Über­schwem­mun­gen mitversichert?

Ver­si­che­rungs­schutz gegen Über­schwem­mungs­schä­den wird meist im Rah­men der soge­nann­ten erwei­ter­ten Ele­men­tar­scha­den- oder Natur­ge­fah­ren­ver­si­che­rung gebo­ten. Die­se kann optio­nal zu einer Haus­rat- und / oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Pri­vat­per­so­nen bzw. zu einer Gebäu­de- oder Inhalts­ver­si­che­rung bei Gewer­be­trei­ben­den abge­schlos­sen wer­den. wei­ter­le­sen…

Ver­si­che­rer lässt sich nicht erpres­sen und ver­si­chert auch Risikogebiete

Gleich­wohl ist inzwi­schen klar, dass auch Daten gestoh­len wur­den, die Ver­triebs­part­ner betref­fen. Die Betrof­fe­nen haben wir bereits vor­ab infor­miert. Art und Umfang des Daten­ab­flus­ses, im Beson­de­ren mit Blick auf per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, wer­den der­zeit noch unter­sucht. Die Haft­pflicht­kas­se befin­det sich zudem in regel­mä­ßi­gem Kon­takt mit der zustän­di­gen Daten­schutz­be­hör­de und wird nach Abschluss der Unter­su­chung wei­te­re recht­lich gebo­te­ne Schrit­te zur Infor­ma­ti­on von Betrof­fe­nen in die Wege lei­ten. wei­ter­le­sen…