Versicherungsschutz für Wertsachen besteht bis in Höhe von 40 % der Versicherungssumme. Außerhalb definierter Wertschutzschränke besteht eine maximale Versicherungssumme von 2.000 Euro (Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt), 10.000 Euro (Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere) bzw. 50.000 Euro (Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin). Entgegen den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV gelten Armband- und Taschenuhren sowie Sammlungen von Armband- oder Taschenuhren als Wertsachen und fallen unter die Mitversicherung von Schmucksachen. weiterlesen…