Die aktuelle Hausratversicherung der VHV Allgemeine Versicherung AG mit dem Tarif Klassik-Garant trägt den Bedingungsstand 01.2024. Das zuvor letzte Bedingungsupdate erfolgte mit Stand 07.2023 (siehe hier).
Gegenüber dem Stand vom Juli 2023 wurden diverse Leistungserweiterungen bestandwirksam neu aufgenommen. Unter anderem sind dies eine optionale Mitversicherung von Fahrraddiebstahl bis in Höhe von 15.000 Euro, eine Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bis 12 Monate sowie der Wegfall von Ratenzahlungszuschlägen bei unterjähriger Zahlweise in Verbindung mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Übersicht über die Inhalte der Analyse
1. Tarifliches
2. Ausgewählte Leistungen des Tarifs Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv
3. Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv
Der Grundtarif kann durch optionale Bausteine erweitert werden:
- Elementargefahren (wahlweise Elementar I oder II. Elementar bietet Versicherungsschutz gegen Schäden durch Überschwemmung infolge von Witterungsniederschlägen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck inkl. Dachlawinen, Lawinen sowie Vulkanausbruch. Ergänzend dazu bietet Elementar II Versicherungsschutz auch für die Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks durch oberirdische stehende oder fließende Gewässer. Gegenüber dem Stand 07.2023 sind nunmehr gemäß aktueller GDV-Definition auch Teilüberschwemmungen des Versicherungsgrundstücks mitversichert. Zudem wurde auch ‑analog der Wohngebäudeversicherung- der erweiterte Rückstau integriert:
Stand 07.2023 | Stand 01.2024 | |
Überschwemmung | A 6.4.1 Überschwemmung Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden auf dem das Gebäude liegt, in dem sich die versicherten Sachen befinden, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn A 6.4.1.1 Witterungsniederschläge (VHV-Elementarschadenversicherung I und II), A 6.4.1.2 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern (VHV-Elementarschadenversicherung II) oder A 6.4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von A 6.4.1.1 (VHV-Elementarschadenversicherung I und II) oder A 6.4.1.2 (VHV-Elementarschadenversicherung II) die Überflutung verursacht haben. | A 6.4.1 Überschwemmung Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden auf dem das Gebäude liegt, in dem sich die versicherten Sachen befinden, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt auch, wenn unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwege überflutet werden. Dies gilt nur, wenn A 6.4.1.1 Witterungsniederschläge (VHV-Elementarschadenversicherung I und II), A 6.4.1.2 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern (VHV-Elementarschadenversicherung II) oder A 6.4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von A 6.4.1.1 (VHV-Elementarschadenversicherung I) oder A 6.4.1.2 (VHV-Elementarschadenversicherung II) die Überflutung verursacht haben. |
Rückstau | A 6.4.2 Rückstau Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn A 6.4.2.1 Witterungsniederschläge (VHV-Elementarschadenversicherung I und II), oder A 6.4.2.2 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern (VHV-Elementarschadenversicherung II) den Rückstau verursacht haben. | A 6.4.2 Rückstau Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt oder auf Gebäuden oder auf Grundstücken sich ansammelndes, nicht mehr über gebäudeeigene Ableitungsrohre oder damit verbundene Einrichtungen abführbares / ableitbares Oberflächenwasser in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn A 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern (VHV-Elementargefahren II) oder A 6.4.2.2. Witterungsniederschläge (VHV-Elementargefahren I und II) den Rückstau verursacht haben. |
- Mobilitätsbaustein (einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt mit pauschaler Mitversicherung in Höhe von 10 % der Versicherungssumme, maximal 5.000 Euro. Bei Urlaubsreisen mit einer Dauer von mindestens vier Tagen verdoppelt sich die Versicherungssumme auf max. 10.000 Euro. Für Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, besteht nur gemäß besonderer Vereinbarung Versicherungsschutz. Auch für Reisen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen im Sinne der Bedingungen getrennt oder allein unternehmen, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn dies besonders vereinbart ist. Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, die während des Zeltens oder Campings innerhalb des hierfür benutzten Geländes eintreten)
- Baustein Exklusiv
- Baustein BEST-LEISTUNGS-GARANTIE (eingeschlossen sind die Mitversicherung unbenannter Gefahren sowie die Zusatzklausel Cyber; Baustein nur einschließbar, wenn auch der Baustein Exklusiv gewählt wurde)
- Diebstahl von Fahrrädern, nicht versicherungspflichtigen Pedelecs, Anhängern, Zubehör sowie fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen bis in Höhe von 15.000 Euro (Zuschlag von 10,00 Euro brutto p. a.) Gegenüber dem Stand 07.2023 stellt dies eine grundlegende Leistungsverbesserung dar. Bislang bestand Versicherungsschutz nur zu einem vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme.
- Erhöhung Entschädigungsgrenze Wertsachen (auf maximal 50 %. Höhere Werte erfordern eine Direktionsanfrage und gelten als unerwünschtes Risiko)
- Mobiliar- und Gebäudeverglasung, Mobiliarverglasung oder Gebäudeverglasung (unerwünscht sind Verglasungen mit Glasdicken, die nicht der Scheibengröße entsprechend ausgelegt sind. Im Angebotsrechner fehlt es an einer entsprechenden Abfrage)
- Erhöhung künstlerisch bearbeitete Glas-Scheiben, ‑Spiegel und Platten von 250 Euro(maximale Erhöhung auf 99.999 Euro)Erhöhung Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen von 250 Euro (maximale Erhöhung auf 99.999 Euro)
- Glasscheiben mit Einzelgrößen ab 10 qm (eine solche Mitversicherung erfordert zwingend eine Direktionsanfrage. In diesem Zusammenhang unerwünscht als Risiko sind Scheiben über 318 cm (kleines Maß) oder 813 cm (großes Maß) und / oder über 25,85 Quadratmeter)
Versicherbar sind Wohnungen bis zu Versicherungssumme von 500.000 Euro. Die Versicherung einer höheren Absicherung bedarf einer Direktionsanfrage. Hierzu heißt es im Rahmen der Angebotssoftware VOKIS wie folgt:
„Für Risiken mit einer Versicherungssumme über 200.000 EUR sind die Angaben zu den zusätzlichen Sicherungen und Wertsachen zur Verbundenen Hausratversicherung (650.0001.26) vorgegebenen mechanischen Sicherungen erforderlich. Ab einer Versicherungssumme von 300.000 EUR und/oder ab einer Versicherungssumme von 50.000 EUR für Wertsachen ist eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage, mindestens der Klasse B, ggf. mit Aufschaltung an ein VdS-anerkanntes Wachunternehmen zu installieren. Der Nachweis muss durch ein entsprechendes Attest des VdS erfolgen.“
Ein Unterversicherungsverzicht wird von der VHV ab einer Versicherungssumme von mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Darüber hinaus gilt ein Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden bis in Höhe von 5.000 Euro.
Der Versicherer definiert die Wohn- und Nutzfläche in seinem pdf-Antrag wie folgt:
„Wohnfläche: Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume des Gebäudes, ohne Abzüge bei Dachschrägen, einschließlich Hobbyräume, Wintergärten, Dielen, eingelassene Schwimmbecken im Gebäude und eventuell vorhandene Gewerbeflächen.
Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller‑, Speicher-/ Bodenräume, Hauswirtschaftsräume, Waschküchen, Vorrats-/ Heizungsräume, die nicht zu Wohn– oder Hobbyzwecken ausgebaut wurden.
Alternativ akzeptieren wir die Angabe der Gesamtfläche entsprechend
– der Wohnflächenverordnung (WoFLV),
oder
– dem Miet- oder Kaufvertrag, sofern dieser den aktuellen Ausbauzustand wiedergibt.“
Kunden sollten darauf hingewiesen werden, dass die VHV – anders als die meisten Mietverträge – keinen Abzug für Dachschrägen vorsieht.
Versicherungsschutz ist möglich für ständig bewohnte Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 120 Tage unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt ist. Längerfristiger Leerstand zählt als unerwünschtes Risiko und ist nur im Rahmen einer Direktionsanfrage versicherbar.
