Immer deutlicher wird das Bestreben von Deutschland wie auch der Europäischen Union den vollkommen digitalen Bürger zu schaffen. Schritte dahin sind etwa die im November 2019 beschlossene Grundsteuerreform[1], das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom Dezember 2019[2], Verschärfungen der Geldwäscherichtlinien vom März 2021[3], Pläne für ein Europäisches Vermögensregister aus dem Juli 2021[4] oder die Verschärfung des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) zum 01.08.2021[5]. Auch Erwägungen, ein digitales Impfregister einzuführen[6] oder der seit Januar 2021 bestehende Anspruch auf eine digitale Patientenakte[7], [8] gehen in diese Richtung.
Reale Inflation wohl schon länger deutlich im zweistelligen Bereich
Mittlerweile dürfte die beständig steigende Inflation von den meisten Deutschen bemerkt worden sein, zumindest von jenen, die die jüngsten Preisrunden bei ALDI[9] & Co. oder den Preiskampf an den Tankstellen aktiv verfolgen. Da verwundert es nicht, wenn manche einen Weg suchen, ihre Vermögenswerte vor dem Verlust der Kaufkraft zu schützen. Wer versucht, in Edelmetalle zu flüchten, durfte schon länger die Verschärfung der Geldwäscherichtlinien feststellen. So ist etwa der Barkauf von Gold oder Silber ab 2.000 Euro nicht mehr ohne Nachweis der Mittelherkunft möglich.
Anonyme Zahlungsströme unerwünscht
Auf europäischer Ebene wurden aktuelle Verschärfungen beim Handel mit Kryptowährungen beschlossen. Mit Beschluss vom 31.03.2022 regelt die TFR (Transfer of Funds Regulation, Deutsch: Geldtransferverordnung) ein Verbot privater Wallets („unhosted wallets“). Bei einer digitalen Wallet handelt es sich um eine digitale Geldbörse zur Speicherung digitaler Währungen. Mit solchen virtuellen Portemonnaies kann auch gezahlt werden. Durch das Verbot wolle man anonyme Geldflüsse möglichst unterbinden. Begründet wird dies mit dem Kampf gegen Geldwäsche[10], [11].
Der österreichische „Standard“ schrieb dazu:
„Unter anderem haben sich die Parlamentarier darauf geeinigt, dass bei allen Transaktionen in Kryptowährungen Sender und Empfänger transparent den entsprechenden Behörden zugänglich gemacht werden müssen. Eine ursprünglich geplante Bagatellgrenze von 1.000 Euro wurde von den Ausschüssen gestrichen – die Regeln werden also auf alle Krypto-Überweisungen anzuwenden sein.“[12]
Auf „blockchainwelt“ werden die Auswirkungen noch weiter präzisiert:
„Statt Nutzerdaten beim Transfer von Krypto nur zu sammeln, muss der Empfänger identifiziert sein. Da non-custodial Wallets generell nicht mit einer Identität hinterlegt sind, zwingt man Krypto-Börsen und ähnliche Dienstleister praktisch dazu, diese zu blockieren.“[13]
In einem anderen Beitrag heißt es dort:
„Der französischen Krypto-Wallet-Hersteller Ledger hält diese Regelung für nicht praktikabel. Denn wie soll ein Anbieter eine solche Prüfung der Identität vornehmen? Technisch ist das derzeit überhaupt nicht möglich.“[14]
Parallelen zum Organspendeausweis unverkennbar
Ebenfalls in der Diskussion ist aktuell die digitale Übermittlung von Impf- und Genesenendaten im Rahmen der digitalen Patientenakte (ePA). Dabei ist automatischer Datentransfer vorgesehen, wenn diesem nicht aktiv widersprochen wird (Opt-out-Verfahren).
Digitale Kommunikation ist nicht erst seit der Corona-Krise im Trend. Dazu gehören Messenger wie WhatsApp, das soziale Netzwerk Facebook, aber auch Unternehmen wie Telegram oder Signal. Große Teile des Datenverkehrs laufen über Anbieter wie Apple, Huawei oder Samsung. Nun möchte die Europäische Kommission die Dienstleister dazu verpflichten – ohne konkreten Anlass – auch anonymisierte Chatverläufe zu überwachen. Das Gesetz, das die bisher geltende E‑Privacy-Übergangsverordnung ersetzen will, soll insbesondere dabei helfen, den Kampf gegen Kinderpornografie zu unterstützen. In einem offenen Brief warnen Experten von knapp 40 Organisationen:
„Das Gesetz könne zu einer verdachtslosen Massenüberwachung aller Europäer führen, so ihre Befürchtungen. […] in Kriegszeiten seien Menschen darauf angewiesen, sicher mit Medien zu kommunizieren oder den Schutz ihrer Familien zu organisieren. Aber auch in Friedenszeiten sei es von entscheidender Bedeutung für die Freiheit und die Rechte der Menschen, ohne ungerechtfertigtes Eindringen von Dritten kommunizieren zu können“[15].
Es stellt sich die Frage, ob es nicht auch vorstellbar ist, dass das Foto des eigenen Kindes beim Baden in der Badewanne einen Polizeieinsatz wegen Verdachts der Kinderpornografie auslösen könnte oder ob nicht zukünftig auch unerwünschte Systemkritik direkt vor dem Versand und Verschlüsseln (Client-Side-Scanning) geprüft, gegebenenfalls manipuliert oder gelöscht werden könnte. Schon jetzt kann es vorkommen, dass manche Links per WhatsApp oder sogar normaler E‑Mail nicht erfolgreich versandt werden können. Der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke gibt zu bedenken, dass das geplante Gesetz neben dem Fremdzugriff etwa auf private Nacktbilder[16] auch das Hacken noch unverschlüsselter Daten[17] ermöglichen könnte. In jedem Fall sei es ihm zufolge nötig, bereits auf Betriebssystemebene anzusetzen[18].
Neubewertung von Grund- und Immobilienbesitz steht an
Staatlich organisierte Datensammlungen finden aktuell auf allen Ebenen statt. So müssen etwa Besitzer von Immobilien, bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft 2022 erstmals besondere „Hausaufgaben“ machen. Bereits 2in diesem Jahr sollen alle entsprechend Betroffenen von den zuständigen Finanzverwaltungen dazu aufgefordert werden, die aktuellen Werte zum Stichtag 01.01.2022 in elektronischer Form beizubringen. Auch für jene, die mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, bedeutet dies einiges an Aufwand, da neben Flurstücknummern und Baujahr auch viele andere Daten fristgerecht geliefert werden müssen:
„Grundstückseigentümer*innen müssen nicht bereits zum 1. Januar 2022 aktiv werden. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1. Juli 2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022.
Die Länder werden die rechtzeitige und vollständige Erklärungsabgabe mit weiteren Informationen unterstützen.“[19]
Bisherige Besteuerung nicht verfassungsgemäß
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10.04.2018 (Az. 1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14). Demnach sei die bisherige Berechnung des Einheitswertes verfassungswidrig. In seiner damaligen Pressemitteilung verfügte das oberste deutsche Gericht unter anderem, dass die beanstandeten Bewertungsregeln „noch für weitere fünf Jahre fort [gelten sollen], aber nicht länger als bis zum 31. Dezember 2024.“ [20]Kritisiert wurde etwa, dass die bisherigen Einheitswerte für Grundbesitz in den „alten“ Bundesländern noch heute nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 1. Januar 1964 ermittelt würden und so die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer bilden würden[21].
Eine aktualisierte Bestimmung des Verkehrswertes von Grundstücken wurde zuletzt 1970 vorläufig ausgesetzt und soll nun gemäß § 21 Abs. 1 BewG wieder alle sechs Jahre erfolgen. Da nun auch unbebaute Grundstücke einbezogen werden sollen, wurde von Kritikern der Verdacht geäußert, dass dies deren Eigentümer dazu animieren solle, darauf zu bauen.
Transparente Gewerbe
Wer gewerbetreibend ist, war in vielen Fällen bereits von der Reform des Transparenzregisters zum 01.08.2021 betroffen:
„Seit dem müssen auch all jene Gesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten gesondert an das Transparenzregister melden, die zuvor von einer Mitteilung absehen konnten, da sich die wirtschaftlich Berechtigten bereits aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister, dem Genossenschaftsregister, dem Vereinsregister oder dem Unternehmensregister ersichtlich waren. Hintergrund dieser Änderung ist, dass das Transparenzregister mittelfristig mit den anderen europäischen Transparenzregistern verknüpft werden und in ein Vollregister umgestaltet werden soll.“[22]
Vordergründig geht es hier um die Bekämpfung von Geldwäsche. Der Gedanke liegt jedoch nahe, dass auch andere Absichten dahinterstehen könnten.
