Seit Juli 2022 bietet die prokundo GmbH mit dem Risikoträger VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG ihre Unfallversicherung AusGleich in den Tariflinien EASY, SMART, BEST sowie BEST Mitwirkung 100 auf Basis der AUB 2022an. Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen tragen den Bedingungsstand Juli 2022.
Bereits seit Anfang 2012 ist prokundo als Onlineableger des Volkswohl Bundes am Markt tätig. Schon am 21.03.2012 war es dem Unternehmen gelungen, „genau 1000 Haftpflicht‑, Hausrat- und Unfallversicherungen über die neue prokundo GmbH“ [1] abzuschließen.
Zu den einzelnen Tarifen können folgende Leistungsarten bzw. Bausteine optional abgesichert werden:
- Invalidität (Mindestleistung von 20.000 Euro. Höchstinvalidität für Personen bis 64 Jahren: 1.000.000 €, für Personen ab 65 Jahren: 250.000 €. Die Versicherung der Invaliditätsleistung ist auch ohne gleichzeitigen Abschluss einer Unfallrente möglich. Die Absicherung ist nur in 1.000-Euro-Schritten möglich)
- Progression (225 % mit 1‑facher Leistung bis 25 % Invalidität, mit 2‑facher Leistung ab über 25 % Invalidität bzw. 3‑facher Leistung ab über 50 % Invalidität; 350 % mit 1‑facher Leistung bis 25 % Invalidität, mit 3‑facher Leistung ab über 25 % Invalidität bzw. 5‑facher Leistung ab über 50 % Invalidität; 20 / 350% mit 1‑facher Leistung bis 20 % Invalidität, mit 2‑facher Leistung zuzüglich 20 % bis 50 % Invalidität sowie 5‑facher Leistung ab über 50 % Invalidität; 500 % mit 1‑facher Leistung bis 25 % Invalidität, mit 4‑facher Leistung ab über 25 % Invalidität, mit 6‑facher Leistung bis 75 % Invalidität bzw. 10-facher Leistung ab über 75 % Invalidität; 20 / 500 % mit 1‑facher Leistung bis 20 % Invalidität, mit 2‑facher Leistung zuzüglich 20 % bis 50 % Invalidität, 6‑facher Leistung bis 75 % Invalidität sowie 10-facher Leistung ab über 75% Invalidität)
- Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % (mindestens 250 Euro pro Monat, maximal 2.500 Euro pro Monat. Für die Kombination aus Unfall-Rente und Invalidität ist folgende Bedingung einzuhalten: Vollinvalidität + 300 x Monatsrente <= 1.750.000 Euro. Die Versicherung der Unfallrente ist auch ohne gleichzeitigen Abschluss einer Invaliditätsleistung möglich. Die Absicherung ist nur in 10-Euro-Schritten möglich)
- Unfalltod (Mindestsumme 1.000 Euro. Für Kinder bis 17 Jahren höchstens 15.000 Euro, für Erwachsene bis 64 Jahren bis 250.000 Euro, abweichend bei den Progressionen 500 % bzw. 20 / 500 % maximal bis 200.000 Euro, für Senioren ab 65 Jahren maximal 75.000 Euro. Abweichend kann für Kinder eine Erhöhung auf bis zu 50.000 Euro vorgenommen werden, dies setzt allerdings die schriftliche Zustimmung eines gerichtlich bestellten Ersatzpflegers voraus. Die Absicherung ist nur in 1.000-Euro-Schritten möglich und bis höchstens in Höhe der Grundinvalidität, bei Unfallrente ohne Invaliditätsleistung ist die Absicherung auf das 25fache der Unfallrente begrenzt)
- Unfallkrankenhaustagegeld (zwischen 5 € und 50 € für Kinder / Senioren bis 17 Jahren bzw. 150 € pro Tag für Erwachsene bis 64 Jahren. Die Mitversicherung ist auf 1 ‰ der Grundinvalidität plus Unfall-Tod begrenzt, wird alleine eine Unfallrente ohne Invaliditätsleistung vereinbart auf 5 % der Unfallrente) mit optionalem Genesungsgeld in gleicher Höhe.
- Verbesserte Übergangsleistung (zwischen 1.000 Euro und 40 % der Grundinvalidität, bei Personen bis 64 Jahren maximal 25.000 Euro, für Senioren ab 65 Jahren abweichend bis 10.000 Euro. Leistung bei vollständiger unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Monaten bzw. mindestens 50 %iger Arbeitsunfähigkeit für eine Zeitraum von mindestens 6 Monaten, jeweils bezogen auf die normale körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Die Absicherung ist nur in 1.000-Euro-Schritten möglich)
- Baustein ProAssistance (Der Mindestbeitrag für diesen Baustein liegt bei 4,00 Euro p. a. Es handelt sich um einen Assistancebaustein mit Leistungen wie z. B. Menüservice, Begleitung zu Ärzten und Therapeuten, Hilfe im Pflegefall, häuslicher Betreuung bei Unfall der Eltern oder auch Betreuung und Nachhilfe für verunfallte Kinder. Bei Unfällen auf Reisen steht eine 24-Stunden-Hotline zur Verfügung, die u. a. auch eine fremdsprachige Unterstützung beinhaltet. Die vereinbarten Leistungen werden für maximal 6 Monate erbracht und dies unabhängig davon, ob eine Invalidität verbleibt oder nicht)
- Baustein ProTaxe (Für diesen Beitrag wird ein Zuschlag in Höhe von 40 % auf den Invaliditätsbeitrag erhoben. Der Gliedertaxenwert wird auf bis zu 100 % verdoppelt. Da eine Progression in der Regel erst ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 25 % greift und die Mehrzahl aller Unfälle nur zu einem Invaliditätsgrad bis 25 % führen, ist dieser Baustein für Kunden besonders wertvoll. Diese Option findet keine Anwendung für die Unfallrente)
- Baustein ProAktiv (aufgenommen werden können Personen bis zu einem Alter von 74 Jahren. Mit Vollendung des 75. Lebensjahres erlischt der Baustein ohne weitere Ankündigung. Der Mindestbeitrag für diesen Baustein liegt bei 4,00 Euro p. a. Schmerzensgeld bei vollständiger Fraktur (Knochenbruch) oder einer vollständigen Bänderruptur (Bänderriss). Bei mehr als 14 Tagen Krankenhausaufenthalt 1.200 €, bis bei 4 bis 13 Tagen Krankenhausaufenthalt bis 600 Euro, bis zu drei Tage Krankenhausaufenthalt oder ambulante Behandlung bis 300 Euro. Ergänzt wird der Baustein durch die Bausteine ProProtekt Bonus sowie ProSportgeräte. Für den ersten Baustein erhöht sich die Leistung um 5.000 Euro, sofern im Rahmen einer sportbedingten Unfallverletzung geeignete Schutzkleidung getragen wurde. Der zweite Baustein leistet, wenn der Versicherungsnehmer infolge der Benutzung eines Sportgerätes ins Krankenhaus musste. Für etwaige Reparaturen wegen zerstörter oder beschädigter Sportgeräte werden bis zu 3.000 Euro übernommen)
- Baustein Mitwirkung 100 (aufgenommen werden können Personen bis zu einem Alter von 74 Jahren. Mit Vollendung des 75. Lebensjahres erlischt der Baustein ohne weitere Ankündigung. Solange dieser Baustein Bestand hat, entfällt eine Kürzung der Leistung wegen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen)
Durch die Kombination von ProTaxe mit der 20/350 %- oder der 20/500 %-Progression kann der Versicherungsschutz deutlich erhöht werden.
