Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski ist Fachanwalt fr Verwaltungsrecht. mit Sitz seiner gleichnamigen Anwaltskanzlei in Heidelberg und vertritt u. a. Eltern, die gegen eine Impfpflicht gegen Masern klagen.
Critical News:
Guten Tag, Herr Dr. Lipinski, Sie sind Fachanwalt fr Verwaltungsrecht mit Sitz in Heidelberg, somit nicht allzu weit weg vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sie vertreten u.a. Eltern, die fr ihre Kinder gegen die Impfpflicht gegen Masern klagen. Sie haben sich kurzfristig bereit erklrt, zu diesem Thema fr die breite ffentlichkeit folgende Fragen zu beantworten. Hierfr bedanken wir uns sehr, zumal Sie beruflich derzeit sehr eingespannt sind.

Zu Beginn mchte Critical News zu folgendem Sachverhalt Ihre Einschtzung haben: Aktuell steht in Deutschland der Masernimpfstoff nicht als Einzelimpfstoff zur Verfgung.
- Wie sehen Sie die Chancen fr Eltern, die sich dazu bereit erklren, ihr Kind gegen Masern zu impfen, aber nicht gleichzeitig auch gegen im Gesetz nicht benannte andere Infektionskrankheiten?
- Wie sieht das von der Rechtslage her aus, wenn man bereits eine Mumps- und/oder Rtelnerkrankung natrlich durchlebt hat, aber ber das Masernschutzgesetz (kurz: MSG) quasi gezwungen wird, hierzu zustzlich nachzuimpfen?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Das sog. Masernschutzgesetz sieht leider vor, dass auch Kombinationsimpfstoffe akzeptiert werden mssen. Das ist auch einer der sehr vielen verfassungsrechtlichen Angriffspunkte gegen das Gesetz. Die Pharmaindustrie entscheidet damit faktisch, ob man selber oder das eigene Kind gegen drei, fnf oder sieben Krankheitserreger geimpft werden muss. Es gibt noch eine Mglichkeit, ber das Ausland einen Einzelimpfstoff zu erhalten oder sich im Ausland mittels Einzelimpfstoffs impfen zu lassen und dann einen Maserntiter-Nachweis hier in Deutschland bei einem deutschen Arzt bestimmen zu lassen. Aber das ist natrlich extrem umstndlich und auch teuer und wird fr die allermeisten Eltern und deren Kindern keine praktikable Mglichkeit sein, das verfassungswidrige Masernschutzgesetz legal zu umgehen.
Laut einer Meldung der deutschen Apotheker-Zeitung vom letzten August (vgl. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/08/17/einzelimpfstoff-gegen-masern-auch-als-import-nicht-mehr-verfuegbar), ist der Import des Einzelimpfstoffs aus der Schweiz jedoch schon nicht mehr mglich. Ob es doch irgendwelche Mglichkeiten ber andere Lnder gibt, in denen auch noch Einzelimpfstoffe verimpft werden, ist mir nicht bekannt. Der Aufwand wre auf jeden Fall gro und nur fr die wenigsten Eltern eine realistische Option.
Die Gerichte und die Behrden haben hierin keinen unzumutbaren Nachteil gesehen, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil RKI und Stndige Impfkommission keine Probleme damit haben, dass jemand, der in der Kindheit schon die Rteln berwunden hat, nochmals im Rahmen einer Kombinationsimpfung auch gegen Rteln geimpft wird, obwohl dies, nur bezogen auf Rteln, medizinisch nicht erforderlich ist. Vgl. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/FAQ-Liste_Roeteln_Impfen.html
Auch deshalb ist neben dem politischen Kampf gegen Impfpflichten der juristische Kampf so essenziell. Wenn das sog. Masernschutzgesetz fr verfassungswidrig erklrt werden wrde, wrde sich auch die Thematik der Kombinationsimpfstoffe gar nicht erst stellen bzw. allenfalls fr diejenigen, die sich freiwillig impfen/kombi-impfen wollen.
Critical News:
Inwiefern gibt es seit Beginn der aktuellen Masernimpfkampagne ein erhhtes Auftreten an gemeldeten Nebenwirkungen?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Eine Abfrage unsererseits in der „Datenbank mit Verdachtsfllen von Impfkomplikationen“ des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem am meisten verwendeten MMR-Impfstoff Priorix hat ergeben, dass sich die Meldungen ber unerwnschte Nebenwirkungen von 97 im Jahr 2018 auf 150 im Jahr 2019 auf 270 im Jahr 2020 gesteigert haben.
