Zur Rückstufung von Versicherungsverträgen heißt es konkret: „Soweit mit Ihnen gesondert vereinbart, regulieren wir im Schadenfall auf Grundlage der zuletzt vereinbarten Versicherungsbedingungen des von Ihnen für das versicherte Kraftfahrzeug abgeschlossenen unmittelbaren Vorvertrages bei einem anderen Versicherer, höchstens aber in dem im Versicherungsschein angegebenen Umfang, wenn Sie nachweisen, dass sie durch diese Versicherungsbedingungen in Bezug auf den Versicherungsumfang im konkreten Schadenfall besser gestellt gewesen wären.“ Vorteilhaftere Rückstufungstabellen stellen einen Kunden im Schadenfall unstrittig besser. Hierzu müssen Makler und Kunde allerdings die entsprechenden Passagen des Altvertrages vorhalten, um dies im Falle der Rückstufung vorlegen zu können. weiterlesen…