Beispiel:
AusGleich Best | AusGleich Best mit Baustein ProTaxe | AusGleich Best mit 350%-Progression | AusGleich Best mit Baustein ProTaxe und 350%-Progression | AusGleich Best mit Baustein ProTaxe sowie 20/350%-Progression | |
Verlust eines Zeigefingers | 20% | 40% | 20% | 70% | 80% |
Verlust eines Daumens | 30% | 60% | 40% | 150% | 150% |
Verlust eines Fußes | 60% | 100% | 150% | 350% | 350% |
Verlust eines Beins über der Mitte des Oberschenkels | 80% | 100% | 250% | 350% | 350% |
Ein Unfalltagegeld wird von prokundo im Rahmen des Tarifs AusGleich nicht angeboten.
Höhere als die oben angegebenen Versicherungssummen sind nur im Rahmen einer Direktionsanfrage möglich.
Beitragsfrei versicherte Leistungen sind unter anderem:
- Such‑, Bergungs- und Rettungskosten bis 25.000 Euro (easy), 50.000 Euro (smart) bzw. ohne Begrenzung (best)
- Kosmetische Operationskosten bis 25.000 Euro (easy), 50.000 Euro (smart) bzw. ohne Begrenzung (best)
Eine dynamische Anpassung der vereinbarten Leistungen um 5 % p. a. kann vereinbart werden. Diese Dynamik gilt für die Leistungsarten Invalidität, Unfallrente, Unfalltod, verbesserte Übergangsleistung sowie Unfallkrankenhaustagegeld und Genesungsgeld. Die Dynamik entfällt spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahres. Für die Unfallrente kann eine Passivdynamik (Dynamisierung einer ggf. vereinbarten Unfallrente nach Eintritt des Leistungsfalles) von 2 % p. a. vereinbart werden.
Schriftliche Absicherungsempfehlungen aus dem Hause prokundo sind nicht vorhanden. Auf telefonische Nachfrage vom 04.10.2023 wird empfohlen, die ProTaxe abzuschließen und dazu die Progressionen 20 / 350% oder 20 / 500 %, schriftlich wurde am 10.10.2023 mitgeteilt, dass man „leider“ keine Empfehlungen ausspreche.
Eine technisch einjährige Prämienkalkulation findet nicht statt. Entsprechend handelt es sich um Levelprämien, die bei Kindern nur bei Erreichen der Volljährigkeit, bei Erwachsenen bei Umstellung auf den Seniorentarif angepasst werden. Die konkreten Beitragsanpassungen im Rahmen des Seniorentarifs gehen aus den Bedingungen nicht hervor.
Bestimmte Leistungen (z. B. Leistungen bei bestimmten Krebserkrankungen oder der Leistungsbaustein ProAktiv) enden bei Vollendung des 65. bzw. 75. Lebensjahres.
Die Beitragshöhe richtet sich neben dem Umfang der versicherten Leistungen und dem gewählten Tarif sowohl nach dem Eintrittsalter (nach Vertragsabschluss: dem entsprechend erreichten Alter) wie auch der aus dem ausgeübten Beruf resultierenden Berufsgruppe (in den Angeboten des Versicherers abweichend als Tarifgruppe bezeichnet). Das gilt auch bei einem Berufswechsel während der Vertragslaufzeit, der dem Versicherer anzuzeigen ist.
Versicherungsfähig sind Personen ab Geburt.
Prokundo unterscheidet die Berufsgruppen A, B und B+ sowie die Gefahrengruppen K und S. Bei Beantragung von Versicherungsschutz ist anzugeben, ob die zu versichernde Person „ausschließlich verwaltende Tätigkeiten im Innen- und Außendienst“ durchführt oder, ob sie „haupt- oder nebenberuflich Lizenz- oder Vertragssportler“ ist.
Kinder ab vollendeter Geburt bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres fallen in die Gefahrengruppe K, Erwachsene ab 65 Jahren in die Gefahrengruppe S. Die Einstufung in Berufsgruppe A erfolgt für Erwachsene mit kaufmännischer, verwaltender oder ausschließlich Aufsicht führender Tätigkeit im Innen- oder Außendienst. Der Versicherer nennt als Beispiele jedoch auch z. B. Friseure und Postzusteller. Die Einstufung in die Berufsgruppen B (z. B. Dachklempner, Fliesenleger) und B+ (z. B. Bäcker oder Klempner) erfolgt für Erwachsene mit körperlicher, praktischer, handwerklicher oder besonders Gefahren geneigter Berufstätigkeit.
Für einige besonders gefahrträchtige Berufe (z. B. Stuntmen, Geldtransportfahrer, Unterwasserfotografen oder Artisten) wird kein Versicherungsschutz angeboten. Darüber hinaus behält sich der Versicherer die Prüfung des subjektiven Risikos in jedem Einzelfall ausdrücklich vor.
Der Versicherungsbeitrag kann wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Bei unterjähriger Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag in Höhe von 3 % (halbjährliche Zahlweise) bzw. 5 % (vierteljährliche bzw. monatliche Zahlweise) erhoben. Eine monatliche Zahlweise ist nur per Lastschrift möglich.
Ein Bündelnachlass bei mehreren Verträgen wird von prokundo nicht gewährt. Wird Versicherungsschutz für mindestens zwei bzw. fünf Personen beantragt, so wird ein Mehrpersonennachlass (Familiennachlass) von 10 % bzw. 20 % gewährt. Mehr als sechs Personen können nicht in einem Vertrag dokumentiert werden.
Grundsätzlich ist Versicherungsschutz ohne Angaben zum Gesundheitszustand möglich. Abweichendes gilt, wenn sich der Antragssteller für die Produktvariante BEST Mitwirkung 100 % entscheidet, die versicherte Person 70 Jahre oder älter ist oder, wenn die in den Annahmerichtlinien benannten Höchstversicherungssummen überschritten werden. In diesem Fall sind drei Fragen zu beantworten:
Inwiefern Versicherungsschutz möglich ist, wenn eine der benannten Fragen bejaht wird, muss im Einzelfall im Rahmen einer Direktionsanfrage geklärt werden.