Leider ist diese Datenbank sehr unfreundlich fr Benutzer gestaltet und ein Export der Daten quasi unmglich. Auch wissen wir nicht, wie viele Impfdosen in Deutschland berhaupt in den besagten Jahren eingesetzt wurden. Daher knnen wir nicht sagen, ob die gemeldeten Nebenwirkungen nur zahlenmig angestiegen sind oder auch prozentual.
Critical News:
Ist bekannt, wie viele Eltern sich aktuell gegen eine Masernimpfung ihrer Kinder wenden?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Genaue Zahlen gibt es meines Wissens nicht. Ich kann aber aus meiner Praxis besttigen, dass die Zahl derjenigen, die sich zumindest ber juristische Mglichkeiten informieren wollen, sehr gestiegen ist. Sich dagegen wenden, kann aber sehr vieles bedeuten: Das kann heien, dass man sich juristisch informiert, dann aber doch jede juristische Auseinandersetzung scheut. Das kann heien, dass man, wie die hiesigen Klger sich vor dem Bundesverfassungsgericht und auch vor einem Verwaltungsgericht gegen das Gesetz juristisch wehrt. Das kann aber auch heien, dass man nur einen Masern-Titer bei seinem Kind oder ggf. bei sich selbst bestimmen lsst oder medizinisch prfen lsst, ob eine (in der Praxis nur sehr selten anerkannte) medizinische Kontraindikation vorliegt. Wenn einem einer der beiden Nachweise gelingt, engagiert man sich in der Regel dann nicht mehr.
Wichtig ist auch: Das Gesetz zwingt nicht nur Kita- und Schulkinder zur Impfung, sondern auch eine Vielzahl an Erwachsenen, z. B. Lehrer oder auch rzte, die in Krankenhusern oder Personen, die in Flchtlingsunterknften arbeiten. Das luft dann jeweils auf ein Berufsverbot hinaus, wenn sie sich dem Zwang nicht beugen.
Ein Beschwerdefhrer aus der Klgergruppe ist verbeamteter Lehrer und will auch nach Ablauf der bergangsfrist noch sein Schulgebude betreten und unterrichten drfen. Verfassungsrechtlich ist es m. E. auch absurd, dass der Bund hier derart massiv in Landesbeamtenverhltnisse eingreift. Mindestens ist das aber ein Grund, weshalb man zwingend von der formellen Nichtigkeit des gesamten Gesetzespakets ausgehen muss, weil neue Beendigungstatbestnde fr Beamtenverhltnisse nur durch Zustimmungsgesetz geschaffen werden knnen. Das folgt aus Art. 74 II GG.
Critical News:
Hat das Ganze berhaupt noch ansatzweise realistische Aussichten auf Erfolg, nachdem der EGMR in Straburg die Masernimpfpflicht in Tschechien mehrheitlich durchgewunken hat? Und was konkret unterscheidet ggf. den tschechischen Fall vom deutschen sog. Masernschutzgesetz?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Die Berichterstattung der Medien ber das leider in der Tat nicht sehr grundrechtsfreundliche Urteil des Straburger Gerichtshofs vom 08.04.2021 war nahezu komplett irrefhrend bis unvollstndig. Die dortigen tschechischen Beschwerdefhrer haben sich, warum auch immer, das ist unklar geblieben, nicht auch auf die Gewissens- und Religionsfreiheit berufen. Diese ist neben anderen Grundrechten und Grundfreiheiten im Falle einer Impfpflicht auch betroffen. Denn Impfstoffe enthalten Zelllinien abgetriebener Ften. Nun mag Abtreibung in der Tat fr den Durchschnittsbrger etwas ganz Normales sein, aber das sehen namentlich bekennende Christen und Juden eben aus triftigen Grnden nicht so. Es wre auch ein Leichtes fr die Industrie, Impfstoffe ohne die Zelllinien abgetriebener Ften herzustellen, aber das will man aus welchen Grnden auch immer bislang nicht. Das tschechische Gesetz, das der EGMR mehrheitlich (es gab zwei Sondervoten) aus Sicht der Europischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gebilligt hatte, enthielt auch eine solche Ausnahme aus Gewissensgrnden. Das ist ein zentraler Unterschied zum deutschen sog. Masernschutzgesetz. Wre eine solche Ausnahme auch im deutschen Recht vorgesehen, gbe es vermutlich gar keinen oder jedenfalls deutlich weniger juristischen wie politischen Widerstand gegen die Impfpflicht.
Auch haben die tschechischen Menschenrechtsbeschwerdefhrer die Aussage, wonach die Wissenschaftsgemeinschaft (scientific community) die Impfstoffe fr effektiv und sicher, d.h. nebenwirkungsarm, hlt, erkennbar ebenfalls nicht auch nur ansatzweise in Frage gestellt.
