Im Januar führte ein Tweet für Aufregung, in dem ein Ausschluss der Unfallversicherung des ADAC für „Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen“ aufgezeigt wurde[1]. Neu ist dieser Ausschluss nicht; die aktuellen Bedingungen wurden bereits im Juli 2021 eigeführt. Laut ADAC wäre eine „Massenimpfung“ ausdrücklich auch eine angeordnete Impfung der Gesamtbevölkerung gegen Covid-19[2]. Der Ausschluss existierte beim ADAC bereits seit den Bedingungen mit Stand 01.07.2007 (siehe dort § 3 Nr. 2 b)). Wie sieht es bei anderen Unfallversicherungen aus?
Mitversicherung von Covid-Impfschäden oft eingeschlossen
Schon seit Jahren bieten diverse Unfallversicherer einen mehr oder weniger umfassenden Schutz gegen Impfschäden an. Oft beschränkt sich dieser auf die Folgen einer Impfung gegen Masern, Mumps, Tetanus, Tollwut u. ä. Seit Anfang 2021 haben viele Anbieter den Versicherungsschutz auch auf die Folgen von Impfungen gegen Covid-19 erweitert. Beispielhaft benannt seien hier die ConceptIF, Gothaer, Die Haftpflichtkasse, die InterRisk, Janitos, Konzept & Marketing, die NV-Versicherung, die VHV. Die Mitversicherung gilt nur tarifabhängig und meist nicht für Alttarife. Nicht alle Versicherer haben die Mitversicherung in den Bedingungen geregelt. Teilweise gibt es hierzu auch einfach nur verbindliche Zusagen an den jeweiligen Vertrieb. Ob eine solche Erweiterung des Versicherungsschutzes in der Praxis eine regelmäßige Leistungspflicht begründet, ist fraglich. Konkret befragte Unternehmen gaben jeweils zu, bislang noch keinen Impfschaden reguliert zu haben oder wollten dazu keine Stellung beziehen. Beispielsweise äußerte sich Herr Daniel Feddermann von der NV-Versicherung in einem Interview vom Mai 2021 wie folgt:
„Nach Rücksprache mit dem Abteilungsleiter der Schadenabteilung ist uns bisher kein Schaden bekannt, der auf Impfreaktionen zurückzuführen ist.“[3]
Die Haftpflichtkasse schrieb am 24.01.2022:
„Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu diesen unternehmensinternen Kennzahlen, auf die sich Ihre Fragen beziehen, nicht äußern werden.“
Vergleichbar äußerte sich am selben Tage auch der Assekuradeur Konzept & Marketing.
Hier stellt sich die Frage, ob Impfschäden nicht vorkommen, den Kunden die Mitversicherung nicht bekannt ist oder ob die Bedingungen der jeweiligen Unternehmen eine Durchsetzung von Leistungsansprüchen erschweren. Zumindest die Meldung von Verdachtsfällen einer Corona-Impfung „explodiert“ in den einschlägigen Datenbanken weltweit. So verzeichnete das deutsche Paul-Ehrlich-Institut in seinem Sicherheitsbericht vom 23.12.2021 seit Beginn der Impfkampagne im Dezember 20020 insgesamt 196.164 Verdachtsfälle nach Impfungen mit Comirnaty (Pfizer / BioNTech), Spikevax (Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca) sowie Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)[4]. Eine aktive Bewerbung der Mitversicherung von Impfschäden durch die Versicherungswirtschaft wurde schon früh gestoppt. Man wolle die Menschen nicht verunsichern oder vom Impfen abhalten.
