies auch eine Privathaftpflichtversicherung mit Haftung nach 823 BGB sein.
Ratingsystematik
Geprft wurde, inwiefern die erfassten Versicherer die unten definierten Mindestanforderungen an einen mit Silber bzw. Gold bewerteten Versicherungsschutz erfllten. Das Rating trifft jedoch keine Aussagen zum Serviceumfang (telefonische Erreichbarkeit, Kndigungsfristen etc.) oder zum Preisniveau der getesteten Tarife. Eine Bruttojahresprmie von nicht ber 150 Euro fr ein Pferd bzw. nicht ber 220 Euro fr zwei Pferde erscheint als angemessen.
Die erfassten Leistungskriterien erfassen alle wesentlichen Unterschiede verschiedener Pferdehalterhaftpflichtversicherungen, u.a. Flurschden, Mietsachschden an Pferdetransportanhngern, Stallungen oder Boxen, die an nicht gewerblichen Turnieren, Distanz- oder Pferderennen, Schden durch gewollten bzw. ungewollten Deckakt, Versehensklausel, Einsatz zu Therapiezwecken oder erweiterte Vorsorge.
In welchen Punkten die hier als empfehlenswert charakterisierten Anbieter hier besonders gut abschneiden, wurde nicht bewertet. In der konkreten Beratungssituation sollte jedoch durchaus geprft werden, ob ein Pferd z.B. fr Schulungs- oder Therapiezwecke Dritten zur Verfgung gestellt wird oder ein Kunde als Mitglied eines Reitvereins Prmiennachlsse in Anspruch nehmen kann.
Voraussetzungen fr eine Bewertung mit Silber in der selbstndigen Pferdehalterhaftpflicht:
- Garantie, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Kunden von den aktuell gltigen AVB Private PferdehalterHV mit Stand 05.2020 (GDV-Garantie) oder den zuletzt gltigen AHB, Stand 02.2016 und der dazugehrigen Mustertarifstruktur III mit Stand 01.2015 oder alternativ durch die Garantie Arbeitskreis Vermittlerrichtlinie Dokumentation mit Stand 11.03.2008 oder jnger ODER Arbeitskreis Beratungsprozesse mit Stand 17.02.2010 oder jnger abweicht (GDV-Garantie)
- Garantie, dass der Versicherer prmienneutrale Bedingungsverbesserungen automatisch zum Vertragsbestandteil auch fr laufende Vertrge macht (Innovationsklausel)
- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Tierhters, sofern dieser nicht gewerbsmig ttig ist
- Keine vom GDV-Standard abweichenden Einschrnkungen der mindestens einjhrigen Auslandsdeckung (z.B. punitive oder exemplary damages, Einschrnkungen in den USA, US-Territorien und Kanada, Forderung der Beibehaltung eines Wohnsitzes innerhalb von Deutschland). Als Einschrnkung akzeptabel ist es hchstens, wenn vom Versicherungsnehmer eine Korrespondenzanschrift innerhalb der EU verlangt wird oder bei Zahlungen auerhalb des Euro-Raumes die bei der Whrungsumrechnung entstehenden Risiken auf den VN abgewlzt werden.
- Deckungssumme fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden: mindestens 5.000.000 Euro pauschal oder mindestens 100.000 Euro fr Vermgensschden sowie 5.000.000 Euro fr Personen- und Sachschden
- Ausdrckliche Mitversicherung von Haftpflichtansprchen wegen Schden durch ungewollte und gewollte Deckakte einschlielich echter Vermgensschden
- Ausdrckliche Mitversicherung fr Fremd- / Gastreiter (ohne Eigenschden), sofern diese Fremdreiter nicht gewerblich ttig sind
- Ausdrckliche Mitversicherung auch von Reitbeteiligten (ohne Eigenschden), sofern die Reitbeteiligten nicht gewerblich ttig sind und dies ohne namentliche Nennung im Versicherungsschein
- Ausdrcklich uneingeschrnkter Versicherungsschutz auch bei Flurschden durch Weidevieh
- Ausdrcklicher Versicherungsschutz auch fr Schden durch jegliche privaten Kutsch- und Schlittenfahrten, bei denen kein Einkommen erzielt wird. Als Einschrnkung zulssig ist es hingegen, dass fr den Versicherungsschutz vorausgesetzt wird, dass alle Pferde ber den gleichen Versicherer versichert sein mssen.
