Stand: 04.10.2023
Anbieter im Test: 101
Tarife im Test: 755
Kategorien: WFS 1 (Gold), WFS 2 (Silber)
Hundehalterhaftpflichtversicherungen
- für Besitzer von Kampf‑, Zwinger- und sonstigen privat gehaltenen Hunde
2022 lebten 10,6 Millionen Hunde in Deutschland, davon 44 Prozent Mischlinge[1]. Während rund 30.000 bis 50.000 Bissverletzungen jährlich behandelt werden, wird tatsächlich von einer weit höheren Dunkelziffer ausgegangen. Zu den typischen Haftpflichtfällen, die mit der Gefährdungshaftung von Hunden im Zusammenhang stehen, gehören neben den „normalen“ Sachschäden durch kratzende Hunde vor allem:
- Personenschäden (bei kleineren Kindern meist Schädelverletzungen, im Allgemeinen vor allem Schäden an Händen, Armen, Kopf, Nacken, Kopf oder Gesicht)
Die meisten Personenschäden an Erwachsenen lassen sich auf Revier- und Futterverteidigung zurückführen. Besonders häufig beißen Hunde zu, wenn sie erschreckt werden. Bei Vorfällen mit Kindern sind weitere wichtige Ursachen die Störung beim Fressen, das Wegnehmen eines Gegenstandes sowie das Wecken des schlafenden Tieres. Beißvorfälle im familiären Umfeld und an Kindern sind besonders häufig.
- Hund beißt Hund
In diesen Fällen ist zu prüfen, inwieweit sich die spezifische Tiergefahr des Hundes ausgewirkt hat. Unter anderem ist auf die Größe des Tieres abzustellen, ob ein Hund angeleint gewesen ist oder ob andere Faktoren zu berücksichtigen sind, die auf die Gefährdungshaftung Einfluss haben. Gerade bei Hundebeißereien kann die Bestimmung der Haftungsquote sehr schwierig sein.
- Hund gegen Auto
Hier handelt es sich um Schadensfälle, die durch auf die Straße springende Hunde verursacht werden. Entweder kommt es zu einer Kollision mit einem Pkw oder der Pkw-Fahrer weicht dem auf die Straße laufenden Hund aus bzw. er oder auch andere Verkehrsteilnehmer werden geschädigt. Die Größe eines Tieres hat in so einem Fall keine Bedeutung.
- Eingreifen in einen Hundekampf
Es gibt immer wieder Hundehalter, die in einen Hundekampf eingreifen, um dem eigenen Tier zur Hilfe zu kommen und dabei selber Schaden erleiden. Unter Umständen kann diese Handlungsweise dazu führen, dass ein Mitverschulden des Eingreifenden angerechnet werden muss. Hierbei sind selbstverständlich ebenfalls die Größe des Hundes und die weiteren Umstände in Betracht zu ziehen.
Für all diese Schadenfälle haftet der Hundehalter. Im schlimmsten Fall bis zu 30 Jahre lang und dies unbegrenzt, beispielweise für eine lebenslange Invalidenrente. Um gegen solche Fälle gewappnet zu sein, ist eine leistungsstarke Hundehalterhaftpflicht unabdingbar. Dabei sollte die Deckungssumme keineswegs unter fünf Millionen Euro betragen.
Derzeit (Stand 10.2023) besteht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine grundsätzliche Versicherungspflicht für alle Hunde, in Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein eine Versicherungspflicht für alle Hunde ab einem bestimmten Alter bzw. für als besonders gefährlich eingestufte Hunderassen (sogenannte „Listenhunde“ oder „Kampfhunde“). In einigen Bundesländern gibt es zudem die Pflicht, einen so genannten „Hundeführerschein“ abzulegen (z. B. Niedersachsen, in Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein nur für besonders gefährliche Hunde) oder einen Sachkundenachweis für Listenhunde nachzuweisen (z. B. Schleswig-Holstein). Allein für Mecklenburg-Vorpommern besteht aktuell keinerlei Versicherungspflicht für die Vierbeiner.