Exkurs: Europäische Kommission, WHO und Gates Foundation in enger Kooperation
Über die meisten Gesetze innerhalb der Europäischen Union wird im Rahmen eines informellen Trialogs zwischen der Europäischen Kommission, dem Europaparlament und dem Europäischen Rat entschieden. Das Europäische Parlament kann Gesetzesänderungen vorschlagen, dies aber nur, wenn der Europarat und die Europäische Kommission zustimmen.[23]
Laut Angaben der WHO[24], [25] bestehe bereits seit Jahren eine „strategische Partnerschaft zwischen der WHO und der Europäischen Kommission“[26]. Sowohl die WHO als auch die Europäische Kommission gehören der 2018 gegründeten „Global Antimicrobial Resistance Research and Development Hub” (Global AMR R&D Hub) an. Zu den insgesamt 18 Mitgliedern gehören neben der Europäischen Kommission auch die Bill und Melinda Gates Foundation sowie der Wellcome Trust[27]. Die enge Verbindung zwischen der WHO und der Gates Foundation wurden bereits in einem früheren Artikel aufgezeigt[28].
Großzügige Förderung durch Gates Foundation
Eine mögliche Einflussnahme der Bill & Melinda Gates Foundation auf die Europäische Kommission ergibt sich auch aus Zuwendungen in Höhe von 500.000 US$ von Seiten der Stiftung jeweils aus dem Februar 2016[29] bzw. März 2020[30]. Dass die Gates Foundation mit der Europäischen Kommission regelmäßig gemeinsame Wege geht, zeigt auch ein Bericht aus dem Oktober 2018, in dem man gemeinschaftlich 100 Millionen Euro u. a. zur Reduzierung von Treibhausgasen investierte[31]. Gemeinsames Ziel sowohl der Gates Foundation als auch der Europäischen Kommission ist die Schaffung einer digitalen Identität für alle EU-Bürger[32], [33].
Zusammenführung von Daten machbar?
Als Pläne bekannt wurden, dass die Europäische Kommission im Juli 2021[34] eine Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister (European Register of Assets / registre européen des actifs) plane, die der „Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ dienen solle und hierfür 400.000 Euro zur Verfügung gestellt hatte, wurden viele kritische Stimmen laut[35]. Insbesondere würde eine solche Datenbank die Privatsphäre der EU-Bürger gefährden. Auch würde durch ein solches Register eine zu große Kontrolle über die Bürger entstehen[36], es wäre „ein weiterer Schritt auf dem Weg zum gläsernen Bürger“[37]. Auch datenschutzrechtliche Bedenken[38] oder der Vorwurf von Unverhältnismäßigkeit[39] wurden erhoben
Offiziell wurde dann verkündet, dass man niemals die Notwendigkeit eines solchen Registers nahegelegt habe. Dies wurde dann von einigen Medien als Rückzug bewertet[40].
Schließlich konnte man im Dezember 2021[41] nachlesen, dass man keinesfalls die im Juli benannten Pläne zurückgezogen hatte. Vielmehr konnte man nunmehr konkrete Fortschritte nachlesen. Bevor diese Ergebnisse benannt werden sollen, verdient die konkrete Auftragsbeschreibung eine nähere Betrachtung:
„Die Erhebung von Daten und die Zusammenschaltung von Registern sind ein wichtiges Instrument des EU-Rechts, um den Zugang der zuständigen Behörden zu Finanzinformationen zu beschleunigen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern. Im Rahmen dieses Projekts sollen verschiedene Möglichkeiten für die Erhebung von Informationen zur Einrichtung eines Vermögensregisters geprüft werden, das anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen kann. Es soll untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können, und der Entwurf, der Umfang und die Herausforderungen für ein solches Vermögensregister der Union analysiert werden. Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold aufzunehmen in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.“[42]
Kriterien für die Wahl der für die Machbarkeitsstudie ausgewählten Unternehmen?
Ausdrücklich nicht zulässig seien etwaige Varianten oder Alternativangebote[43]. Eine Begründung hierfür wird nicht benannt.
Als Ergebnis der Ausschreibung wurde im Dezember 2021 mitgeteilt, dass der Zuschlag an das „Centre for European Policy Studies“, die „VVA Brussels“ (Valdani, Vicari & Associati) und „Infeurope SA“[44] gegangen sei.
Erwähnenswert an dieser Stelle sind Zuwendungen an das Centre für European Policy Studies in Höhe von 751.738 $ im September 2017 durch die Bill & Melinda Gates Foundation[45]. In einem offenen Brief zum Thema „Digital Economy“ (Digitaler Wirtschaft) aus dem Jahre 2022 benannt werden u. a. die Gates Foundation sowie Thiago Tavares von der VVA Brussels[46]. Die Gates Foundation spielt auch nach den Erkenntnissen von Thomas Röper eine zentrale Rolle:
„Der Journalist kommt zu dem Schluss, dass man heutzutage ohne Bill Gates nichts mehr im internationalen Gesundheitssystem unternehmen kann. Gates habe rund 31’000 Programme finanziert, die mit dem Gesundheitssektor in Verbindung stehen. Röper verweist auf die EU-Geberkonferenz vom Mai 2020, der Gates 100 Millionen Euro gespendet habe. Am Ende habe Gates jedoch 20 Milliarden Euro erhalten.“[47]
DSGVO fordert Zweckbindung erhobener Daten
Angenommen, die in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie komme zu einem im Sinne des Auftraggebers positiven Ergebnis, stellt sich die Frage nach den damit verfolgten Zielen. Der Journalist Boris Reitschuster fasst die Folgen eines solchen Europäischen Zentralregisters wie folgt zusammen:
„Frei übersetzt aus dem Beamtendeutsch: Die EU-Kommission will wie eine gigantische Datenkrake sämtliche Informationen über das Vermögen aller Bürger zu einem vernetzten Zentralregister zusammenführen. So bekämen die Behörden Einblick in das Vermögen aller Einwohner der Union. Was nur – noch – fehlt, ist die Erfassung von Bargeld.“[48]
Auch wenn Bargeld neben etwa Silber und Platin nicht ausdrücklich benannt sind, heißt dies noch lange nicht, dass keine entsprechende Erfassung erfolgen soll. Immerhin heißt es in der Ausschreibung „[…]an anderen Vermögenswerten wie […]“. Andererseits könnte man natürlich mit dem jüngsten Urteil des BGH vom 26.01.2022 zur Betriebsschließungsversicherung (Az. IV ZR 144/21) argumentieren und eine abschließende anstelle einer nur beispielshaft gemeinten Liste vermuten[49].
Digitales Zentralbankgeld ab 2025 und Kritik am dezentralen Bitcoin
Bewertet man die Machbarkeitsstudie vor dem Hintergrund der 2018 eingeführten Datenschutzgrundverordnung (DGSVO), so sind für den Aufbau eines solchen Registers konkrete Anforderungen zu beachten. So gelten nach § 5 DSGVO u. a. die Grundsätze der Zweckbindung (vorgeblich von Geldwäsche und Steuerhinterziehung), Datenminimierung, Richtigkeit und Speicherbegrenzung. Da möglicherweise keine Abfrage zu Bargeld geplant ist, liegt der Gedanke nahe, dass die Umsetzung erst dann erfolgen soll, wenn es infolge der Einführung des Digitale Euros ab 2025[50] zur Abschaffung des Bargeldes gekommen ist. Offiziell soll der digitale Euro als Zentralbankgeld das Bargeld nicht ersetzen, sondern nur parallel dazu bestehen[51].
Als Zentralbankgeld handelt es sich zwar um eine Kryptowährung, allerdings ist sie weder dezentral noch anonym wie etwa der Bitcoin. Sofern digitales Zentralbankgeld das Bargeld komplett ersetzen sollte, hätte es für das System erhebliche Vorteile als Kontrollsystem der Massen. So könnte extreme Negativzinsen damit verbunden werden, das Geld könnte ein automatisches Verfallsdatum haben und auch eine Zweckbindung ließe sich damit verwirklichen. Wenn Geld nur noch in digitaler Form existieren sollte, könnten Bürger dieses auch nicht mehr durch einen Run auf die Geschäftsbanken vorzeitig in Sicherheit bringen[52].