- Ausdrckliche Mitversicherung der Teilnahme an Pferdeschauen, Reitturnieren sowie dem vorbereitenden Training hierzu, sofern die Teilnahme nicht gewerblich erfolgt. Dabei keine Einschrnkungen, beispielsweise fr das Erzielen von gelegentlichen Einnahmen (z.B. Einkommen durch Preisgelder). Zulssig ist hingegen eine Begrenzung der jhrlichen Einnahmen auf einen Hchstbetrag von nicht unter 6.000 Euro
- Kein im- oder expliziter Ausschluss fr die Teilnahme an Distanzritten, ohne die Mglichkeit, diesen durch einen Zuschlag fr den Einschluss des Rennrisikos abzudingen
- Versicherungsschutz auch fr Schden an gemieteten Stallungen, Reithallen und Weidezunen bis mindestens 10.000 Euro
- Mitversicherung von Regressansprchen von Trgern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten Krankenversicherungstrgern sowie privaten und ffentlichen Arbeitgebern wegen Personenschden von in huslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartnern (nicht ausschlielich bezogen auf Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz), mitversicherten Personen oder Angehrigen in huslicher Gemeinschaft, auch wenn dieser ber den gleichen Vertrag mitversichert sind. Klarstellend empfohlen wird eine zustzliche Klarstellung zur Mitversicherung auch der Regressansprche von Dienstherren im Sinne des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes.
Zustzliche Voraussetzungen fr eine Bewertung mit Gold in der selbstndigen Pferdehalterhaftpflicht:
- Ausdrckliche Mitversicherung auch des Ehegatten und der in huslicher Gemeinschaft lebenden, unverheirateten Kinder von Versicherungsnehmer und (Ehe)partner (oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) bzw. alternativ definiert als Mitversicherung der Familienangehrigen des Versicherungsnehmers
- Versicherungsschutz auch fr Schden an gemieteten Pferdetransportanhngern und Pferdeboxen bis mindestens 5.000 Euro
- Versicherungsschutz auch fr Schden an gemieteten oder gepachteten Stallungen, Reithallen und Weidezunen bis mindestens 100.000 Euro. Die rechtlichen Bestimmungen fr einen Pachtvertrag werden in den 581 bis 597 BGB festgeschrieben.
- Ausdrckliche Mitversicherung auch des Gewsserschadenrestrisikos fr Schden durch Kleingebinde gewsserschdlicher Stoffe (alternativ Verzicht auf Ausschluss fr Haftpflichtansprche aus Gewsserschden)
- Beitragsfreie Mitversicherung von whrend der Vertragslaufzeit geborenen Fohlen eines beim gleichen Versicherer versicherten Muttertieres mindestens bis zur nchsten Hauptflligkeit, sofern diese im Besitz des Versicherungsnehmers verbleiben
- Mitversicherung der Teilnahme an Pferderennen sowie dem vorbereitenden Training hierzu, sofern die Teilnahme nicht gewerblich erfolgt. Dabei ausdrcklich keine Einschrnkungen, beispielsweise fr das Erzielen von gelegentlichen Einnahmen (z.B. Einkommen durch Preisgelder)
- Mitversicherung von Haftpflichtansprchen der Reitbeteiligten und der Reittiernutzer gegen den Versicherungsnehmer
- Versicherer bzw. Risikotrger ist Mitgliedschaft bei Versicherungsombudsmann e.V.
Noch immer scheitern Versicherer daran, dass sie entweder keine Garantie aussprechen, wonach die Vertragsbedingungen die Kunden in keinem einzigen Punkt schlechter stellen als die unverbindliche Verbandsempfehlung des GDV. Darber hinaus ist es noch immer nicht marktweit selbstverstndlich, dass prmienneutrale Leistungsverbesserungen automatisch auch fr bestehende Vertrge gelten.