Laut Angebotsrechner liegt der Mindestbeitrag je nach Tarif bei 4,91 Euro brutto p. a. bis 6,74 Euro p. a. Nettotarife werden von prokundo optional angeboten.
Bei Antragsstellung anzugeben ist eine mögliche Vorversicherung, die zuvor bestanden hat. Diese Angabe ist zeitlich unbefristet zu machen. Versicherungsanträge von Personen, deren Unfallversicherungen von der prokundo oder von einem Wettbewerber (z. B. wegen Nichtzahlung) gekündigt worden sind, können nur im Rahmen einer Direktionsanfrage gezeichnet werden. Ebenfalls anzugeben sind etwaige Vorschäden während der letzten drei Jahre vor Antragsstellung. Bei Angabe von zwei oder mehr Vorschäden ist Versicherungsschutz nur im Rahmen einer Direktionsanfrage möglich.
Die Vertragslaufzeit beträgt wahlweise ein, drei oder fünf Jahre. Beginn ist jeweils um 12:00 Uhr mittags des vereinbarten Datums, frühestens jedoch einen Tag nach Antragsstellung. Etwaige Laufzeitnachlässe werden von prokundo nicht gewährt. Hauptfälligkeit ist stets zum Zeitpunkt des entsprechend vereinbarten Datums. Entsprechend können Versicherungsjahr und Kalenderjahr voneinander abweichen. Der Versicherungsnehmer kann seinen Vertrag jederzeit ordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen, der Versicherer mit Frist von mindestens drei Monaten zur Hauptfälligkeit. Das tägliche Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers kann problematisch sein, wenn z. B. ein Kunde einen Vertrag aufgrund einer Beitragsanpassung kündigt, nicht rechtzeitig einen geeigneten Ersatzvertrag findet und der betreuende Makler zum Zeitpunkt der Kündigung urlaubsbedingt keine zeitnahe Kenntnis erlangt. Auch die von Vermittlern in Kündigungsschreiben gern angewendete „Kündigung zum nächstmöglichen Termin“ kann bei täglicher Kündigungsfrist zu unliebsamen Überraschungen führen. Kommt es dann zu einem Schaden, kann es sein, dass der bisherige Kunde unversichert oder schlechter versichert ist.
Die Beantragung von Versicherungsschutz ist bei gleicher Prämie sowohl digital als auch in Papierform möglich. Entsprechend profitieren Kunden, die weiterhin die analoge Welt bevorzugen, von der Zusendung von Unterlagen auch in Papierform.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs AusGleich Best aus dem Hause prokundo
- Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie) mit Stand AUB 12.2020.
- Garantie, dass nicht zum Nachteil der versicherten Person von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Arbeitskreis-Garantie) mit Stand 28.09.2015 abgewichen wird.
- Update-Garantie für den Fall der Einführung neuer Tarife und Bedingungswerke. Die neuen Bestimmungen werden ab der nächsten Hauptfälligkeit nach der Änderung wirksam. Sofern damit eine Beitragserhöhung verbunden sein sollte, ist diese auf 10 % des letzten Jahresbeitrages begrenzt. Widerspricht der Versicherungsnehmer der Tarif- und Bedingungsumstellung, so entfällt die Update-Garantie für die Zukunft, und es gelten weiterhin die bisherigen Vereinbarungen zum Vertrag. Kommt es zwischen der Einführung des neuen Tarifs und Bedingungswerkes zu einem Versicherungsfall, der nur nach den neuen Bedingungen mitversichert wäre, so kann der Kunde bereits vor der nächsten Hauptfälligkeit umstellen.
- Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie). Zwischen dem Vertragsbeginn bei prokundo und dem Ablauf des vorhergehenden Vertrages darf eine Versicherungslücke von maximal 3 Monaten bestehen. Außerdem muss der Vorvertrag mindestens drei Jahre lang bestanden haben. Nicht mitversichert sind u. a. Einschlüsse und / oder Leistungserweiterungen, die über die Ausschlüsse der AUB 2020 hinausgehen (z. B. vorsätzlich herbeigeführte Unfälle). Beitragsfreie Leistungen, die im Vorvertrag vereinbart waren, können durch die Besitzstandsgarantie der prokundo nur um maximal 25.000 Euro erhöht werden.
- Geringfügigkeitsklausel, d. h. keine Einrede einer Obliegenheitsverletzung bei zunächst nur geringfügig erscheinenden Unfallfolgen.
- Meldefrist für den Eintritt einer unfallbedingten Invalidität von 30 Monaten bzw. von 36 Monaten für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invaliditätsleistung.
- Frist für die Neubemessung einer Invalidität von 5 Jahren für den Versicherungsnehmer, für den Versicherer abweichend von 2 Jahren.
- Im Rahmen der Unfallrente besteht eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren. Diese erlischt mit Vollendung des 75. Lebensjahres.
- Kapitalleistung bei Invalidität ohne Höchstalter.
- Bei Vereinbarung der Progressionen 20 /350 bzw. 20 / 500 % wird eine doppelte Leistung bereits bei den Invaliditätsgraden 21 bis 50 % gewährt.
- Wird der Wechsel in einen gefahrträchtigeren Beruf oder eine gefahrträchtigere Beschäftigung versehentlich nicht angezeigt, unterbleibt eine Minderung der Versicherungssumme. Die Prämienberechnung und ‑berichtigung erfolgt nachträglich vom Zeitpunkt der Änderung an.
- Übernahme von Eigenbehaltskosten bei stationärer Behandlung für einen Zeitraum von maximal 14 Tagen bis zur Höhe des für diese Zeit zu zahlenden Krankenhaustagegeldes.
- Verbesserte Gliedertaxe für die Invaliditätsleistung u. a. mit Invaliditätsgrad 100 % bei Stimmverlust, 80% eines Beines, 80 % bei Verlust eines Armes, 75 % Verlust einer Hand, 30 % bei Verlust eines Daumens sowie definierten Invaliditätsgraden für benannte innere Organe.
- Optional vollständiger Verzicht auf Kürzung der Leistung oder des Prozentsatzes vom Invaliditätsgrad bei Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen. Sofern kein vollständiger Verzicht vereinbart wurde, findet eine Kürzung des Prozentsatzes vom Invaliditätsgrad (Invalidität bzw. Unfallrente) bzw. der Leistung (Unfalltod sowie sonstige Leistungsarten) bereits ab einem Mitwirkungsanteil von 75 % statt. Ab Vollendung des 75. Lebensjahres entfällt ein etwaig vollständiger Mitwirkungsverzicht.