Anfragepflichtig sind Risiken ab einer Versicherungssumme ab 300.000 Euro. Eine Direktionsanfrage ist ebenfalls erforderlich, wenn der Wertsachenanteil 50 % der Versicherungssumme oder eine Summe von 50.000 Euro überschreitet. In diesen Fällen ist eine vorherige Überprüfung der Einbruchdiebstahlsicherungen erforderlich.
Unerwünschte Risiken und als solche anfragepflichtig sind u. a. Risiken mit gefahrerhöhenden Merkmalen (z. B. in Flugschneisen oder nicht ständig bewohnte Wohnungen, feuergefährdende Betriebe innerhalb von 10 m Entfernung vom Versicherungsgrundstück, z. B. Lackierereien, Landwirtschaft oder Diskotheken).
Nicht versicherbar sind Wohnungen mit mehr als vier Schäden in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung, anfragepflichtig sind Risiken in Gebäuden der Bauartklassen IV und V (z. B. mit Reetdach oder Fertighäuser ohne feuerhemmende Verkleidung). Unerwünschte Risiken und daher nur im Rahmen einer Direktionsanfrage versicherbar sind Risiken mit mehr als drei (auch unversicherten) Vorschäden innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragsstellung oder solche mit bis zu drei (auch unversicherten) Vorschäden und einer Gesamtschadenhöhe ab 1.500 Euro innerhalb der letzten fünf Jahre.
Vom Vorversicherer gekündigte Verträge zählen als unerwünschtes Risiko und können nur im Rahmen einer Direktionsanfrage versichert werden.
Für Gebäude, die in den ZÜRS — Zone IV stehen, ist eine Mitversicherung der Elementarschadenversicherung II als unerwünschtes Risiko nur im Rahmen einer Direktionsanfrage möglich. Unerwünscht sind auch Risiken in Gartenhäusern oder Lauben sowie Datschen in Kleingartenanlagen, – kolonien und Schrebergärten.
Für die erweiterten Elementargefahren gilt eine Wartezeit von 14 Tagen ab dem im Versicherungsschein benannten Versicherungsbeginn sowie eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadenhöhe, mindestens 250 Euro, maximal 5.000 Euro. Die maximale Haftung des Versicherers beträgt 2.500.000 Euro, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme. Die Wartezeit entfällt, soweit Versicherungsschutz für das versicherte Objekt gegen Weitere Elementargefahren über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird oder
Bei unterjähriger Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag in Höhe von 3 % (halbjährliche Zahlweise) bzw. 5 % (vierteljährliche Zahlweise) erhoben. Eine monatliche Zahlweise ist nur mit SEPA-Mandat möglich. Bei Vereinbarung des Lastschrifteinzugsverfahrens entfallen im Unterschied zum Tarif 07.2023 die bisher geltenden Ratenzahlungszuschläge bei unterjähriger Zahlweise. Der Mindestbeitrag beträgt 40 Euro netto p. a., entsprechend 46,46 Euro brutto p. a. bzw. rechnerisch 4,12 Euro monatlich.
Zur Prämienreduzierung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden:
- 250 Euro: Rabatt ca. 12 bis 16 %
- 500 Euro: Rabatt ca. 22 bis 28 %
Für Versicherungsnehmer ab 55 Jahren wird ein Seniorennachlass (ca. 16 % bis 18 %) gewährt.
Die Vereinbarung, eines Bündelnachlasses zur Beitragsreduzierung wird von der VHV nicht angeboten.
Die meisten Hausratversicherer versichern nur Wohnungen mit entsprechenden Mindestsicherungen. Dies gilt auch für die VHV. Im Antrag ist folgende Frage zu bejahen bzw. eine zeitnahe Nachrüstung zu bestätigen:
„Haben alle Außentüren/Wohnungsabschlusstüren außen bündige Zylinderschlösser und von innen verschraubte Türschilder?“
Generell gilt eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. Eine abweichend unterjährige Laufzeit zählt als unerwünschtes Risiko und bedarf daher einer Direktionsanfrage.
Der Versicherungsnehmer kann den vereinbarten Versicherungsschutz mit Frist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit kündigen.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv der VHV
- Bedingungsseitige Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie) auf Basis der VHB 2022.
- Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse mit Stand 08.08.2018 abgewichen wird.
- Optionale Best-Leistungs-Garantie (bis zur Versicherungssumme ohne verkürzte Kündigungsfrist. Wie üblich ist u.a. eine Leistungserweiterung über die in diesem Baustein bereits enthaltene Mitversicherung unbenannter Gefahren nicht möglich. Eine ausdrücklich proaktive Schadenregulierung (Günstigerprüfung) ist bedingungsseitig nicht verankert. Über den Baustein mitversichert sind auch Schäden durch unbenannte Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung sowie ein Online- und Digitalschutz (Cyberklausel). Inwiefern über den Baustein auch Versicherungsschutz für Schäden an einer optional mitversicherten Verglasung gilt, ist unklar.
- Seit Jahren aktiv gelebte Innovationsklausel. Im Rahmen des letzten Updates vom Juli 2023 wurde etwa die Erweiterung des Versicherungsortes sowie den Diebstahl von Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerken) neu eingeschlossen. Die Formulierung, wonach Leistungsverbesserungen in zukünftigen Hausrat-Versicherungsbedingungen nur dann für den bestehenden Vertrag gelten, wenn diese „ausschließlich zu ihrem Vorteil von den diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen abweichen“, bedeutet im Zweifel, dass bereits eine einzige Schlechterstellung dazu führen könnte, dass die Update-Garantie ins Leere läuft.
Bereits am 05.12.2012 bestätigte die VHV, dass etwaige Leistungsupdates auch weiterhin erfolgen würden. Wer also früher einen der Tarife VHB 92 Casa Ideal, VHB 2002 Klassik, VHB 2006 Klassik oder Hausrat-Klassik 2008 abgeschlossen hat, kann alle Leistungsverbesserungen des aktuellen Klassik-Garant für sich beanspruchen. Wer früher die Tarife VGB 92 Casa Top, VHB 2006 Exklusiv, VHB 2006 Exklusiv oder Hausrat-Exklusiv 2008 abgeschlossen hat, kann sich heute auf alle Leistungsverbesserungen des aktuellen Tarifs Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv (ohne Baustein Best-Leistungs-Garantie) berufen. Entsprechend werden Kunden, die in der Vergangenheit entweder Erweiterte Elementargefahren (ohne Differenzierung nach Elementar I und II) oder Elementar II abgeschlossen haben, so gestellt, als hätten sie auch nach dem aktuellen Tarif Elementar II abgeschlossen. Die VHV erklärte hierzu am 05.12.2012 gegenüber Witte Financial Services:
„Da wir mit dem Bestandsupdate auch Leistungsverbesserungen für die Zukunft bestätigt haben, haben auch alle diese Verträge nunmehr immer den Leistungsstand der aktuellen Produkte im Neugeschäft.
[…]
Sofern wir bei neuen Produkten (Bedingungen) Leistungsverbesserungen vornehmen, gelten diese unmittelbar und zum gleichen Termin wie im Neugeschäft auch für Bestandsverträge. Eine Wartezeit bis zur nächsten Fälligkeit haben wir nicht vorgesehen.“
- Beitragsneutrale Summen- und Konditionsdifferenzdeckung für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten, höchstens jedoch bis 20.000 Euro. Sie gilt unter anderem nicht, wenn es um die Verletzung von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften aus dem Altvertrag geht. Diese Leistung wurde neu gegenüber dem Tarif 07.2023 eingeführt.
- Versicherungsschutz, wenn unklar ist, ob der Eintritt eines Schadens bei gedehnten Versicherungsfällen in die Vertragslaufzeit des alten oder in die des neuen Versicherers fällt.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, nicht jedoch Kurzarbeit oder Arbeitsunfähigkeit, bis max. 12 Monate. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt insbesondere voraus, dass der Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ununterbrochen vollzeitbeschäftigt war und die Arbeitslosigkeit mindestens einen Monat angedauert hat. Versicherungsschutz besteht auch für Selbstständige, sofern diese ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben. Positiv ist auch, dass die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit ohne Wartezeit besteht und diese unabhängig vom Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss oder bei Eintritt der Arbeitslosigkeit ist.
- Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden, sofern die Gesamtentschädigung 5.000 Euro nicht überschreitet.
- Vorsorgedeckung von 30 %.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
- Verzicht auf die Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Nichteinhaltung der Heizobliegenheit während der kalten Jahreszeit. Diese Leistung wurde zu 01.2024 neu eingeführt.
- Verzicht auf die Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Nichteinhaltung der besonderen Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden (siehe Ziffer A 22.1). Diese Leistung wurde zu 01.2024 neu eingeführt.
- Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort stellt keine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung dar. Gleichwohl handelt es sich nach dem Wortlaut der Bedingungen um eine Gefahrerhöhung, weshalb während dieser Zeit bei Abwesenheit alle Fenster und Fenstertüren verschlossen zu halten sind und Sicherungseinrichtungen zu bestätigen sind.
- Mitversicherung aller in das Gebäude eingefügten Sachen (Beispiel: Einbaumöbel und Einbauküchen), für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, sowie auch von Anbaumöbeln und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören, und zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, sind bis zur Versicherungssumme versichert, außerhalb des Versicherungsortes besteht Versicherungsschutz nur für Arbeitsgeräte am Arbeitsplatz bis maximal 2.000 Euro.
- Mitversicherung von Handelswaren und Musterkollektionen bis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Mitversicherung gilt sowohl innerhalb des Versicherungsortes als auch im Rahmen der Außenversicherung. Gegenüber dem Tarifstand 07.2023 besteht nunmehr bereits im Tarif Klassik-Garant eine Mitversicherung bis in Höhe von 1.000 Euro.
- Mitversichert ist Sportausrüstung (z. B. Reitsättel, Golfausrüstung), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befindet, bis in Höhe von 2.500 Euro. Nicht versichert sind dauerhaft außerhalb des Versicherungsortes befindliche Sportgeräte (z. B. Laufbänder, Stepper oder Rudergeräte) bzw. der einfache Diebstahl von Sportausrüstung oder Sportgeräten.
- Mitversichert sind Brennstoffvorräte, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen und die ausschließlich zum Beheizen der versicherten Wohnung genutzt werden. Diese Leistung wurde zu 01.2024 neu eingeführt.
- Balkonkraftwerke (sog. Plug- and-Play Solaranlagen oder Stecker-Solaranlagen) bis maximal 600 Watt Ausgangsleistung des Wechselrichters auf dem Grundstück der versicherten Wohnung zählen seit dem Update vom Juli 2023 zu den versicherten Sachen. Für den Versicherungsschutz erforderlich ist die Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur und beim örtlichen Energieversorgungsunternehmen / Netzbetreiber sowie die Installation der Anlage gemäß den Herstellerangaben.
- Versicherungsschutz für Wertsachen besteht bis in Höhe von 40 % der Versicherungssumme. Gegen Zuschlag ist eine Erhöhung auf bis zu 50 % der Versicherungssumme möglich. Eine weitergehende Erhöhung zählt als unerwünschtes Risiko und bedarf daher einer Direktionsanfrage. Außerhalb definierter Wertschutzschränke besteht eine maximale Versicherungssumme von 3.000 Euro (Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt), 15.000 Euro (Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere) bzw. 25.000 Euro (Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin). Im Rahmen der Angebotssoftware VOKIS gibt die VHV folgenden Hinweis:
„Auf Anforderung sind Fotos einzureichen. Dem Versicherungsnehmer ist dringend zu empfehlen, von Schmuckstücken, Teppichen und sonstigen Wertsachen Fotos anzufertigen und aufzubewahren. Bei Einzelwerten über 5.000 EUR, Sammlungen jeder Art sowie auf Anforderung müssen Fotos, eine Wertsachenaufstellung und/oder Expertisen eingereicht werden. Sie können der Polizei bei der Sachfahndung und der Wiederauffindung helfen. Expertisen und andere Unterlagen erleichtern dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall den Wertnachweis. Von Sammlungen sind Aufstellungen des Umfanges und der Einzelwerte zu erstellen. Die Fotos sollen wie folgt aufgenommen werden:
• von Wertsachen/Sammlungen sind Nahaufnahmen anzufertigen, die zur eindeutigen Identifizierung der Sachen geeignet sind
• Bei Bedarf sind Nahaufnahmen der Sicherungen von Türen, Fenstern und sonstigen Gebäudeöffnungen anzufertigen.“
Eine Erhöhung der versicherten Wertsachenpositionen durch Verweis auf die optionale Best-Leistungs-Garantie der VHV ist nicht möglich, da es sich hierbei nicht um Leistungserweiterungen oder die Erhöhung von Entschädigungsgrenzen innerhalb versicherter Gefahren und Risiken, sondern um eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze für versicherte Sachen handelt.
- Mitversichert ist der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten bis in Höhe von 40 % der Versicherungssumme.
- Technische und optische, nicht jedoch akustische, Sicherungsanlagen, die sich zum Schutz des versicherten Hausrates auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt, gelten als versicherte Sachen, sind aber nicht gegen Diebstahl versichert.
- Subsidiär mitversichert sind Schäden an nicht am Fahrzeug montierten Winter-/Sommerreifen, Fahrzeugschlüssel, Felgen, Dachboxen, Kindersitze sowie auch mobile Ladestationen sowie stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge (z. B. Wallboxen) durch versicherte Gefahren. Die Höchstentschädigung beträgt 500 Euro. Nicht versichert ist sonstiges Kfz-Zubehör (z.B. Ersatzteile für die Karosserie eines Oldtimers oder Autoradios) oder Teile und Zubehör von Luft- oder Wasserfahrzeugen. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes wäre hier z. B. durch Verweis auf die optionale Best-Leistungs-Garantie der VHV sowie auf Abschnitt D § 9 Nr. 3 j) des Tarifs allsafe home perfect aus dem Hause Konzept & Marketing möglich, wonach z. B. die bei der VHV versicherten Kfz-Teile bis in Höhe der Versicherungssumme mitversichert wären. Der beschriebene Versicherungsschutz besteht auch in versicherten Garagen, die sich am und außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. Das Sublimit von 500 Euro für z. B. Ladestationen ist in der Praxis oft nicht ausreichend und bezieht sich stets nur auf das Sondereigentum des Versicherungsnehmers, nicht jedoch für Ladestationen im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Internet finden sich Angebote von unter 400 Euro, aber auch solche für knapp 1.700 Euro.
- Versicherungsschutz besteht in privat genutzten Garagen, die sich am und außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. Der Geltungsbereich wurde damit gegenüber dem Stand 07.2023 erweitert.
- Versicherungsschutz für versicherten Hausrat in privat vom Versicherungsnehmer angemieteten Räumen außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb des Wohnortes, bis in Höhe von 5.000 Euro. Die Mitversicherung gilt nicht für Räume in Kleingärten, Lauben oder Datschen sowie für Wertsachen. Die Leistung wurde für den aktuellen Tarif 01.2024 neu eingeführt.
- Versicherungsschutz besteht für Hausrat an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) bis in Höhe von 15.000 Euro, für Wertsachen maximal 2.500 Euro. Gegenüber vielen Wettbewerbern gelten nicht nur Antiquitäten als versicherte Wertsachen. Der Versicherungsschutz am Zweitwohnsitz entfällt, sofern der Lebensmittelpunkt erkennbar auf die Pendlerwohnung verlegt wurde.
- Außenversicherung bis zur Versicherungssumme, höchstens für einen Zeitraum von 12 Monaten. Im Tarif 07.2023 bestand Versicherungsschutz abweichend nur bis 51 % der Versicherungssumme.
- Subsidiärer Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl versicherter Sachen vom Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person bis in Höhe von 300 Euro. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich während der Büro- und Geschäftszeiten. Die Leistung wurde für den aktuellen Tarif 01.2024 neu eingeführt.
