Neben den allgemein mitversicherten Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm / Hagel sowie gegebenenfalls erweiterte Naturgefahren bieten zahlreiche Wohngebäudeversicherer auch Deckung gegen Schäden durch verschiedene Tiergefahren.
Schäden durch Bisse von Mardern, Waschbären sowie sonstig Tieren
Oft mitversichert sind Tierbissschäden durch Marder, seltener auch durch Waschbären, Nagetiere oder durch sonstige Tiere. Im Detail gibt es dabei große Unterschiede, was den Umfang des Versicherungsschutzes betrifft.
Je nach Versicherer besteht Versicherungsschutz nur für Schäden an einer Auswahl versicherter Sachen: Schäden an elektrischen Einrichtungen. Leitungen oder Anlagen, an Unterspannbahnen von Dächern oder Außenwänden, an Dämmungen von Dächern oder Außenwänden sowie seltener Schäden an allen versicherten Sachen.
Elektrische Anlagen innerhalb versicherter Gebäude
Elektrische Anlagen werden von einem Anbieter für E‑Checks wie folgt definiert:
„Generell wird zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Geräten unterschieden. Unter erstgenannte Kategorie fallen Anlagen, deren Standort nicht oder nur mit großem Aufwand verändert werden kann. Hierbei handelt es sich unter anderem um Geschirrspüler, Plotter, E‑Herde oder auch elektrische Leitungen. Eine ortsveränderliche elektrische Anlage erweist sich dahingegen als leicht zu befördern und lässt dadurch Flexibilität zu. Beispiele hierfür sind Kaffeemaschinen, Bürodrucker, Laptops oder Wasserkocher.“[1]
Da im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung in der Regel nur ortsfeste Geräte (z. B. eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe) als versicherte Sachen im Sinne der Bedingungen zählen, bezieht sich eine Mitversicherung entsprechender Tierbissschäden auch nur auf solche Schäden. Abweichendes gilt nur, sofern die Bedingungen keine Einschränkungen auf Schäden an versicherten Sachen vorsehen sollten.
Versicherungsschutz für Schäden an elektrischen Anlagen innerhalb versicherter Gebäude bieten z. B. die Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019), die Ammerländer (Exclusiv-Schutz, Stand 02.2022), die Barmenia (Premiumschutz, Stand 09.2021), die degenia (T23 optimum, Stand 09.2023), die Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020), die InterRisk (XXL, Stand 04.2021), Konzept & Marketing (allsafe domo, Stand 03.2017) sowie die VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023). Keinen solchen Versicherungsschutz bietet z. B. die VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023).
Andere Tarife vorbenannten Unternehmen bieten einen oft abweichend geringen Versicherungsschutz. So gewährt etwa die Komfort-Deckung der Allianz abweichend Versicherungsschutz nur bis maximal 25.000 Euro. Solche Abweichungen gelten vielfach auch für andere Leistungen dieser Analyse.
Unter den Anbietern mit Versicherungsschutz stellen nur die Domcura und die InterRisk bedingungsseitig klar, dass kein Versicherungsschutz für Schäden an nicht versicherten Sachen besteht.
Elektrische Einrichtungen auslegungsbedürftig
Einige Versicherer benennen in ihren Bedingungen eine Mitversicherung von Tierbissschäden an elektrischen Einrichtungen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um einen definierten Begriff im Sinne des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik). Ohne weitere Klarstellung bezieht sich „Einrichtung“ meist auf bewegliche Dinge, hier also auf elektronische Geräte[2]. Für einen um Verständnis bemühten Verbraucher ist die Auslegung des Begriffs „elektrische Einrichtung“ ggf. missverständlich und könnte sich auch einfach auf alles beziehen, was mit Strom funktioniert. Dabei ist zu beachten, das die Wohngebäudeversicherung Versicherungsschutz zwar für Gebäudebestandteile und ‑zubehör gewährt, nicht jedoch für Hausrat.
Eine entsprechende Mitversicherung von Tierbissschäden an elektrischen Einrichtungen bieten z. B. die Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019), die Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020) sowie die VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023).
Die VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023) gewährt im Rahmen ihrer optionalen Allgefahrendeckung für Photovoltaikanlagen bzw. der Allgefahrendeckung für Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen eine Entschädigung für Sachschäden durch Tiere an diesen Anlagen mit 250 Euro Selbstbeteiligung.
Schäden auch an elektrischen Leitungen über Putz?
Diverse Unternehmen schließen Tierbissschäden an elektrischen Leitungen ein. Sofern sich die Mitversicherung nur auf versicherte Sachen (z. B. Domcura, InterRisk) bezieht, sind Schäden an Leitungen über Putz nur dann Teil des Versicherungsschutzes, wenn sie Gebäudebestandteile im Sinne der jeweiligen Bedingungen sind:
„Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben.“
Versicherungsschutz innerhalb versicherter Gebäude bieten z. B. die Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019), die Ammerländer (Exclusiv-Schutz, Stand 02.2022), die Barmenia (Premiumschutz, Stand 09.2021), die degenia (T23 optimum, Stand 09.2023), die Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020), die InterRisk (XXL, Stand 04.2021), Janitos (Best Selection, Stand 05.2022), Konzept & Marketing (allsafe domo, Stand 03.2017) sowie die VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023). Keinen solchen Versicherungsschutz bietet z. B. die VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023).
Bei der Barmenia setzt die Mitversicherung voraus, dass sich die Leitungen „auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versorgung versicherter Sachen dienen“.
Die VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023) gewährt im Rahmen ihrer optionalen Allgefahrendeckung für Photovoltaikanlagen bzw. der Allgefahrendeckung für Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen eine Entschädigung für Sachschäden durch Tiere an elektrischen Leitungen der benannten Anlagen mit 250 Euro Selbstbeteiligung.