Die Beschwerdefhrer unseres Verfassungsbeschwerdeverfahrens haben sich jedoch sehr ausfhrlich und auch unter Vorlage gegenteiliger wissenschaftlicher Studien mit der medizinischen Thematik befasst und exakt diese zentrale politische und auch medizinische Aussage zumindest ernsthaft und gut vertretbar in Frage gestellt. Der EGMR konnte daher aus rein prozessualen Grnden nur von der gegenteiligen Behauptung (= sinngem: Alle Kombinationsimpfstoffe sind vllig nebenwirkungsarm und Impfschden sind extrem selten) ausgehen. Er hat die Richtigkeit dieser Annahme aber gerade nicht geprft! Noch weniger konnte sich der EGMR mit der oben dargelegten Kombinationsimpfstoff-Thematik befassen, also prfen, ob es denn tatschlich () in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist () zum Schutz der Gesundheit (), es der Pharmaindustrie zu berlassen, ob ein Einzelimpfstoff oder (nur) ein Dreifach-Kombinations‑, ein Fnffach- oder demnchst ein Siebenfach-Kombinationsimpfoff in den eigenen Krper injiziert wird bzw. gegen den eigenen Willen injiziert werden muss. Auch dieser Punkt unterscheidet das hiesige Verfahren sehr deutlich vom Verfahrensgegenstand, der am 08.04.2021 in Straburg entschieden worden ist, weil dergleichen im hiesigen Verfahren sehr wohl gergt worden ist.
Auch sieht das tschechische Gesetz eine Art „Freikaufen“ von der Impfpflicht vor. Es gibt in Tschechien kein Zwangsgeld und die Bue ist einmalig, whrend in Deutschland Zwangsgelder im Prinzip beliebig oft verhngt werden knnen.
Weshalb bislang weder ber unsere Eilantrge noch ber unsere Hauptantrge entschieden worden ist, ist schwer verstndlich. Wir hoffen, dass dies daran liegt, dass wir viele wunde Punkte des deutschen Gesetzes getroffen haben, die man offenbar auch aus Sicht der Verfassungsrichter nicht ganz so leicht vom Tisch wischen kann. Wir wnschen uns im Hauptsacheverfahren eine mndliche Verhandlung.
Critical News:
Was unterscheidet konkret die von Ihnen verfasste Verfassungsbeschwerde gegen das sog. Masernschutzgesetz von den bislang eingereichten Verfassungsbeschwerden? War das erforderlich? Waren die bisherigen Verfassungsbeschwerden, deren Eilverfahren im Mai 2020 zurckgewiesen worden sind, denn tatschlich so unvollstndig und mangelhaft?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Die Verfassungsbeschwerden beruhen nach unserem Wissen zu einem erheblichen Teil auf dem unter https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Rixen/Verfassungsgutachten.pdf abrufbaren Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Rixen. Dieses Rechtsgutachten enthlt natrlich sehr viele gute und plausible Aspekte, insbesondere auch in medizinischer Hinsicht. Juristisch ist es aber u.E. jedenfalls insoweit mangelhaft als dass formelle Angriffspunkte rein gar nicht geprft werden. Das betrifft natrlich die Frage, ob es verfassungsrechtlich zulssig gewesen ist, dass schon der ursprngliche Gesetzesentwurf der Bundesregierung das Vorhaben als bloes Einspruchsgesetz durch den Bundesrat durchwinken wollte, was dann spter auch tatschlich geschehen ist. Das betrifft natrlich auch weitere formelle Punkte. Wenn z.B. (u. E. zu Recht) auch ein Eingriff in Art. 11 I GG bejaht wird, dann verstehen wir nicht, wieso dann ein Gutachten eines Professors den damit zwingend verbundenen Versto gegen das Zitiergebot des Art. 19 I 2 GG nicht auch und sogar vor allem rgt. Vor allem deshalb, weil die Nichteinhaltung des formellen Zitiergebotes eindeutig ist. Das betrifft aber auch viele materielle Verfassungsrechtsfragen wie z.B. die Frage, ob das Gesetz nicht auch in die Privatschulfreiheit und in die Grundrechte der Privatschulen und Privatschullehrer sowie von deren Schler eingreift, letzteres wiederum erneut i. V. m. dem Zitiergebot. Auch Privatschullehrer drfen ohne Impfung nach Ablauf der bergangsfrist nicht mehr ihre Arbeitssttte betreten, das greift in Art. 13 VII GG ein, weil Arbeitssttten ebenfalls als Wohnung i. S. d. Vorschrift gelten. Auch insoweit ist aber das formelle Zitiergebot eindeutig nicht eingehalten.
