
Tarifanalyse: Einfamilienhauskonzept der Domcura (Stand 15.11.2024)
„Ob eine PV-Anlage als Gebäude- oder Grundstücksbestandteil zu betrachten ist, kommt auf die Gegebenheiten vor Ort an. Fest mit dem Gebäude verbunden = Gebäudebestandteil. Fest mit dem Grundstück verbunden = Grundstücksbestandteil.
Eine Photovoltaikanlage ist nur dann über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wenn die Anlage fest mit dem Gebäude oder Grundstückverbunden sind. Wer dann tatsächlicher Besitzer und wer Eigentürmer ist, können Gerichte klären. Entscheidend ist für uns, dass es fest verbunden ist.“
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