Vielfach nur bestimmte Unterspannbahnen mitversichert
Sehr viele Anbieter gewähren Versicherungsschutz für Tierbissschäden an Unterspannbahnen. Oft ist die Mitversicherung auf Unterspannbahnen von Dächern eingeschränkt, teilweise gelten auch Unterspannbahnen von Außenwänden als mitversichert. In der Regel werden solche Bahnen unter den Dachziegeln verlegt[3]. Die Funktion von Unterspannbahnen liegt im Schutz der Dachkonstruktion vor Schmutz und Wasser[4]:
„Auch diese Bahn übernimmt die Funktion Treibschnee, Treibregen und Schmutz aus der Luft nicht ins Dach innere zu lassen, vor allem nicht in die Dämmungsebene.“[5]
Mittlerweile spielen auch Unterspannbahnen an Außenwänden oder Fußböden von Gebäuden eine Rolle:
„Den modernen Wohnungsbau begleitet die Forderung, energiesparende Räume zu errichten, was i.d.R. eine gute Dämmung der Außenwände (einschließlich Fussboden) und des Daches einschließt. Seit vielen Jahrzehnten wird in Mitteleuropa immer „dicker“ gedämmt, was leider bei „billigen“ Bauausführungen, die im Stand 20 oder 30 Jahre alt sind, die Gefahr von Mängeln einschließt.“[6]
Keine Mitversicherung für Tierbissschäden an Unterspannbahnen gewährt z. B. die Ammerländer (Exclusiv-Schutz, Stand 02.2022), während die degenia (T23 optimum, Stand 09.2023), Janitos (Best Selection, Stand 05.2022) sowie die VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023) nur solche an Dächern einschließen. Janitos beschränkt die Mitversicherung zudem auf Unterspannbahnen von Dächern innerhalb versicherter Gebäude.
Schäden an versicherten Unterspannbahnen auch von Fußböden sind z. B. bei der Domcura mitversichert, bei der InterRisk nur, sofern der Verbiss durch Waschbären oder durch Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes erfolgt ist. Besonders umfassend ist der Versicherungsschutz bei der Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019). Hier sehen die Bedingungen keine Einschränkungen vor. Entsprechend sind Schäden an allen versicherten Sachen vollumfänglich mitversichert.
Dämmmaterial bei Mardern beliebt
Auch Tierbissschäden an Dämmungen sind je nach Anbieter nur an solchen von Dächern oder auch an jenen von Außenwänden mitversichert.
Nicht mitversichert sind Tierbissschäden an Dämmungen z. B. bei der Ammerländer (Exclusiv-Schutz, Stand 02.2022). Bei der degenia (T23 optimum, Stand 09.2023), Janitos (Best Selection, Stand 05.2022) sowie der VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023) fehlt es an der Mitversicherung von Tierbissschäden an Dämmungen von Außenwänden.
Sowohl Bissschäden an Dämmungen von Dächern als auch von Außenwänden versichern z. B. die Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019), die Barmenia (Premiumschutz, Stand 09.2021), die Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020), die InterRisk (XXL, Stand 04.2021), Konzept & Marketing (allsafe domo, Stand 03.2017) oder die VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023).
Meist keine generelle Mitversicherung von Tierbissschäden
Versicherungsschutz für Tierbissschäden an allen versicherten Sachen gewähren z. B. die Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019), Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020) sowie (allerdings nur bei Verbiss durch Waschbären oder durch Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes) auch die InterRisk (XXL, Stand 04.2021). Die Allianz macht an dieser Stelle einen wichtigen Hinweis zu ihrer mittleren Tariflinie:
„In der Produktlinie Komfort sind derlei Schäden bis zu einem Sublimit von 25.000 Euro versichert, jedoch nur für wildlebende Tiere, nicht für Haustiere“
Die VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023) gewährt im Rahmen ihrer optionalen Allgefahrendeckung für Photovoltaikanlagen bzw. der Allgefahrendeckung für Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen eine Entschädigung für Sachschäden durch Tiere an diesen Anlagen mit 250 Euro Selbstbeteiligung.
Unterschiedliche Tierarten
Je nach Anbieter besteht der Versicherungsschutz für Tierbissschäden für unterschiedliche Tierarten. Besonders umfassend ist der Versicherungsschutz bei der Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019). Hier sehen die Bedingungen keine Einschränkungen vor. Davon ausgenommen sind nur Spinnen sowie Insekten. Entsprechend sind Schäden an allen versicherten Sachen durch nahezu jegliche Art von Tieren vollumfänglich mitversichert. Auch hier gilt exemplarisch bei der Allianz, dass in der Produktlinie Komfort kein Versicherungsschutz für Haustiere, sondern nur für wildlebende Tiere gilt.
Weit verbreitet ist die Absicherung von Verbiss durch Marder, so z. B. bei der Ammerländer (Exclusiv-Schutz, Stand 02.2022), der Barmenia (Premiumschutz, Stand 09.2021), der degenia (T23 optimum, Stand 09.2023), der Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020), der InterRisk (XXL, Stand 04.2021), der Janitos (Best Selection, Stand 05.2022), Konzept & Marketing (allsafe domo, Stand 03.2017), der VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023) sowie der VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023). Dabei gilt die Absicherung bei der degenia, der Domcura, der InterRisk sowie der VHV nur für Schäden durch wildlebende Marder.
Tierbissschäden durch Nagetiere sind nur bei einem Teil der Wettbewerber versichert. Da alle Nagetiere zu den Säugetieren zählen, bedeutet eine uneingeschränkte Mitversicherung von Tierbissschäden durch Säugetiere auch, dass Schäden durch Nagetiere als mitversichert anzusehen sind. Am umfassendsten ist die Absicherung an dieser Stelle bei der Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019) sowie bei Konzept & Marketing (allsafe domo, Stand 03.2017). Die Ammerländer (Exclusiv-Schutz, Stand 02.2022) schränkt die Mitversicherung nur auf „wildlebende Kleinnager“ ein. Das sind z. B. Hamster, Kaninchen, Mäuse, Meerschweinchen oder Zwergkaninchen, nicht jedoch z. B. Biber, Capybaras (Wasserschweine), Nutrias (Biberratten) oder Stachelschweine. Die Barmenia (Premiumschutz, Stand 09.2021) spricht von „wildlebenden Säugetieren“.
Generell nur Schäden durch wildlebende Nagetiere versichern z. B. die degenia (T23 optimum, Stand 09.2023), die Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020), die InterRisk (XXL, Stand 04.2021), die Janitos (Best Selection, Stand 05.2022) sowie die VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023). Die VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023) gewährt keinen Versicherungsschutz für Nagetierverbiss.
