Wie an jedem Samstag ab 11:00 Uhr fand auch am 15.01.2022 in der Fachwerkstadt Celle in Niedersachsen eine Manahmen kritische Demonstration statt. An diesem Wochenende versammelten sich vor Ort in der Spitze etwa 100 Personen, darunter im Unterschied zu vergangenen Veranstaltungen, nur sehr wenige Kinder.
Auffllig war eine, fr diese Versammlung untypische, sehr starke Polizeiprsenz, gem Zhlung vor Ort von etwa 25 Polizisten aus Braunschweig und Celle, zwei Polizei-Pkws sowie neun Mannschaftswagen. Damit kam etwa ein Polizist auf vier Manahmenkritiker.
Wie auch in den vergangenen Wochen begann die Versammlung in Celle am Neumarkt, setzte sich dann gegen 11:30 Uhr als Demonstrationszug durch die Stadt fort, um dann schlielich stationr am Brandplatz fortgesetzt zu werden. Nicht nur auf dem Brandplatz zeigten sich viele aus der regionalen Demoszene bekannte Gesichter (z. B. die als Schulleiterin suspendierte Bianca Hltje von Schulleiter fr Aufklrung). Auerdem hatten auch jene eine Chance, ihre Gedanken am offenen Mikrofon zu Gehr zu bringen.
Schikanen fr Demonstrationsteilnehmer und Journalisten
Auffllig an diesem Tag war, dass die berwiegende Zahl der Teilnehmer FFP2-Masken trug. Bereits seit der vergangenen Woche bestand eine Auflage fr Demonstrationsteilnehmer in Celle, eine solche Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gleichwohl durften Zuschauer auch in Gruppen -, die sich auerhalb des Demonstrationsgelndes befanden oder die als Passanten durch das winterliche Celle flanierten, auf eine solche Maske verzichten. Dabei uerte sich eine einzelne Demonstrantin so, dass sie dies in Ordnung finden wrde. Alle sonstigen Personen, mit denen vor Ort diesbezgliche Gesprche gefhrt wurden, empfanden die angeordnete Pflicht hingegen als Schikane.
Es drngte sich der Eindruck auf, dass es der Stadt Celle vor allem darum ging, Demonstrationsteilnehmer, die fr Grundrechte, Demokratie und Souvernitt eintraten, von einem offen sichtbaren Protest gegen die Manahme abzuhalten. So sei einer Teilnehmerin zufolge gleich zu Beginn der Versammlungsleiter des Platzes verwiesen worden, weil er kein Maskenbefreiungsattest habe vorweisen knnen und auch aufgrund von Aufschriften auf seinen Sachen als Manahmenkritiker erkennbar gewesen sei.
Platzverweis ohne offenkundige Rechtsgrundlage
Der Aussage eines Polizisten zufolge gegenber Critical News sei es an diesem Samstagmorgen auch festgelegt worden, dass nur noch Originalmaskenbefreiungsatteste akzeptiert wrden. Eine entsprechende Rechtsgrundlage wurde nicht benannt. Von Demonstrationsteilnehmern als auch als Beobachter von frheren Manahmen-kritischen Versammlungen ist es bekannt, dass immer wieder Atteste von Polizisten eingesammelt werden. Stets wird dies mit einem mglichen Anfangsverdacht einer unrichtigen Befreiung begrndet. Dies ist umso problematischer, als dass etwa Teilnehmer, die mit dem Kfz einer nicht im selben Haushalt befindlichen Person zusammen angereist sind, gegebenenfalls von einer aktuellen Allgemeinverfgung der Region Hannover betroffen sein knnten und daher mglicherweise gar nicht mehr nach Hause fahren knnten:
In der Region Hannover gilt knftig eine schrfere Maskenpflicht. Von Freitag an [d. h. dem 14.01.2022] mssen in einem Auto mit Ausnahme des Fahrers alle Personen eine FFP2-Maske tragen, wenn zwei Haushalte oder mehr gemeinsam unterwegs sind. Die Regeln, die die Region am Mittwoch in einer entsprechenden Allgemeinverfgung verffentlichte, gelten vorerst bis zum 10. Februar.[1]
Einer Journalistin, die sich weigerte, eine FFP2-Maske im Freien zu tragen, wurde von Polizisten der PI Celle ein Platzverweis fr den Bereich des Brandplatzes erteilt. Grundlage sei 17 des Niederschsischen Polizei- und Ordnungsbehrdengesetzes (NPOG). Als Sachverhaltsschilderung schrieb die Polizei, dass sie auf dem Brandplatz keine Maske tragen und auch nach Ansprache keine solche aufsetzen wolle.