Regelmäßige Bargeldentwertung schon vor fast 1.000 Jahren
Das Verrufen der Werthaltigkeit von Bargeld ist übrigens keine moderne Dystopie, sondern bereits aus dem Mittealter bekannt. So gab es im Mittelalter so genannte „Brakteaten“ oder Dünnblechmünzen:
„Ohne Vorankündigung wurden in regelmäßigen, aber nicht genau definierten Abständen, diese Münzen „verrufen“, verloren demnach die Einsatzmöglichkeit als Zahlungsmittel. Es gibt auch Beispiele, bei denen das Verrufen in festgelegten Zeitabständen erfolgte. Aus diesem Grund war es nicht zweckdienlich, derartige Zahlungsmittel als Wertspeicher anzuhäufen, da der „Verlust“ nach dem Tausch in die neu ausgegebenen Münzen zu intensiv gewesen wäre. Ein typischer Abzug lag in der Höhe von 20 bis 25 %, man gab demnach zum Beispiel 4 oder 5 „alte“ Münzen ab, um im Tausch 3 oder 4 neue Münzen, die sofort volle Akzeptanz erlangten, zu erhalten.“[53]
Der Journalist Nikolaus Jilch fasste seine Bedenken gegen das Europäische Zentralbankgeld wie folgt zusammen:
„In China wird das digitale Geld bereits eng mit dem Überwachungsstaat verknüpft. Jede Ausgabe wird verfolgt. Wer sich nicht nach den Vorstellungen der Diktatur verhält, kann bestraft werden. Wollen wir in so einer Welt leben? […] Die EZB wird sich Regeln auferlegen. Sie wird die Privatsphäre garantieren. Zumindest ein bisschen. Aber wie lange? Die Regeln der Notenbank sind nur gültig, bis sie gebrochen oder geändert werden. […] Geld mit Ablaufdatum und der totalen Kontrolle durch Bürokraten. Da sind wir noch gar nicht bei der Durchsetzung von Negativzinsen auf privaten Konten und anderen lustigen Ideen wie der direkten Steuerung des Konsums..“[54]
Ist dies etwa der Grund dafür sein, dass immer wieder gerade in Regierungsmedien so harsche Kritik an dieser Währung geäußert wird? So hieß es etwa am 26.01.2022 in „Tagesschau“ im Zusammenhang mit der Einführung des Bitcoins als offizieller Währung in El Salvador unter anderem wie folgt:
„Skeptiker, darunter der IWF, warnen hingegen schon länger vor den hohen Kursschwankungen von Kryptowährungen, denn oftmals würden sie eher als Spekulationsobjekt verwendet denn als Zahlungsmittel. Die Risiken für Privatanleger seien enorm.“[55]
Der Finanzexperte und Fondsmanager Dirk Müller geht in seinem Interview im „Focus“ sogar noch weiter:
„Wir werden also nicht die Freiheit erleben, von der viele Bitcoin-Fans träumen, sondern das Gegenteil: totale Kontrolle. Bitcoin und Co. sind nur das trojanische Pferd, um kontrollierte und steuernde digitale Währungen marktfähig zu machen und in die Gesellschaft zu tragen. Und wenn sie diesen Zweck erfüllt haben, wird es mit den nicht-staatliches Kryptos vorbei sein.“[56]
Folgen eines neuen Geldwäschebegriffes
Dass Kryptowährungen nunmehr in den Fokus staatlichen Handelns gerückt sind, zeigt auch die jüngste Reform des Geldwäschegesetzes, die am 18.03.2021 in Kraft getreten ist. Hierzu führt Rechtsanwalt Florian Falkenroth harsche Kritik wie auch Bezüge zu immateriellen Vermögenswerten, also z. B. NFTs (Non Fungible Tokens) oder Kryptowährungen, aus:
„Durch die Reform des Geldwäschestraftatbestandes hat der Gesetzgeber den bisher geltenden Vortatenkatalog aufgehoben und sich einem „All-Crime-Ansatz“ zugewendet. Waren bisher allein Verbrechen (Straftaten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr, § 12 Abs. 1 StGB) sowie bestimmte in § 261 Abs. 1 S. 2 StGB a.F. näher definierte Vergehen geeignete Vortat der Geldwäsche, so ist jetzt jede rechtswidrige Tat geeignete Vortat der Geldwäsche.
Daneben wurde der Begriff des „Vermögensgegenstandes“ neu in den Tatbestand aufgenommen. War nach altem Recht ein Gegenstand, also eine rein körperliche Sache, Tatobjekt, so spricht die Neufassung nunmehr von einem viel weiter gefassten Vermögensgegenstand. Der Begriff Vermögensgegenstand umfasst dabei körperliche oder nichtkörperliche, bewegliche oder unbewegliche, materielle oder immaterielle Vermögenswerte. [….] Die Neuregelung richtet sich nicht mehr nur gegen die organisierte Kriminalität, vielmehr werden jetzt auch geringfügige Kriminalität und Bagatellstraftaten erfasst. Auch ein „kleiner“ Ladendiebstahl ist jetzt geeignete Vortat, sogar eine fahrlässige Begehung der Vortat kann ausreichend sein.“[57]
Wie sieht es aus, wenn bei einem Hausratversicherten eingebrochen wird und im Rahmen einer polizeilichen Anzeige des Einbruchdiebstahls festgestellt wird, dass mögliche Vermögenswerte mutmaßlich nicht korrekt angegeben wurden?
Wahl zwischen Beschlagnahme und Enteignung
Niels Dettenbach bringt es in einem Kommentar zu Reitschusters Artikel auf den Punkt:
„In Deutschland haben SPD u.a. inzwischen die Enteignung von Vermögenswerten durch den Staat möglich gemacht, wenn man die rechtmäßige Herkunft nicht (mehr) nachweisen kann. Bis dahin musste der Staat die illegale Herkunft nachweisen.
Damit wurde das Grundrecht auf privates Eigentum praktisch weitreichend eingeschränkt. Wer zB. Bargeld, Wertgegenstände etc. hat und dazu keine Kaufbelege/Kontoauszüge mehr im Detail hat, kann (theoretisch) heute schon enteignet werden. Selbst Eigentum im Ausland wird betroffen sein.
Was künftig nicht im Vermögensregister auftaucht, wird im nächsten Schritt als illegal eingezogen werden können – was drin steht, kann der Staat per „Vermögensabgaben“ enteignen.“ [58]
Dies deckt sich mit der Einschätzung von Daniel Matissek:
„Das angedachte EU-Vermögensregister wäre eine erste Inventur der Werte, die in der späteren Post-Corona-Ordnung Gegenstand von Enteignungen und Zwangsumverteilungen werden, und dass es sich dabei um keine verschwörungstheoretischen Unkenrufe, sondern um mathematische Notwendigkeiten und unausweichlich auf uns zukommende Maßnahmen handelt, ist offenbar den wenigsten Besitzenden – vor allem in Deutschland mit seinem alleine nach Immobilien über 6 Billionen Euro zählenden Substanzvermögen – in seiner ganzen Tragweite bewusst.“[59]
Investition in Sachwerte wird erschwert
Ebenfalls dem vorgeblichen Kampf gegen Geldwäsche diente die Begrenzung von Bargeldzahlungen ab 10.000 Euro oder Käufen von Edelmetallen (z. B. Gold und Silber) und Kunst ab 2.000 Euro. Solche Zahlungen sind zukünftig nur zulässig, wenn im Einzelfall die Mittelherkunft nachgewiesen werden kann. Frank Matthias Drost weist in seinem Beitrag darauf hin, dass bei reinen Gelegenheitskunden die entsprechenden Nachweise bereits ab einem Betrag von 2.500 Euro vorzulegen sind[60]. Karsten Seibel verweist auf einen damaligen Gesetzesentwurf, wonach sich die geringere Grenze für z. B. Käufe von Gold und die damit einhergehende Pflicht, sich auszuweisen, damit begründet werde, dass
„insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für Identifizierungspflichten von 10.000 Euro stattfindet und offensiv damit geworben wird“[61].
Vermögensabgabe in Planung?