Immer wieder findet sich in Bedingungswerken Versicherungsschutz für Tierbissschäden durch Waschbären. Keine entsprechende Mitversicherung bieten aber z. B. die Ammerländer (Exclusiv-Schutz, Stand 02.2022) oder die Janitos (Best Selection, Stand 05.2022). Bei der Barmenia (Premiumschutz, Stand 09.2021), der degenia (T 23 optimum, Stand 09.2023), der Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020), der InterRisk (XXL, Stand 04.2021) oder der VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023) gelten nur Schäden durch wildlebende Waschbären als mitversichert. In Bezug auf die für entsprechende Tierbissschäden benannten Sachen bieten die Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019), Konzept & Marketing (allsafe domo, Stand 03.2017) sowie die VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023) Deckung auch für Bissschäden durch nicht wildlebende Waschbären.
Teilweise Versicherungsschutz für unbenannte Tiere
Mitunter umfasst die Versicherung gegen Tierbissschäden solche durch alle sonstigen wild lebenden Raubtiere (z. B. Füchse, Iltisse, Luchse, Marder, Marderhunde, Wölfe). Eine solche Mitversicherung bieten z. B. die Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019), die degenia (T23 optimum, Stand 09.2023), die Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020), die InterRisk (XXL, Stand 04.2021) oder die VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023).
Andere Unternehmen bieten Versicherungsschutz bei Tierbissschäden durch alle (zuvor nicht benannten) wildlebenden Säugetiere. Eine solche Absicherung bieten z. B. die Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019), die Barmenia (Premiumschutz, Stand 09.2021), die degenia (T23 optimum, Stand 09.2023), InterRisk (XXL, Stand 04.2021) oder die VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023).
Bei der der Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019), der degenia (T23 optimum, Stand 09.2023), der InterRisk (XXL, Stand 04.2021) oder der VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023) sind darüber hinaus auch Bissschäden durch alle sonstigen Tiere eingeschlossen, abweichend davon bei der Allianz ausgenommen von Spinnen und Insekten (z. B. Termiten).
In der mittleren Produktlinie Komfort der Allianz sind derlei Schäden zwar durch wildlebende Tiere, nicht jedoch durch Haustiere, bis zu einem Sublimit von 25.000 Euro versichert.
Absicherungshöhe oft ungenügend
Angenommen, eine gegen Tierbiss versicherte Sache wurde durch eine versicherte Tierart beschädigt, so übernehmen die oben benannten Tarife in unterschiedlicher Höhe Versicherungsschutz gegen unmittelbare Bissschäden. Ohne Sublimit mitversichert sind solche Schäden z. B. bei der Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019), der Ammerländer (Exclusiv-Schutz, Stand 02.2022), der Barmenia (Premiumschutz, Stand 09.2023), der Janitos (Best Selection, Stand 05.2022) oder bei Konzept & Marketing (allsafe domo, Stand 03.2017). In der mittleren Produktlinie Komfort der Allianz sind derlei Schäden zwar durch wildlebende Tiere, nicht jedoch durch Haustiere, bis zu einem Sublimit von 25.000 Euro versichert.
Bei der InterRisk wird nach Art des Schadens unterschieden, ob ohne Sublimit oder nur mit Begrenzung geleistet wird:
„4.1 Versichert sind
a) Bissschäden an versicherten
• elektrischen Anlagen und elektrischen Leitungen, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versorgung versicherter Sachen dienen, sowie
• Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden durch wildlebende Tiere (z.B. Mäuse, Ratten, sonstige Nagetiere, Marder, Waschbären);
b) sonstige Schäden an versicherten Sachen durch Waschbären oder Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz (z.B. Wildschweine, Rehe).
4.2 Für Schäden nach Nr. 4.1 b) ist die Entschädigung einschließlich versicherter Kosten je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt.“
Die Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020), VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023) oder die VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023) leisten bis maximal 5.000 Euro, bei der VGH gilt dies abweichend einschließlich von Mietausfall sowie etwaiger Folgeschäden.
Die meisten Unternehmen schließen etwaige Folgeschäden durch Tierbisse komplett aus, so z. B. die benannten Tarife von Ammerländer, Barmenia, degenia, Domcura, Janitos oder VGH. Bei der InterRisk sind sonstige Schäden (also z. B. Folgeschäden) an versicherten Sachen bis 2.500 Euro, aber nur durch Waschbären oder Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz (z. B. Wildschweine, Rehe) mitversichert. Die VHV sieht eine Mitversicherung von Tierbissfolgeschäden bis in Höhe von 5.000 Euro vor und die Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019) sowie Konzept & Marketing sogar ohne Sublimit. Die VGH sieht zwar (siehe oben) eine Begrenzung auf 5.000 Euro inklusive Folgekosten vor, gleichwohl zeigen die Bedingungen, dass ausschließlich Schäden unmittelbar durch Tierbisse mitversichert sind, also ohne Folgeschäden:
„Mitversichert sind Schäden innerhalb von versicherten Gebäuden an elektrischen Leitungen und elektrischen Anlagen sowie an Dämmung und Unterspannbahnen, die durch die unmittelbare Einwirkung von Mardern und Waschbären entstehen.“
Erhebliche Folgeschäden keine Ausnahme
Schäden durch Marder oder andere Tiere sind nicht immer nur Schäden durch den reinen Verbiss. So kommt es vielfach zu erheblichen Folgeschäden (z. B. durch das Fehlen elektrischer Spannung, durch Nisten oder eine Geruchsbelästigung infolge des Urinierens wildlebender Säugetiere), die somit bedingungsgemäß gegebenenfalls gar nicht mitversichert sind. Dabei gilt:
„Dass in ihrem Dach ein Marder oder Waschbär haust, bemerken Hausbesitzer häufig erst, wenn Folgeschäden, etwa in Form von Wasserschäden durch verschobene Dachziegel, auffallen. Oftmals wird erst dann das ganze Schadensausmaß bemerkt: Großflächig durchwühlte Dämmungen und beschädigte Unterspannbahnen sowie angenagte elektrischen Anlagen und Leitungen sind dabei keine Seltenheit.“[7]
Eine andere Website geht auf die Problematik ein, wenn die Aktivitäten eines Marders erst nach längerer Zeit entdeckt werden:
„Wird der Marderschaden nicht gleich bemerkt, können Wärmebrücken entstehen, woraus sich wiederum Schimmel bilden kann.“[8]
Muss durch einen solchen Folgeschaden im Einzelfall das ganze Dach abgerissen werden, so besteht also bei vielen Tarifen kein oder ein nur ein sehr lückenhafter Versicherungsschutz.