Die Tarife der Assekuranz unterscheiden sich in diversen Punkten: unter anderem Mitversicherung von Mietsachschäden an Immobilien und Mobilien, beitragsfreier Schutz von Hundewelpen in den ersten Lebensmonaten, Auslandsdeckung und Strafkautionsdarlehen oder Deckung bei der Teilnahme an Hunde- und Schlittenhunderennen. Besteht beim gleichen Anbieter außerdem eine Privathaftpflichtversicherung, so mag mitunter aufgrund einer Verbandsempfehlung aus dem Jahre 1976 eine geschäftsplanmäßige Mietsachschadendeckung bestehen. Oft besteht darüber hinaus aber auch bedingungsseitiger Schutz bei Forderungsausfällen. Mittlerweile bieten immer mehr Tarife eine Best-Leistungs-Garantie, eine eigenständige Forderungsausfalldeckung oder eine Klarstellung der Mitversicherung von Schäden durch tierische Ausscheidungen (oft nur bezogen auf Mietsachschäden). Im Rahmen der Forderungsausfalldeckung sehen viele Versicherer einen Ausschluss für Eigenschäden versicherter Personen durch im jeweiligen Tarif benannte Kampf- oder Listenhunde vor (so z. B. die aktuellen Tarife von Adcuri und Barmenia). Da sich diese Lücke durch eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung gut schließen lässt, wurde hier auf eine Mindestanforderung im Rahmen dieses Ratings verzichtet.
Ratingsystematik
Geprüft wurde, inwiefern die erfassten Versicherer die unten definierten Mindestanforderungen an einen empfehlenswerten oder besonders empfehlenswerten Versicherungsschutz erfüllten. Das Rating trifft jedoch keine Aussagen zum Serviceumfang (telefonische Erreichbarkeit, Kündigungsfristen etc.) oder zum Preisniveau der getesteten Tarife. Eine Bruttojahresprämie von über 100 Euro liegt jedoch über dem Durchschnitt für die Absicherung eines Hundes.
Die erfassten Leistungskriterien erfassen alle wesentlichen Unterschiede verschiedener Hundehalterhaftpflichtversicherungen, u.a. Flurschäden, Mietsachschäden an Hundetransportanhängern, die Teilnahme an nicht gewerblichen Turnieren, Schäden durch gewollten bzw. ungewollten Deckakt, eine Versehensklausel, den Einsatz zu Therapiezwecken oder eine erweiterte Vorsorge (Best-Leistungs-Garantie). Eine zunehmende Anzahl von Unternehmen stellt ohnehin versicherte Leistungen klar, so z. B. die Teilnahme an Hundesport (z.B. Agility, Dog Dance, Fly Ball, Hunde-Frisbee, Zughundesport). Auch ohne bedingungsseitige Klarstellung besteht hier entsprechender Versicherungsschutz.
In welchen Punkten die hier als empfehlenswert charakterisierten Anbieter hier besonders gut abschneiden, wurde nicht bewertet. In der konkreten Beratungssituation sollte jedoch durchaus geprüft werden, ob ein Hund z.B. für Schulungs- oder Therapiezwecke Dritten zur Verfügung gestellt wird oder ein Hund als Figurant zum Einsatz kommt. Im Zweifel empfiehlt sich hier eine entsprechende Klarstellung durch den Versicherer, um im Schadenfall unstrittigen Versicherungsschutz zu genießen.
Im Sinne des Verbraucherinteresses wurden bestimmte K.O.-Kriterien festgelegt, die das Erreichen der drei Ratingstufen verhindern.
Für den Silber-Standard sind dies:
- Deckungssumme für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden: mindestens 10.000.000 Euro pauschal oder mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden sowie 10.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden.
- Garantie, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Kunden von den aktuell gültigen AVB HundehalterHV mit Stand 04.2016 (GDV-Garantie), dem zuletzt gültigen Stand AHB, Stand 02.2016 und der dazugehörigen Mustertarifstruktur III mit Stand 01.2015 (GDV-Garantie) oder alternativ durch die Garantie Arbeitskreis Vermittlerrichtlinie Dokumentation mit Stand 11.03.2008 oder jünger ODER Arbeitskreis Beratungsprozesse mit Stand 17.02.2010 oder jünger abweicht.
- Garantie, dass der Versicherer prämienneutrale Bedingungsverbesserungen automatisch zum Vertragsbestandteil auch für laufende Verträge macht, sofern das neue Bedingungswerk ausschließlich Verbesserungen gegenüber den bestehenden Bedingungen aufweist (Innovationsklausel).
- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Tierhüters, sofern dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist.