Kein Rating kann eine umfassende Bedarfsermittlung und Beratung beim Verbraucher ersetzen. Dies gilt auch fr dieses Rating, da der konkrete Kunde vielleicht Leistungen bentigt, die hier nicht als Standards gesetzt wurden oder sein Tier gewerblich statt privat genutzt wird. In letzterem Fall empfiehlt sich auch der Einschluss einer Umweltschadendeckung wie sie zunehmend angeboten wird.
Info
Analysiert wurden Pferdehalterhaftpflichtversicherungen, die als selbstndige Police abgeschlossen werden knnen.
Bedingungsrating (Bewertung mit Gold fr die selbststndige Pferdehalterhaftpflichtversicherung)
- InterRisk (B 01, Stand 03.2019, B 62, Stand 10.2017: B 69 – XXL, Stand 07.2013) mit 5, 10, 25 Mio. oder 50 Mio. Euro pauschal fr Personen‑, Sach‑, Vermgens- sowie Mietsachschden an Rumen in Gebuden, max. 15 Mio. Euro je geschdigter Person
- Janitos (AHB, Stand 01.02.2016; BBR‑V, Stand 01.01.2015; BBR Tierhalterhaftplichtversicherung Best Selection 2016, Stand 01.07.2016) mit 10 Mio. oder 20 Mio. Euro Deckungssumme pauschal fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden
- Konzept & Marketing (AT 2016, Stand 06/2016; THV-Pferd 2016, Stand 06/2016: allsafe cavallo, Version 1.04) mit 5, 10 oder 15 Mio. Euro pauschal fr Personen‑, Sach- oder Vermgensschden.
Hinweis: Voraussetzung fr die Bewertung ist der Einschluss von Rennrisiko (somit implizit auch von Distanzritten) und Mietsachschadendeckung gegen Zuschlag.
Bedingungsrating (Bewertung mit Silber fr die selbstndige Pferdehalterhaftpflichtversicherung)
- Adcuri (AVB THV Top-Schutz private Tierhaltung, Stand 01.03.2020) mit 10 oder 50 Mio. Euro Deckungssumme pauschal fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden
- Adcuri (AVB THV Premium-Schutz private Tierhaltung, Stand 01.03.2020) mit 20 oder 50 Mio. Euro Deckungssumme pauschal fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden
- Barmenia (AVB THV Top-Schutz private Tierhaltung, Stand 01.03.2020) mit 10 oder 50 Mio. Euro Deckungssumme pauschal fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden
- Barmenia (AVB THV Premium-Schutz private Tierhaltung, Stand 01.03.2020) mit 20 oder 50 Mio. Euro Deckungssumme pauschal fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden
- ConceptIF (Allgemeine Versicherungsbedingungen fr die Haftpflichtversicherung (AHB CIF:PRO 2018) (Stand: Dezember 2017); Besondere Bedingungen fr die Tierhalterhaftpflichtversicherung (B THV CIF:PRO best advice plus 2018) (Stand: 01.12.2017) mit 50 Mio. Euro Deckungssumme pauschal fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden
- Die Haftpflichtkasse (AHB, Stand 01.01.2021; Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett, Stand 06.2018, mit 10, 20 oder 50 Mio. Euro pauschal fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden, maximal jedoch 10 Mio. Euro je geschdigter Person
- Haftpflicht Helden (PFERDEHAFTPFLICHT BEDINGUNGSWERK Version 13.0 Stand 22.05.2018) mit 50 Mio. Euro Deckungssumme pauschal fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden. 150 Euro Selbstbehalt bei jedem Schaden
- Konzept & Marketing (AT 2016, Stand 06/2016; THV-Pferd 2016, Stand 06/2016: allsafe cavallo, Version 1.04) mit 5, 10 oder 15 Mio. Euro pauschal fr Personen‑, Sach- oder Vermgensschden.
Hinweis: Voraussetzung fr die Bewertung ist der Einschluss von Rennrisiko (somit implizit auch von Distanzritten) und Mietsachschadendeckung gegen Zuschlag.
- maxPool (AHB 2008, Stad 03.2018; Besondere Bedingungen Tarif max-THV Premium fr die Haftpflichtversicherung der Tierhalter aus privater Reit- und Zugtierhaltung, Stand 03.2018) mit 10, 15 oder 20 Mio. Euro pauschal fr Personen‑, Sach- oder Vermgensschden.