- Versicherungsschutz für den Hausrat von bedingungsseitig definierten Familienangehörigen in einem Alten- oder Pflegeheim bis in Höhe von 600 Euro. Voraussetzung ist, dass die Familienangehörigen vor Bezug der betreuenden Einrichtung mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
- Versicherungsschutz besteht für ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, die ausschließlich durch die Wohnung betreten werden können, bis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, sofern für solche, die nicht ausschließlich durch die Wohnung betreten werden können. Für solche nicht ausschließlich durch die Wohnung betretbaren Räume besteht Versicherungsschutz bis in Höhe von 10.000 Euro. Dieses gilt nicht für gewerblich genutzte Räume, die über keinen direkten Zugang zur versicherten Wohnung verfügen.
- Im Rahmen des optionalen Bausteins Best-Leistungs-Garantie Mitversicherung unbenannter Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung (bei Vereinbarung einer allgemeinen Selbstbeteiligung von 500 Euro gilt diese abweichend auch für die Allgefahrendeckung). Ausschlüsse zu benannten Gefahren bleiben erhalten. Nicht versichert sind ergänzend Schäden u.a. an Glas, Keramik, Porzellan, Brillen und Kontaktlinsen, elektronischen Geräten und Sportgeräten sowie an oder durch Haustiere (ausgenommen Folgeschäden), durch Baumaßnahmen (auch Renovierung oder Restauration) auf dem Versicherungsgrundstück. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden u. a. durch einfachen Diebstahl, Stehen- und Liegenlassen, Unterschlagung oder Veruntreuung versicherter Sachen. Keine ausdrückliche Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Unklar ist es, inwiefern im Rahmen der unbenannten Gefahren Versicherungsschutz besteht, wenn ein Wandspiegel von der Wand stürzt und es neben einem optional mitversicherten Glasbruchschaden auch zu Beschädigungen von dessen Rahmen kommt.
- Mitversicherung von Schäden durch Teilüberschwemmung.
- Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch den Anprall oder Aufprall von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung, durch den Anprall von fremdbetriebenen Straßen- und Wasserfahrzeugen sowie durch den Anprall von Schienenfahrzeugen. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes durch Verweis auf die unbenannten Gefahren scheidet hier regelmäßig aus, da hier Abschnitt L 2 Nr. 2 g) für Schäden durch Bedienfehler greifen dürfte.
- Mitversicherung von Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung. Dabei verweist Ziffer K2 Nr. 1 irreführend auf Ziffer A.2.2 anstatt korrekt auf Ziffer A.3.2.
- Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch den Austritt von Wasser aus Aquarien, Wasserbetten sowie Whirlpools.
- Mitversicherung von frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Toiletten, Armaturen sowie deren Anschlussschläuchen.
- Versicherungsschutz für einen versicherten Raub, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wird.
- Mitversicherung von Entwendung, Zerstörung sowie Beschädigung versicherter Sachen durch Aufbrechen des verschlossenen Kofferraums eines Kraftfahrzeugs sowie durch Aufbrechen einer auf einem Kraftfahrzeug montierten und verschlossenen Dachbox, nicht jedoch aus Kraftfahrzeuganhängern, Luftfahrzeugen oder Wohnwagen. Neu aufgenommen für den Tarif 01.2024 wurde auch das entsprechende Aufbrechen einer fest mit einem Kraftrad (z. B. Motorrad) verbundenen und verschlossenen Box. Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer zum ordnungsgemäßen Öffnen der Türen des Fahrzeuges nicht bestimmter Werkzeuge gleich. Versicherungsschutz besteht (positiv erweitert gegenüber dem Tarif 01.2024) weltweit (in der Grunddeckung erweitert auf Europa im geographischen Sinne)[1]. Die Entschädigung ist auf 3 % der Versicherungssumme, mindestens jedoch 1.000 Euro, begrenzt. Erfolgt der Diebstahl zur Nachtzeit (zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr), außer während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden, ist die Entschädigung auf 600 Euro begrenzt. Versicherungsschutz besteht für Foto‑, Film‑, Audio‑, Videogeräte, Auto- und Mobiltelefone, EDV-Geräte, Spielekonsolen und mobile Navigationsgeräte einschließlich Zubehör besteht nur, wenn diese Sachen im nicht einsehbaren Kofferraum, in einem verschlossenen Handschuhfach oder in einer auf dem Kraftfahrzeug festmontierten und verschlossenen Dachbox untergebracht sind und der Diebstahl tagsüber zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr begangen worden ist. Implizit ausgeschlossen sind zudem Schäden durch Jamming[2] (Blockierung des Funksignals durch Jammer). Diese fehlende Mitversicherung entspricht dem Marktstandard und der gängigen Rechtsprechung (z. B. Urteil des AG München vom 12.03.2020 (Az. 274 C 7752/19)). Inwiefern Diebstahl infolge von Relay Attack (Funkstreckenverlängerung durch Abgreifen des Funksignals) etwa bei Keyless-Go-Systemen mitversichert ist, ist bedingungsseitig nicht klargestellt. Bedingungsseitig versichert ist das Aufbrechen von Kfz (auch durch nicht dazu bestimmte Werkzeuge), entsprechend ist auch der Diebstahl durch Relay Attack mitversichert. Versicherungsschutz für Diebstahl infolge von Jamming wäre aktuell z. B. unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie der VHV und Verweis auf Ziffer C3‑3.9 des Tarifs Infinitus der Interlloyd (Stand 01.2021) bis in Höhe von 1.000 Euro herleitbar. Nach dem oben zitierten Wortlaut der Bedingungen muss ein Kraftfahrzeug selbst nicht versichert sein, damit der Diebstahl aus diesem versichert wäre. Insofern wäre Hausrat, der sich für einen Zeitraum von maximal einem Jahr außerhalb der Wohnung befindet (siehe Ziffer 48 Nr. 3 Excellent), über diesen Baustein auch im Fall von Jamming mitversichert.
- Mitversichert sind das Abhandenkommen, die Beschädigung sowie die Zerstörung versicherter Sachen durch Diebstahl aus dem verschlossenen Innenraum (z. B. Kajüte, Backkiste) eines Wassersportfahrzeugs, nicht jedoch eines sonstigen Wasserfahrzeugs. Versicherungsschutz besteht bis in Höhe von 2 % der Versicherungssumme. Nicht versichert sind fremdes Eigentum sowie Wertsachen inklusive Bargeld. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn sich der Diebstahl während der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) ereignet hat, außer wenn das Wassersportfahrzeug nach beendetem Gebrauch an einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Liegeplatz festgemacht war.
- Mitversichert ist der Diebstahl von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen, Rollatoren, Gehhilfen, Stützapparaten sowie neu seit 01.2024 auch Bollerwagen. Befinden sich diese Sachen nicht im Gebrauch und besteht für den Versicherungsnehmer bei Nichtgebrauch die Möglichkeit zur Unterstellung in einem gemeinschaftlichen Abstellraum, so besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn davon gebrauch gemacht wurde und die Sachen dort entwendet wurden.
- Subsidiär mitversichert ist der Diebstahl stationärer Ladestationen für Elektrofahrzeuge (z. B. Wallboxen) bis in Höhe von 500 Euro, sofern der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt.
- Versicherungsschutz für Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen oder ‑kabinen von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Fußballplätze, Freibäder, Fitnessstudios) während des Aufenthalts darin bis in Höhe von 300 Euro. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für versicherte Sachen, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören. Diese Leistung wurde zu 01.2024 neu eingeführt.
- Diebstahl von Bekleidung aus Kindertagesstätten (Kita) oder Grundschule sowie während Schul- und Kitaveranstaltungen (einschließlich Klassenausflügen) bis in Höhe von 300 Euro. Die Mitversicherung gilt für die Kleidung von Kindern, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Leistung wurde für den aktuellen Tarif 01.2024 neu eingeführt.