Wirklich einleuchtend ist diese Begründung nicht. Vor allem in der Praxis werfen die neuen Geldwäscherichtlinien erhebliche Probleme auf. Was ist mit geschenktem Gold von einem Expartner ohne dazugehörigen Kaufbeleg oder Zuwendungen eines zwischenzeitlich verstorbenen Elternteils an sein Kind als Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk? Was ist mit Bargeld beim Verkauf von Haushaltsgegenständen auf dem Flohmarkt oder auf „eBay Kleinanzeigen“?
Erkennbar ebenfalls dem Zurückdrängen von Bargeld dient das wissenschaftlich unbegründbare Narrativ, beim Bezahlen im Einzelhandel auf die Nutzung von Bargeld zu verzichten und lieber bargeldlos zu zahlen. Auch Behörden werben vielfach für eine elektronische Zahlung und sind nicht immer begeistert, wenn auf das Recht auf Barzahlung bestanden wird.
Die „Epoch Times“ verweist in ihrem Beitrag zur Machbarkeitsstudie eines Europäischen Vermögensregisters auf die Pläne der Grünen, eine Vermögenssteuer für Vermögen ab 2 Millionen Euro pro Person einzuführen. Dabei gehe es um eine Besteuerung der Substanz.
„Verfassungskonform sei die Vermögensteuer nach herrschender juristischer Meinung sowie nach aktueller Rechtsprechung nur, wenn diese als Sollertragsteuer ausgestaltet wäre, also die Erträge und nicht die Substanz besteuert werden.“[62]
Auch die Parteichefin der SPD, Frau Saskia Esken, äußerte sich der „Welt“ zufolge im Jahre 2020 in diese Richtung gehend:
„Die SPD zieht zur Bewältigung der finanzpolitischen Folgen der Corona-Krise offenbar eine Vermögensabgabe in Erwägung. Eine einmalige Abgabe durch besonders wohlhabende Bürger sei „eine der Möglichkeiten, die Staatsfinanzen nach der Krise wieder in Ordnung zu bringen“, sagte Parteichefin Saskia Esken der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“.“[63]
Enteignungspläne schon 2020
Bereits im April 2020, also kurz nach Beginn der Corona-Krise, wurde von der deutschen Bundesregierung eine Studie „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie“ in Auftrag gegeben[64]. Darin heißt es unter anderem:
„Die Vermögensabgabe ist allerdings streng von der in Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG geregelten Vermögensteuer zu trennen. Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist, dass sie einmalig in dem Sinne sein muss, dass sie nur anlassbezogen und nicht dauerhaft wie die Vermögensteuer erhoben werden darf. Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG unterscheidet zudem zwischen „einmaligen Vermögensabgaben“ und „zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben“. Während die Ausgleichsabgaben die Kriegslasten kompensieren sollen, sind die einmaligen Vermögensabgaben hingegen wohl nicht auf diesen Finanzierungszweck beschränkt. […] Dadurch, dass die Vermögensabgabe im Grundgesetz in Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 ausdrücklich normiert wurde, ist sie grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig. Dennoch stellt sich die Frage, unter welchen konkreten Voraussetzungen sie erhoben werden kann.“[65]
Kurz nachdem die frühere Bundeskanzlerin, Angela Merkel, im September 2019 aus Wuhan zurückkehrte, wurde im Dezember 2019 das „Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ so geändert, dass tatsächlich vermögende Ungeimpfte für alle Jene finanziell aufkommen müssen, die freiwillig auf eine so genannte „Impfung“ mit nur bedingt zugelassenen Injektionen gegen Covid-19 verzichtet haben:
„Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen (…) von Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.“ (Artikel 21 Abs. 2 SGB XIV)[66]
„Bei den direkt nach der Rückkehr aus Wuhan vorgenommenen Gesetzesänderungen sind entscheidend:
1) die des Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Lastenausgleichsgesetz) (12.12.2019 mit Geltung ab dem 01.01.2024. In dieser Änderung wird der Zweck der „Kriegsopferfürsorge“ für den das Lastenausgleichgesetz geschaffen wurde, durch den Begriff „Soziale Entschädigung“ ersetzt (§ 292).
In Absatz 2 werden die Wörter „oder von Kriegsopferfürsorge” ersetzt durch „von fürsorgerischen Leistungen nach § 145 Absatz 1 und 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder von Besonderen Leistungen im Einzelfall nach den Vorschriften des Elften Kapitels des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch. 2) dieses vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) wurde ebenfalls geändert, am 07.11.2019 mit Geltung ab dem 01.01.2024: die Neufassung regelt die „Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen (…) von Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. (…) Mit dem Gesetz werden anrechnungsfreie, wesentlich erhöhte Entschädigungsleistungen in Form von monatlichen Zahlungen an Geschädigte und Hinterbliebene erbracht.
Geschädigte und Witwen oder Witwer können statt der monatlichen Entschädigungszahlungen Einmalzahlungen als Abfindung wählen. Als neue Leistungen werden sogenannte „schnelle Hilfen“ eingeführt, das sind Leistungen in Traumaambulanzen und Leistungen des Fallmanagements. Sie werden als niedrigschwellige Angebote in einem neuen Erleichterten Verfahren zur Verfügung gestellt. (…) Schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten werden ausgeglichen.““[67]
Was wusste die Kanzlerin?
Es ist durchaus denkbar, dass Merkel bereits im September 2019 von dem zukünftigen Ausbruch des so genannten „neuartigen Corona-Virus“, der geplanten weltweiten Impfagenda und den unzähligen Impfopfern, die zu erwarten waren, wusste. Möglich ist auch, dass wieder einmal an die Solidarität der Bundesbürger mit den Impfopfern appelliert werden soll.
In einem Beitrag zur „Geschichte der CDU“ aus dem Jahre 2020 wurde die Verabschiedung des Lastenausgleichsgesetzes wie folgt kommentiert:
„Der Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg war ein außerordentlicher Akt der Solidarität mit den besonders vom Krieg Geschädigten. Er leistete einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Bundesrepublik, indem er den sozialen Zusammenhalt stärkte und die Eingliederung der Vertriebenen erleichterte.“[68]
Deutlich anders liest sich das Lastenausgleichsgesetz des Jahres 1952 bei einem anderen Autor:
„Der Lastenausgleich ist eine einmalige Vermögensabgabe in Form einer Zwangshypothek für den Eigentümer einer Immobilie zu Gunsten des Staates. Die Tilgung der Hypothekenlast wird auf Jahre verteilt.
Das sogenannte Lastenausgleichsgesetz trat schon einmal 1952 wegen einer Überschuldung des Staates in Kraft. Die Bürger hatten 50 Prozent ihres gesamten Vermögens abzugeben. Also die Hälfte des festgelegten Immobilienwerts und des Ersparten. Die Vermögensabgabe streckte sich über 30 Jahre.“[69]
Sparbuch oder Kopfkissen?
Solche Pläne einer (einheitlichen) Vermögensabgabe dürften Bürger, die davon Kenntnis erlangen, in einen schwerwiegenden Konflikt bringen. Wer Geld auf dem Konto hat, muss damit rechnen, dass dieses entweder durch Inflation oder Enteignung vernichtet wird, wer sein Vermögen hingegen bar „unter dem Kopfkissen“ verwahrt, muss neben der Inflation auch damit rechnen, dass er Probleme bekommen wird, die Mittelherkunft später unstrittig nachzuweisen. Insbesondere gilt dies, wenn die Bargeldobergrenzen zukünftig noch weiter gesenkt werden sollten.
Ein schwerwiegendes Problem einer solchen (einmaligen) Vermögensabgabe wäre auch, dass viele der erfassten Werte nicht zwangsweise kurzfristig liquide Finanzmittel bedeuten. Wer etwa vor allem Immobilieneigentum hat, wird wohl kaum Teile seines Eigenheims verkaufen, um vorgesehene Steuerschulden damit zu beglichen. Auch eine Flucht ins Ausland ist nicht für Jeden ohne Weiteres möglich. Zudem wurde die Wegzugsbesteuerung für im Privatvermögen gehaltene Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligungsquote von mindestens einem Prozent zum 01.01.2022 maßgeblich verschärft. Unter anderem trifft sie nun bereits Jeden, der seit mindestens sieben Jahren unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist[70].