- Keine vom GDV-Standard abweichenden Einschränkungen der mindestens einjährigen Auslandsdeckung (z.B. punitive oder exemplary damages, Einschränkungen in den USA, US-Territorien und Kanada, Forderung der Beibehaltung eines Wohnsitzes innerhalb von Deutschland). Als Einschränkung akzeptabel ist es höchstens, wenn vom Versicherungsnehmer eine Korrespondenzanschrift innerhalb der EU oder ein inländisches Bankkonto verlangt wird oder bei Zahlungen außerhalb des Euro-Raumes die bei der Währungsumrechnung entstehenden Risiken auf den VN abgewälzt werden.
- Deckungssumme für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden an Wohnräumen sowie sonstigen privat gemieteten Räumen in Gebäuden mindestens bis 300.000 Euro. Hinweis: in der Regel besteht ein Ausschluss für Mietsachschäden durch Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung sowie vielfach auch durch Schimmel.
- Kein Ausschluss für gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Allmählichkeitsschäden (allmähliche Einwirkung von Temperaturen, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen).
- Kein Ausschluss für gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch tierische Ausscheidungen. Hinweis: Oft besteht hier nur eine Klarstellung zu entsprechenden Mietsachschäden.
- Versicherungsschutz für gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen / Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen / ‑häusern bis mindestens 5.000 Euro und mit maximal 150 Euro Selbstbehalt.
- Ausdrückliche Mitversicherung ungewollter Deckakte einschließlich echter Vermögensschäden.Mitversicherung von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer.
- Mitversicherung übergangsfähiger Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (d. h. Renten‑, Kranken‑, Pflege- und Unfallversicherung), Trägern der Sozialhilfe, privaten Krankenversicherungsträgern sowie von öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden. Hinweis: einige Versicherer bieten hier tarifabhängig ergänzend auch Versicherungsschutz für Regressansprüche sonstiger Versicherer (z. B. Adcuri, Barmenia, Die Haftpflichtkasse, InterRisk, maxPool) sowie für solche von Dienstherren (z. B. Haftpflicht Helden, Konzept & Marketing). Wieder andere Unternehmen (z. B. vorliegende Bedingungswerke von Alte Leipziger[2], Inter, LBN, NV Versicherungen, S. L. P., VEMA mit Risikoträger Alte Leipziger[3]) gewähren an dieser Stelle keine Mitversicherung übergangsfähiger Regressansprüche von Trägern der Sozialhilfe.
Voraussetzung für den GOLD-Standard sind ergänzend folgende Leistungen:
- Ausdrückliche Mitversicherung auch des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners und der in häuslicher Gemeinschaft lebenden, unverheirateten Kinder von Versicherungsnehmer und (Ehe)partner bzw. alternativ definiert als Mitversicherung der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers.
- Versicherungsschutz für gesetzliche Haftpflichtansprüche auch im Zusammenhang mit der privaten Teilnahme an Hundeschauen, Turnieren oder Hunderennen sowie dem vorbereitenden Training hierzu, sofern die Teilnahme nicht gewerblich erfolgt. Dabei keine Einschränkungen, beispielsweise für das Erzielen von gelegentlichen Einnahmen (z.B. Einkommen durch Preisgelder. Zulässig ist hingegen eine Begrenzung der jährlichen Einnahmen auf einen Höchstbetrag von nicht unter 6.000 Euro) oder für Schäden durch Figuranten.
- Ausdrückliche Mitversicherung auch gesetzlicher Haftpflichtansprüche im Zusammenhang des Gewässerschadenrestrisikos für Kleingebinde gewässerschädlicher Stoffe (alternativ Verzicht auf Ausschluss für Haftpflichtansprüche aus Gewässerschäden).
- Ausdrückliche Mitversicherung gesetzlicher Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem gewollten Deckakt einschließlich echter Vermögensschäden.
- Mitversicherung von während der Vertragslaufzeit geborenen Welpen eines beim gleichen Versicherer versicherten Muttertieres mindestens bis zur nächsten Hauptfälligkeit, sofern diese im Besitz des Versicherungsnehmers verbleiben.
- Einschluss einer Forderungsausfalldeckung ohne abweichende Selbstbeteiligung zum Hauptvertrag oder Mindestschadenhöhe.
- Mitversicherung von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter wegen Schäden an fremden geliehenen oder gemieteten Hundetransportanhängern bis in Höhe von mindestens 5.000 Euro mit maximal 150 Euro Selbstbeteiligung.