- maxPool (AHB 2008, Stand 03.2018; Besondere Bedingungen Tarif max-THV Plus fr die Haftpflichtversicherung der Tierhalter aus privater Reit- und Zugtierhaltung, Stand 03.2018) mit 5, 7,5 oder 10 Mio. Euro pauschal fr Personen‑, Sach- oder Vermgensschden.
- Policenwerk (AHB) Stand April 2014; Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung Pferde PW Premium 2016) mit 10 Mio. Euro pauschal fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden
- S.L.P. Vertriebsservice AG (AVB Tierhalter-Haftpflicht 2018, Stand 01.01.2018: PRIMA) mit 8 Mio. Euro Deckung pauschal fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden
- S.L.P. Vertriebsservice AG (AVB Tierhalter-Haftpflicht 2018, Stand 01.01.2018; Zusatzbedingungen fr den Baustein Sorglospaket Tierhalter 2018, Stand 01.01.2018: PRIMA mit Baustein Sorglospaket) mit 8 Mio. Euro Deckung pauschal fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden
- S.L.P. Vertriebsservice AG (AVB Tierhalter-Haftpflicht 2018), Stand 01.01.2018: PRIMA PLUS) mit 10 Mio. Euro Deckung pauschal fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden
- S.L.P. Vertriebsservice AG (AVB Tierhalter-Haftpflicht 2018), Stand 01.01.2018; Zusatzbedingungen fr den Baustein Sorglospaket Tierhalter 2018, Stand 01.01.2018: PRIMA PLUS mit Baustein Sorglospaket) mit 10 Mio. Euro Deckung pauschal fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden
- VHV (AVB Tierhalter-Haftpflicht Klassik-Garant 2017 (H 142), Stand 05.2017) mit 5 oder 10 Mio. Euro pauschal fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden
- VHV (AVB Tierhalter-Haftpflicht Klassik-Garant 2017 (H 142), Stand 05.2017; ZB BEST-LEISTUNGS-GARANTIE TIERE 2017), Stand 05.2017) mit 5 oder 10 Mio. Euro pauschal fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden

Kleines Glossar zur Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Wer das Haftpflichtrisiko im Zusammenhang mit Pferden umfassend versichern mchte, muss auf eine ganze Reihe von Details achten, um keinen Fehler zu begehen. Hier eine Auswahl mglicher fr Sie oder Ihre Kunden relevanter Punkte und ergnzender Absicherungsformen ber die reine Pferdehalterhaftpflichtversicherung hinaus:
Deckschden: Haftpflichtansprche aus dem ungewollten Deckakt sind stets versichert, sofern hierfr kein Ausschluss vereinbart wird. In den AHB 2010, den Musterbedingungen vom September 2014 sowie den AVB Private PferdehalterHV von 04.2016 und 05.2020 ist ein solcher nicht vorgesehen. Auch fr den gewollten Deckakt ist in der Regel eine mindestens implizite Mitversicherung anzunehmen, da eine Schdigung der beteiligten Tiere hier sicher nicht Ziel der Angelegenheit ist. Damit scheidet ein Ausschluss fr die vorstzliche Herbeifhrung des Versicherungsfalles aus.
Distanz- und Wanderritte: Entsprechend des in den AHB 2010, den Musterbedingungen vom September 2014 sowie den AVB PrivatePferdehalterHV von 04.2016 bzw. 05.2020 fehlenden Ausschlusses fr Distanz- und Wanderritte bzw. Pferderennen sind diese meist implizit mitversichert. Ausdrcklich ausgeschlossen sind Distanzritte nur bei wenigen Versichern, aber auch ein ausdrcklicher Einschluss ist eher ungewhnlich. Auch wenn es bei Distanzritten in der Regel um Geschwindigkeit geht, gibt es auch tempobegrenzte oder tempofreie Distanzritte. Nur Tiere, die innerhalb der meist vorgegebenen Zeit gesund das Ziel erreichen, werden gewertet. Distanzritte fr Anfnger umfassen meist eine Strecke von hchstens 39 km, doch kommen auch Mehrtagesritte vor. Fr den Makler ist es wichtig zu wissen, dass Distanzritte auch schon fr Kinder ab 5 Jahren angeboten werden.