Absolute Kontrolle durch IDD2020
Thomas Röper vom „Anti-Spiegel“ sieht die Machbarkeitsstudie im Zusammenhang mit der u. a. von der Gates-Stiftung angestrebten digitalen Identität, der so genannten IDD 2020. Diese wurde von zum einen von der Rockefeller-Stiftung, zum anderen von Microsoft und der gleichfalls von Bill Gates ins Leben gerufen GAVI, der globalen Impfallianz, ins Leben gerufen:
„Merken Sie was? ID2020 hat als wichtigste Themen unter anderem „Digitale Impfbescheinigungen“ und „Digitale ID für finanzielle Eingliederung…und mehr!“ behandelt. Es geht ID2020 darum, die Menschen komplett zu kontrollieren, alle ihre Daten zu bekommen, nicht nur Impfbescheinigungen, die es in der EU schon gibt, sondern es geht auch um die „finanzielle Eingliederung“ der Menschen.
Was die EU derzeit tut, ist, dass sie die Grundlagen für genau diese Kontrolle schafft. Die Frage ist nicht mehr, ob das geschieht, die Frage ist nur noch, wer über die Daten herrschen wird.“[71]
An dieser Stelle liegt übrigens auch der Gedanke nahe, dass die weltweit seit 2020 stark forcierte Digitalisierung einschließlich des damit verbundenen Homeschoolings dazu dient, die Sammlung von Daten durch die großen Techunternehmen des Silicon Valley unterstützend zu flankieren.
Um die Richtigkeit der Daten im Sinne von § 5 Abs. 1 d) DSGVO sicherzustellen, könnten hohe Strafen für unzutreffende Angaben der Bürger festgesetzt werden. Eine automatische Löschung der erfassten Daten käme in Betracht, wenn der mit der Erfassung erreichte Zweck erfüllt wäre.
Solidarischer Schuldenschnitt
Vieles spricht dafür, dass es primär um eine Enteignung der EU-Bürger gehen soll, den die aktuell aufgehäufte Steuerschuld erforderlich machen dürfte. Euphemistisch könnte man auch von einem solidarisch finanzierten Schuldenschnitt für einen Neuanfang oder Great Reset sprechen. In seinem Kommentar fasst Daniel Matissek dies wie folgt zusammen:
„Und ehe alles zusammenbricht, wollen die modernen Raubritter in Gestalt der europäischen Finanzbehörden unbedingt Inventur machen und wissen, bei wem wieviel abzugreifen ist. Denn dass es zu „Vermögensabgaben“ als unvermeidliche Folge des schon heute realisierten Schulden-Sozialismus kommen muss, daran zweifelt eigentlich fast keiner mehr. Die eigenen, coronabedingt hochgeschossenen Staatsschulden, aber auch die die Target-2-Salden mit ihren Billionenrisiken vor allem für Deutschland werden letztlich nur durch faktische Enteignungen aufgefangen werden können.“[72]
Paul J. Meier bewertet die Vergabe der Machbarkeitsstudie zum Europäischen Vermögensregister unter Reitschusters Artikel folgendermaßen:
„Nach Abschaffung des Bargeldes und Einführung der digitalen Währung kann dann der nächste Schritt gegangen werden! Vom Impfregister mittels Code zum allumfassenden, körperinternen Chip und dann der Abschaffung vom Eigentum. Das Kalkül wird immer realer. Wenn die freie Demokratie jetzt nicht auf die Hinterbeine steht, werden dystopische Horrorvorstellungen, bis hin zu genmanipulierten, transhumanistischen Zombies, „neue Normalität“!“[73]
Sammlung auch von genetischen Informationen auf europäischer Ebene
Ob es wirklich nur um die materielle Enteignung der EU-Bürger oder zumindest der Deutschen geht, ist fraglich. So ist Deutschland bereits am 16.01.2020, also kurz vor dem Beginn der ersten Corona-Maßnahmen, durch Unterschriften der damaligen Bundesforschungsministerin Anja Karliczek und des damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn der „1+Million Genomes Initiative“ beigetreten:
„Ziel der Initiative ist es, länderübergreifend einen sichereren und geregelten Zugang zu mindestens einer Million kompletter Genomsequenzen und weiterer Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Aktuell haben sich bereits über 20 europäische Länder zur Zusammenarbeit verpflichtet.“[74]
Landen hier etwa auch die Gendaten der unzähligen PCR-Tests, die seit Anfang der Krise weltweit oder zumindest in der Europäischen Union gesammelt worden sind? Indizien dafür sind unter anderem mögliche Verbindungen der chinesischen BGI Group, die unter anderem mit der Bill & Melinda Gates Foundation kooperiert[74].
„Die BGI Group aus China ist vor allem im Bereich der Gensequenzierung tätig ist. In den USA äußerte ein führender Geheimdienstler den Verdacht, das Konglomerat wolle durch Corona-Tests Gendaten von US-Bürgern sammeln. Pikant: Auch die Gates-Stiftung kooperiert mit BGI.“ [75]
Unklar sind etwaige Verbindungen mit dem oben beschriebenen European Genome Project[76]. Nach den Plänen der Unterzeichner sollten die dazu erforderlichen Daten bis Ende 2022 vorliegen[77].
Zeittafel zur Agenda und Schritte auf dem Weg zum komplett digitalen Bürger
02.2016
Die Bill & Melinda Gates Foundation spendet 500.000 US$ an die Europäische Kommission
09.2017
Das „Centre für European Policy Studies“ erhält von der Bill & Melinda Gates Foundation eine Zuwendung in Höhe von 751.738 US$
20.07.2018
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird rechtsverbindlich
11.2019
Grundsteuerreform
12.2019
Bundeskanzlerin Merkel kommt aus Wuhan zurück. Kurz danach ohne größere Medienaufmerksamkeit Verabschiedung „Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“. Damit können vermögende Ungeimpfte zur Entschädigung Geimpfter enteignet werden.
16.01.2020
Unter Bundesforschungsministerin Ana Karliczek und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Beitritt Deutschlands zur „1+Million Genomes Initiative“
03.2020
Die Bill & Melinda Gates Foundation spendet 500.000 US$ an die Europäische Kommission
04.2020
Bundesregierung gibt eine Studie zur „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie“ in Auftrag
01.01.2021
Anspruch auf eine digitale Patientenakte für gesetzlich Krankenversicherte
03.2021
Verschärfung der Geldwäscherichtlinien. Neu eingeführt wurde ein „All-Crime-Ansatz“
16.07.2021
Pläne für eine „Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ von Seiten der Europäischen Kommission[79]
08.2021
Verschärfung des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes
12.2021
Das „Centre for European Policy Studies“, die „VVA Brussels“ (Valdani, Vicari & Associati) und „Infeurope SA“ erhalten den Zuschlag für das Erstellen einer Machbarkeitsstudie zum Europäischen Vermögensregister
01.01.2022
voraussichtlicher Anspruch auf eine digitale Patientenakte für privat Krankenversicherte
Stichtag für die Neubewertung aller Grundstücke und Gebäude sowie jedes Betriebes der Land- und Forstwirtschaft
24.02.2022
Erste Verhandlungsrunde der WHO für einen globalen Pandemievertrag. In diesem Zusammenhang Pläne für ein globales QR-Code gestütztes digitales Impfzertifikat
30.03.2022
Die Europäische Kommission unter Kommissarin Ylva Johansson stellt Gesetzesentwurf für eine flächendeckende Überwachung von (auch verschlüsselten) Chats und Messenger-Diensten vor. Die bisherige E‑Privacy-Übergangsverordnung soll dadurch ersetzt werden.
31.03.2022
Das Europäische Parlament stimmt im Rahmen der TFR (Transfer of Funds Regulation, Deutsch: Geldtransferverordnung) für ein Verbot privater Krypto-Wallets. Das so genannte AML-Gesetz soll der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen.
Ende 2022
Daten für die „1+Million Genomes Initiative“ sollen vorliegen.
2025
Neubewertung aller Grundstücke und Gebäude sowie jedes Betriebes der Land- und
Forstwirtschaft soll abgeschlossen sein. Geplante Einführung des digitalen Zentralbankgeldes.
Einbau neuer Heizungen in Deutschland zu Betreiben mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien[80]
Schritte auf dem Weg zum komplett digitalen Bürger
Hinweis: Eine kürzere Fassung des Beitrages erschien ursprünglich auf critical-news.de unter dem Titel „Wird die zentralisierte Enteignung aller EU-Bürger geplant?“ am 03.02.2022. Eine teilweise erweiterte, insgesamt jedoch stark gekürzte Fassung erscheint am 16.04.2022 in der Printausgabe der „Epoch Times“ unter gleichem Titel[81].