All diese Dinge knnen wir dem Rechtsgutachten nicht entnehmen. Prozessual gilt, dass das, was nicht innerhalb der mittlerweile lngst abgelaufenen Jahresfrist vorgetragen worden ist, juristisch auch nicht vom Bundesverfassungsgericht geprft werden kann.
Zusammengefasst: Wir sind schon der Auffassung, dass wir deutlich mehr verfassungsrechtliche Angriffspunkte gefunden und auch prozessual ordnungsgem gergt haben. Wir wrden es begren, wenn die dortigen Verfassungsbeschwerdefhrer um des letztlich gemeinsamen Zieles wegen des Bundesverfassungsgerichts auch bitten, unsere zeitlich spter eingereichte Verfassungsbeschwerde zeitgleich zu bescheiden. Es ist niemandem gedient, wenn z.B. die zuerst eingereichten Verfassungsbeschwerden aus prozessualen Grnden ganz oder auch nur teilweise scheitern wrden und unsere erst spter in Auftrag gegebene erst ein Jahr spter entschieden oder ggf. mndlich verhandelt werden wrde. Ein solches Szenario ist jedenfalls nicht undenkbar und sollte verhindert werden.
Critical News:
Und was konkret unterscheidet die Verfassungsbeschwerde der von Ihnen vertretenen Klgergruppe gegen die sog. Bundesnotbremse?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Wir haben vermutlich auch hier dermaen viele Rgen gefunden und erhoben, auch solche ganz offensichtlicher Natur, dass das Bundesverfassungsgericht sich zu einer frmlichen Justizverweigerung gezwungen sah. Wir drften das einzige Eilverfahren gewesen sein, dass gegen den am 30.06.2021 auer Kraft getretenen 28b BIfSG gar nicht frmlich beschieden worden ist. Rund 2,5 Monate wurden wir nicht beschieden. Ein wohl einmaliger Fall in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, wenn man bedenkt, dass die angefochtene gesetzliche Regelung von vornherein bis zum 30.06.2021 befristet gewesen ist. Wir berlegen, ob wir hiergegen nach Straburg ziehen, weil eine monatelange Nichtbescheidung eines Eilantrags nicht akzeptabel ist.
Man muss aber auch klarstellen: Das gesamte Bundesnotbremsen-Gesetzespaket vom April 2021 umfasste nicht nur den 28b BIfSG, der u.a. die Ausgangssperren regelte, sondern auch den 28c BIFSG n.F., der unverndert in Kraft ist. Diese Norm spaltet die Gesellschaft in Geimpfte (Impfstoffe Astrazeneca und Johnson & Johnson), sog. Geimpfte (die Medizinprodukte von BioNtech/Pfizer sowie Moderna sind keine Impfstoffe im herkmmlichen Sinne, sondern ganz neue Methoden), Genesene und Getestete. Die entsprechende Bundesausnahmenverordnung ist weiterhin in Kraft.
Der Sachstand ist auch hier: Karlsruhe hat weder in der Hauptsache noch im Eilverfahren entschieden. Auch hier berufen wir uns u.a. darauf, dass das Gesetz bereits zu Unrecht als bloes Einspruchsgesetz behandelt worden ist. Im Gesetzespaket wurden u.E. erneut neue Statusrechte und Pflichten geschaffen, die auch fr Angehrige des ffentlichen Dienstes und fr Landes- und Kommunalbeamte gelten. Stichwort: Grundstzliche Pflicht der Beamten, das Homeoffice-Angebot des Dienstherrn anzunehmen. Daher u.E. ebenfalls ein klarer Fall fr den Art. 74 II GG, d.h. fr die Zustimmung durch den Bundesrat. Auch hiergegen wurde verstoen.
Merkel & Co. wollten den Bundesrat umgehen, was sich dieser leider auch gefallen lassen hat.
Es knnte Sinn machen, dass wir auch die Bundesausnahmenverordnung noch angreifen. Aber dies ist nicht zuletzt auch eine Frage der Spendeneingnge (Hinweis: Hierzu beachten Sie eine nachfolgende Frage an Rechtsanwalt Dr. Lipinski).
Critical News:
Sie klagen auch gegen diverse Fassungen der 5, 28a BIfSG. Was ist hier der Sachstand?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Die Verfassungsbeschwerde sowie die entsprechende Klage beim VG Kln sind eingereicht und seit Monaten ausfhrlich begrndet.
