Tätigkeitsschäden sind mitversichert in den Bereichen Be- und Entladeschäden (s.o.), Leitungsschäden sowie Schäden an bauseitig gestelltem Material. Versichert sind ferner Schäden an Sachen, die dem Versicherungsnehmer zur Lohnbe- oder verarbeitung dienen, sofern diese nicht bei dem unmittelbaren Bearbeitungsvorgang zur Erfüllung des Vertrages entstanden sind. Nicht versichert sind u.a. Schäden an zu unterfahrenden und unterfangenden Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen und Anlagen. Versicherungsschutz besteht bis in Höhe der gewählten Deckungssumme. Positiv ist auch, dass die Mitversicherung von benannten Tätigkeitsschäden sowohl auf dem eigenen Betriebsgrundstück als auch auf fremden Grundstücken und an Fremdmaterial besteht. weiterlesen…