- Diebstahl von Schulranzen während des Schulwegs sowie während des Aufenthalts auf dem Schulgelände bis 300 Euro. Nicht mitversichert ist der Tornisterinhalt. Die Leistung wurde für den aktuellen Tarif 01.2024 neu eingeführt.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Wäsche, Bekleidung, Gartenmöbeln, Gartengeräten, fest verankerten Gartenskulpturen, Kinderspielgeräten, Kindersportgeräten (ohne Fahrräder), Wäschespinnen Gartenrobotern, Grills sowie (neu seit diesem Tarifupdate) auch von Outdoor-Küchen vom versicherten Grundstück, nicht jedoch Versicherungsschutz für Schäden durch Zerstörung oder Vandalismus an diesen. Versicherungsschutz besteht bis in Höhe von 5 % der Versicherungssumme.
- Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Feuer an Wäsche, Bekleidung, Gartenmöbeln, Gartengeräten, Gartenskulpturen, Kinderspielgeräten, Kindersportgeräten (ohne Fahrräder) sowie Wäschespinnen, Gartenroboter und Grills, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, bis in Höhe von 5 % der Versicherungssumme. Im Rahmen des Leistungs-Updates zu 01.2024 sind nunmehr auch Brandschäden an Outdoor-Küchen mitversichert.
- Versicherungsschutz für den Diebstahl von versicherten Sachen aus Patientenzimmern während eines stationären Krankenhaus‑, Kur‑, Reha‑, Pflege- oder Sanatoriumsaufenthalts sowie einer Kurzzeitpflege.Voraussetzung ist, dass sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person als Patientin einer der vorgenannten Einrichtungen befindet.Der Diebstahl von Wertsachen ist bis maximal 600 Euro mitversichert. Neu aufgenommen wurden für den Tarif 01.2024 der Diebstahl auch aus Kurzzeitpflege sowie im Rahmen des Bausteins Exklusiv der Diebstahl auch aus Praxisräumen (Arztpraxen), hier begrenzt auf 300 Euro je Versicherungsfall.
- Bereits im Rahmen des Updates vom Juli 2023[3] besteht Versicherungsschutz für Schäden durch den Diebstahl von Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerken) auf dem Versicherungsgrundstück bis in Höhe von 5 % der Versicherungssumme. Bei einem Durchschnittspreis solcher Anlagen „zwischen 500 und 1.200 Euro“[4] sollte die von der VHV angebotene Absicherung ausreichend sein. Über den Versicherungsschutz in der Hausratversicherung hinaus sollten Mieter solcher Balkonkraftwerke jedoch prüfen, ob sie über eine ausreichend bemessene Mietsachschadendeckung verfügen. Wurde eine Stecker-Solaranlage etwa mit Einverständnis des Vermieters an dessen Fassade angebracht, sollte dieser dies mietvertraglich festlegen, um im Schadenfall nicht leer auszugehen.
- Versicherungsschutz bei Trickdiebstahl besteht innerhalb des Versicherungsortes bis in Höhe der Versicherungssumme, für Wertsachen abweichend bis 1.000 Euro. Werden hierbei Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten gestohlen, so wird im Rahmen der optionalen Best-Leistungs-Garantie über Ziffer L 3 Nr. 1 Online- und Digitalschutz (Cyberklausel) auch für die Folgen eines daraus resultierenden Missbrauchs geleistet.
- Mitversichert sind Schäden durch Taschendiebstahl außerhalb des Versicherungsortes bis in Höhe von 1.000 Euro mit 250 Euro Selbstbeteiligung.
- Versichert sind die Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti (Wandschmierereien durch Farben oder Lacke, durch Dritte an den Außenseiten versicherter Sachen bis in Höhe von 10.000 Euro mit 500 Euro Selbstbeteiligung. Nicht versichert sind Schäden durch Kratzgraffitos bzw. Graffitischäden an den Innenseiten versicherter Sachen. Da eine Hausratversicherung kein Gebäude, sondern den Gebäudeinhalt versichert, dürfte sich die Mitversicherung vornehmlich auf Schrankwände beziehen, da ausdrücklich von „Wandschmierereien“ gesprochen wird und Bezug genommen wird auf die versicherten Sachen nach A 8 VHB. Der naheliegendere Gedanke, dass sich die Mitversicherung auf Bodenbeläge oder Tapeten beziehen könnte, scheitert daran, dass es sich hierbei nicht um versicherte Sachen handelt, sondern lediglich die Kosten für etwaige Nässeschäden an diesen übernommen werden (Ziffer A 13.2.8). Da Vandalismusschäden nach einem Einbruchdiebstahl bereits ohne Selbstbeteiligung oder Sublimit mitversichert wären, ist der echte Mehrwert der zu 01.2024 eingeführten Mehrleistung nicht erkennbar.
- Im Rahmen des Online- und Digitalschutzes (Cyberklausel) als Teil der optionalen Best-Leistungs-Garantie Versicherungsschutz für Schäden durch Phishing bis in Höhe von 5.000 Euro.
- Mitversichert bis in Höhe von 1.000 Euro sind Schäden durch Betrug beim Onlinehandel (Kauf privater Waren durch das Internet). Kein Versicherungsschutz besteht für Waren unter 50 Euro.
- Auf dem Versicherungsgrundstück auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, jedoch außerhalb versicherter Räume, sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 bis in Höhe von 3.500 Euro versichert, auf Terrassen, Balkons und Loggien besteht Versicherungsschutz bis in Höhe von 1.000 Euro. Sofern der Baustein Best-Leistungs-Garantie gegen Zuschlag eingeschlossen wurde, besteht innerhalb der benannten Grenzen ergänzend als unbenannte Gefahr Versicherungsschutz für Schäden auch unterhalb von Windstärke 8 und unter Anrechnung einer Selbstbeteiligung von 250 Euro. In diesem Fall würde allerdings kein Versicherungsschutz u. a. für Sachen aus Glas, Keramik oder Porzellan oder für elektronische Gegenstände bestehen. Im Rahmen der unbenannten Gefahren besteht grundsätzlich Versicherungsschutz auch für Schäden infolge von Durchzug infolge von Druckunterschieden zwischen verschiedenen Gebäudeteilen.
- Versicherungsschutz für das unmittelbare Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Außentüren bis in Höhe von 10.000 Euro. Nicht mitversichert sind Schäden durch Schmelzwasser. Diese Leistungserweiterung (in der Variante Klassik-Garant abweichend bis 5.000 Euro) wurde neu im Tarif 01.2014 gegenüber dem Tarif 07.2023 eingeführt.
- Mitversichert sind Überspannungsschäden durch Blitz bis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Mitversicherung von Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Überspannung, Überstrom sowie Stromschwankungen (Spannungsschwankungen), auch wenn diese nicht infolge eines Blitzes entstehen. Im bisherigen Tarif mit Stand 07.2023 war diese Leistung nur im Rahmen der optional mitversicherbaren unbenannten Gefahren sowie ggf. der Best-Leistungs-Garantie für dort ausgeschlossene Fälle erweiterbar.
- Mitversichert sind Schmor- und Sengschäden, die nicht Folge eines Brandes sind. Nicht versichert sind Schäden die an elektrischen Einrichtungen/-Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen.
- Mitversichert sind Rauch- und Rußschäden, die nicht Folge eines Brandes sind. Die Mitversicherung besteht allerdings nur, sofern plötzlich der Rauch bzw. Ruß bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trockenanlagen austritt. Haben Rauch oder Ruß die Ursache in einem Nachbargrundstück besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
- Mitversichert ist die Explosion von Blindgängern (Kampfmittel aus beendeten Kriegen). Sonstige Schäden durch die Entschärfung von Blindgängern sind im vereinbarten Umfang über die optional mitversicherbaren unbenannten Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung eingeschlossen.
- Schäden an versicherten Sachen durch Transportmittelunfälle (Unfälle mit einem eigenen oder gemieteten Pkw bzw. mit einem öffentlichen Bus, Bahn, Taxi, Schiff, Seilbahn, Skilift) sind bis in Höhe von 250 Euro mitversichert.
- Mitversicherung von Schäden durch die Beschädigung, nicht jedoch die Zerstörung oder das Abhandenkommen, von Hausrat durch wild lebendes Schalenwild nach § 2 abs. 3 Bundesjagdgesetz. Diese Leistung wurde neu für den Tarif 01.2024 eingeführt.