- Leistung von optional mitversichertem Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld auch dann, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt infolge eines durch erhöhte Kraftanstrengung verursachten Leistenbruchs erforderlich wird.
- Mitversicherung von Eigenbewegungen u. a. inkl. Bauch‑, Unterleibs‑, Oberschenkel- und Armbrüche sowie Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken. Ausgeschlossen bleiben Schäden an Knorpeln und Bandscheiben durch Eigenbewegungen. Mit Ausnahme von Verrenkungen und den benannten Knochenbrüchen sind keine weiteren Schädigungen der Gelenke mitversichert.
- Mitversichert sind unfallbedingte Blutungen aus inneren Organen sowie Gehirnblutungen. Da hier zwar auf eine Abweichung von Ziffer 1.3 AUB, nicht jedoch Ziffer 1.4 AUB abgestellt wird, gilt diese Erweiterung des Versicherungsschutzes im Zweifel nicht für Unfälle infolge von willensgesteuerten Eigenbewegungen sowie infolge erhöhter Kraftanstrengungen.
- Mitversichert sind Infektionen durch geringfügige Haut- und Schleimhautverletzungen, Wundinfektion und Blutvergiftung. Voraussetzung ist unter anderem, dass dem Versicherer das ursächliche Ereignis innerhalb von 4 Wochen angezeigt wurde. Versicherungsschutz besteht nur für die Leistungsart Invalidität, nicht jedoch für z. B. die Unfallrente, Unfalltod oder Unfallkrankenhaustagegeld.
- Mitversicherung einer Invalidität infolge allergischer Reaktionen infolge der Stiche von Insekten oder Spinnentieren sowie diese und sonstige Gesundheitsschäden durch Tierbisse. Wird aufgrund einer versicherten allergischen Reaktion eine stationäre Desensibilisierungsmaßnahme durchgeführt, gilt diese ebenfalls als unfallbedingter Krankenhausaufenthalt.
- Erweiterte Immunklausel (mitversichert sind u.a. Gesundheitsschäden infolge von Infektionen durch Borreliose, Hirnhautentzündung (Genickstarre, Meningitis), Malaria oder Masern). Rückfallfieber (Läuse- bzw. Zeckenrückfallfieber) ist implizit mitversichert, da Infektionen, die durch Bisse oder Stiche von Insekten oder Spinnentieren resultieren, mitversichert ist, also auch durch den Biss einer infizierten Laus oder Zecke. Versicherungsschutz besteht nur für die Leistungsart Invalidität, nicht jedoch u. a. für die Leistungsarten Unfallrente, Unfalltod oder Unfallkrankenhaustagegeld. Für mitversicherte Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt Versicherungsschutz für Gesundheitsschäden durch Diphtherie, epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis), Keuchhusten sowie Masern ergänzend für die Leistungsart Unfalltod und anders als im Tarif für Erwachsene auch für infektionsbedingte Gesundheitsschäden durch Scharlach oder Windpocken. Für diese Erweiterung gilt eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn.
- Erweiterte Infektionsklauseln für Angehörige benannter Berufe des Heilwesens: Ärzte, Zahnärzte, Zahntechniker, Heilpraktiker, Hebammen, Studenten der Medizin und der Zahnheilkunde, Heilpersonal (Krankenpfleger/innen und Krankenschwestern, medizinische Fachangestellte), Tierärzte und Studenten der Tierheilkunde sowie Chemiker und Desinfektoren.
- Versicherungsschutz für eine Invalidität infolge von Schutzimpfungen gegen versicherte und nicht versicherte Infektionskrankheiten. Entsprechend ist anzunehmen, dass auch die so genannte „Corona-Schutzimpfung“ als versichert gelten dürfte, auch, wenn diese keinen nachweisbaren Schutz vor einer Infektion bzw. eine sterile Immunität bietet [2], [3], [4], [5], [6], [7], [8] und somit strenggenommen eher als Genbehandlung[9] denn als Schutzimpfung anzusehen wäre. Eine entsprechende Klarstellung zur Mitversicherung findet sich denn auch in dem Informationsblatt „AusGleich_Highlightblatt_Kinder-03 – 2023“. Hier heißt es unter anderem wie folgt:
„Ihr Kind ist geschützt bei
Infektionen, auch durch Insektenstiche und zugehörige Schutzimpfungen. Der Schutz gilt auch bei Covid-19 Schutzimpfungen.“
Die Mitversicherung gilt für alle Leistungsarten, insofern z.B. auch für ein Krankenhaustagegeld. Als Nachweis für den Impfschaden genügt prokundo eine behördliche Anerkennung. Weitere Nachweise sind dann nicht erforderlich. Auf den ersten Blick liest sich diese Regelung als sehr kundenfreundlich, in der Praxis setzt die behördliche Anerkennung eines Impfschadens jedoch einen Vollbeweis nach § 287 ZPO voraus, was nur sehr selten von Erfolg gekrönt ist. So schrieb etwa der Arzt Dr. Christian Kretschmer am 02.02.2023:
„In Deutschland wurden bislang 253 Impfschäden infolge einer Corona-Impfung anerkannt. Die Bundesländer haben 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Covid-19-Impfung bewilligt. 1.808 Anträge wurden abgelehnt.“ [10]
Das entspricht einer Quote von gerade einmal 12,28 %. Nur vier Monate später, im Juni 2023, benannte die Tagesschau Medienberichte von 8.886 Menschen, die einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt hätten. Davon seien nur etwa 40 % der Anträge bereits bearbeitet worden:
„davon seien lediglich 379 Fälle anerkannt worden. Das entspricht einer Anerkennungsquote von rund elf Prozent.“[11]
Bedenkt man weiter, dass die meisten Geschädigten gar nicht erst einen Antrag auf behördliche Anerkennung stellen[12], weil sie z. B. keinen Arzt finden, der überhaupt dazu bereit ist, eine mögliche Impfursächlichkeit anzuerkennen[13], so hält sich aktuell das Risiko der Eintrittspflicht für den Versicherer noch arg in Grenzen. Zudem könnte man sogar Prof. Dr. Thomas Mertens, den Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission (StiKo), so verstehen, dass es besser wäre, einen möglichen Zusammenhang mit einer „Impfung“ zu vermeiden und stattdessen lieber auf mögliches Long-COVID abzustellen[14], [15].
- Im Rahmen der Unfallrente optionale Passivdynamik von 2 % p. a..