Die rechtliche Begrndung erscheint fraglich. Im Gesetz heit es wie folgt:
17
Platzverweisung, Aufenthaltsverbot
(1) 1Die Verwaltungsbehrden und die Polizei knnen zur Abwehr einer Gefahr jede Person vorbergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorbergehend das Betreten eines Ortes verbieten. 2Die Platzverweisung kann gegen eine Person angeordnet werden, die den Einsatz der Feuerwehr oder von Hilfs- und Rettungsdiensten behindert.
[]
(3) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem bestimmten rtlichen Bereich eine Straftat begehen wird, so kann die Polizei ihr fr eine bestimmte Zeit verbieten, diesen Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten, es sei denn, sie hat dort ihre Wohnung. 2rtlicher Bereich im Sinne des Satzes 1 ist ein Ort oder ein Gebiet innerhalb einer Gemeinde oder auch ein gesamtes Gemeindegebiet. 3Die Platzverweisung nach Satz 1 ist zeitlich und rtlich auf den zur Verhtung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschrnken.
Nach Artikel 3 Grundgesetz gilt in Deutschland ein Gleichheitsgrundsatz. Insofern ist es wenig nachvollziehbar, wieso Demonstrationsteilnehmer eine FFP2-Maske tragen sollen, sonstige Passanten oder jene, die im Auenbereich gastronomischer Betriebe an der Strae saen, keine tragen mussten. Dass Nicht-Tragen einer Maske stellt bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, in keinem Fall jedoch eine Straftat. Die Abwehr einer Gefahr ist als polizeiliches Handeln auch kaum zu erklren und msste dann auch Personen auerhalb des Demonstrationsbereiches umfassen. Hierzu sei beispielsweise auf die Wuhan-Studie verwiesen, auf die unter anderem Prof. Dr. Werner Bergholz Bezug nimmt:
Sowohl bei Antigenschnelltests als auch bei PCR Tests ist das Testen von nicht symptomatischen Personen sinnlos, da in einer Studie mit 10 Millionen Personen in Wuhan Ende 2020 festgestellt wurde, dass dieser Personenkreis KEINE Infektionen verursacht.[2]
Auch ein Urteil des AG Weimar vom 11.10.2021 (Az. 6 Owi 340 Js 201252/21) kam zu dem Schluss, dass eine solche Maskenpflicht keine rechtliche Grundlage habe und etwa in den Schutzbereich des Grundrechts der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG (Rn. 60a) gehrt.
Darber hinaus hie es in dem Urteil vom 11.10.2021 wie folgt:
b) Mit der Maskenpflicht ist auch ein Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persnlichkeitsrechts gem. Art.2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, das nicht subsidir gegenber Spezialgrundrechten wie der Versammlungsfreiheit ist (Sachs/Rixen GG Art. 2 Rn. 138), gegeben, da auch die eigenverantwortliche Gestaltung des ueren Erscheinungsbildes von diesem Grundrecht geschtzt wird (VGH BW, 12.08.2021, 1 S 2315/21, juris Rn. 76; vgl. BVerfG NJW 1991, 1477). Der Einzelne soll selbst darber befinden drfen, wie er sich gegenber Dritten oder der ffentlichkeit darstellen will und was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll (BVerfG, Beschl. v. 14.01.2020, 2 BvR 1333/17, juris Rn. 111 m. w. N.). Anderen Menschen, insbesondere denjenigen, mit denen man spricht, sein Gesicht zu zeigen, ist ein elementares menschliches Bedrfnis, nicht zuletzt, weil mit dem Gesicht auch nonverbal kommuniziert wird. Die Pflicht zur Verdeckung der unteren Gesichtshlfte stellt daher keinen geringfgigen Eingriff in das Allgemeine Persnlichkeitsrecht dar (a. A. Kieling/Kieling IfSG 28a Rn. 35). []
87 Auch diese Freiheitseinschrnkung ist bei der Abwgung gegen den nicht erwiesenen, allenfalls mglichen und wenn dann jedenfalls nur geringfgigen Nutzen der Maskenpflicht als unverhltnismig zu beurteilen.
88 c) Die Maskenpflicht greift auch in das Recht auf krperliche Unversehrtheit gem. Art.2 Abs. 2 S. 1 GG ein.