Flurschden: Gerade in lteren Tarifen gibt es nach wie vor Ausschlsse fr Flurschden durch Weidevieh. Damit ist anzunehmen, dass Pferde, die nicht berwiegend im Stall stehen, von diesem Ausschluss betroffen wren. Dies wre eine Schlechterstellung gegenber dem GDV-Standard AHB 2010, 09.2014, 04.2016 sowie den AVB PrivatePferdehalterHV von 04.2016 bzw. 05.2020
Fremdreiterrisiko: Bei der Mitversicherung des Fremd- / Gastreiterisikos sind Haftpflichtansprche wegen Schden aus der Zurverfgensstellung zu Vereinszwecken oder im Rahmen der Erteilung von Reitunterricht im Normalfall ausgeschlossen. In der Mustertarifstruktur des GDV ist ein Einschluss lediglich aus dem fehlenden Ausschluss herzuleiten, allerdings gilt dies nur fr Fremd- / Gastreiter, die gleichzeitig eine Tierhtereigenschaft besitzen. Da der Versicherungsnehmer hier immer auf den Einzelfall abstellen msste, kann fr die Verbandsempfehlung im Zweifel ein Ausschluss als Standard gelten. Gem Arbeitskreis Beratungsprozesse (Stand 28.09.2015) sollen Fremdreiter nicht namentlich benannt werden mssem, was als Einschlussempfehlung gewertet werden kann. Ausgenommen von der namentlichen Benennung seien lediglich Reitbeteiligungen. Wird also im Einzelfall die private Nutzung von Tieren durch einen Reitlehrer oder sonstigen Fremdreiter vom Versicherungsschutz ausgenommen, so bedeutet dies im Zweifel eine Schlechterstellung gegenber den Empfehlungen des Arbeitskreises vom 17.02.2010, 24.08.2015 bzw. 28.09.2015 bedeuten.
Garantie Arbeitskreis Beratungsprozesse: unverbindliche Empfehlungen zur Gestaltung eines minimalen Versicherungsschutzes. Nachzulesen unter https://www.beratungsprozesse.de/download/phv/phv.docx. Einige Versicherer garantieren, dass zumindest diese Mindeststandards erfllt seien.
GDV-Garantie: eine zunehmende Anzahl von Versicherern garantiert bedingungsseitig, dass die Verbraucherinformationen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung in keinem Punkt zum Nachteil des Kunden von den unverbindlichen Musterempfehlungen des GDV abweichen. Alternativ kommt eine Herleitung ber die Garantie der Erfllung der Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse. in Frage. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn keine ausdrckliche GDV-Garantie oder ein veralteter GDV-Standard zugesagt wird.
Das Aussprechen einer GDV-Garantie bedeutet nicht, dass der Versicherer in keinem Punkt zum Nachteil des Kunden von den unverbindlichen Musterbedingungen abweicht, sondern nur, dass der Versicherungsnehmer diesen Mindeststandard zu seinem Vorteil einfordern kann. Mitunter gilt eine solche GDV-Garantie irrefhrend nur fr die dem Vertrag zugrunde liegenden AHB, nicht jedoch fr die BBR.
Innovationsklausel (teilweise auch Update-Garantie benannt): eine solche bewirkt, dass prmienneutrale Leistungsverbesserungen automatisch auch fr bestehende Vertrge gelten. Eine automatische Beitragsanpassung zum Vorteil des Versicherungsnehmers ist damit nicht verbunden. Einige Versicherer legen die Innovationsklausel sehr eng aus. Dann gelten Verbesserungen nur dann als mitversichert, wenn die Bedingungen an keiner anderen Stelle auch eine Verschlechterung vorsehen. Eine transparente Formulierung wre z.B. Knftige Verbesserungen des Umfanges des Versicherungsschutzes der Bedingungen und der Mindeststandards, die ber den Umfang der vorliegenden Bedingungen hinausgehen, gelten automatisch fr diesen Vertrag.“
Eine aktive Tarifumstellung von Vertrgen mit Innovationsklausel kann im Zweifel nachteiliger sein als einen Vertrag unangetastet zu lassen.
