Abhän­gig­keit des Inzi­denz­wer­tes von der Anzahl der durch­ge­führ­ten PCR-Tests und Schnelltests

Gast­au­tor: Andy Pop­pen­berg
Erst­ver­öf­fent­li­chung: 03.05.2021 auf You­Tube

Dan­ke für die freund­li­che Erlaub­nis von Andy Pop­pen­berg, die­sen Bei­trag auch bei uns ver­öf­fent­li­chen zu dür­fen, mit dem wir unse­ren Lesern einen alter­na­ti­ven Blick auf ein The­ma ermög­li­chen wol­len. Auf Grund­la­ge die­ses Arti­kels ent­stand auch sein Video, auf­zu­fin­den unter https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​o​M​g​L​q​B​2​t​ClM.


Wir stel­len uns zwei Orte in Deutsch­land vor, die bei­de die­sel­be Ein­woh­ner­zahl von 21.000 und den­sel­ben Anteil von 1.800 tat­säch­lich Infi­zier­ten haben. Das ist für bei­de Orte ein Anteil von 8,57 % Infi­zier­te an der Gesamt­be­völ­ke­rung. In der ers­ten Woche wer­den in bei­den Orten 720 Men­schen getes­tet, von denen 50 posi­tiv sind. Die posi­tiv Getes­te­ten haben damit einen Anteil von 6,94 % an den Gesamttests.

Abb. 1: Ers­te Woche

In der zwei­ten Woche wer­den die Tests in bei­den Orten auf 1.440 Men­schen ver­dop­pelt, von denen 100 posi­tiv sind. Im ers­ten Ort wird der Anteil der posi­ti­ven an der Gesamt­zahl der durch­ge­führ­ten Tests berech­net, der wei­ter­hin bei 6,94 % liegt, denn die ver­dop­pel­te Anzahl posi­ti­ver Ergeb­nis­se wird ins Ver­hält­nis gesetzt zur eben­falls ver­dop­pel­ten Anzahl der durch­ge­führ­ten Tests.

Abb. 2: Zwei­te Woche

Im ande­ren Ort errech­nen die Gesund­heits­be­hör­den den Inzi­denz­wert für die 21.000 Ein­woh­ner, der in der ers­ten Woche bei 238 und in der zwei­ten bei 476 liegt. Obwohl sich der Anteil der posi­tiv Getes­te­ten von 6,94 % der Tests nicht ver­än­dert hat, hat sich der Inzi­denz­wert durch Ver­dopp­lung der Tests ver­dop­pelt und wird den Ein­woh­nern des Orts als dyna­mi­sches Infek­ti­ons­ge­sche­hen mit expo­nen­ti­el­ler Aus­brei­tung des Virus verkauft.

Abb. 3: Ver­gleich zwi­schen Woche 1 und 2 in Bezug auf Posi­tiv­ra­te und Inzidenz

Die Regie­rung tut so, als wür­de sie einem Auto­ma­tis­mus des IfSchG fol­gend Maß­nah­men gegen die Aus­brei­tung des Virus durch­set­zen müs­sen, wenn durch unge­ziel­tes Tes­ten bestimm­te Wer­te erreicht wer­den, kann aber die­se Wer­te sel­ber will­kür­lich hoch­spie­len, indem ein­fach die Anzahl der Tests aus­ge­wei­tet werden. 

Der­je­ni­ge, der Sank­tio­nen unter der Vor­aus­set­zung ver­hängt, dass bestimm­te Bedin­gun­gen ein­tre­ten, hat sel­ber den Ein­tritt die­ser Bedin­gun­gen in der Hand, wäh­rend die Sank­tio­nier­ten dar­auf fast gar kei­nen Ein­fluss haben. 

Und zufäl­lig erle­ben wir gera­de eine enor­me Aus­wei­tung der Tests, indem zu den ohne­hin durch­ge­führ­ten PCR-Tests nun Schnell­tests aus Berei­chen hin­zu­kom­men, in denen bis­her über­haupt nicht getes­tet wur­de. Die Schnell­tests ver­meh­ren inso­fern die Anzahl der posi­ti­ven Ergeb­nis­se, wie durch sie auch bei rela­tiv gleich­blei­ben­der Gesamt­zahl der durch­ge­führ­ten PCR-Tests deren Vor­test­wahr­schein­lich­keit ver­grö­ßert wird. Das ist geziel­tes Tes­ten und somit eine ande­re Mess­me­tho­de, deren Ergeb­nis­se nicht ohne wei­te­res, mit denen des unge­ziel­ten Tes­tens ver­mengt wer­den dür­fen. Solan­ge die Anzahl der durch­ge­führ­ten Tests aber kei­ne Rol­le bei der Berech­nung der Inzi­denz­wer­te spielt, sind die­se Wer­te nicht geeig­net, eine Dyna­mik und Aus­brei­tung des Virus zu doku­men­tie­ren. Sie zei­gen kei­ne ech­te Inzi­denz, kei­ne neu­en Infek­tio­nen an, son­dern einen sta­ti­schen Zustand.


Gast­bei­trä­ge geben immer die Mei­nung des Autors wider, und ermög­li­chen unse­ren Lesern unter­schied­li­che Blick­win­kel, um sich eine Mei­nung bil­den bzw. Wis­sen erlan­gen zu können. 


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