So musste z. B. das Finanzgericht Hamburg in einem Urteil vom 21.02.2020, Az. 3 K 28 /19) über die angestrebte Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen durch Marderschäden und die Versuche der Vergrämung von Mardern urteilen. Allein mit Rechnung vom 04.04.2016 wurden Kosten für eine beschädigte und verschmutzte Dämmung in Höhe von 54.300 Euro geltend gemacht. Für benannte Vergrämungsversuche wurden u. a. Kosten von 928 Euro und 348 Euro[9].
„Die Dachsanierung sei erforderlich gewesen, weil aufgrund von Kot und Urin der Marder und der Kadaver ihrer Beutetiere eine akute Gesundheitsgefährdung für Sie, die Kläger, und ihren Sohn und ein für sie unerträglicher Gestank entstanden sei. In dem Dachboden seien an unterschiedlichen Stellen insgesamt sieben Mardertoiletten mit einer Größe von bis zu 1 m² gefunden worden. […] Auf dem Dachboden sei durch den Befall von Mardern, die dort auch ihre Jungen geboren hätten, eine regelrechte „Marderkloake“ mit massiven Ausscheidungshaufen und in den angrenzenden Zimmern großflächig durchdiffundierter „schwarzer Schnee“ und giftiger Schimmelbefall entstanden.“ [10]
Besondere Pflichten bei der VGH Landwirtschaftlichen Brandkasse Hannover
Bei der VGH gilt bei Eintritt des Versicherungsfalles die Pflicht des Versicherungsnehmers, unverzüglich für die Vertreibung und dauerhafte Fernhaltung (Vergrämung) des Marders bzw. Waschbären durch eine Fachfirma zu sorgen:
„Bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe § 4 VGB) hat der Versicherungsnehmer unverzüglich für die Vertreibung und dauerhafte Fernhaltung (Vergrämung) des Marders bzw. Waschbären durch eine Fachfirma zu sorgen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit gilt § 18 Nr. 2 und 4 VGB.“
Zu beachten ist, dass Marder nicht ohne Weiteres gefangen oder gar getötet werden dürfen, da sie in Deutschland dem Jagdrecht unterliegen und die dafür geltende Jagd- und Schonzeit beachtet werden muss[11]. Für die Vergrämung der Tieren fallen Kosten einmal für das Schädlingsbekämpfungsunternehmen an. Darüber hinaus kommen vielfach Aufwendungen zum Verschließen von Zugängen, in der Regel durch einen Dachdecker, zum Tragen. Die Höhe der mit der Vergrämung verbundenen Kosten variiert von Fall zu Fall. So benannte ein Unternehmen auf telefonische Anfrage Durchschnittskosten von etwa 700 Euro für drei Besuche beim Kunden, wobei etwaige Kosten für einen Dachdecker noch dazu kommen. Ein anderes Unternehmen schreibt auf seiner Website, dass die Kosten bei schwachem Befall bei etwa 350 Euro bis 420 Euro, bei mittlerem Befall bei 350 Euro bis 690 Euro und bei starkem Befall zwischen 690 Euro und 1.430 Euro liegen würden. Dabei würden 80 % der Kunden unter 690 Euro zahlen[12].
Nicht nur Bissschäden
Neben Tierbissschäden sowie daraus resultierenden Folgeschäden können Marder, Waschbären oder andere Tiere auch Kratzschäden bzw. bei Vögeln (z. B. Spechte) Pickschäden verursachen. Daneben sind z. B. bei Schwalben oder Tauben durchaus auch erhebliche Schäden durch Vogelkot möglich.
Am häufigsten bedingungsseitig thematisiert werden Pickschäden, oft auch „Spechtschäden“ benannt, und auf Schäden durch diese Vögel eingeschränkt. Angeboten wird eine solche Mitversicherung z. B. von der Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019), der Barmenia (Premiumschutz, Stand 09.2021), der Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020), der VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023) sowie der VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023). Während die maximale Leistung bei der Domcura, der VGH bzw. VHV auf je 5.000 Euro beschränkt ist, gilt dies bei der Barmenia bis in Höhe von 10.000 Euro. Inwiefern bei der Barmenia oder der Domcura auch Folgeschäden mitversichert sind, bleibt unklar.
Grundsätzlich bezieht sich der Versicherungsschutz nur auf Schäden an versicherten Sachen, bei der VHV allerdings ausschließlich bezogen auf Schäden an elektrischen Einrichtungen innerhalb von versicherten Gebäuden sowie an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern. Bei der VGH beschränkt sich die Versicherung auf Schäden an Fassaden und Dämmungen. Ausgeschlossen sind dort u. a. die Kosten für die Anpassung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen bzw. Verkleidungen der Außenfassade.
Bei der VGH gilt an dieser Stelle eine besondere Obliegenheit:
„Bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe § 4 VGB) hat der Versicherungsnehmer unverzüglich für die Vertreibung und dauerhafte Fernhaltung (Vergrämung) der Spechte durch eine Fachfirma zu sorgen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit gilt § 18 Nr. 2 und 4 VGB.“
Die VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023) gewährt im Rahmen ihrer optionalen Allgefahrendeckung für Photovoltaikanlagen bzw. der Allgefahrendeckung für Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen eine Entschädigung für Sachschäden durch Tiere an diesen Anlagen mit 250 Euro Selbstbeteiligung.
Bei Pickschäden haben die Allianz und die VHV den Schnabel vorn
Unter allen diesen Anbietern sind allein bei der Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019) und der VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023) nicht nur Pickschäden durch Spechte, sondern auch solche durch alle sonstigen Vogelarten generell mitversichert.