Kutschen- / Schlittenrisiko: hnlich zu den Pferderennen ist auch hier kein Ausschluss in den AHB vorgesehen. Siehe hierzu auch das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 20. Dezember 2005 (VI ZR 225/04). Entscheidend ist allein, dass sich im Schadenfall die Tiergefahr verwirklicht hat. Damit besteht beispielsweise Versicherungsschutz, wenn die vor eine Kutsche angespannten Pferde als Folge eines Wespenstiches durchgehen oder die Tiere aus anderen Grnden in erheblichem Mae erschreckt wurden und als Folge auskeilen. Allerdings sollte auch klar sein, dass durch die Mitversicherung des Kutschenrisikos kein Versicherungsschutz hergeleitet werden kann fr Haftpflichtansprche aus dem Besitz von Kutschen, Planwagen oder Schlitten sowie wegen Schden, deren Ursache in der Konstruktion und / oder Mangelhaftigkeit der Kutschen, Planwagen oder Schlitten liegt. Kommt es also zu einem Achsenbruch oder einem Versagen der Hemmschuhe bzw. sonstigen Bremsen einer Kutsche, bei dem sich keine Tiergefahr realisiert hat, so lsst sich ber die Tierhalterhaftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz herleiten.
Einige Versicherer versuchen ihr Risiko dadurch zu begrenzen, dass sie fr die Mitversicherung des Kutschenrisikos einen Zuschlag verlangen.
Wer auf einen tariflich vorgesehenen Zuschlag fr den Einschluss des Kutschenrisikos verzichtet, muss sich darber im Klaren sein, dass dann auch das ausnahmsweise und kurzfristige Nutzen eines solchen Gefhrtes nicht von der Vorsorgedeckung umfasst ist. Eine Versicherungslcke bleibt in solchen Fllen unumgnglich, sofern nicht VOR NUTZUNG der entsprechende Einschluss nachgemeldet und vom Anbieter besttigt wurde.
Ein Schaden von ber 10.000 Euro durch einen durchgehenden Pferdeschlitten ereignete sich beispielhaft am 27.01.2010 in Sachsen. Obwohl sechs Pkw und ein Polizeifahrzeug beschdigt wurden, kam es zum Glck zu keinem Personenschaden. Folgenreicher war da eine Kutschfahrt, von dem die Potsdamer Nachrichten im September 2006 erzhlten. Hier wurde eine 13jhrige als Folge einer von ihr selbst praktizierten Kutschfahrt so schwer verletzt, dass sie wohl nie wieder wird reiten knnen. Ein Verzicht auf einen mglichen Zuschlag kann folglich erhebliche Konsequenzen haben.
Obhutsversicherungen: Neben einer Tierhalterhaftpflichtversicherung fr jeden Einsteller sollten Reitbetriebe / Reiterhfe eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Einschluss von Obhutsschden (Einstellerhaftpflichtversicherung) abschlieen. Sinn und Zweck einer speziellen Obhutsversicherung erschliet sich am besten anhand eines Schadenbeispiels:
Jemand hat sein Pferd in einem Pensionsstall untergestellt. Der Stallbesitzer schliet die Weide nicht richtig. Die Pferde kommen frei, laufen auf die Strae und kollidieren mit einem Auto. Der Schaden am Auto wird zunchst ber die Tierhalterhaftpflichtversicherung abgewickelt. Diese nimmt Regress bei der Person, die die Weide nicht richtig verschlossen hat.
Was ist mit dem Schaden am Tier? Wenn der Stallbesitzer den Schaden verschuldet hat, haftet er. In der Betriebshaftpflicht sind in der Regel Schden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder in Verwahrung genommenen Sachen blicherweise ausgeschlossen, also auch der Schaden an dem eingestellten (in Verwahrung genommenen) Tier. Fr einen derartigen Fall kann er sich ber die Pensionspferdehaftpflicht (Obhutsversicherung) mit Schaden am Pensionstier absichern. Besteht eine solche Versicherung nicht, haftet er persnlich.