- Helmklausel: um 25 Prozent, max. 5.000 Euro, erhöhte Invaliditätsleistung bei Kopfverletzungen trotz Schutzhelm, Wirbelsäulenverletzungen trotz Rückenprotektor, Ellenbogenverletzungen trotz Ellenbogenverletzung trotz Ellenbogenprotektor oder Knieverletzungen trotz Knieprotektor. Für die Benutzung von Laufrädern gilt diese Regelung auch für Kinder. Wird in Folge des Unfalles die benutzte Schutzbekleidung beschädigt oder zerstört, übernimmt prokundo die Kosten für die Ersatzbeschaffung der betreffenden Schutzbekleidung in gleicher Art und Güte zum Neuwert.
- Komageld für bis zu 3 Jahre à 30 Euro / Tag. Die Leistung wird auch bei künstlichem Koma erbracht.
- Rooming-In-Leistungen für die Dauer einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung à 30 Euro je Nacht für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren auch dann, wenn kein Unfallkrankenhaustagegeld als Leistung vereinbart wurde
- Altersunabhängige Mitversicherung von Nahrungsmittelvergiftungen sowie Vergiftungen durch Pflanzen, welche durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war. Ausgeschlossen bleiben Gesundheitsschäden durch Medikamente, Drogen, Rausch- und Genussmittel. Hierunter fallen z. B. psychotrope Pflanzen wie Kalmus, Teufelsbaum, Wermutkraut, Schwarze Tollkirsche, Engelstrompete, Hanf oder Schlafmohn.
- Ausdrückliche Mitversicherung von benannten Eingriffen am Körper der versicherten Person (Gesundheitsschäden durch das Schneiden, Feilen, Abschmirgeln von Finger- und / oder Fußnägeln, Hühneraugen oder Hornhaut, nicht jedoch z. B. dem Schneiden von Haaren).
- Ausdrückliche Mitversicherung von unfreiwilligem Flüssigkeits‑, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit bis zu 24 Monate. Diese Leistung wird höchstens bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres erbracht. Dabei gilt eine Wartezeit von 6 Monaten ab Versicherungsbeginn. Für Selbstständige (auch Angehörige freier Berufe) sowie nicht Berufstätige (auch Schüler und Studenten) gilt die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers nicht.
- Beitragsbefreiung bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % für mitversicherte Kinder bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet bzw. für den Versicherungsnehmer sowie seinen mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das jüngste mitversicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
- Mitversicherung unfallbedingter psychischer, nicht jedoch nervöser, Störungen, sofern es sich um eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie handelt.
- Führt eine bedingungsseitig definierte unfallbedingte psychische Schädigung der Sprachzentren bei einer über den Vertrag versicherten Person zu einer Aphasie (Sprachverlust) oder zu Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben, Sprechen, Nichtsprechen oder beim Sprachverständnis, so übernimmt der Versicherer die Kosten für eine notwendige logopädische oder psychotherapeutische Behandlung zur Wiederherstellung oder Verbesserung der kommunikativen Fähigkeiten subsidiär bis maximal 2.000 Euro.
- Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der Unfall durch Herstellung oder Gebrauch selbstgebauter Feuerwerkskörper entstanden ist und kein Zusammenhang mit einer beabsichtigten Sachbeschädigung oder Körperverletzung besteht.
- Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Straftat im Führen eines Pkws ohne hierfür erforderliche Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) besteht. Voraussetzung ist, dass keine weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt begangen wurde. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch beim Führen eines sonstigen Land– , Luft- oder Wasserfahrzeuges oder bei unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeugs nach § 248 b Strafgesetzbuch.
- Mitversicherung von Gesundheitsschäden durch rechtmäßige Verteidigung oder Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen (z. B. zwischen Eingreifen in den Kampf zwischen zwei Hunden oder in einen Überfall auf Seiten des Angegriffenen).
- Vorschussleistung, auch wenn keine Leistung bei Unfalltod vereinbart wurde. Diese Leistung kann in Höhe der erwarteten Invaliditätsleistung beansprucht werden, sofern keine akute Todesgefahr mehr besteht.
- Sofortleistung bei Eintritt einer definierten Krebserkrankung (Dread-Disease) ab Stadium / Grad II in Höhe von 5.000 Euro. Versicherte Krebserkrankungen sind Brust‑, Eierstock‑, Gebärmutterhals‑, Hoden- sowie Prostatakrebs. Weitere schwere Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall) fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Wurden für eine Krebserkrankung bereits einmal Leistungen erbracht, besteht hierfür kein weiterer Leistungsanspruch. Es gilt eine Wartezeit von 6 Monaten ab Versicherungsbeginn. Der Versicherungsschutz endet automatisch mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
- Sofortleistung bei definierten Schwerverletzungen (z. B. Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand) bis in Höhe von 10 % der Grundinvalidität, maximal bis 20.000 Euro. Diese Leistung wird auf einen etwaigen Invaliditätsanspruch angerechnet. Erhöht wird die Leistung bei Bau oder Kauf eines Eigenheims um zusätzlich 15 %, höchstens jedoch zwischen 25.000 Euro und 50.000 Euro.
- Im Rahmen des optionalen Bausteins ProAktiv Einmalzahlung von Schmerzensgeld (Gipsgeld) bei vollständigen unfallbedingten Frakturen (Knochenbruch oder unfallbedingten Bänderrissen, die zu einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung führen, diese in Höhe von 300 Euro bei ambulanten bzw. bis zu 1.200 Euro bei stationären Krankenhausaufenthalten.
- Rehamanagement ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren. Dabei werden u. a. die Kosten für eine behindertengerechte Umgestaltung des Wohnumfeldes bis maximal 30.000 Euro übernommen, Kosten für die unfallbedingte Hilfsmittelversorgung werden bis zu 25.000 Euro übernommen, solche für die Wiederherstellung der Mobilität nach einem Unfall bis maximal in Höhe von 15.000 Euro. Weiter werden auch die Kosten für das Erlangen einer beruflichen Qualifizierung bis maximal 20.000 Euro übernommen. Letzteres setzt eine unfallbedingte Berufsunfähigkeit von mindestens 75 % nach den zugrundeliegenden Bedingungen voraus.
- Pflegegeld für 12 Monate à 30 Euro je Tag, wenn eine versicherte Person durch einen versicherten Unfall innerhalb von drei Jahren nach einem Unfall einen Pflegegrad von mindestens 2 erleidet.
- Für die Dauer einer vollstationären Heilbehandlung Übernahme tatsächlich angefallener und nachgewiesener Kosten für eine Haushaltshilfe bis 100 Euro pro Tag, maximal bis in Höhe von 3.000 Euro. Leistungsvoraussetzung ist insbesondere ein im Haushalt lebendes Kind unter 14 Jahren.
- Nachgewiesene Kosten für Nachhilfe bei unfallbedingter Schulunfähigkeit für ein minderjähriges Kind bis 30 Euro je Tag, maximal bis in Höhe von 3.000 Euro.