In der Produktlinie Komfort der Allianz sind derlei Schäden zwar durch wildlebende Tiere, nicht jedoch durch Haustiere, bis zu einem Sublimit von 25.000 Euro versichert.
Die VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023) gewährt im Rahmen ihrer optionalen Allgefahrendeckung für Photovoltaikanlagen bzw. der Allgefahrendeckung für Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen eine Entschädigung für Sachschäden durch Vögel an solchen Anlagen mit 250 Euro Selbstbeteiligung.
Wenn Tiere Gebäudesubstanz zerkratzen…
Kratzschäden durch Tiere werden nur von sehr wenigen Versicherern übernommen. Positive Ausnahmen sind z. B. die Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019), die InterRisk (XXL, Stand 04.2021) sowie die VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023).
Die InterRisk entschädigt bis zu 2.500 Euro für Schäden an versicherten Sachen durch Waschbären sowie durch Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz, die VHV bis 5.000 Euro für Schäden an elektrischen Einrichtungen innerhalb von versicherten Gebäuden sowie an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern, die unmittelbar durch Kratzschäden wild lebender Tiere entstanden sind.
Die VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023) gewährt im Rahmen ihrer optionalen Allgefahrendeckung für Photovoltaikanlagen bzw. der Allgefahrendeckung für Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen eine Entschädigung für Sachschäden durch Tiere mit 250 Euro Selbstbeteiligung. Dies schließt auch Sachschäden durch Vogelkot mit ein. Die Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019) gewährt ihren Versicherungsschutz für alle versicherten Sachen – ausgenommen bloße Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit wie z. B. Geruchsbelästigung.
Alle sonstigen im Text benannten Anbieter sehen hier keine Mitversicherung vor: Ammerländer (Exclusiv-Schutz, Stand 02.2022), Barmenia (Premiumschutz, Stand 09.2021), degenia (T23 optimum, Stand 09.2023), Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020), InterRisk (XXL, Stand 04.2021), Janitos (Best Selection, Stand 05.2022) sowie Konzept & Marketing (allsafe domo, Stand 03.2017).
Schäden durch Vogelkot können z. B. die Nutzung von Terrassen einschränken (siehe Brandenburgisches OLG, Urteil vom 08.02.2018 – 5 U 109/16[13]), stellen aber zumindest nicht immer juristisch auch einen Mietmangel dar (siehe LG Berlin vom 21.5.2010 – 65 S 540/09[14]). Denkbar sind auch Beschmutzungen von Hauswänden, wobei das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 20.03.2009 (Az. 25 K 64/09) in Bezug auf Verunreinigen von Mehlschwalben zu folgendem Schluss kam:
„Beschmutzungen durch Vogelkot an der Hauswand stellen keine erheblichen wirtschaftlichen Schäden dar.“[15]
Wildschweine im Wohnzimmer
Mitunter besteht Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen (z. B. maßgefertigten Einbauküchen, Türzargen) durch das Eindringen wilder Tiere in versicherte Gebäude oder für sonstige Schäden durch wilde Tiere an versicherten Sachen (z. B. Schäden an Pergolen oder Müllboxen durch marodierende Wildschweine). Werden etwa Gartenanlagen von eindringenden Tieren umgewühlt[16], so zählen diese in der Regel nicht als versicherte Sachen; vielmehr werden hier meist nur Kosten für die Wiederherstellung nach versicherten Gefahren übernommen. In Einzelfällen kommt es auch vor, dass Dachse[17], Waschbären[18], [19] oder andere Wildtiere durch eine Katzenklappe ins Haus gelangen[20]. Mäuse finden ihren Weg mitunter durch Lüftungsschlitze in einer Außenverklinkerung[21], [22]. Daneben können Schäden entstehen, weil etwa ein Siebenschläfer den Weg unter das Dach gefunden hat:
„Mit einem Siebenschläfer unterm Dach steigt die Brandgefahr durch defekte Kabel oder Schäden an der Bausubstanz durch eindringende Feuchtigkeit.“[23]
Die InterRisk (XXL, Stand 04.2021) entschädigt bis zu 2.500 Euro für Schäden an versicherten Sachen durch Waschbären sowie durch Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz (z. B. Schwarzwild, Rot- und Damwild, Füchse, Dachse oder Wildkaninchen).
Vergleichbar erbringen auch die VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023) oder die WGV (Plus-Tarif, Stand 04.2022) Leistungen für Schäden an versicherten Sachen durch wild lebende Tiere, die zum Schalenwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes führen (Wisente, Elch‑, Rot‑, Dam‑, Sika‑, Reh‑, Gams‑, Stein‑, Muffel- und Schwarzwild).
Ohne Einschränkungen versichert sind Schäden an versicherten Sachen (z. B. Zäune oder Hundehütten) bei der Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019). Bei der Provinzial Nord (Rundumschutz 2.0 mit Plus-Paket 2.0, Stand 11.2022) schließt die entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes u. a. Schäden durch tierische Ausscheidungen aus:
„Wir ersetzen die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die unmittelbar durch wild lebende Tiere verursacht werden, an folgenden versicherten Sachen:
- äußere Gebäudehülle,
- Dämmung,
- Unterspannbahnen.
Nicht versichert sind Schäden durch Tierausscheidungen, Pilz, Schwamm und Hausbockkäfer, Schäden durch Haustiere.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.“
Die Barmenia verweist auf eine Mitversicherung im Rahmen der Kostenposition für die Wiederherstellung von gärtnerischen Anlagen, in ihrem Premiumschutz (Stand 09.2021) hier also bis in Höhe von 10.000 Euro.
Keinen ausdrücklichen Versicherungsschutz bieten z. B. die Ammerländer (Exclusiv-Schutz, Stand 02.2022), degenia (T23 optimum, Stand 09.2023), Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020), Janitos (Best Selection, Stand 05.2022), Konzept & Marketing (allsafe domo, Stand 03.2017) sowie VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023).
