Erstattet werden Leistungen bis zum 2fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), mit entsprechender Begründung des Tierarztes auch bis zum dreifachen Satz GOT. Erfolgt die Operation im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erhöht sich die Kostenerstattung auf den 4fachen Satz GOT. Zusätzlich werden die Notdienstgebühren übernommen Kosten für Nachbehandlung bis zum 15. Kalendertag nach der versicherten Operation inkl. komplementärer Behandlungsmethoden (z. B. Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie). Der Versicherungsschutz für versicherte Nachbehandlungen besteht auch über ein vorzeitiges Vertragsende hinaus. weiterlesen…