Der Stallbesitzer haftet nur aus Verschulden. Verschuldet er einen Schadenfall nicht, muss der Tierhalter selbst fr den Schaden aufkommen, so etwa, wenn ein Pferd aus unerklrlichen Grnden selbst aus der sicher eingezunten Weide ausbricht und sich dabei verletzt.
Angeboten werden Obhutsversicherungen nur von wenigen Versicherern mit durchaus unterschiedlichen Versicherungssummen und Leistungen. Nicht selten kommen auch Selbstbehalte in diesem Zusammenhang zum Tragen.
Die Versicherung des Obhutsschadens an eingestellten Pferden ist eine sinnvolle Ergnzung zur Htehaftpflicht fr diese Pferde und deckt die Schden ab, die durch ein Verschulden des Betriebsinhabers oder seiner Angestellten an dem eingestellten Pferd entstehen (die Htehaftpflicht tritt fr die Schden ein, die Dritten entstehen).
Pferderennen: in den aktuellen Musterbedingungen besteht kein Ausschluss mehr fr Pferderennen (z.B. Galopper- oder Trabrennen). Auch wenn private Reiter eher selten an solchen teilnehmen, kommt es doch zunehmend auf Turnieren am Rande zu Sparennen von Warmbltern. Ein typisches Amateurpferderennen ist jedoch auch das Duhner Wattrennen. Akzeptabel ist es daher gerade noch, wenn ein Versicherer das Rennrisiko nur gegen Zuschlag versichern mchte. Kritisch wird es erst, wenn eine Mitversicherung laut Tarif auch gegen Zuschlag nicht mglich ist, da ein Kunde dann selbst bei vernderten Bedrfnissen keine adquate Absicherung bekommen kann.
Reitlehrerversicherung: Ein falsches Kommando, die Auswahl eines unpassenden Pferdes, ein zu hoch aufgebautes Hindernis als Reitlehrer luft man schnell Gefahr, das Verschulden an einem Unfall des Reitschlers zu tragen. Aus diesem Grund sollte niemand ohne Ausbilderhaftpflichtversicherung unterrichten. Entsprechende Tarife werden nur von wenigen Versicherern angeboten. Unterschieden wird u.a. zwischen freiberuflich ttigen und angestellten Reitlehrern.
Seuchenrisiko: Versicherer sehen fr gewhnlich keinen ausdrcklichen Einschluss fr durch Pferde bertragene Infektionskrankheiten (z.B. Druse) vor. Dies bedeutet jedoch keinen Ausschluss im Einzelfall, so dass im Leistungsfall gem 254 BGB jeder Tierhalter die Hlfte des Schadens zu tragen htte, dies nmlich, wenn zwei Tiere aufeinandertreffen, da schlielich von beiden Tieren eine Gefahr ausgeht.
Die unverbindlichen Musterbedingungen des GDV vom September 2014 sehen nach Ziffer A1‑7.11 einen Ausschluss nur fr Sachschden vor, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehrenden, von ihm gehaltenen oder veruerten Tiere entstanden sind. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorstzlich noch grob fahrlssig gehandelt hat. Analoges gilt auch fr die seither neu gefassten Musterbedingungen des GDV, zuletzt aus Mai 2020.
Turnierrisiko: sehr oft uern sich Versicherer nicht dazu, ob die Teilnahme an Pferderennen, Reitveranstaltungen oder Pferdeschauen versichert ist. Ohne Ausschluss gilt die bekannte Regel, dass eine Mitversicherung besteht, sofern aufgrund erhobener Haftpflichtansprche eines Dritten berechtigte Ansprche erhoben oder unberechtigte Ansprche abgewehrt werden mssen.. Kritisch ist es, wenn einzelne Tarife eine Mitversicherung davon abhngig machen, dass kein Einkommen erzielt wird. Aus steuerrechtlicher Sicht zu bedenken ist, dass der Begriff Einkommen sehr unterschiedlich definiert werden kann und demnach ein rechtlich unbestimmter Terminus im Sinne des allgemeinen Verstndnisses zu interpretieren wre. Einkommen umfasst auch Versicherungsleistungen und grenzt sich damit von Gewinn bzw. Umsatz ab.