Schäden durch Haustiere meist nicht mitversichert
In der Regel bieten Versicherer Versicherungsschutz nur für Schäden an versicherten Sachen durch wilde Tiere. Nur selten besteht auch Deckung für Schäden durch Haustiere an versicherten Sachen. Umfänglich versichert sind diese bei der Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019), ausgenommen davon sind nur Spinnen und Insekten. Eine weitere positive Ausnahme ist Konzept & Marketing (allsafe domo, Stand 03.2017), wo etwa Versicherungsschutz für als Haustiere gehaltene Mäuse oder Ratten besteht:
„In Erweiterung des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Bestimmungen und entgegen der Ausschlüsse gemäß Abschnitt D § 4 Nr. 7 bis 21 („Ausschlüsse“; Seite 19) sind folgende Schäden versichert: […] an elektrischen Anlagen, Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden durch Nagetiere, Marder und Waschbären sowie Folgeschäden“
Die VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023) sieht im Rahmen ihrer unbenannten Gefahren eine teilweise Mitversicherung vor. Diese bezieht sich zum einen auf Folgeschäden eigener oder fremder Haustiere, zum anderen auf Schäden durch fremde Haustiere. In allen diesen Fällen wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 Euro in Abzug gebracht. Dies betrifft z. B. Kratzschäden durch Hunde oder Katzen oder den Fall, dass ein solches Tier das Eigentum durch ihren Urin beschädigt.
Auch die VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023) gewährt im Rahmen ihrer optionalen Allgefahrendeckung für Photovoltaikanlagen bzw. der Allgefahrendeckung für Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen eine Entschädigung für Sachschäden durch Haustiere an solchen Anlagen mit 250 Euro Selbstbeteiligung.
Keinen entsprechenden Versicherungsschutz bieten z. B. die Ammerländer (Exclusiv-Schutz, Stand 02.2022), Barmenia (Premiumschutz, Stand 09.2021), degenia (T23 optimum, Stand 09.2023), Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020), InterRisk (XXL, Stand 04.2021) sowie Janitos (Best Selection, Stand 05.2022).
Waben und Summen an der falschen Stelle…
Meist nur als Schutzbriefleistung eingeschlossen ist die Kostenübernahme für die Umsiedlung von Wespen, Bienen oder Hornissen. Dies gilt z. B. für die Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019; im Rahmen der mittleren Produktlinie Komfort sind solche Schäden im Rahmen des Notfallservice versichert, dies ausgenommen von den Kosten für die Umsiedlung von Bienen), die Barmenia (Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Barmenia-Haus- und Wohnungsschutzbrief, Stand 01.01.2023) oder die Janitos (Hausschutzbrief 2022, Stand 05.2022). Hier besteht im Rahmen des jeweiligen Bausteins Versicherungsschutz bis in Höhe von jeweils 500 Euro.
So übernimmt z. B. die VHV „die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die fachgerechte Beseitigung oder Umsiedlung von Bienen‑, Wespen- oder Hornissennestern, wenn diese sich im oder am versicherten Gebäude befinden.“ Dabei gilt: „Ausgeschlossen sind die Kosten für die Entfernung von Nestern an Nebengebäuden, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind.“
Auch die InterRisk (XXL, Stand 28.04.2021) gewährt entsprechenden Versicherungsschutz ohne Sublimit. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere „für Nester, deren Entfernung bzw. Umsiedlung aus rechtlichen Gründen (z.B. Artenschutz) unzulässig ist.“
Die Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020) gewährt vergleichbaren Versicherungsschutz bis in Höhe von 5.000 Euro. Ausgeschlossen ist dabei „die Entschädigung, wenn eine Entfernung bzw. Umsiedlung des Nestes aufgrund von rechtlichen Gründen (z. B. Artenschutz) nicht zulässig ist.“
Keine entsprechende Mitversicherung besteht z. B. bei der Ammerländer (Exclusiv-Schutz, Stand 02.2022), der degenia (T23 optimum, Stand 09.2023), Konzept & Marketing (allsafe domo, Stand 03.2017) oder der VGH (Spezialpaket, Stand 10.2023).
Abweichend zu den vorbenannten Anbietern gewährt die Provinzial Nord (Rundumschutz 2.0 mit Plus-Paket 2.0, Stand 11.2022) ergänzend auch die Kosten für die zulässige Beseitigung von besiedelten Hummelnestern vom Versicherungsgrundstück. Mitversichert sind dort für die benannten Insektenarten auch die Kosten für die Beseitigung von durch diese Tiere verursachten Schäden an Dämmungen und Unterspannbahnen:
„Wir ersetzen die Kosten für die durch eine Fachfirma vorgenommene und rechtlich zulässige Entfernung bzw. Umsiedlung von Bienen‑, Hornissen‑, Wespen- und Hummelnestern. Dies gilt nur, wenn die Nester besiedelt sind und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Versichert sind hierbei auch die Kosten für das Öffnen und Verschließen des Gebäudes und die Schäden durch die Bienen, Hornissen, Wespen und Hummeln an der Dämmung und Unterspannbahnen des Gebäudes.“
Unbestimmter Rechtsbegriff: Schädlinge
Eine andere Leistung, die üblicherweise nur im Rahmen von Schutzbriefleistungen mitversichert ist, betrifft Schäden durch „Schädlinge“.
Die Barmenia (Premiumschutz, Stand 09.2021) benennt als solche im Rahmen ihrer Ausschlüsse zu den unbenannten Gefahren „Hausbockkäfer und Hausbockkäferlarven“. Die Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019) ergänzt im Rahmen ihres „Notfallservice Zuhause“ beispielhaft „Mäuse“ oder „Marder“ als Schädlinge. Noch weitergehend benennt etwa die LVM (VGB 2017, Stand 09.2021) im Rahmen ihrer Kostenposition für „Schädlingsbekämpfung“ jene zur Bekämpfung von „Waschbären, Mardern, Ratten, Mäusen, Schaben (zum Beispiel Kakerlaken), Motten oder Silberfischen“. Eine abschließende Liste von Schädlingen benennt die WGV (Haus- und Wohnungsschutzbrief zur Wohngebäudeversicherung BASIS-Tarif, OPTIMAL-Tarif sowie PLUS-Tarif, Stand 04.2022):
„Schädlinge sind Schaben (z.B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.“
Festzuhalten ist, dass je nach Anbieter unterschiedene Tiere zu den so genannten Schädlingen gezählt werden, so etwa Hausbockkäferlarven zwar bei der Barmenia, nicht jedoch bei der WGV. Ohne schriftliche Klarstellung des jeweiligen Anbieters gibt es demnach gewisse Streitpotentiale bei der Auslegung des jeweiligen Bedingungswerkes.