- Kostenübernahme für psychologische Unterstützung nach einem versicherten Unfallereignis (z. B. nach einer Prügelattacke, nicht jedoch nach einer Geiselnahme oder dem unfallbedingten Tod einer versicherten Person oder eines nahen Verwandten) bis in Höhe von 1.000 Euro.
- Mitversichert sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch Trunkenheit oder Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten verursacht sind. Bei Bewusstseinsstörungen, die infolge von Trunkenheit beim Lenken von Kraftfahrzeugen besteht der Versicherungsschutz ohne Promillebegrenzung. Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Drogeneinfluss.
- Mitversicherung von Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen durch Zuckerschock (Über- oder Unterzuckerung), die Einwirkung von extremen Witterungsbedingungen (z. B. Frost, Sonneneinstrahlung, Sturm), durch Schlaganfall / Herzinfarkt, epileptische Anfälle sowie Krampfanfälle, durch sonstige Herz- und Kreislaufstörungen (z. B. Ohnmachtsanfälle, Schwindel (Synkope)) sowie infolge einer ungewollten Einnahme von K.-o.-Tropfen (z. B. Benzodiazepine oder Gamma-Hydroxy-Buttersäure). Wann Witterungsbedingungen „extrem“ im Sinne der Bedingungen sind, wird bedingungsseitig nicht klargestellt.
- Mitversicherung von Unfällen infolge von Übermüdung (Schlaftrunkenheit) bzw. Einschlafen infolge Übermüdung, von Schlafwandeln und Erschrecken.
- Versicherungsschutz besteht für Gesundheitsschäden unmittelbar durch einen Schlaganfall oder Herzinfarkt, sofern die dadurch resultierenden Schäden innerhalb einer Stunde nach einem Unfall eintreten.
- Fristbeginn für die Immunklausel (erweiterter Versicherungsschutz für eine infektionsbedingte Invalidität) ist die erstmalig gestellte ärztliche Diagnose über das Vorliegen einer Infektion oder Infektionskrankheit. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Nachweis über das Vorliegen der Infektion oder Infektionskrankheit durch einen am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht einschließlich der entsprechenden Laborbefunde erbracht wird. Kundenfreundlicher sind hier Tarife, bei denen die Meldefrist erst mit der ärztlichen Feststellung einer infektionsbedingten Invalidität (z. B. Tarif Klassik-Garant, Stand 07.2022 der VHV) beginnt. Die Meldefrist für eine infektionsbedingte Invalidität bei der prokundo beträgt 30 Monate ab der erstmaligen Infektion. Für die Geltendmachung einer solchen Invalidität beträgt die Frist 36 Monate ab dem Unfallereignis.
- Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung für die Leistungsarten Invalidität, Todesfall, Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld sowie Unfallrente. Eine solche Erhöhung ist im Abstand von fünf Jahren ab Vertragsbeginn um bis zu jeweils 20 % der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme für die jeweilige Leistungsart möglich. Die Nachversicherung ist auf die tariflich definierten Höchstgrenzen begrenzt und endet spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
- Bedingungsgemäßer Verzicht, zur Schadenminderung eine Operation durchführen zu müssen (Operationsobliegenheit).
- Kein Verlust der Versicherbarkeit und des Versicherungsschutzes bei Eintritt von (nicht unfallbedingter) Pflegebedürftigkeit der versicherten Person nach Vertragsbeginn (z. B. als Folge eines nach Vertragsbeginn eingetreten Impfschadens).
- Kein Verlust der Versicherbarkeit und des Versicherungsschutzes bei Eintritt von (nicht unfallbedingter) Geisteskrankheit der versicherten Person nach Vertragsbeginn.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs AusGleich Best aus dem Hause prokundo
- Keine Best-Leistungs-Garantie für Leistungen eines anderen, zum Schadenzeitpunkt verkaufsoffenen Versicherers. Eine solche Leistung bietet z. B. der Tarif comfort aus dem Hause Alte Leipziger (Stand 12.2022).
- Keine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Eine solche bietet z. B. ConceptIF mit ihrem Tarif best protect plus mit Stand 29.04.2021.
- Innovationsklausel gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte. Daneben besteht auch eine Update-Garantie (siehe oben).
- Keine erneute Zahlung der zum Unfalltag gültigen Invaliditätssumme nach einem Zeitraum von zehn Jahren. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Anbieter ConceptIF mit seinem Tarif best protect plus mit Stand 29.04.2021.
- Sobald ein Versicherungsfall im Rahmen der Unfallrente eingetreten ist, erlischt der Versicherungsvertrag auf Unfallrente, soweit er sich auf den Verletzten bezieht, mit dem Tag des den Leistungsfall auslösenden Unfallereignisses.
- Wie bei den bekannten Wettbewerbern nicht mitversichert sind Schäden an Bandscheiben.
- Kein Versicherungsschutz für eine Invalidität infolge von Oberschenkelhalsbruch oder Oberarmbruch unabhängig von der Schadenursache, es sei denn, es handelt sich um die Folge einer versicherten Eigenbewegung.
- Kein definierter Invaliditätsgrad für den unfallbedingten Verlust einer Gebärmutter, eines Penis oder eines Hodens. Entsprechend findet im Schadenfall eine individuelle Bemessung außerhalb der Gliedertaxe statt. Einen ausdrücklichen Invaliditätsgrad für den Verlust der Gebärmutter (hier mit 15 %) findet sich z. B. im mittlerweile nicht mehr verkaufsoffenen Tarif Unfallversicherung Rente PLUS (AUB-RP 2011) aus dem Hause Volkswohl Bund (Stand 06.2011). Der Versicherer Ideal definiert in seinem Tarif IDEAL UnfallRente Exklusiv (Stand 02.2020) den Invaliditätsgrad bei Verlust eines Penis mit 50 %.
- Kein Versicherungsschutz für Infektionen durch Anhusten oder Anniesen bzw. plötzliches Einspritzen von Erregern durch Augen, Mund oder Nase (außer für Angehörige tariflich benannter Heilberufe). Diese Leistung erbringt beispielsweise Konzept & Marketing mit ihrem Tarif allsafe bodyguard perfect 2.0 (Stand 05.2019).
- Kein Versicherungsschutz für Gesundheitsschäden aufgrund von Tröpfchen‑, Kontakt- und Schmierinfektionen. Diese Leistung erbringt beispielsweise die HanseMerkur mit ihrem Tarif Unfallversicherung Best 2022 (Stand 02.2022).
- Kein Versicherungsschutz für eine Invalidität infolge einer Infektion z. B. mit Chikungunja-Fieber, Dengue-Fieber, Gürtelrose, Japanischer Enzephalitis, Lyme– Borreliose (Neuroborreliose), Paratyphus, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken, Ringelröteln, spinale Kinderlähmung (versichert ist jedoch die epidemische Kinderlähmung / Poliomyelitis), Tuberkulose oder Typhus.