Aber Karlsruhe entscheidet nicht. Weder im Hauptsache- noch im Eilverfahren, und auch eine Terminierung erfolgt nicht. Auf Sachstandsanfragen werden bestenfalls Allgemeinpltze geantwortet. Hier wissen wir allerdings nicht, ob wir das einzige Verfahren sind, das diese Normen angreift. Der 5 BIfSG regelte und regelt in verschiedenen Fassungen die Befugnis, den Beschluss des Deutschen Bundestages, die pandemische Notlage von nationaler Tragweite auszurufen. Der 28a BIfSG n.F. wurde im November 2020 durch das sog. Dritte Pandemiegesetz geschaffen und gibt der Exekutive einen Freibrief, im Regelfall nur abhngig von der sog. Inzidenz, die mittlerweile schon seit langem praktizierten Corona-Manahmen zu verhngen, also Maskenpflicht, Einschrnkung der Berufs- und Gewerbefreiheit, Kontaktbeschrnkungen und Kontaktverbote etc.
Critical News:
Einem der Verfassungsbeschwerdefhrer aus der Klgergruppe droht nunmehr die Verhngung eines Zwangsgeldes, ersatzweise der Zwangshaft. Wie sieht es in dieser Sache aus?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Dieser Fall belegt einmal mehr, dass zumindest ein Teil der Beamtenschaft jegliche(s) Ma und Mitte verloren hat. Das 7 Jahre alte Kind ist aufgrund von vielen Vorerkrankungen schwer krank und soll nun mit einem Masernkombi-Impfstoff dreifach geimpft werden. Atteste wurden und werden von der Gesundheitsbehrde nicht anerkannt. Natrlich gab und gibt es keine Masernflle in der Schule. Das Verwaltungsgericht hat dem Mandanten in erster Instanz im Eilverfahren im Ergebnis Recht gegeben, allerdings gemeint, dass es auf die Frage der Verfassungsmigkeit des sog. Masernschutzgesetzes gar nicht ankomme. Das knnen wir wiederum nicht ansatzweise nachvollziehen, weil der Bescheid unstreitig auf Vorschriften dieses Gesetzes beruht. Die Gegenseite ist in die Beschwerde gegangen und wirft dem Mandanten Betrug vor, beruft sich auf strafrechtliche Ermittlungen gegen eine rztin und weigert sich zudem ausdrcklich, geradezu krampfhaft, die Frage der Verfassungsmigkeit des Gesetzes auch nur ansatzweise zu prfen. Die Fronten sind hier wohl im ganz besonders verhrtet. Laut dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg ist dieser Fall dort auch das einzige Verfahren, bei dem es auf die Frage der Verfassungsmigkeit des sog. Masernschutzgesetzes ankommen knnte. Das knnte darauf hindeuten, dass die Behrde hier aus ihrer Sicht ein Exempel statuieren will.
Wir haben jetzt erwidert, dass die ganzen Ausfhrungen zu einem Strafverfahren, dass sich gar nicht gegen unsere Mandantschaft richtet, irrelevant seien und dass selbst dann, wenn man dies aus unerfindlichen Grnden anders sehen wollte, das VG Magdeburg aufgrund der evidenten formellen und wohl auch evident materiellen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes jedenfalls im Ergebnis korrekt entschieden hat.
Sollte das Beschwerdegericht der Behrde Recht geben, mssten wir unverzglich hiergegen mittels Anhrungsrge und Verfassungsbeschwerde vorgehen, ggf. sogar auch in dieser Sache nach Straburg gehen. Denn selbst im Falle eines spteren Erfolges in der Hauptsache wre die freie Impf(nicht)entscheidung von Eltern und Tochter unwiderruflich verloren. Der angebliche Nachteil fr die Allgemeinheit, wenn das Gesetz noch weitere Monate zu Lasten meiner Mandantschaft nicht vollzogen werden wrde, wre, wenn berhaupt, minimalst, weil das Zwangsgeld und die Zwangshaft auch noch nach Erlass der Hauptsacheentscheidungen durchgesetzt werden knnten, falls wir, was wir nicht hoffen, in der Hauptsache verlieren sollten.
Critical News:
Sie erwhnten mehrfach den Straburger Gerichtshof. Wollen Sie gegen die frmliche Nichtbescheidung des Eilantrags gegen die Bundesnotbremse nach Straburg ziehen?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Ja, das erwgen wir. Dagegen sprche nur, dass dies natrlich mit weiteren Kosten verbunden wre. Die Klagegruppe ist insoweit weiterhin auf regelmige Spendeneingnge angewiesen, wobei wir der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass es sich hierbei leider nicht um Spenden im steuerrechtlichen Sinne handelt, d.h. diese Betrge sind nicht steuerlich absetzbar.
Sollte das Bundesverfassungsgericht sogar in den Hauptsacheverfahren die Antrge ablehnen, wre m. E. der Gang nach Straburg nur allzu konsequent. Aus den o.g. Grnden sogar in der Angelegenheit Masernschutzgesetz.