[1] „Reform der Grundsteuer. Fair, einfach und verfassungsfest“ auf „bundesregierung.de“ vom 18.10.2019. Aufzurufen unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/reform-grundsteuer-1639838, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[2] „Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ auf „bmas.de“. Aufzurufen unter https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-regelung-des-sozialen-entschaedigungsrechts.html;jsessionid=31D0776AA763EFBC55775822904283BE.delivery1-replication, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[3] Siehe z. B. Florian Falkenroth „REFORM DER GELDWÄSCHE – GUT GEDACHT, SCHLECHT GEMACHT“ auf derra.eu vom 18.06.2021. Aufzurufen unter https://www.derra.eu/reform-der-geldwaesche-gut-gedacht-schlecht-gemacht/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[4] Belgien-Brüssel: Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. 2021/S 136 – 358265. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen“ auf „ted.europa.eu“ vom 16.07.2021. Aufzurufen unter https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:358265 – 2021:TEXT:DE:HTML, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[5] „Was Sie über das Transparenzregister wissen sollten“ auf „validatis.de“ vom 15.11.2021. Aufzurufen unter https://www.validatis.de/kyc-prozess/news-fachwissen/transparenzregister/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[6] Siehe z. B. Joachim Budde „Mögliche Impfpflicht. Vom Nutzen eines Impfregisters“ auf „deutschlandfunk.de“ vom 11.01.2022. Aufzurufen unter https://www.deutschlandfunk.de/impfregister-deutschland-100.html, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[7] „Die elektronische Patientenakte (ePA)“ auf „bundesgesundheitsministerium.de“. Aufzurufen unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[8] Cornelia Hefer „Aus für die elektronische Patientenakte von Vivy“ auf „versicherungsjournal.de“ vom 28.01.2022. Aufzurufen unter https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/aus-fuer-die-elektronische-patientenakte-von-vivy-144019.php?vc=nl&vk=144019, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[9] Karolin Schäfer „Aldi: Preise steigen seit dieser Woche – Was alles teurer wird“ auf „fr.de“ wird vom 06.04.2022 um 04:48 Uhr. Aufzurufen unter https://www.fr.de/panorama/supermarkt-preisanstieg-teuer-ukraine-krieg-aldi-lebensmittel-preis-butter-fleisch-wurst-discounter-anh-91450714.html,zuletzt aufgerufen am 06.04.2022.
[10] Jack Schickler „EU Parliament Passes Privacy-Busting Crypto Rules Despite Industry Criticism“ auf „coindesk.com“ vom 31.03.2022 um 15:18 Uhr. Aufzurufen unter https://www.coindesk.com/policy/2022/03/31/eu-parliament-votes-on-privacy-busting-crypto-rules-industry-rails-against-proposals/, zuletzt aufgerufen am 04.04.2022.
[11] „EU plant Verbot anonymer Krypto-Transaktionen“ auf „derstandard.at“ vom 01.04.2022 um 19:15 Uhr. Aufzurufen unter https://www.derstandard.at/story/2000134621776/eu-plant-verbot-anonymer-krypto-transaktionen, zuletzt aufgerufen am 04.04.2022.
[12] „EU plant Verbot anonymer Krypto-Transaktionen“ auf „derstandard.at“ vom 01.04.2022 um 19:15 Uhr. Aufzurufen unter https://www.derstandard.at/story/2000134621776/eu-plant-verbot-anonymer-krypto-transaktionen, zuletzt aufgerufen am 04.04.2022.
[13] Lennard Merten „TFR: EU beschließt praktisches Verbot von non-custodial Wallets“ auf „blockchainwelt.de“ vom 31.03.2022. Aufzurufen unter https://blockchainwelt.de/news/eu-wallet-verbot-tfr/, zuletzt aufgerufen am 05.04.2022.
[14] Thosten Fuhrmann „EU stimmt über AML-Gesetz ab“ auf „blockchainwelt.de“ vom 31.03.2022. Aufzurufen unter https://blockchainwelt.de/news/eu-stimmt-ueber-aml-gesetz-ab/, zuletzt aufgerufen am 05.04.2022.
[15] „Als würde die Post alle Briefe öffnen“ – Chat-Überwachungsgesetz der EU soll Ende März kommen auf de.rt.com vom 22.03.2022 um 15:05 Uhr. Aufzurufen unter https://de.rt.com/europa/134384-als-wurde-post-alle-briefe/, zuletzt aufgerufen am 04.04.2022.
[16] Christian Solmecke „Kann die EU bald jeden WhatsApp-Chat überwachen?“ auf „youtube“ vom 30.03.2022 ab min. 3. Aufzurufen unter https://www.youtube.com/watch?v=ZkBJMviSstc, zuletzt aufgerufen am 04.04.2022.
[17] Christian Solmecke „Kann die EU bald jeden WhatsApp-Chat überwachen?“ auf „youtube“ vom 30.03.2022 ab min. 8. Aufzurufen unter https://www.youtube.com/watch?v=ZkBJMviSstc, zuletzt aufgerufen am 04.04.2022.
[18] Christian Solmecke „Kann die EU bald jeden WhatsApp-Chat überwachen?“ auf „youtube“ vom 30.03.2022 ab min. 3. Aufzurufen unter https://www.youtube.com/watch?v=ZkBJMviSstc, zuletzt aufgerufen am 04.04.2022.
[19] „Reform der Grundsteuer“ auf „bundesfinanzministerium.de“ vom 20.12.2021. Aufzurufen unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[20] „Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig“ auf „bundesverfassungsgericht.de“. Pressemitteilung Nr. 21/2018 vom 10.04.2018. Aufzurufen unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-021.html, zuletzt aufgerufen am 30.03.2022.
[21] „Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig“ auf „bundesverfassungsgericht.de“. Pressemitteilung Nr. 21/2018 vom 10.04.2018. Aufzurufen unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-021.html, zuletzt aufgerufen am 30.03.2022.
[22] „Was Sie über das Transparenzregister wissen sollten“ auf „validatis.de“ vom 15.11.2021. Aufzurufen unter https://www.validatis.de/kyc-prozess/news-fachwissen/transparenzregister/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[23] „Das Demokratiedefizit in der EU (ZDF, Die Anstalt“ auf „youtube.com“ vom 09.09.2016. Aufzurufen unter https://www.youtube.com/watch?v=3lHVcvJdWIs , zuletzt aufgerufen am 05.04.2022.
[24] Siehe z. B. Weltgesundheitsorganisation. Regionalbüro für Europa „Bericht der Regionaldirektorin über die Arbeit der WHO in der Europäischen Region im Zeitraum 2010 – 2011“ auf „euro.who.int“, S. 15. Aufzurufen unter https://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0007/180655/Report-of-the-Regional-Director-on-the-work-of-WHO-in-the-European-Region-in-20102011-Ger.pdf, zuletzt aufgerufen am 05.04.2022.
[25] Siehe z. B. „ Europäische Kommission“ auf „euro.who.int“. Aufzurufen unter https://www.euro.who.int/de/about-us/partners/the-european-union-and-its-institutions/european-commission-ec, zuletzt aufgerufen am 05.04.2022.
[26]„Europäische Kommission“ auf „euro.who.int“. Aufzurufen unter https://www.euro.who.int/de/about-us/partners/the-european-union-and-its-institutions/european-commission-ec, zuletzt aufgerufen am 05.04.2022.
[27] Bundesministerium für Bildung und Forschung „Startschuss für die Globale Initiative gegen resistente Krankheitserreger“ auf „gesundheitsforschung-bmbf.de“ vom 22.05.2018. Aufzurufen unter https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/startschuss-fur-die-globale-initiative-gegen-resistente-krankheitserreger-7933.php, zuletzt aufgerufen am 05.04.2022.
[28] Stephan Witte „WHO auf dem Weg zur Weltregierung“ in „The Epoch Times“ vom 26.03.2022, S. 10.
[29] „European Commission“ auf „gatesfoundation,org”. Aufzurufen unter https://www.gatesfoundation.org/about/committed-grants/2016/02/opp1132038, zuletzt aufgerufen am 05.04.2022.
[30] „European Commission“ auf „gatesfoundation,org”. Aufzurufen unter https://www.gatesfoundation.org/about/committed-grants/2020/03/opp1211137, zuletzt aufgerufen am 05.04.2022.