Bei der Allianz und der LVM sind im Rahmen der benannten Leistungen die Kosten zur Bekämpfung tierischer Schädlinge durch eine Fachfirma bis in Höhe von 500 Euro mitversichert. Bei der degenia (T23 optimum, Stand 09.2023) werden Kosten für Schädlingsbekämpfung zwar bis in Höhe von 10.000 Euro übernommen, aber nur im Zusammenhang mit Schäden an versicherten Sachen durch den unbemerkten Tod des Mieters bzw. bis in Höhe von 5.000 Euro im Zusammenhang mit Kosten durch Vermüllung nach Auszug von Messies oder Mietnomaden.
Der Hausschutzbrief 2022 der Janitos (Stand 05.2022) leistet für Schädlingsbekämpfung wie folgt:
„Wenn das versicherte Objekt von Schädlingen befallen ist und der Befall aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann, organisieren wir die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis zu EUR 500,– je Versicherungsfall. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
Für die Schädlingsbekämpfung wird eine Karenzzeit von 30 Tagen ab Vertragsschluss vereinbart. Für Fälle, die innerhalb der Karenzzeit eintreten, besteht keine Leistungspflicht des Versicherungs-gebers.“
Was ist mit unbenannten Schäden?
Immer mehr Anbieter sehen im Rahmen ihrer Wohngebäudeversicherungstarife eine Mitversicherung auch unbenannter Gefahren vor. Schäden durch Tiere sind dabei regelmäßig ausgeschlossen. So sind etwa bei der Barmenia (Premium-Schutz, Stand 09.2021) insbesondere ausgeschlossen
„Schäden durch Tiere, Insekten, Schädlinge (z. B. Hausbockkäfer und Hausbockkäferlarven) und Ungeziefer aller Art“
Bei der InterRisk (XXL, Stand 04.2021) sind Schäden „an oder durch Pflanzen oder Tiere“ ausgeschlossen. Bei der Domcura (Top-Schutz, Stand 10.2020) bezieht sich der Ausschluss ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen auf Schäden „durch Vögel, Haustiere, Nagetiere/Raubtiere, Schädlinge und Ungeziefer aller Art.“ Ebenfalls sehr ähnlich gilt ein Ausschluss bei Janitos (Best Selection, Stand 05.2022) für Schäden „durch Tiere, Schädlinge und Ungeziefer aller Art.“ Besonders weitgehend ist der Ausschluss bei Konzept & Marketing (allsafe domo, Stand 03.2017). Sofern nicht anderweitig eine Mitversicherung erklärt wurde, nicht versichert sind dort Schäden „durch Vögel, Nagetiere, Haustiere, Schädlinge und Ungeziefer aller Art“ sowie Schäden „an versicherten Sachen durch Fallen, Verunreinigen, Zerstechen, Zerschneiden, Zerreißen, Anschwellen, Dehnen, Verziehen und Zerbrechen, das durch Personen oder Tieren verursacht wurde“.
Es gibt jedoch auch positive Ausnahmen. So sind bei der VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 07.2023) ausgeschlossen
„ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch […] eigene Tiere, Folgeschäden sind jedoch versichert;“
Entsprechend sind bei der VHV Schäden durch fremde Haustiere sowie durch wilde Tiere im Rahmen der unbenannten Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung mitversichert. Gleiches gilt für etwaige Folgeschäden. Die Erweiterung besteht allerdings nur für solche Schäden, die nicht anderweitig bereits mit Sublimit oder für die dort entsprechende Ausschlüsse benannt wurden.
Die Allianz (Wohngebäudeversicherung Premium, Stand 10.2019) sieht hingegen als vollumfängliche Allgefahrendeckung keine besonderen Ausschlüsse für Schäden durch eigene oder fremde Tiere vor. Ausgenommen davon sind lediglich Spinnen, Insekten sowie Mikroorganismen, in der mittleren Tariflinie Komfort auch Schäden durch Haustiere.
Denkbar sind etwa Schäden unmittelbar durch das Urinieren von Mardern oder Iltissen, ohne dass es sich um den Folgeschaden von Marderverbiss handelt.
Eine Mitversicherung einer so genannten Best-Leistungs-Garantie (Marktgarantie) ist im Rahmen der Wohngebäudeversicherung – anders als in anderen Sparten – noch die absolute Ausnahme. Eine solche wird z. B. von der Domcura oder Janitos angeboten. Auch hierüber kommt ggf. eine Erweiterung des Versicherungsschutzes gegen bestimmte Tiergefahren in Betracht.
Anders als die Domcura sieht die Janitos (Best Selection, Stand 01.05.2022) hier einen klaren Ausschluss für „Schäden durch Tiere“ vor.
Hinweis: die Ammerländer Versicherung hat mitgeteilt, dass es die Inhalte in Bezug auf ihr Unternahmen nicht überprüfen würde. „Deshalb können wir die Richtigkeit der Angaben nicht bestätigen.“ Ohne einen entsprechenden Hinweise keine Rückmeldung gab es aus den Häusern degenia, Domcura, InterRisk, Janitos, Konzept & Marketing, Provinzial Nord sowie WGV.
[1] „Was ist eine elektrische Anlage?“ auf „e‑service-check.de“. Aufzurufen unter https://www.e‑service-check.de/ist-eine-elektrische-anlage/, zuletzt aufgerufen am 29.01.2024.
[2] Vgl. „Einrichtung“ auf „wiktionary.org“. Aufzurufen unter https://de.wiktionary.org/wiki/Einrichtung, zuletzt aufgerufen am 29.01.2024.
[3] Lange, Dirk „Unterspannbahnen als Funktionsschicht noch zeitgemäß?“ auf „dachdeckermeister-lange.de“ vom 18.02.2021. Aufzurufen unter https://www.dachdeckermeister-lange.de/aktuelles/dachdecker-news/unterspannbahnen, zuletzt aufgerufen am 29.01.2024.