Critical News:
Gibt es Hinweise darauf, dass das Masernschutzgesetz im Hinblick auf die als Damoklesschwert im Raum stehende Impfpflicht gegen Covid-19 eingebracht wurde? (Anmerkung der Redaktion: Das wrde natrlich bedeuten, dass die aktuelle Impfkampagne bereits zuvor in Planung war.)
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski:
Beweisen knnen wir das natrlich nicht. Aber wir knnen nachvollziehen, dass es vielen so erscheint, dass das sog. Masernschutzgesetz eine Art Blaupause gewesen sein knnte. Rckwirkend betrachtet kann man das schon so sehen, aber beweisen lsst sich das nicht. Der bisherige politische und juristische Widerstand gegen das sog. Masernschutzgesetz war aus Sicht der Regierungen wohl noch nicht gro genug, um die schon seit geraumer Zeit zumindest indirekte Corona-Impfpflicht aus deren Sicht in Frage zu stellen. Das lag wohl auch daran, dass man fr die deutliche Mehrheit der Betroffenen eine sehr lange bergangsfrist vorgesehen hatte, ursprnglich bis zum 31.07.2021, die jetzt unter dem Vorwand der Corona-berlastung der Gesundheitsmter nochmals bis zum 31.12.2021 verlngert worden ist.
Critical News:
Kann es nicht auch so sein, dass ein politischer und juristischer Widerstand gegen das sog. Masernschutzgesetz deswegen gering gehalten werden konnte, in dem man gezielt eine Impfpflicht insbesondere fr eine Impfung ausgewhlt hat, bei der bereits vor der nderung des Gesetzes Eltern auch ohne eine besondere Kampagne ber 90 % ihrer Kinder haben impfen lassen? Taktisch gesehen wre das doch ein kluger Schachzug, um zuknftig Pflichtimpfungen einzufhren, zumal sich die meisten Menschen nicht betroffen fhlen und es fr sich als nicht relevant betrachten, sich gegen ein derartiges Gesetz zu wehren, zumal es im Ergebnis nicht im greren Kontext als Vorbereitung fr zuknftige weitere Pflichtimpfungen gesehen wird, fr die dann bereits aber der Boden geebnet wurde.

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski:
In der Tat ist es so, dass wir bei den Masern ohnehin schon eine freiwillige Impfquote von deutlich mehr als 90 % hatten und wohl immer noch haben. Deshalb fhlten sich prozentual gesehen nur Wenige betroffen, und zwar wohl auch deshalb, weil die Wenigsten wissen, dass ihnen bzw. ihren Kindern Kombinationsimpfstoffe verabreicht werden, die heute aus drei oder fnf, morgen aber auch schon gegen 6 oder 7 Viren helfen sollen. Wenn es so geplant gewesen wre, so wre es taktisch in der Tat sehr klug gewesen, dass man als erste Impfpflicht diejenige gegen Masern eingefhrt hat bzw. htte. Aber ein klarer Beweis ist auch das natrlich nicht. Es passt zwar alles sehr gut zusammen, aber der juristische und politisch klare Nachweis, dass die Regierung das von Anfang an so geplant htte, ist wohl nicht zu fhren. Fakt ist aber, dass mit der ersten Impfpflicht, fr die zudem fr die meisten Menschen immer noch eine grozgige bergangsfrist gilt, ein Gewhnungseffekt eingetreten ist. Die breite Masse der Bevlkerung wird das Gesetz nie gelesen haben und im Zweifel meinen, dass das schon so seine Richtigkeit haben wird. Ich selber durfte schon in unzhligen persnlichen Gesprchen mit Freunden, Verwandten, Kollegen etc. feststellen, dass praktisch keiner wusste und auch die wenigstens glauben wollten, dass wir laut RKI im Jahre 2019 (zur Erinnerung: das sog. Masernschutzgesetz wurde Anfang 2020 beschlossen) gerade einmal in ganz Deutschland zwei Maserntote, kompliziert durch Enzephalitis, hatten. Das sollte jeder mal mit der Zahl der Krebstoten, der Herzinfarkttoten, der Verkehrstoten vergleichen . Wer dem Staat bei einem vergleichsweise derart geringen gesellschaftlichen Problem derart exzessive Grundrechtseingriffe gestattet, der darf sich in der Tat ber die Corona-Manahmen nicht beschweren. Die Hauptansprechpartnerin der von mir vertretenen Mandantengruppe hat zudem recherchiert, dass es im Jahr 2019 nicht nur blo zwei Maserntodesflle im 83 Millionen starken Deutschland gegeben hat, sondern dass diese verbunden gewesen sind mit einer Enzephalitis.