- Mitversicherung von Schäden an elektrischen Geräten innerhalb der versicherten Wohnung durch den Biss von Haustieren bis in Höhe von 300 Euro. Diese Leistung wurde neu für den Tarif 01.2024 eingeführt.
- Mitversicherung der Kosten für die Unterbringung von versicherten Haustieren in einer Tierpension oder ähnlichen Unterbringung, wenn die versicherte Wohnung nach einem Versicherungsfall weder benutzbar noch eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung zumutbar ist. Die Entschädigung ist auf einen Zeitraum von 100 Tagen sowie auf 20 Euro pro Tag begrenzt. Diese Leistung wurde neu für den Tarif 01.2024 eingeführt.
- Übernahme der Kosten für einen Tierarzt, die in Folge eines Versicherungsfalles versicherter Tiere notwendig werden. Bislang fehlte es an einer bedingungsseitigen Klarstellung einer entsprechenden Kostenübernahme.
- Übernahme der Kosten des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person für eine psychologische Erstbetreuung und Behandlung nach einem Versicherungsfall (z. B. Einbruchdiebstahl„ Raub oder Brand) bis in Höhe von 5.000 Euro mit einer Schadenhöhe von mindestens 10.000 Euro. Die Leistung wird maximal für die Dauer eines Jahres erbracht und muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Schaden beantragt werden.
- Übernahme der Rückreisemehrkosten für den Abbruch von Urlaubs- und Dienstreisen des Versicherungsnehmers. Versicherungsschutz besteht bis in Höhe von 5.000 Euro, sofern die Mindestschadenhöhe 5.000 Euro beträgt. Kein Versicherungsschutz besteht für Angehörige des Haushalts des Versicherungsnehmers. Ebenfalls nicht versichert sind Rückreisemehrkosten für Bildungsreisen.
- Mitversicherung von Hotelkosten ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon, TV) bis 200 Tage à 4‰ der Versicherungssumme.
- Mitversicherung von Lagerkosten für einen Zeitraum von bis zu 200 Tagen.
- Mitversicherung von Umzugskosten bis in Höhe von 5 % der Versicherungssumme.
- Ausdrückliche Übernahme von Feuerlöschkosten.
- Im Rahmen der optionalen Best-Leistungs-Garantie mitversichert sind Datenrettungskosten bis in Höhe von 2 % der Versicherungssumme (ohne diesen Baustein bis in Höhe von 1 % der Versicherungssumme).
- Mitversicherung der Mehrkosten infolge von Technologiefortschritt.
- Kosten für Mehrverbrauch von Gas und Wasser (Frisch- und Abwasser)nach einem versicherten Schadenfall, nicht jedoch von Ölverlust oder Stromverlust aus z. B. Stromspeichern.
- Übernahme der Kosten für Gebäudeschäden infolge von Einbruchdiebstahl, Raub oder deren Versuch, nicht jedoch in Folge von notwendigen Rettungsmaßnahmen (z. B. durch Nachbarn, Polizei oder Feuerwehr).
- 24-Stunden-Servicehotline zur schadenbedingten Vermittlung von Handwerkern und Dienstleistern.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv der VHV
- Keine Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie) für weitergehende Leistungen eines unmittelbaren Vorversicherers.
- Wegfall eines möglichen Unterversicherungsverzichts bei Umzug in eine Wohnung mit einer größeren Wohnfläche, falls anschließend die Versicherungssumme 650 Euro pro Quadratmeter unterschreitet.
- Kein Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften (Ziffer E 17 verweist nicht auch auf § 19 Nr. 1 a)).
- Im Unterschied zu Ziffer E 17 des Bedingungsstandes 07.2023 gilt im Tarif 01.2024 kein teilweiser Verzicht mehr auf Kürzung der Leistung bis 5.000 Euro für die grob fahrlässige Verletzung sämtlicher Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten (z B. Sicherungsvorschrift für Fahrräder, Schadenminderungspflicht), sondern nur (dann allerdings bis zur Versicherungssumme) für die Heizobliegenheit sowie die besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden.
- Ohne Versehensklausel bei einfachen fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzungen.
- Kein Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen (z. B. auch solchen in häuslicher Gemeinschaft).
- Kein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf eine Kürzung der Leistung bei Verletzung der vertraglichen Anzeigepflicht für den Fall einer Gefahrerhöhung.
- Zu den versicherten Sachen gehören unter anderem Haustiere (z. B. Fischen, Katzen, Vögel), nicht jedoch Heimtiere (z. B. Chinchillas, Spinnen, Schlangen) oder Nutztiere. Eine Erweiterung der versicherten Sachen im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie der VHV ist nach dem Wortlaut von L 1 nicht möglich.
- Nicht zu den versicherten Sachen zählt der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt. In der Regel zählen solche Personen nicht zum Haushalt des Versicherungsnehmers.
- Keine Mitversicherung von Sportgeräten (z. B. Laufbänder, Stepper oder Rudergeräte), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befinden.
- Keine Mitversicherung von Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten in gemieteten, in Sondereigentum befindlichen Wohnungen sowie in Einfamilienhäusern). Eine solche Leistung besteht z. B. nach Ziffer 63 bei der Ammerländer im Excellent-Schutz (Stand 02.2023) oder die InterRisk nach § 10 Nr. 3.1 l) B282 in ihrem Tarif XXL (Stand 08.2022). Über die Best-Leistungs-Garantie der VHV besteht keine Möglichkeit den Umfang der versicherten Sachen zu erweitern, so dass auch kein Versicherungsschutz über die unbenannten Gefahren hergeleitet werden kann.
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz für den Hausrat von Wohngemeinschaften, wenn durch den Versicherungsnehmer die gesamte Wohnfläche versichert wird.
- Keine Mitversicherung von Smart-Home-Geräten, die zur Überwachung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden.
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören nicht versicherungspflichtige E‑Scooter, da sie nach § 1 Abs. 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung als Kraftfahrzeuge gelten (Ausschluss nach Abschnitt A 9.1.3). Siehe hierzu auch das Urteil des AG Frankfurt (Az.: 976 Cs 661 Js 59155/19) vom 16.06.2020[5].
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören Ladestationen für Gartentechnik (z. B. für Mähroboter, Schwimmbad-/ Teichroboter und Rasentrimmer). Diese Leistung bietet z. B. der Tarif PROTECT + (Stand 01.2023) aus dem Hause Docura (siehe dort Abschnitt A 4.2.6 für Schäden durch Diebstahl bzw. Abschnitt A 6.3.7 für Schäden durch Sturm und Hagel).
- Kein Versicherungsschutz für den Diebstahl von Schwimmbad‑, Pool- oder Teichrobotern oder die Beschädigung von Garten- und / oder Schwimmbad‑, Pool- oder Teichrobotern. Im Rahmen der unbenannten Gefahren besteht hier ein Ausschluss nach Ziffer L 2 Nr. 2 j).
- Nicht versichert sind Bienenstöcke und Bienenvölker auf dem Versicherungsgrundstück.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von eingelagertem Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen. Sofern Versicherungsschutz im Einzelfall gewährt wird, besteht kein Versicherungsschutz für Wertsachen inklusive Bargeld, Kunstgegenstände, Schusswaffen sowie Foto- und optische Apparate.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Kurzschluss, sofern es sich nicht um einen Schaden durch Blitzschlag oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten handelt. Im Rahmen der optional mitversicherbaren unbenannten Gefahren greifen hier regelmäßig die Ausschlüsse u. a. für Schäden durch Alterung, Abnutzung oder Verschleiß (Abschnitt L 2 Nr. 2 c) bzw. durch Bedienungsfehler, Gebrauch, Reinigung oder bestimmungswidrigen Gebrauch (Abschnitt L 2 Nr. 2 g). Ausgeschlossen sind daher z. B. Kurzschlüsse, die durch einen Schaltfehlers in elektrischen Anlagen bzw. Stromkreisen verursacht wurden. Hier greifen u. a. die Ausschlüsse für Schäden an mobilen elektrischen Geräten oder infolge fehlerhafter Konstruktion.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch den Austritt von Wasser aus Zisternen / Regenwassernutzungsanlagen innerhalb des Versicherungsortes.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Schäden durch den Austritt von Leitungswasser aus Wassersäulen oder Zimmerbrunnen.