[4] Borbe, André „Unterdeckbahn und Unterspannbahn verlegen: So geht’s“ auf „haus.de“ vom 08.08.2023 um 17:35 Uhr. Aufzurufen unter https://www.haus.de/bauen/unterspannbahn-verlegen-35205, zuletzt aufgerufen am 29.01.2024.
[5] Lange, Dirk „Unterspannbahnen als Funktionsschicht noch zeitgemäß?“ auf „dachdeckermeister-lange.de“ vom 18.02.2021. Aufzurufen unter https://www.dachdeckermeister-lange.de/aktuelles/dachdecker-news/unterspannbahnen, zuletzt aufgerufen am 29.01.2024.
[6] „Feuchtigkeit an Unterspannbahnen“ auf „hanffaser.de“. Aufzurufen unter https://www.hanffaser.de/uckermark/index.php/faq-untrespannbahn, zuletzt aufgerufen am 29.01.2024.
[7] Admin „Marderschaden Wohngebäudeversicherung“ auf „versicherung-vergleich-rechner.de“ vom 22.09.2016. Aufzurufen unter https://www.versicherung-vergleich-rechner.de/marderschaden/, zuletzt aufgerufen am 31.01.2024.
[8] „Marderschaden am Dach“ auf „baier-spenglerei.com“. Aufzurufen unter https://www.baier-spenglerei.com/dach-holzbau/sanierung/marderschaden, zuletzt aufgerufen am 31.01.2024.
[9] „FG Hamburg, Urteil vom 21.02.2020 – 3 K 28/19“ auf „openjur.de“. Aufzurufen unter https://openjur.de/u/2202835.html, zuletzt aufgerufen am 19.01.2024.
[10] „FG Hamburg, Urteil vom 21.02.2020 – 3 K 28/19“ auf „openjur.de“. Aufzurufen unter https://openjur.de/u/2202835.html, zuletzt aufgerufen am 19.01.2024.
[11] „Professionelle Marderabwehr“ auf „rentokil.com“. Aufzurufen unter https://www.rentokil.com/de/schaedlingsbekaempfung/marder/marderabwehr, zuletzt aufgerufden am 21.02.2024.
[12] „Marderbekämpfung“ auf „schaedlingshero.de“. Aufzurufen unter https://www.schaedlingshero.de/schaedlingsbekaempfung/marderbekaempfung?loc=&gad_source=1, zuletzt aufgerufen am 21.02.2024.
[13] „Brandenburgisches OLG, Urteil vom 08.02.2018 – 5 U 109/16“ auf „openjur.de“. Aufzurufen unter https://openjur.de/u/2253020.html, zuletzt aufgerufen am 31.01.2024.
[14] „Vogelkot auf dem Balkon“ auf „berliner-mieterverein.de“. Aufzurufen unter https://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/11001lgberlin54009.htm#urteil, zuletzt aufgerufen am 31.01.2024.
[15] „VG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2009 – 25 K 64/09“ auf „openjur.de“. Aufzurufen unter https://openjur.de/u/135892.html, zuletzt aufgerufen am 31.01.2024.
[16] Siehe z. B. „Aggressive Wildschwein-Rotte verwüstet Gärten in Wohngebiet – Jäger erschießen zwei Tiere“ auf „haz.de“ vom 28.02.2022 um 11:21 Uhr. Aufzurufen unter https://www.haz.de/der-norden/ovelgoenne-aggressive-wildschwein-rotte-verwuestet-gaerten-in-wohngebiet-MF7KNR3IICNV2WQQYYE22OTEMA.html, zuletzt aufgerufen am 31.01.2024.
[17] Vögeli, Tanya „«Der Dachs hat die Katzentüre komplett zerlegt»“ auf „20min.ch“ vom 03.02.2022 um 16:19 Uhr. Aufzurufen unter https://www.20min.ch/story/der-dachs-hat-die-katzentuere-komplett-zerlegt-602771888856, zuletzt aufgerufen am 06.02.2024.
[18] Schäfer, Theresa „Wildtiere im Garten. Waschbären kommen über die Katzenklappe“ auf „stuttgarter-zeitung.de“ vom 30.08.2015 um 05:38 Uhr. Aufzurufen unter https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wildtiere-im-garten-was-tun-wenn-fuchs-und-marder-zu-ungebetenen-gaesten-werden-page4.04b56800-e2b4-46bf-8c06-c9370ad534a8.html, zuletzt aufgerufen am 06.02.2024.
[19] Salzmann, Monika „Katzenklappe schließen: Warnung vor Waschbären im Volmetal“ auf „come-on.de“ vom 31.12.2023 um 10:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.come-on.de/volmetal/schalksmuehle/waschbaeren-lieben-die-naehe-zu-menschen-schalksmuhle-hegering-92751387.html, zuletzt aufgerufen am 06.02.2024.
[20] Siehe z. B. Klopfer, Bernd „Waiblingen-Hohenacker: Wildtier kam durch die Katzen-Klappe und verwüstete Küche“ auf „zvw.de“ vom 15.02.2023 um 12:00 Uhr, veröffentlicht am 28.07.2022 um 12:43 Uhr. Aufzurufen unter https://www.zvw.de/lokales/waiblingen/waiblingen-hohenacker-wildtier-kam-durch-die-katzen-klappe-und-verw%C3%BCstete‑k%C3%BCche_arid-529406, zuletzt aufgerufen am 06.02.2024.
[21] „Mäuse im Haus oder in der Hauswand“ auf „fugitte.de“. Aufzurufen unter https://www.fugitte.de/pages/mause-im-haus-oder-in-der-hauswand, zuletzt aufgerufen am 06.02.2024.
[22] deckard „Mäuse hinter Klinkerfassade“ auf „bauexpertenforum.de“ vom 24.12.2020. Aufzurufen unter https://www.bauexpertenforum.de/threads/maeuse-hinter-klinkerfassade.117553/, zuletzt aufgerufen am 06.02.2024.
[21] „Siebenschläfer vertreiben – Schäden vermeiden.“ auf „pest-control-service.de“. Aufzurufen unter https://pest-control-service.de/wildtiere/siebenschlaefer/schaeden-durch-siebenschlaefer, zuletzt aufgerufen am 06.02.2024.