Eine 30 35 alte Frau und ein 65 bis 70 Jahre alter Mann sind gestorben. Die Nachricht mit der Frau ging durch die Presse, da diese sieben Tage vor ihrem Tode geimpft wurde und das fast schon klassische Bild einer SSPE zeigte: Kontakt mit Masern, darauf Impfung und dann SSPE. Hier kann dann auch unerwhnt bleiben, dass es die gefhrliche SSPE oder auch MIBE vor der Einfhrung der Impfungen noch gar nicht gab. Die ersten Impfungen wurden nach einer Masern-Impfung im Jahr 1968 von Stuart A. Schneck dokumentiert und im Artikel Vaccination with measles and central nervous system disease
verffentlicht, in dem er zumindest den Verdacht uert, dass diese Folge einer Hypersensitivitt auf den Impfstoff sein knnte[2]. SSEP steht fr subakute sklerosierende Panenzephalitis, MIBE fr Masern-Einschlusskrper-Enzephalitis. Beide Erkrankungen fhren blicherweise zum Tod oder zu schwerwiegenden Langzeitschden[3].
Mit dem tschechischen Gesetz htte dies nicht passieren knnen, da der Arzt hier zuerst den Immunittsstatus htte bestimmen mssen, so dass dort ja der IgM eine akute Infektion angezeigt htte.
Das Traurige daran: Der Tod der jungen Frau aus Hildesheim wre durch andere Empfehlungen des RKI und entsprechender Gesetzgebung wohl vermeidbar gewesen. Die letzte Person, die nur mit Masern verstarb, war laut GBE-Bund eine 74-jhrige Person im Jahre 2010.[4]
Dennoch: Wenn man diese und viele anderen Dinge bei den Gerichten vortrgt und das haben wir als Klgergruppe getan, dann werden die Gerichte all diese statistischen Fakten, Untersuchungen, Formfehler, Unverhltnismigkeiten etc. hoffentlich jedenfalls nicht auf Dauer ignorieren knnen.
Es ist absurd, dass man vor diesem Hintergrund eine Impfpflicht einfhrt, die zu Berufsverboten und massiven Eingriffen auch in die Kompetenzen der Lnder fhrt und deren Reichweite die Pharmaindustrie nach Belieben steuern kann, ohne dass eine Ausweitung der Kombinationsimpfstoffe vom Bundestag oder auch nur vom Gesundheitsminister genehmigt werden mssten. Wenn sogar offizielle schulmedizinische Angaben (und hier verweise ich gerne auf das Gutachten von Prof. Dr. Rixen, dort S. 37) das Risiko bei den bisherigen Masernimpfstoffen fr bleibende Hirnschden bei 1 zu 1,5 Millionen sehen sowie bei neurologischen Komplikationen von 1 zu 365.000, all die anderen Nebenwirkungen und Schden der offiziell eingerumten Risiken einmal auen vorgelassen, dann hat schon die bisherige freiwillige Impfung, die mehr als 90% der Brger in Anspruch genommen haben, eindeutig mehr Schaden als Nutzen angerichtet. Wenn man jetzt noch einige Millionen Kinder, Lehrer, rzte ec. noch dazu zu einer Kombinationsstoffimpfung zwingt, wird der Schaden noch grer. Im Prinzip ist das einfache Mathematik, ausgehend von den offiziellen Zahlen, aber die Politik kann oder will hier nicht richtig rechnen. Die Frage, ob die offiziellen Zahlen, betreffend die Nebenwirkungen und Schden, denn berhaupt realistisch sind oder in Wahrheit nicht nur einen Bruchteil der Realitt widerspiegeln, ist in diesem Zusammenhang noch gar nicht angesprochen.
Critical News:
Wie kann man die Klagegruppe als Durchschnittsbrger untersttzen?
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski:
Da gibt es viele Mglichkeiten. Man kann regelmig kleine oder auch mittlere Betrge auf das Spendenkonto spenden. Man kann die Facebook- und Telegramgruppe (vgl. https://www.facebook.com/Verfassungsbeschwerde-110956561251626/ bzw. https://t.me/Masernschutzgesetz) abonnieren oder es besteht die Mglichkeit, dass man Freunde, Nachbarn, Kollegen auf dieses Projekt aufmerksam macht und ebenfalls um Spenden bittet.
Auch kann man Flyer bestellen und verteilen sowie die Beitrge der Gruppenmoderatoren auf Facebook und Telegram teilen. Fr Personen, die weder auf Facebook noch auf Telegram aktiv sind und sich auch keinen entsprechenden Account zulegen wollen, besteht die Mglichkeit, sich unter https://unverletzlich.de zu informieren.