- Keine Mitversicherung von Rückstauschäden außer im Rahmen der optional eingeschlossen Bausteine Elementar I oder II.
- Mitversicherung von frostbedingten, nicht jedoch sonstigen, Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbare Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung versicherter Sachen, die dadurch zerstört oder beschädigt werden, weil Pumpen der zum Versicherungsort gehörenden Drainage ausfallen und dadurch Entwässerungsschächte überlaufen.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser.
- Nicht mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch den Anprall von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, sofern es sich bei diesen weder um Straßen- noch Schienenfahrzeuge handelt. Ein Verweis auf die unbenannten Gefahren scheidet hier regelmäßig aus, da hier der Ausschluss nach Abschnitt L 2 Nr. 2 g) für Schäden durch Bedienfehler greift.
- Eine Mitversicherung von Schäden durch den Anprall von Flugkörpern findet sich allein in der Leistungsübersicht des Versicherers, nicht jedoch bedingungsseitig. Im Einzelfall kann Versicherungsschutz über den Baustein Best-Leistungs-Garantie und die darüber optional mitversicherbaren unbenannten Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung hergeleitet werden.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch sowie für die Entseuchung radioaktive Isotope (z.B. in Rauchmeldern).
- Keine bedingungsseitige Klarstellung zum Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume[6]. Eine Mitversicherung ist auch ohne vorhanden.
- Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl von Fahrrädern nur gegen Zuschlag. Bei Einschluss fehlt eine Klarstellung, inwiefern auch Versicherungsschutz besteht, wenn nur einzelne Teile eines Fahrrades (z. B. Lenker, Reifen) gestohlen wurden. Bedingungsseitig versichert ist der „Diebstahl von Fahrrädern und damit verbundenen Teilen (mit Ausnahme von Akkumulatoren von Elektrofahrrädern)“. Verbraucherfreundlicher ist hier z. B. die Regelung nach Abschnitt E § 7 Nr. 2 HR 2018 des Tarifs allsafe home von Konzept & Marketing, wonach Versicherungsschutz auch für den Diebstahl „von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen“ besteht, „auch wenn diese nicht zusammen mit dem versicherten Fahrrad gestohlen werden.“
- Kein Versicherungsschutz besteht für Diebstahl von Hausrat durch Aufbrechen von Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern oder Wohnwagen. Hier besteht im Zweifel Versicherungsschutz im Rahmen der optional im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie mitversicherten unbenannten Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung.
- Nicht versichert ist der einfache Diebstahl von Hausrat aus der Obhut der Garderobenaufbewahrung eines Veranstalters. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach L 2 Nr. 2 j) für Schäden wegen einfachen Diebstahls.
- Nicht mitversichert ist der einfache Diebstahl von Jagdwaffen- und Jagdoptik außerhalb der versicherten Wohnung. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach L 2 Nr. 2 j) für Schäden wegen einfachen Diebstahls.
- Nicht versichert ist der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhilfen , Zähnen und Gebissen.
- Nicht versichert ist der Diebstahl technischer, optischer oder akustischen Sicherungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück, die zum Schutz der versicherten Wohnung gehören. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach L 2 Nr. 2 j) für Schäden wegen einfachen Diebstahls. Gleiches gilt für sämtliche Geräte aus dem Bereich Smart-Home, die zur Überwachung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Gegenstände wie z. B. Kameras, Bewegungsmelder oder anderweitige Sensoren Gebäudebestandteile oder Gebäudezubehör darstellen.
- Kein Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl versicherter Sache von im Haushalt des Versicherungsnehmers lebende Hausangestellte (z. B. Pflegekraft). Eine solche Leistung besteht z. B. nach Ziffer 25 bei der Ammerländer im Excellent-Schutz (Stand 02.2023). Eine Erweiterung im Rahmen der unbenannten Gefahren scheidet an dieser Stelle aus.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden durch den Missbrauch von Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten.
- Kein Versicherungsschutz für sind Schäden durch Pharming im Zusammenhang mit Online-Banking-Aktionen.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch die Herausgabe der PIN des Versicherungsnehmers infolge räuberischer Erpressung.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden durch Skimming infolge der Manipulation von Geldautomaten.
- Im Rahmen der versicherten Cyber-Leistungen kein Versicherungsschutz gegen Cyber-Mobbing oder widerrechtliche Entwendung von Kryptowährungen.
- Keine Mitversicherung von Folgeschäden durch die Manipulation bzw. das Hacken von Smart-Home-Komponenten sowie von Schäden durch die Bedienung oder den Gebrauch versicherter Smart-Home-Geräte durch den Versicherungsnehmer bzw. Schäden durch Unachtsamkeit des Versicherungsnehmers oder den Diebstahl versicherter Smart-Home-Geräte durch Dritte. Im Rahmen der optional mitversicherbaren unbenannten Gefahren besteht hier üblicherweise ein Ausschluss nach L 2 Nr. 3 b) für Schäden an mobilen elektronischen Geräten.
- Kein genereller Versicherungsschutz für Schäden an oder die Zerstörung von versicherten Sachen des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat (z. B. Diebstahl von Solarzellen, einfacher Diebstahl von nicht ausdrücklich benannten Sachen, Versicherungsnehmer als Opfer von Computerkriminalität). Durch Verweis auf Ziffer 33 der Excellent-Bedingungen aus dem Hause Ammerländer (Stand 02.2023) sowie die optionale Best-Leistungs-Garantie der VHV lässt sich hier ggf. eine Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes herleiten.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch die Zerstörung oder das Abhandenkommen von Hausrat durch wild lebendes Schalenwild gemäß Bundesjagdgesetz.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von Hausrat durch wild lebendes Federwild gemäß Bundesjagdgesetz.
- Keine Mitversicherung von Schäden am versicherten Hausrat bzw. Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch Haustiere.
- Nicht versichert sind die Kosten für einen Schlüsseldienst bei abgebrochenen oder abhanden gekommenen Schlüsseln für die Wohnungseingangstür des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person. Durch Verweis auf Ziffer 60 der Excellent-Bedingungen aus dem Hause Ammerländer (Stand 02.2023) sowie die optionale Best-Leistungs-Garantie der VHV lässt sich hier aktuell eine Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes herleiten.
- Keine Übernahme der Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen.
- Keine Übernahme von Dekontaminationskosten.
- Keine Übernahme der Kosten für die vorübergehende Anmietung von Haushaltsgeräten (z. B. Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühlschrank, Gefrierschrank oder ‑truhe, Herd / Ofen, Geschirrspülmaschine), sofern diese durch einen Versicherungsfall beschädigt, zerstört oder abhandengekommen sind und eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich sein sollte. Diese Leistung erbringt beispielsweise die InterRisk in ihrem Tarif XXL (Stand 08.2022).
- Keine Übernahme der Kosten für die Beseitigung der Verstopfung von Ableitungsrohren, auch wenn es zu keinem ersatzpflichtigen Leitungswasserschaden gekommen ist.
- Nicht versichert sind die Kosten für die Übernahme des Mobilfunkvertrages nach einem versicherten Schaden am Mobilfunkgerätes bzw. die Weiterzahlung von TV-Abonnements nach Ausfall oder Verlust des TV-Gerätes.
- Nicht versichert sind die Kosten für einen schadenbedingten Krankenhausaufenthalt.
- Nicht versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles anfallenden Kosten für die Wiederherstellung und / oder Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen am Versicherungsort. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif premium-Deckung aus dem Hause innoAS (Stand 01.10.2019).
- Nicht versichert sind die Kosten für die Reinigung sowie Desinfektion der versicherten Wohnung nach einem Versicherungsfall durch eine spezialisierte Reinigungsfirma. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif premium-Deckung aus dem Hause innoAS (Stand 01.10.2019).