- Besteht bedingungsgemäß Versicherungsschutz von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen wegen Schäden an sowie durch das Abhandenkommen von sonstigen gemieteten, gepachteten sowie geliehenen beweglichen Sachen (außer Pkw, Hundetransportanhängern oder Campinganhängern) bis mindestens in Höhe von 5.000 Euro mit maximal 150 Euro Selbstbeteiligung?
- Versicherer bzw. Risikoträger ist Mitgliedschaft bei Versicherungsombudsmann e.V.
Kein Rating kann eine umfassende Bedarfsermittlung und Beratung beim Verbraucher ersetzen. Dies gilt auch für dieses Rating, da der konkrete Kunde vielleicht Leistungen benötigt, die hier nicht als Standards gesetzt wurden oder weil sein Tier gewerblich statt privat genutzt wird.
Info
Analysiert wurden Hundehalterhaftpflichtversicherungen, als selbständige Police oder nur in Verbindung mit einer Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden können.
Bedingungsrating
WFS 1 (Gold) für die Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Adcuri (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung „Premium-Schutz“ für private Tierhaltung (AVB THV Premium-Schutz – private Tierhaltung) Stand 01.09.2021) mit 20 Mio. oder 50 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person. Hinweis: sämtlicher Schriftwechsel erfolgt digital.
- Barmenia (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung „Premium-Schutz“ für private Tierhaltung (AVB THV Premium-Schutz – private Tierhaltung) Stand 01.09.2021) mit 20 Mio. oder 50 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person. Hinweis: sämtlicher Schriftwechsel erfolgt digital.
- Haftpflicht Helden (HUNDEHAFTPFLICHT BEDINGUNGSWERK Version 15.0 – Stand 31.07.2020) mit 50 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, maximal 10 Mio. Euro je geschädigter Person. Selbstbehalt von 150 Euro bei jedem Schaden. Hinweis: sämtlicher Schriftwechsel erfolgt digital.
WFS 2 (Silber) für die Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Gothaer (AHB, Stand 04.2012; BBR, Stand 02.2018: Tierhalter-Haftpflichtversicherung) mit 10, 20 oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- GVO Gegenseitigkeit (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung (AVB Private HundehalterHV GVO) – Stand 01.09.2022 -; Satzung in der Fassung vom 9. Juli 2018, zuletzt genehmigt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 9. Oktober 2018; Besondere Bedingungen zur Hundehalterhaftpflichtversicherung TOP-VIT PLUSN – Stand 01.09.2022 -) mit 50 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, max. bis 20 Mio. Euro je geschädigter Person
- InterRisk (Allgemeine Versicherungsbedingungen für das Privatgeschäft (B 01), Stand 03.2019; Allgemeine Haftpflicht-Versicherungsbedingungen für das Privatgeschäft (B 62), Stand 24.10.2017; Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung „XXL“ (B 69), Stand 24.10.2017; Klauseln zur Tierhalterhaftpflichtversicherung „XXL“, Stand 07.2013) mit 10, 20 oder 50 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person
- Janitos (Tierhalterhaftpflichtversicherung Best Selection 2016, Stand 01.07.2016) mit 10 oder 20 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- Konzept & Marketing (Verbraucherinformationen, allsafe amigo, THV, 08/2017, Vers. 2.03: allsafe amigo) mit 10 oder 15 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- Neodigital Versicherung AG (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung (AVB Private HundehalterHV) – NEO L 2018) mit 20 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person
- Neodigital Versicherung AG (AVB Private HundehalterHV – NEO L Spezial 2018) mit 20 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person
- Neodigital Versicherung AG (AVB Private HundehalterHV – NEO XL Spezial 2018) mit 20 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person
Hinweis: Die meisten hier aufgeführten Tarife gelten nur für tariflich definierte Hunderassen, nicht jedoch für „Kampfhunde“ im Sinne der jeweiligen Tarife.
[1] Schreiber, Antje „Heimtiere in Deutschland – Wie viele Hunde, Katzen, Kleinsäuger und Vögel leben in Deutschland?“ auf „zzf.de“. Aufzurufen unter https://www.zzf.de/marktdaten/heimtiere-in-deutschland, zuletzt aufgerufen am 02.10.2023.
[2] Abweichend findet sich in der Leistungsübersicht eine Mitversicherung auch von „Sozialhilfeträgern“.
[3] Abweichend findet sich in der Leistungsübersicht eine Mitversicherung auch von „Sozialhilfeträgern“.