- Übernahme von Dekompressionskammerkosten bis in Höhe von 50.000 Euro, dies jedoch nur infolge einer unfallbedingten Dekompressionskrankheit (Caissonkrankheit) Typ I und II. Nicht versichert sind jedoch Druckkammerkosten, die nicht im Zusammenhang mit Tauchunfällen stehen (z. B. Dekompressionskammerbehandlungen nach einer Kohlenmonoxydvergiftung oder Gasbrand-Infektion). Diese Leistung erbringt beispielsweise Konzept & Marketing mit ihrem Tarif allsafe bodyguard perfect 2.0 (Stand 05.2019). Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht, wenn die gültigen Richtlinien für das Auftauchen und Dekomprimieren vorsätzlich missachtet wurden. Hier bietet u. a. die InterRisk mit ihrem Tarif XXL (Stand 02.2020) entsprechenden Versicherungsschutz.
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz bei Höhenlungenödem (HAPE) oder Höhenhirnödem (HACE) aufgrund akuter Höhenkrankheit (AMS). In der Regel könnte hierfür auch ohne ausdrückliche Klarstellung Versicherungsschutz angenommen werden[16]. Mit E‑Mail vom 11.10.2023 vertritt der Versicherer hierzu eine abweichende Bewertung:
„Das Höhenlungen- und oder ‑hirnödem ist kein Unfall im Sinne unserer Unfall-Bedingungen.“
- Kein Versicherungsschutz für Unfälle infolge einer Bewusstseinsstörung aufgrund einer ungewollten Einnahme von Ecstasy. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif comfort aus dem Hause Alte Leipziger (Stand 12.2022).
- Kein Versicherungsschutz unmittelbar durch einen epileptischen Anfall oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person erfassen (Ausschluss nach Ziffer 5.1.1 AUB; nach Ziffer 32 der besonderen Bedingungen abweichend mitversichert sind jedoch Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle). Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif comfort aus dem Hause Alte Leipziger (Stand 12.2022).
- Nicht mitversichert ist der unfallbedingte Verlust von künstlichem Zahnersatz (Zahnbrücken, ‑kronen, ‑implantate, Gebisse und Prothesen). Versichert ist allein der unfallbedingte Verlust bzw. die Beschädigung von Zähnen im Rahmen der kosmetischen Operationskosten. Inwiefern auch die Beschädigung künstlicher Zähne gemeint ist, geht aus dem Bedingungstext nicht eindeutig hervor.
- Keine Übernahme der Kosten für Osteopathie infolge von Unfallverletzungen. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif LBN-BESSER+ aus dem Hause LBN (Stand 08.2018).
- Keine Kostenübernahme für die Vermittlung und die Unterbringung von Haustieren nach einem versicherten Unfall. Diese Leistung erbringt optional z. B. der Tarif comfort aus dem Hause Alte Leipziger (Stand 12.2022).
- Keine unfallbedingte Kostenerstattung für Zahnspange eines minderjährigen Kindes. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif comfort aus dem Hause Alte Leipziger (Stand 12.2022).
- Keine Übernahme der Kosten für unfallbedingte Reparaturen von Gliedmaßenprothesen.
- Keine Übernahme von unfallbedingten Dolmetscherkosten bei Unfällen im Ausland.
- Keine Übernahme nachgewiesene Beerdigungskosten, wenn normalerweise eine nicht mitversicherte Bewusstseinsstörung vorliegen sollte oder ein anderer Ausschluss (z. B. das vorsätzliche Begehen oder der Versuch einer Straftat) zur Anwendung kommen sollte. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif comfort aus dem Hause Alte Leipziger (Stand 12.2022).
- Keine Einmalleistung bei unfallbedingter Fehlgeburt.
- Keine Übernahme von Heilkosten bei unfallbedingter Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie der Kosten für eine privatärztliche Behandlung.
- Keine bedingungsseitige Kurbeihilfe. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Unfalltarif Premium-Schutz aus den Hause Adcuri und Barmenia (Stand 06.2020).
- Keine Übernahme der Kosten für einen Selbstverteidigungskurs nach Gewaltstraftaten. Diese Leistung wird z. B. von der HanseMerkur mit ihrem Tarif Unfallversicherung Best 2022 (Stand 02.2022) übernommen.
- Kein Ersatz von Darlehensbeträgen für Eigentümer von Privatimmobilien. Diese Leistung wird z. B. von der HanseMerkur mit ihrem Tarif Unfallversicherung Best 2022 (Stand 02.2022) übernommen.
- Keine Mitversicherung des aktiven Luftfahrtrisikos (z. B. als Pilot von Flugzeugen).
- Kein Verzicht auf Erhöhung der Prämie bei fristgerechter Meldung eines Berufswechsels in einen gefahrträchtigeren Beruf. Eine solche Leistung bietet z. B. der Tarif comfort aus dem Hause Alte Leipziger (Stand 12.2022).
- Keine Beitragsbefreiung bei Kurzarbeit. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif comfort aus dem Hause Alte Leipziger (Stand 12.2022).
- Keine Mitberücksichtigung definierter nachhaltiger Kriterien für die Kapitalanlage. Dies macht z. B. die Tarifvariante Bessergrün aus dem Hause NV-Versicherungen mit den Tarifen NV UnfallSpar 5.0, NV Unfallmax 5.0 sowie NV UnfallPremium 5.0 (Stand 08.2022).
[1] Szydlak, Simone „Nur zwei Monate nach der Freischaltung im Internet: prokundo stellt die 1000. Police aus“ auf „assekuranz-info-portal.de“ vom 21.03.2023. Aufzurufen unter https://www.assekuranz-info-portal.de/presse/versicherungen/2012/03/nur-zwei-monate-nach-der-freischaltung-im-internet-prokundo-stellt-die-1000-police-aus/, zuletzt aufgerufen am 28.09.2023.
[2] Dr. Thomas Harder, Dr. Judith Koch, Dr. Sabine Vygen-Bonnet, Stefan Scholz, Antonia Pilic, Sarah Reda und PD Dr. Ole Wichmann „Wie gut schützt die COVID-19-Impfung vor SARS-CoV-2-Infektionen und ‑Transmission? Systematischer Review und Evidenzsynthese“, S. 14 – 23, hier S. 14, in „Epidemiologischen Bulletin“ 19/2021 vom 12.05.2021. Herausgegeben vom Robert-Koch-Institut.