89 Das Gericht folgt insoweit der Auffassung, dass gesundheitliche Beeintrchtigungen oder Schden fr einen Eingriff in Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG nicht Voraussetzung sind, sondern auch leichte Einwirkungen auf den Krper ohne feststellbare negative Folgen fr die Gesundheit („Bagatelleingriffe“) ausreichen (Sachs/Rixen, GG Art. 2 Rn. 163; vgl. Maunz/Drig/Di Fabio GG Art. 2 Abs. 2 S. 1 Rn. 61: Eingriff bejahend fr die Konfrontation mit Tabakqualm; a. A. (Bagatellvorbehalt) BVerwGE 54, 211 (223)). Danach ist ein Eingriff in das Grundrecht aus Art.2 Abs. 2 S. 1 GG hier schon allein deshalb zu bejahen, weil die Maske zu einem erhhten Atemwiderstand fhrt, eine teilweise Rckatmung der Ausatemluft erfolgt und insoweit die ungehinderte Atmung beeintrchtigt wird (a. A. BayVGH, 22.06.2021, 25 NE 21.1621, juris Rn. 46; BayVGH 28.07.2021;25 NE 21.1962, juris Rn. 45 – 48; OVG Hamburg, 15.01.2021,1 Bs 237/20, juris Rn. 64 – 66: SchsOVG, 15.10.2021, 3 B 355/21, juris Rn. 46. In diesen Entscheidungen werden – ohne die Gegenauffassung zu erwhnen – gesundheitliche Beeintrchtigungen als notwendige Voraussetzung eines Eingriffs in Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG angesehen und ihr Vorliegen verneint).
90 Der Eingriff in das Recht auf krperliche Unversehrtheit wird auch nicht durch die Befreiung von der Maskenpflicht bei Unzumutbarkeit aus gesundheitlichen Grnden ausgeschlossen, denn dieser Befreiungstatbestand trifft nur auf Einzelne zu, whrend nach der hier vertretenen Auslegung von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG die Maskenpflicht fr jede(n) davon Betroffene(n) einen Eingriff in das Grundrecht auf krperliche Unversehrtheit darstellt.
91 Auch der Eingriff in Artikel 2 Abs. 2 S. 1 GG ist, da er jedenfalls nicht geringer zu gewichten ist als der Eingriff in das Allgemeine Persnlichkeitsrecht, nach dem dort Gesagten nicht verhltnismig.[3]
Auch wurde die Journalistin aufgefordert, doch ihren Presseausweis vorzuweisen, dies, obwohl es hierzu keinerlei gesetzliche Verpflichtung gibt. Eine freiberufliche Ttigkeit als Journalist ist jedem auch dann mglich, wenn kein entsprechendes Dokument besteht.
Der Deutsche Verband der Pressejournalisten weist ausdrcklich darauf hin, dass es keine Pflicht gbe, einen Presseausweis zu haben, noch drfe die ffentlich-rechtliche Anerkennung eines vorhandenen Presseausweises von dem ihm ausstellenden Verband abhngig gemacht werden. Auerdem gilt:
Die Presse bt eine Kontrollfunktion als 4. Gewalt aus, darum stehen Pressevertretern besondere Rechte zu. Diese Rechte leiten sich ab aus Art. 5 des Grundgesetzes, den Landespressegesetzen und Durchfhrungsbestimmungen welche die Arbeit von Journalisten tangieren. Das Auskunftsrecht gegenber Behrden ist eines dieser Rechte und es ist – im Gegensatz zum Informationsfreiheitsgesetz – kostenfrei. Das Recht aus Auskunft steht nach den geltenden Landespressegesetzen allen Journalsiten [sic!] zu, ob mit oder ohne Presseausweis. Auskunft muss gewhrt werden, wenn nicht wichtige Grnde dagegen sprechen (Datenschutz, Fragen der Sicherheit etc.). Damit ist fr Journalisten der Weg frei fr eine Beteiligung an Entscheidungsprozessen.[4]
Willkrliches Handeln der rtlichen Polizei liegt nahe
Dass das polizeiliche Handeln vor Ort eher willkrlich und politisch motiviert erschien, als dass es tatschlich um Gesundheit und Gefahrenabwehr ging, zeigte sich auch in einem anderen Fall. Ein anderer Journalist, der sein Maskenbefreiungsattest glaubhaft bezeugt zu Hause vergessen hatte, aber einen Button mit der Aufschrift Ich lasse mich nicht impfen! bei sich trug, durfte fr lngere Zeit neben dem Demonstrationszug mitlaufen, solange er diesen Button nur abnahm. Dies wurde damit begrndet, dass er sich ja sonst als Teilnehmer darstellen wrde. Nach ber einer Stunde sowie etlichen Fotos und Videos vom Geschehen wurde ihm dann von einem anderen Polizisten mitgeteilt, dass er sich doch vom Platz zu entfernen habe, um eine Ordnungsmanahme gegen ihn zu vermeiden. Es reiche dabei nicht aus, lediglich Abstand zu den Demonstrationsteilnehmern zu nehmen. Vielmehr sollte er sich so weit entfernen, dass er nicht mehr auf dem Brandplatz stand. Dass er dadurch mit vielen anderen von der Versammlung ausgeschlossenen Personen nahe beieinanderstehen sollte, schien die Polizei nicht zu stren.