[31] Joanna Roberts „Bill Gates and European Commission launch €100 million clean energy fund” auf „ec.europa.eu” vom 17.10.2018. Aufzurufen unter https://ec.europa.eu/research-and-innovation/en/horizon-magazine/bill-gates-and-european-commission-launch-eu100-million-clean-energy-fund, zuletzt aufgerufen am 05.04.2022
[32] „Digitale Identität für alle Europäer/innen“ auf „ec.europa.eu“. Aufzurufen unter https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019 – 2024/europe-fit-digital-age/european-digital-identity_de, zuletzt aufgerufen am 05.04.2022.
[33] Stephan Witte „WHO auf dem Weg zur Weltregierung“ in „The Epoch Times“ vom 26.03.2022, S. 10.
[34] Belgien-Brüssel: Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. 2021/S 136 – 358265. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen“ auf „ted.europa.eu“ vom 16.07.2021. Aufzurufen unter https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:358265 – 2021:TEXT:DE:HTML, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[35] Als Erster möglicherweise Norbert Häring „Die EU-Kommission will ein umfassendes Vermögensregister aller Bürger erstellen“ auf „norberthaering.de“ vom 02.08.2021. Aufzurufen unter https://norberthaering.de/news/vermoegensregister/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[36] „Zentrales Vermögensregister aller Bürger? EU-Pläne sorgen für Diskussionen“ auf „boerse.de“ vom 25.08.2021 um 18:01 Uhr. Aufzurufen unter https://www.boerse.de/nachrichten/Zentrales-Vermoegensregister-aller-Buerger-EU-Plaene-sorgen-fuer-Diskussionen/32444984, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[37] Tom Rudert „Kommission lässt Machbarkeit prüfen, Kommt das Vermögensregister? EU will uns bis zum letzten Cent durchleuchten“ auf „focus.de“ vom 25.08.2021 um 11:45 Uhr. Aufzurufen unter https://www.focus.de/finanzen/boerse/geldanlage/weitreichende-transparenz-eu-prueft-machbarkeit-kommt-jetzt-das-europaeische-vermoegensregister_id_17900402.html, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[38] „EU plant Register für Privatvermögen: Die Empörung ist riesig – „Geht viel zu weit““ auf merkur.de vom 24.09.2021, aktualisiert am 24.09.2021 um 16:08 Uhr. Aufzurufen unter https://www.merkur.de/wirtschaft/vermoegensregister-eu-kommission-datenschutz-dsgvo-ursula-von-der-leyen-markus-ferber-harald-vilimsky-bruessel-zr-90941590.html, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[39] Tobias Kaiser „Bitcoin, Immobilien, Gold – harte Kritik an der Idee eines EU-Vermögensregisters“ auf „welt.de“ vom 26.08.2021. Aufzurufen unter https://www.welt.de/wirtschaft/article233360929/Bitcoin-Immobilien-Gold-Kritik-an-Idee-eines-EU-Vermoegensregisters.html, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[40] Siehe hierzu Norbert Häring „Öffentlichkeit herstellen hilft: EU-Kommission macht bei Vermögensregister einen halben Rückzieher“ auf „norberthaering.de“ vom 11.09.2021. Aufzurufen unter https://norberthaering.de/macht-kontrolle/rueckzieher-vermoegensregister/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[41] „Belgien-Brüssel: Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. 2021/S 241 – 634286. Bekanntmachung vergebener Aufträge. Ergebnisse des Vergabeverfahrens. Dienstleistungen“ auf „ted.europa.eu“ vom 13.12.2021. Aufzurufen unter https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:634286 – 2021:TEXT:DE:HTML&src=0, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[42] „Belgien-Brüssel: Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. 2021/S 241 – 634286. Bekanntmachung vergebener Aufträge. Ergebnisse des Vergabeverfahrens. Dienstleistungen“ auf „ted.europa.eu“ vom 13.12.2021. Aufzurufen unter https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:634286 – 2021:TEXT:DE:HTML&src=0, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[43] „Belgien-Brüssel: Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. 2021/S 136 – 358265. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen“ auf „ted.europa.eu“ vom 16.07.2021. Aufzurufen unter https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:358265 – 2021:TEXT:DE:HTML, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[44] „Belgien-Brüssel: Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. 2021/S 241 – 634286. Bekanntmachung vergebener Aufträge. Ergebnisse des Vergabeverfahrens. Dienstleistungen“ auf „ted.europa.eu“ vom 13.12.2021. Aufzurufen unter https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:634286 – 2021:TEXT:DE:HTML&src=0, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[45] „European Centre for Development Policy Management“ auf „gatesfoundation.org“. Aufzurufen unter https://www.gatesfoundation.org/about/committed-grants/2017/09/opp1174433, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[46] „Open Letter on the Digital Economy“ auf „openletteronthedigitaleconomy.org“. Aufzurufen unter http://openletteronthedigitaleconomy.org, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[47] „«Den Atem im Nacken» – Zusammenfassung der 88. Sitzung des Corona-Ausschusses vom 21. Januar 2022“ auf „corona-transition.org“ vom 23.01.2022. Aufzurufen unter https://corona-transition.org/den-atem-im-nacken-zusammenfassung-der-88-sitzung-des-corona-ausschusses-vom-21, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[48] Boris Reitschuster „EU-Vermögensregister: Vorbote des gläsernen Bürgers? Fragwürdiges Instrument im Kampf gegen Finanzkriminalität“ auf „reitschuster.de“ vom 27.12.2021. Aufzurufen unter https://reitschuster.de/post/eu-vermoegensregister-vorbote-des-glaesernen-buergers/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022
[49] Friederike Krüger „Versicherer muss Gastronomen kein Geld zahlen“ auf „sueddeutsche.de“ vom 26.01.2022. Aufzurufen unter https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bgh-lockdown-betriebsschliessung-versicherer‑1.5515981, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022 um 17:02 Uhr.
[50] Siehe z. B. Anja Kühner „Europäisches Zahlverfahren soll bis 2025 kommen“ auf „springerprofessional.de“ vom 30.11.2020. Aufzurufen auf https://www.springerprofessional.de/zahlungsverkehr/kryptowaehrungen/europaeisches-zahlverfahren-soll-bis-2025-kommen/18639200, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[51] Siehe z. B. Anja Kühner „Europäisches Zahlverfahren soll bis 2025 kommen“ auf „springerprofessional.de“ vom 30.11.2020. Aufzurufen auf https://www.springerprofessional.de/zahlungsverkehr/kryptowaehrungen/europaeisches-zahlverfahren-soll-bis-2025-kommen/18639200, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[52] Vgl. DWS „Digitales Zentralbankgeld | Coronavirus-Pandemie macht Fed, EZB und Co. bei der Digitalisierung Beine“ auf „e‑fundresearch.com“ vom 11.08.2020 um 13:06 Uhr. Aufzurufen unter https://e‑fundresearch.com/newscenter/173-dws/artikel/38705-digitales-zentralbankgeld-coronavirus-pandemie-macht-fed-ezb-und-co-bei-der-digitalisierung-beine, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[53] Steffen Henke „Brakteatenzeit, ca. 1150 – 1450 (fließendes Geld im Mittelalter)“ auf „neuesgeld.de“. Aufzurufen unter https://neuesgeld.net/index.php?option=com_k2&view=item&id=5:brakteatenzeit-ca-1150 – 1450-fliessendes-geld-im-mittelalter&Itemid=199, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[54] Niklaus Jilch „Geld mit Ablaufdatum“ und „totale Kontrolle“: Der digitale Euro wird zur Dystopie“ auf „agenda-austria.at“ vom 29.07.2021. Aufzurufen unter https://www.agenda-austria.at/geld-mit-ablaufdatum/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[55] „Warnung des IWF. So gefährlich ist El Salvadors Bitcoin-Hype“ auf „tagesschau.de“ vom 26.01.2022 um 10:58 Uhr. Aufzurufen unter https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/bitcoin-kurssturz-el-salvador-risiken-iwf-warnung-bitcoin-city-101.html, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[56] Clemens Schömann-Finck „Warnung vor staatlicher Kontrolle. Dirk Müller mit düsterer Prognose: „Bitcoin und Co. sind nur das trojanische Pferd““ auf „focus.de“ vom 29.11.2021 um 10:49 Uhr. Aufzurufen unter https://www.focus.de/finanzen/boerse/warnung-vor-staatlicher-kontrolle-bitcoin-und-co-sind-das-trojanische-pferd-dirk-mueller-mit-finsterer-prognose_id_24455523.html, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[57] Florian Falkenroth „REFORM DER GELDWÄSCHE – GUT GEDACHT, SCHLECHT GEMACHT“ auf derra.eu vom 18.06.2021. Aufzurufen unter https://www.derra.eu/reform-der-geldwaesche-gut-gedacht-schlecht-gemacht/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[58] Kommentar zu Boris Reitschuster „EU-Vermögensregister: Vorbote des gläsernen Bürgers? Fragwürdiges Instrument im Kampf gegen Finanzkriminalität“ auf „reitschuster.de“ vom 27.12.2021. Aufzurufen unter https://reitschuster.de/post/eu-vermoegensregister-vorbote-des-glaesernen-buergers/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022
