Verfolgt man die Diskussionen zur Reform des Jagdrechts, so gibt es seit vielen Jahren verschiedene Streitpunkte. Dazu gehören eine bundeseinheitlich anspruchsvollere Jägerausbildung und ‑prüfung, ein bundesweit einheitlicher Schießübungsnachweis, neue Anforderungen an die zur Jagdausübung eingesetzte – zukünftig bleifreie? – Munition [1],[2] sowie eine Erhöhung der Pflichtabsicherung.
Mindestabsicherung nicht zu niedrig
1975 diskutierte man im Deutschen Bundestag über den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes“ vom 06.11.1975. Anlage 2 davon enthielt die folgende Stellungnahme des Bundestages:
„7. Nummer 6 (§ 17)
[…]b) In Absatz 1 sind in Nummer 4 die Zahlen „500 000″ und „50 000″ durch die Zahlen „1 000 000″ und „100 000″ zu ersetzen.
Begründung
Um den Ersatz etwaiger Schäden möglichst weitgehend sicherzustellen, sind die Mindestversicherungsbeträge auf keinen Fall zu niedrig anzusetzen. Die Erhöhung dürfte sich nur unwesentlich auf die Versicherungsbeiträge auswirken.“[3]
1 DM 1975 = 1,95583 Euro
Die zuvor bestehende Mindestdeckungssumme von 500.000 DM für Personen- sowie 50.000 DM für Sachschäden sollte also auf 1.000.000 DM bzw. 100.000 DM angepasst werden. Dies entspricht den noch heute in § 17 Bundesjagdgesetz für die Jagdhaftpflichtversicherung geltenden Deckungssummen von 500.000 Euro für Personen- sowie 50.000 Euro für Sachschäden.

Diverse Versuche, die nach Ansicht vieler Jäger unzureichend niedrigen Deckungssummen zu erhöhen, verliefen im Sande, so Beispiel eine Anhörung zur Reform des Bundesjagdgesetzes vom 20.02.2013. Gleiches gilt für eine Reform des Bundesjagdgesetzes im Jahre 2007. Diese scheiterte an dem Widerstand des damaligen Bundeslandwirtschaftsministers Horst Seehofer (CDU).
„Dafür erhielt der Minister starken Beifall der Delegierten des Landesjagdverbandes Bayern, die am 21. April in Amberg zu ihrer Jahrestagung zusammengekommen waren. Seehofer befürchtet, dass mit einer beginnenden Jagdgesetzdiskussion „Jäger zu Gejagten“ würden und warnte davor, in eine Reformdebatte einzusteigen.“[4]
Fehlender Reformwille?
Auch im Juni 2016 war es Seehofer, der eine entsprechende Novelle in letzter Sekunde zu kippen vermochte.:
„Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hat überraschend sein Veto gegen die geplante große Novelle des Bundesjagdgesetzes eingelegt und tritt damit die Grundsätze der parlamentarischen Arbeit mit Füßen. In einem mehrjährigen wissensbasierten Prozess wurden die Grundlagen dieser Novelle erarbeitet, die von den Koalitionspartnern CDU, CSU und SPD noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden sollte.“[5]
500.000 Euro heute ca. 181.000 Euro
Faktisch besteht also noch heute eine unverändert niedrige Pflichtabsicherung in der Höhe von 1975. Allein durch die Inflation bedeutet dies eine Reduzierung der damals verabschiedeten Absicherung um deutlich über 60 Prozent.[6]
Wer sich als Jäger darauf verlässt, dass die gesetzlich in § 114 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG ) definierte Pflichtabsicherung ausreichend sei, handelt sehr nachlässig, da Schadenersatzansprüche Dritter leicht die Summe der gesetzlichen Mindestdeckung überschreiten können.
Neue Reform wieder nur leere Luft?
Verantwortungsbewusste Jäger sollten daher auf einen leistungsstarken Versicherungsschutz setzen, der sich neben einer möglichst hohen Deckungssumme auch durch bedingungsseitige Leistungen auszeichnet.
Für Sommer 2021 wurde erneut eine Reform des Bundesjagdgesetzes angekündigt. Dann soll die Deckungssumme nach § 17 auf 5 Millionen Euro angepasst werden. Da das Jagdjahr stets am 01.04. beginnt, sollten Jäger vorsichtshalber schon heute eine ausreichend hohe Absicherung vereinbaren anstatt sich auf eine im Raum stehende Übergangsregelung[7] zu verlassen. Wer möchte schon während der Vertragslaufzeit an eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Jagdbehörde denken, um wirksamen Versicherungsschutz zu genießen?
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Hierzu einige Beispiele:
Arbeitsgemeinschaft Baden-Württembergischer Jagdscheininhaber (Richard Gallion GmbH), Stand 05.2019
15 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
Deutsche Jagd Finanz mit Risikoträger GVO, Stand 02.2019
6, 10 und 15 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
Gothaer, Stand 04.2019
6, 15 und 20 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
Inter, Stand 11.2016
10 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen- und Sach- sowie 1 Mio. Euro für Vermögensschäden
Landesjagdverband Baden-Württemberg mit Risikoträger Gothaer, Stand 04.2015
6 und 15 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
VGH, Stand 04.2019
7,5 und 15 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
[1] Siehe z.B. Bundesrat „Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes“ in „Bundesrat Drucksache 680/20“ vom 06.11.2020, S. 2. Download unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0601 – 0700/680 – 20.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt aufgerufen am 14.01.2021 um 20:28 Uhr
[2] DJV „Seehofer torpediert große Novelle des Bundesjagdgesetzes“ in „jagdverband.de“ vom 24.06.2016. Aufzurufen unter https://www.jagdverband.de/seehofer-torpediert-grosse-novelle-des-bundesjagdgesetzes, zuletzt aufgerufen am 14.01.2021 um19:09 Uhr
[3] „Deutscher Bundestag, 7. Wahlperiode: „Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes“ In: „Drucksache 7/4285“ vom 06.11.1975, Sachgebiet 792, Seite 19, Anlage 2, 7. Nummer 6 (§ 17). Download unter http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/042/0704285.pdf, zuletzt aufgerufen am 14.01.2021 um 18:48 Uhr.
[4] „Bundesjagdgesetz wird nicht novelliert“ in „wildundhund.de“ vom 24.04.2007. Aufzurufen unter https://wildundhund.de/bundesjagdgesetz-wird-nicht-novelliert-5705/, zuletzt aufgerufen am 14.01.2021 um 19:05 Uhr.
[5] DJV „Seehofer torpediert große Novelle des Bundesjagdgesetzes“ in „jagdverband.de“ vom 24.06.2016. Aufzurufen unter https://www.jagdverband.de/seehofer-torpediert-grosse-novelle-des-bundesjagdgesetzes, zuletzt aufgerufen am 14.01.2021 um19:09 Uhr
[6] „Inflationsrechner“ bei „Finanzen-Rechner.net“. Aufzurufen unter https://www.finanzen-rechner.net/inflationsrechner.php, zuletzt aufgerufen am 14.01.2021 um 19:56 Uhr.
[7] Matthias Kruse „Jagdhaftpflichtversicherung 2021/22. Bei 5 Mio. gehts los“ in „Rheinisch-Westfälischer Jäger 12/2020“, S. 6