Vielfltige Redebeitrge fr Aufklrung und gegen Spaltung
Nun zurck zum Demonstrationsgeschehen selbst. Whrend des bewegten Umzuges wurde unter anderem Friede, Freiheit, Souvernitt sowie Friede, Freiheit, Selbstbestimmung skandiert. Aus den Lautsprechern konnte man auf manahmenkritischen Versammlungen bekannte Lieder wie z. B. Deutschland zeig dein Gesicht von Alex Olviari hren. Auf Plakaten konnte man etwa Hey Lauti, ich sch auf die Impfe! oder Gemeinsam friedlich fr Wahrheit und Freiheit lesen.
Auf dem Brandplatz wurde in nicht nur einer Rede gegen Ausgrenzung und fr einen offenen Dialog geworben. Beklagt wurde, dass zwar jeden Montag in Spaziergngen zum Dialog aufgerufen wrde, der Brgermeister wie auch der hiesige Pfarrer jedoch nicht auf Seiten der Brger stehen wrde, sondern stattdessen gegen die eigene Bevlkerung agieren wrden. Neue Auflagen etwa fr den ffentlichen Protest wrden vielmehr ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz erfolgen.
In einer Rede wurde auch ber die geleakten Vertrge der Europischen Kommission mit Pfizer berichtet und darber, was der Pharmariese tue, um Staaten unter Druck zu setzen und preisgnstige Behandlungsmethoden wie etwa Ivermectin zu verhindern. Im Dialog mit einem Zuschauer wurde auch auf die nur bedingte Zulassung der Covid-19-Injektionen eingegangen und auf die von Pfizer selbst auf den Markt geworfene Pfizer-Pille zur Behandlung von Erwachsenen, die mit Covid-19 infiziert seien[5].
Oliver (Nachname ist der Redaktion nicht bekannt) stellte klar, dass er kein Impfgegner sei, es aber als notwendig erachte, erst Langzeitstudien abzuwarten. Auch trete er fr eine freie Impfentscheidung ein. Es sei wichtig zu verhindern, dass sich die Stimmung weiter aufheize und Mitbrger gegeneinander oder gegen Polizisten aufgehetzt wrden. Er appellierte an den Brgermeister, den Pfarrer und die Polizisten, in den offenen Dialog zu treten.
Eine Rednerin verwies auf die bereits seit dreiig Jahren bekannten Missstnde im Pflegebereich:
Wer hilft eigentlich den Pflegebedrftigen in den Altenheimen, die vllig ausgeliefert sind, die nicht alleine zur Toilette knnen, die nicht mehr an die frische Luft knnen, weil es zu wenige Pflegekrfte sind? Das sind die Opfer.
Ein anderer Redner verwies auf die Rolle der Propaganda im Dritten Reich. Propaganda habe zum Ziel, das Denken der Menschen zu verndern. Dies setze also Menschen voraus, die man dadurch erreichen knne. Journalisten wurden aufgerufen, ihre Pflichten zu erfllen und etwa kritisch und neutral berichten.
Auch Impfbefrworter in Celle
Am gleichen Tage habe es brigens nach Polizeiangaben auch eine Gegendemonstration fr eine Impfpflicht gegeben. Angaben zur Teilnehmerzahl dieser Veranstaltung und der fr diese geltenden Auflagen sind Critical News nicht bekannt.
[1] Region Hannover verschrft Regeln: FFP2-Maskenpflicht bald im Auto und in Mehrfamilienhusern auf rnd.de vom 12.01.2022 um 22:57 Uhr. Aufzurufen unter https://www.rnd.de/politik/region-hannover-verschaerft-regeln-ffp2-maskenpflicht-bald-im-auto-und-in-mehrfamilienhaeusern-WPFQPPM6PRF4LNIGZJWU6J72G4.html, zuletzt aufgerufen am 15.01.20222
[2] Werner Bergholz Gefhrdungsanalyse Durchfhrung von Covid-19-Schnelltests und durch PCR-Tests., Revisionsstand 4 vom 12.11.2021, Seite 16. Aufzurufen unter https://t.me/Anwaelte_fuer_Aufklaerung/2599, zuletzt aufgerufen am 15.01.2022
[3] Den Volltext des Urteils finden Sie unter https://openjur.de/u/2379804.ppdf
[4] Deutscher Verband der Pressejournalisten auf presseausweise.com. Aufzurufen unter https://www.presseausweise.com/journalistenausweis.html, zuletzt aufgerufen am 15.01.2022
[5] Siehe z. B. COVID-19: neue Medikamente und Notfallzulassung fr Pfizer-Pille auf transkript.de vom 17.12.2021. Aufzurufen unter https://transkript.de/news/covid-19-neue-medikamente-und-notfallzulassung-fuer-pfizer-pille.html, zuletzt aufgerufen am 15.01.2022.