Critical News:
Vielen Dank Herr Rechtsanwalt Dr. Lipinski fr das Interview und insbesondere fr die ausfhrlichen Antworten, die unseren Lesern einen tieferen Einblick in den Komplex des Masernschutzgesetzes geben knnen. Vielen Dank auch an Corona-Fakten fr ihre Fragen, die zu aufschlussreichen Antworten fhren konnten.
[1] Epidemiologische Situation der Masern und Rteln in Deutschland in 2020 (Stand: 1.03.2021), RKI, https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Praevention/elimination_04_01.html
[2] Stuart A. Schneck Vaccination with measles and central nervous system disease auf n.neurology.org vom 01.01.1968. Aufzurufen unter https://n.neurology.org/content/18/1_Part_2/079, zuletzt aufgerufen am 09.08.2021
[3] Siehe z. B. Benedikt Weibrich Masern-Infektion, Folgeerkrankungen und Masern-Impfung auf bayerisches-aerzteblatt.de, Ausgabe 05/2015, S. 240. Aufzurufen unter https://www.bayerisches-aerzteblatt.de/fileadmin/aerzteblatt/ausgaben/2015/05/einzelpdf/BAB_5_2015_240_242.pdf, zuletzt aufgerufen am 09.08.2021
[4 Es handelt sich einmal um die Tabelle „Durchschnittliches Alter der Gestorbenen in Lebensjahren (ab 1998). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Geschlecht, Nationalitt, ICD-10“ und einmal um die Tabelle „Sterbeflle, Sterbeziffern (je 100.000 Einwohner, altersstandardisiert) (ab 1998). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Alter, Geschlecht, Nationalitt, ICD-10, Art der Standardisierung“. Die Tabelle Durchschnittliches Alter der Gestorbenen in Lebensjahren (ab 1998). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Geschlecht, Nationalitt, ICD-10″ ist unter https://www.gbe-bund.de/gbe/pkg_isgbe5.prc_menu_olap?p_uid=gast&p_aid=96939585&p_sprache=D&p_help=3&p_indnr=222&p_indsp=&p_ityp=H&p_fid=, auffindbar, zuletzt aufgerufen am 09.08.2021. Die Tabelle Sterbeflle, Sterbeziffern (je 100.000 Einwohner, altersstandardisiert) (ab 1998). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Alter, Geschlecht, Nationalitt, ICD-10, Art der Standardisierung finden Sie unter https://www.gbe-bund.de/gbe/pkg_isgbe5.prc_menu_olap?p_uid=gast&p_aid=70247541&p_sprache=D&p_help=3&p_indnr=222&p_indsp=&p_ityp=H&p_fid=.
Vielen vielen Dank fr Ihr Engagement!
Menschen wie Sie geben uns Hoffnung und Zuversicht, dass dieses Land noch nicht komplett verloren ist.
Liebe Frau Antonioli,
Menschen wie Sie geben auch uns und sicherlich dem tüchtigen Anwalt Hoffnung und Zuversicht. Lassen Sie uns alle schauen, wie wir in die Eigenverantwortung kommen können, um uns weniger verwundbar zu machen.
Es gibt ja immer noch einen Plan B und C.
(VV)
Ich hoffe sehr, dass die Verfassungsklage Erfolg hat. Zum Wohle unserer Kinder ist die Impfung nicht.
Auch ich muss als Mitarbeiterin in einer psychiatrischen Institutsambulanz für Erwachsene jetzt einen Maserntiter vorweisen, was ich nicht nachvollziehen kann und angesichts der Coronaerlebnisse nicht möchte, mir geht das zu weit.
Toll, dass sich Menschen darum kümmern, weiter so.
Der Biologe und Virusexperte Dr. Stefan Lanka hat mit einem Gerichtsurteil bewiesen, dass kein wissenschaftlicher Nachweis für die Existenz des Masernvirus existiert.
Auch die Gutachter vom Robertkoch Institut konnten die Existenz von einem Masernvirus nicht aufzeigen.
Aber auch das angebliche Covid19 Virus
konnten Gutachter vor Gericht in Kanada nicht nachweisen. Die Spanier erhalten ihre Bussgelder wegen Coronavergehen wieder zurück, da auch diese kein Covid19 Virus nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist.
Die Pharma möchte kranke Menschen und das ist vermutlich der Grund weshalb man impft. An gesunden Menschen verdient die Pharma und.…. nichts.
Quelle:
https://www.samueleckert.net/isolate-truth-fund/
https://telegra.ph/Gerichtsprotokolle-best%C3%A4tigen-Es-existiert-kein-wissenschaftlicher-Nachweis‑f%C3%BCr-das-Masernvirus-07 – 06