[59] Daniel Matissek „DIE GROSSE ENTEIGNUNG KOMMT: ZENSUS 2022 STATT EU-VERMÖGENSREGISTER“ auf „ansage.org“ vom 28.09.2021. Aufzurufen unter https://ansage.org/die-grosse-enteignung-kommt-zensus-2022-statt-eu-vermoegensregister/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[60] Frank Matthias Drost „KAMPF GEGEN GELDWÄSCHE. Neue Regeln bei Bareinzahlungen: Ab 10.000 Euro müssen Kunden die Herkunft des Geldes belegen“. auf „handelsblatt.com“ vom 14.08.2021 um 13:59 Uhr. Aufzurufen unter https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/kampf-gegen-geldwaesche-neue-regeln-bei-bareinzahlungen-ab-10 – 000-euro-muessen-kunden-die-herkunft-des-geldes-belegen/27516658.html?ticket=ST-4050091-Fx6POScfsHB0syXoq9XA-ap3, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[61] Karsten Seibel „Schon für 50 Gramm Gold müssen sich Barzahler ausweisen“ auf „welt.de“ vom 31.07.2019. Aufzurufen unter https://www.welt.de/finanzen/article197721851/Gold-Schon-wer-50-Gramm-bar-kauft-muss-sich-ausweisen.html, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[62] Kathrin Sumpf „Die EU will ein Vermögensregister – inklusive Immobilien, Kunstwerken, Kryptowährungen und Gold“ auf „epochtimes.de“ vom 15.08.2021, aktualisiert am 17.08.2021 um 07:46 Uhr. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/politik/ausland/die-eu-will-ein-vermoegensregister-inklusive-immobilien-kunstwerken-kryptowaehrungen-und-gold-a3579881.html#?_=1643555035756, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[63] dpa / krott „„Neiddebatte“ oder „faire Lastenverteilung“? SPD erwägt einmalige Vermögensabgabe“ auf „welt.de“ vom 01.04.2020. Aufzurufen unter https://www.welt.de/politik/deutschland/article206940013/Corona-Krise-SPD-erwaegt-einmalige-Vermoegensabgabe.html, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[64] Deutscher Bundestag „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“ auf „bundestag.de“, WD 4 – 3000 – 041/20. Aufzurufen unter https://www.bundestag.de/resource/blob/691376/2feb28d7057bf918bd18254ab06d95ad/WD‑4 – 041-20-pdf-data.pdf, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[65] Deutscher Bundestag „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“ auf „bundestag.de“, WD 4 – 3000 – 041/20, S. 4. Aufzurufen unter https://www.bundestag.de/resource/blob/691376/2feb28d7057bf918bd18254ab06d95ad/WD‑4 – 041-20-pdf-data.pdf, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[66] Vgl. auch „Soziales Entschädigungsrecht neu geregelt und deutlich verbessert“ auf „bmas.de“ vom 14.01.2020. Aufzurufen unter https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2020/neue-gesetze-soziales-entschaedigungsrecht.html, zuletzt aufgerufen am 07.04.2022.“
[67] Kommentar zu Boris Reitschuster „EU-Vermögensregister: Vorbote des gläsernen Bürgers? Fragwürdiges Instrument im Kampf gegen Finanzkriminalität“ auf „reitschuster.de“ vom 27.12.2021. Aufzurufen unter https://reitschuster.de/post/eu-vermoegensregister-vorbote-des-glaesernen-buergers/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022
[68] Christine Bach „Verabschiedung des Lastenausgleichsgesetzes“ auf „kas.de“ vom 15.04.2020. Aufzurufen unter https://www.kas.de/de/web/geschichte-der-cdu/kalender/kalender-detail/-/content/verabschiedung-des-lastenausgleichsgesetzes, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[69] Team von Schnoor-Immobilien „Lastenausgleich für Immobilien“ auf „schnoorimmobilien.de“. Aufzurufen unter https://www.schnoorimmobilien.de/immobilienverkauf/berlin/lastenausgleich/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[70] „Verschärfung der Wegzugsbesteuerung ab 2022“ auf „rsm.de“ vom 28.10.2021. Aufzurufen unter https://www.rsm.de/themen/fachbeitraege/verschaerfung-der-wegzugsbesteuerung-ab-2022, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[71] Thomas Röper „EU-Kommission. Wie Bill Gates die EU übernimmt: ID2020, ein EU-weites Vermögensregister und Breakthrough Energy“ auf „anti-spiegel.ru“ vom 21.12.2021 um 06:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.anti-spiegel.ru/2021/wie-bill-gates-die-eu-uebernimmt-id2020-ein-eu-weites-vermoegensregister-und-breakthrough-energy/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[72] Daniel Matissek „Riesenschritt zur kommunistischen Diktatur: EU plant Vermögensregister“ auf „report24.news“ vom 08.08.2021. Aufzurufen unter https://report24.news/riesenschritt-zur-kommunistischen-diktatur-eu-plant-vermoegensregister/?feed_id=4373, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[73] Kommentar zu Boris Reitschuster „EU-Vermögensregister: Vorbote des gläsernen Bürgers? Fragwürdiges Instrument im Kampf gegen Finanzkriminalität“ auf „reitschuster.de“ vom 27.12.2021. Aufzurufen unter https://reitschuster.de/post/eu-vermoegensregister-vorbote-des-glaesernen-buergers/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022
[74] Bundesministerium für Bildung und Forschung „Deutschland tritt Genomprojekt der EU“ bei auf „bmbf.de“ vom 16.01.2020. Aufzurufen unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/kurzmeldungen/de/deutschland-tritt-genomprojekt-der-eu-bei.html, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[75] „„Data-Mining“ durch Corona-Tests? Global tätiges chinesisches Genom-Unternehmen unter Verdacht“ auf „rt.com“ vom 14.03.2021 um 09:06 Uhr. Aufzurufen unter https://de.rt.com/international/114179-data-mining-durch-coronatests-chinesisches/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[76] „„Data-Mining“ durch Corona-Tests? Global tätiges chinesisches Genom-Unternehmen unter Verdacht“ auf „rt.com“ vom 14.03.2021 um 09:06 Uhr. Aufzurufen unter https://de.rt.com/international/114179-data-mining-durch-coronatests-chinesisches/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[77] Anja Kovanda, Ana Nyasha Zimani und Borut Peterlin „How to design a national genomic project — a systematic review of active projects” auf „humangenomics.biomedcentral.com” vom 24.03.2021. Aufzurufen unter https://humgenomics.biomedcentral.com/articles/10.1186/s40246-021 – 00315‑6, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[78] „European Commission 1+MillionGenomes Roadmap 2020 – 2022“ auf „digitalhealtheurope.eu“. Aufzurufen auf https://digitalhealtheurope.eu/results-and-publications/2020 – 2022-roadmap-of-the-1million-genomes-initiative/, zuletzt aufgerufen am 30.01.2022.
[79] „Dienstleistungen – 358265 – 2021“ auf „ted.europa.eu“ vom 16.07.2021. Aufzurufen unter https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:358265 – 2021:TEXT:DE:HTML, zuletzt aufgerufen am 05.04.2022.
[80] „Koalitionsvertrag 2021 aus Immobiliensicht“ auf „haufe.de“ vom 07.12.2021. Aufzurufen unter https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/koalitionsvertrag-aus-immobiliensicht_84342_553592.html, zuletzt aufgerufen am 02.02.2022.
[81] Stephan Witte „Wird die zentralisierte Enteignung aller EU-Bürger geplant?“ in „The Epoch Times“, Ausgabe Nr. 40 vom 16.04.2022, S. 10 – 11.