- Nicht versichert sind die Kosten für eine Sicherheitsberatung, die im Anschluss an einen erfolgten Einbruchdiebstahl oder den Versuch einer solchen Tat durchgeführt wird. Gleiches gilt für die Kosten von bei der Beratung empfohlener Sicherheitstechnik, wenn diese nach VdS-Standard hergestellt und eingerichtet wird.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch Abmahnung auf Grund einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung.
- Nicht versichert sind Mietfortzahlungskosten, wenn und solange trotz Unbewohnbarkeit der Wohnung Mietkosten weiterbezahlt werden müssen. Diese Leistung erbringt beispielsweise die InterRisk in ihrem Tarif XXL (Stand 08.2022).
- Nicht versichert sind Schlossänderungskosten für Wohnungs- und Gemeinschaftstüren sowie für Schlösser von eigenen Kraftfahrzeugen oder Krafträdern als Folge von Einbruchdiebstahl oder infolge von einfachem Diebstahl von Schlüsseln zu Wohnungs- oder Gemeinschaftstüren bzw. zu Kraftfahrzeugen oder Krafträdern.
- Keine Übernahme der Kosten für die Entfernung von Wespen‑, Hornissen- und Bienennestern.
- Keine Übernahme von Leckortungskosten ohne einen versicherten Schadenfall.
- Keine Mitversicherung der Mehrkosten, die durch Preissteigerung zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung entstehen.
- Keine Übernahme der Mehrkosten für den schadenbedingten Neuerwerb energetisch effizienterer Haushaltsgeräte.
- Ohne Fremdkosten (Regiekosten) für Koordination der Wiederherstellung versicherter Sachen.
- Keine Übernahme freiwilliger Zuwendungen an Personen, die nach einem versicherten Schadenfall an der Brandbekämpfung beteiligt waren.
- Ohne Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles pflegebedürftige Personen.
- Keine Mitversicherung der Kosten zur Beseitigung von Schäden an der versicherten Wohnung infolge des gewaltsamen Zutritts von Polizei oder Feuerwehr, die infolge eines Fehlalarms durch Rauch- oder Brandmelders verursacht wurden.
- Keine Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles notwendige Kinderbetreuung.
- Keine Mitversicherung von Reiserücktrittskosten (Stornokosten) für eine Urlaubs‑, Dienst– oder Bildungsreise.
- Keine Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung von Dokumenten (z. B. apostillierten Dokumenten, Cedulas, Führerscheinen, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Zeugnisse).
- Keine Übernahme der Kosten für einen Tierarzt, die in Folge einer Vergiftung versicherter Tiere notwendig werden.
- Bei der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenhöhe wird ab einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 10.000 Euro der Anteil des Versicherungsnehmers an den Kosten eines von ihm beauftragten Sachverständigen zu 80 %, maximal jedoch bis in Höhe von 6.000 Euro übernommen. Das bedeutet eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers von mindestens 20 % an den Kosten.
- Keine Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif allsafe home perfect aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Nicht versichert sind die Kosten für die Organisation eines Dolmetschers, die Bereitstellung eines telefonischen Dolmetscherservices bei Auslandsreisen oder die Kosten für einen entsprechenden Dolmetscher / Übersetzer.
- Keine Nachhaltigkeitsklausel für die Übernahme der Mehrkosten für die Anschaffung eines ökologisch höherwertigen Ersatzes gleicher Art und Güte für benannte Sachen (z. B. Möbel, Haushaltsgeräte) oder erhöhte Hotelkosten bei Unterbringung in nachhaltig zertifizierten Hotels.
- Keine Kostenpauschale für Schäden ab einer bestimmten Schadenhöhe.
- Nicht mitversichert sind unbenannte Kosten. Ein Verweis auf Abschnitt D § 14 Nr. 35 des Tarifes allsafe home perfect aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018) und unter Berufung auf die Best-Leistungs-Garantie der VHV ist an dieser Stelle nicht möglich, da es sich weder um eine versicherte Gefahr, die Erhöhung einer Leistungsgrenze noch um eine zu reduzierende Selbstbeteiligung handelt.
- Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten nur bis 10 % darüber hinaus ersetzt.
- Kein optionales Dokumentendepot für z. B. Ausweise, Cedulas, Reisevisa oder Kreditkarten.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung für Hausrat in Lauben, Datschen Wochenend- und Ferienhäusern über den Umfang der Außenversicherung hinaus.
- Ohne Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit oder Kurzarbeit.
- Kein Versicherungsschutz für vorübergehende Berufs‑, Studien- oder Urlaubsaufenthalte oder die Tätigkeit als Au-pair im Ausland über den Umfang der Außenversicherung hinaus.
- Der Versicherungsschutz beginnt pauschal um 00:00 Uhr eines Tages. Dadurch kein nahtloser Übergang von Versicherungsschutz, falls Vorvertrag nicht um 00:00 Uhr, sondern bereits um 12 Uhr des Vortages enden sollte.
- Kein Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers wegen Nichtzahlung eines Folgebeitrages. Ein Verweis auf § 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für das Privatgeschäft (B01) aus dem Hause InterRisk (mit einem entsprechenden Verzicht) unter Berufung auf die Best-Leistungs-Garantie der VHV ist an dieser Stelle nicht möglich, da es sich weder um eine versicherte Gefahr, die Erhöhung einer Leistungsgrenze noch um eine zu reduzierende Selbstbeteiligung handelt.
- Keine optionale Gegenstandsversicherung (Versicherungsschutz für Gegenstände mit ideelen Werten, z. B. Fotozubehör, Jagdausrüstungen oder Autogrammsammlungen).
- Keine automatische Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim.
- Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlweise, in Höhe von 8 Prozent (monatlich), 5 Prozent (vierteljährlich) bzw. 3 Prozent (halbjährlich) außer bei Vereinbarung eines Lastschriftmandats.
[1] Hier suggeriert die Leistungsübersicht widersprüchlich bereits für den Tarif Klassik-Garant folgendes: „aus Kfz inkl. montierter Dachboxen bis 2 % der Versicherungssumme, NEU inkl. Diebstahl aus Motorradkoffern, mind. 1.000 Euro / nachts, bis 600 Euro NEU innerhalb Europas“ bzw. „aus Kfz inkl. montierter Dachboxen bis 3 % der Versicherungssumme, NEU inkl. Diebstahl aus Motorradkoffern, mind. 1.000 Euro / nachts, bis 600 Euro / gilt auch für elektronische Geräte inkl. Zubehör NEU weltweit“.
[2] Siehe hierzu z. B. „Jamming und Relay Attack. Autoeinbruch per Funk oft kein Fall für die Versicherung“ auf „test.de“ vom 08.12.2020. Aufzurufen unter https://www.test.de/Jamming-und-Relay-Attack-Autoeinbruch-per-Funk-oft-kein-Fall-fuer-die-Versicherung-4824449 – 0/, zuletzt aufgerufen am 03.02.2022
[3] „NEU: Mitversicherung von Balkonkraftwerken und Wallboxen“ auf „vhv.de“. Aufzurufen unter https://www.vhv.de/versicherungen/hausversicherung/hausratversicherung, zuletzt aufgerufen am 09.08.2023.
[4] Wendel, Mariella „Expertencheck zu Balkonkraftwerk Kosten, Leistung und Ertrag Balkonkraftwerk: Lohnt es sich? Was kostet es?“ auf homeandsmart.de vom 06.07.2023. Aufzurufen unter https://www.homeandsmart.de/balkonkraftwerke-kosten, zuletzt aufgerufen am 14.08.2023
[5] „E‑Scooter – Widerlegung der Regelvermutung der Fahruntauglichkeit bei Trunkenheitsfahrt“ auf „strafrechtsiegen.de“. Aufzurufen unter https://www.strafrechtsiegen.de/e‑scooter-widerlegung-der-regelvermutung-der-fahruntauglichkeit-bei-trunkenheitsfahrt/, zuletzt aufgerufen am 08.02.2023.
[6] Siehe Stephan Witte „Nicht alle Versicherer bieten Leistungen nach GDV-Standard. Besteht Versicherungsschutz bei Einbruch über nicht versicherte Räume?“ in „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 2/2018, S. 11 – 12. Aufzurufen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2022.