Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Jäger und Förs­ter, Stand 14.09.2022

Auch wenn Mil­lio­nen­schä­den sehr sel­ten sind, so wur­de den­noch bei­spiels­wei­se ein Scha­den aus dem Hau­se Gotha­er bekannt, bei dem ein Jäger auf­grund gro­ber Fahr­läs­sig­keit einem gut­ver­die­nen­den Unter­neh­mens­be­ra­ter bei­de Knie zer­schoss, was eine Scha­den­hö­he von etwa 3 Mil­lio­nen Euro zur Fol­ge hat­te. Mit einer gesetz­li­chen Mini­mal­de­ckung läge hier kei­ne hin­rei­chen­de Absi­che­rung vor. Da ähn­li­che oder sogar noch höhe­re Schä­den für die Zukunft nicht aus­zu­schlie­ßen sind und die Prä­mi­en­un­ter­schie­de ver­gleichs­wei­se wenig ins Gewicht fal­len, soll­te auf eine Deckung unter 5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den ver­zich­tet wer­den. wei­ter­le­sen…