[3] Siehe z. B. „Fachkundiger heute zur Impfpflicht: „Hätte mich mehr wehren sollen““ auf „report24.news“ vom 29.09.2023. Aufzurufen unter https://report24.news/fachkundiger-heute-zur-impfpflicht-haette-mich-mehr-wehren-sollen/?feed_id=33886, zuletzt aufgerufen am 03.11.2023: „Der Leiter der Infektiologie an der Klinik Favoriten äußerte jüngst im ORF Kritik am Irrweg der Impfpflicht und stellte fest, dass er sich mehr hätte wehren sollen. Denn dass die Impfung keine sterile Immunität bewirkt, war ihm bewusst“
[4] „Keine sterile Immunität möglich. Streeck erklärt Ablehnung der Impfpflicht“ auf „n‑tv.de“ vom 20.01.2022 um 11:03 Uhr. Aufzurufen unter https://www.n‑tv.de/panorama/Hendrik-Streeck-im-Interview-Darum-sieht-er-eine-Impfpflicht-kritisch-article23069656.html, zuletzt aufgerufen am 03.11.2023: „Das ist bei anderen viralen Erkrankungen, für die wir eine Impfpflicht hatten oder haben, ganz anders. Dort können wir durch eine Impfpflicht das Virus ausrotten, was bei den Pocken geschehen ist und bei den Masern theoretisch auch möglich ist. Das sind ganz andere Voraussetzungen, weil wir da eine sterile Immunität erzeugen. Das haben wir gegen das Coronavirus leider nicht.“
[5] Tweet von Stefan Homburg mit der entsprechenden Passage der Anhörung vom 11.10.2022. Aufzurufen unter https://twitter.com/shomburg/status/1579850312650985480, zuletzt aufgerufen am 08.01.2023.
[6] Sumpf, Tim „Pfizer-Direktorin: „Impfstoffe zuvor nicht getestet, ob sie Übertragung stoppen““ auf „epochtimes.de“ vom 12.10.2022. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/politik/ausland/pfizer-direktorin-impfstoffe-zuvor-nicht-getestet-ob-sieuebertragung-stoppen-a3996317.html, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[7] Vgl. Sumpf, Tim „Ein völlig seltsamer Fall in Halle:Vgl. Sumpf, Tim „Ein völlig seltsamer Fall in Halle: Super-Spreader nach Impfung?“ auf „epochtimes.de“ vom 30.01.2021. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/gesundheit/ohne-sterile-immunitaet-verschlimmern-impfungen-die-corona-situation-a3435979.html, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[8] Tweet von Stefan Homburg mit der entsprechenden Passage der Anhörung vom 11.10.2022. Aufzurufen unter https://twitter.com/shomburg/status/1579850312650985480, zuletzt aufgerufen am 08.01.2023.
[9] Siehe z. B. „Pfizer bestätigt, was viele schon lange vermutet haben“ auf „uncutnews.ch“ vom 01.11.2023. Aufzurufen unter https://uncutnews.ch/pfizer-bestaetigt-was-viele-schon-lange-vermutet-haben/, zuletzt aufgerufen am 03.01.2023: „Senator Rennick hat mehrere Dokumente von Pfizer, der TGA und der American Society of Cell and Gene Therapy ausgegraben, die bestätigen, dass es sich bei den mRNA-Corona-Impfstoffen um Gentherapieprodukte handelt. Während die Behörden seit Jahren behaupten, dass mRNA-Impfstoffe keine Gentherapie sind.“
[10] Kretschmer, Christian „Covid-19-Impfung: 253 anerkannte Impfschäden“ auf „gelbe-liste.de“ vom 02.02.2023. Aufzurufen unter https://www.gelbe-liste.de/nachrichten/covid-19-impfung-253-anerkannte-impfschaeden, zuletzt aufgerufen am 30.09.2023.
[11] „Impfung gegen das Coronavirus Fast 9000 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden“ auf „tagesschau.de“ vom 15.06.2023 um 13:16 Uhr. Aufzurufen unter https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/impfschaeden-bundeslaender-100.html, zuletzt aufgerufen am 30.09.2023.
[12] Vgl. z. B. „Entlarvender Bericht: Meldung zu aufwändig – Ärzte notieren Long Covid statt Impfschaden als Diagnose“ auf „report24.news“ vom 30.03.2023. Aufzurufen vom https://report24.news/entlarvender-bericht-meldung-zu-aufwaendig-aerzte-notieren-long-covid-statt-impfschaden-als-diagnose/?feed_id=29010, zuletzt aufgerufen am 03.11.2023.
[13] Siehe Häring, Norbert „Stiko-Chef empfiehlt Impfgeschädigten den Impfzusammenhang zu verschweigen, damit ihnen geholfen wird“ auf „norberthaering.de“ vom 28.05.2023. Aufzurufen unter https://norberthaering.de/news/mertens-post-vac/, zuletzt aufgerufen am 03.11.2023: „Mit dieser Empfehlung gibt der Stiko-Chef zu, dass es für Impfgeschädigte einen starken, regulatorisch erzeugten Anreiz gibt, ihre Symptome nicht in Zusammenhang mit einer Impfung zu stellen, weil sie sonst mit Verweigerung der Kostenübernahme bestraft werden.“
[14] „Pharmalobbyist Mertens fordert zum Lügen auf: Impfgeschädigte sollen den Impfzusammenhang leugnen, damit Kassen die Kosten übernehmen!“ auf „corona-blog.net“ vom 28.05.2023. Aufzurufen unter https://corona-blog.net/2023/05/28/pharmalobbyist-mertens-fordert-zum-luegen-auf-impfgeschaedigte-sollen-den-impfzusammenhang-leugnen-damit-kassen-die-kosten-uebernehmen/, zuletzt aufgerufen am 03.11.2023: „In dem Moment, wo ich sage, „ich habe das nach der Impfung entwickelt“, nimmt mich niemand auf. Die Uniklinien sagen Long-Covid nach Infektion, ja, nach Impfung nein und dann stehe ich alleine da.“ bzw. „Am Ende schlägt Mertens dann mit seiner Aussage dem Fass den Boden aus. Wäre Retzlaff nicht direkt in den Kliniken mit der Diagnose Impfschaden vorstellig geworden, wären die Behandlungskosten doch von der Krankenkasse übernommen worden. Auch spricht er beim „Post-Vac-Syndrom“ von Selbstdiagnose und dass er sich nicht sicher wäre ob die Impfung wirklich ursächlich diese Menschen geschädigt hätte.“
[15] Als Indiz dafür vgl. Witte, Stephan „Impfschadendeckung bei der KS / AUXILIA?“ auf „critical-news.de“ vom 14.09.2023. Aufzurufen unter https://critical-news.de/impfschadendeckung-bei-der-ks-auxilia/, zuletzt aufgerufen am 30.09.2023.
[16] Vgl. Grimm, Wolfgang „Unfallversicherung. Kommentar zu den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) mit Sonderbedingungen“ München (C.H. Beck), 5. Auflage, 2013, S. 114 – 115 (Rn 27).