
Produkte im Fokus: Unterhalts- und Eherechtsschutz der Arag
Erstmalig erschienen am 16.04.2015 in Risiko & Vorsorge, Heft 2–2015, S. 25–27 Eine Besonderheit der Arag ist die Möglichkeit, seinen Rechtsschutzvertrag zu § 26 ARB 2015 um Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz zu erweitern. Vergleichbarer Versicherungsschutz wird vom Wettbewerb nicht angeboten. Der Eherechtsschutz bezieht sich auf familienrechtliche Angelegenheiten wegen Scheidung bzw. Aufhebung und Scheidungs- bzw. Aufhebungsfolgesachen vor deutschen Familiengerichten. Außergerichtlich sehen die Rechtsschutzbedingungen der Arag keinen Rechtsschutz für Ehesachen vor, sieht man von Beratungs-Rechtsschutz in Familien‑, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht einmal ab. Die Versicherungssumme für den Eherechtsschutz beträgt 30.000 Euro. Es gilt eine Wartezeit von drei Jahren. Versicherungsschutz besteht ausschließlich bei Zuständigkeit eines deutschen weiterlesen…