Kausalität und Vollbeweis schwer zu erbringen
Um erfolgreich Leistungen aus der Unfallversicherung beantragen zu können, muss zunächst einmal eine entsprechend schwere Impfreaktion ärztlich festgestellt worden sein. Wer damit zu seinem Impfarzt geht, sollte eher nicht davon ausgehen, dass dieser eine Kausalität zwischen der Injektion und einem damit in zeitlichem Zusammenhang stehenden Gesundheitsschaden, dokumentieren wird. Diverse Berichte von Impfopfern zeigen auch, dass es insgesamt schwer ist, einen (auch fremden) Arzt zu finden, der bereit dazu ist. Im nächsten Schritt muss der Versicherte regelmäßig einen Vollbeweis nach § 287 ZPO erbringen. Auch dies ist schwer. Wie schwer, zeigt eindrucksvoll Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, in ihrem Bestseller „Corona-Impfung“[5] aus dem Jahre 2021, deren E‑Book kostenlos zum Download bereitgestellt wird. Keiner der vom Autor dieser Zeilen diesbezüglich befragten Versicherer und Assekuradeure hat in diversen Interviews eine klare Positionierung abgegeben, auch etwaige Beweiserleichterungen anzuerkennen[6], [7], [8], [9], [10], [11]. Um den Vollbeweis eines Impfschadens werden Impfopfer also kaum umhinkommen.
Ungeimpfte mit Impfschaden?
Angehörige, von jemanden, der im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona- „Impfung“ verstirbt, müssen gegebenenfalls noch eine weitere Hürde überwinden: geschieht dies innerhalb von 14 Tagen nach der Injektion, so zählt man – zumindest statistisch – als „ungeimpft“.[12] Sehen die Unfallversicherer dies im Schadenfall genauso?!
Angenommen, der Versicherte kann den Nachweis eines Impfschadens beibringen, stellen die Bedingungen des jeweiligen Anbieters die nächste Hürde. Zunächst einmal ist zu fragen, ob es sich bei den mRNA-Gen-Nicht-Therapien von Pfizer und Moderna oder bei den genetisch modifizierten Vektorimpfstoffen von AstraZeneca um „Impfstoffe“ im Sinne der Bedingungen handelt. Da es aktuell keine klassischen Vakzine gegen Covid-19 gibt und es auf das Verständnis eines durchschnittlichen um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers ankommt (siehe z. B. Urteil des BGH vom 31.03.2021, Az. IV ZR 221/19, Rn 26[13]), dürfte diese Hürde sicher leicht genommen werden können.
Als nächstes sind je nach Anbieter nicht alle Leistungsarten mitversichert (z. B. Unfallkrankenhaus(tage)geld, Unfalltod oder Invalidität)[14] und der Leistungsanspruch muss innerhalb festgelegter Fristen erfolgen. So muss eine unfallbedingte Invalidität meist innerhalb von etwa 12 bis 18 Monaten nach der so genannten Impfung eingetreten sein und innerhalb von meist 18 bis 36 Monaten nach der Injektion ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden. Wer hier erst den Ausgang seines Rechtstreit mit den gesetzlichen Versorgungsträgern abwartet, kommt regelmäßig zu spät. Solche Verfahren dauern oft Jahre. Beispielsweise musste das Sozialgericht Koblenz (Urteil vom 05.04.2018, Az. 4 VJ 4/ 15[15]) erst 2018 eine lebenslange Versorgungsrente infolge von Narkolepsie wegen der Schweinegrippeimpfungen aus dem Jahre 2009 anerkennen.
Um die Möglichkeit eines Vollbeweises zu erhöhen, kann es zum Beispiel sinnvoll sein, eine Woche vor und eine Woche nach der „Impfung“ Blut abnehmen zu lassen und dieses unter anderem auf Fibrin-D-Dimere untersuchen lassen, um eine ggf. erhöhe Blutgerinnung feststellen zu lassen[16].
Einige Versicherer beschränken ihren Versicherungsschutz auf „in Deutschland zugelassene Impfstoffe“. Daraus ergibt sich, dass etwa schwere Impfreaktionen auf den russischen Impfstoff Sputnik oder das chinesische Sinovac ausgeschlossen wären. Andere sprechen von Impfstoffen, die „von der EMA zugelassen“ wurden. Hier stellt sich die Frage nach der Zulassung. Die in Deutschland von der EMA für den Verkehr freigegebene Vakzine sind ausnahmslos nur „bedingt zugelassen“[17], [18]. Wer sich damit „impfen“ lässt, nimmt daher an einer klinischen Studie, also einem Impfexperiment, teil. So hieß es etwa Ende 2020 auf Heise Online wie folgt:
„Mit einer wirklich abgeschlossenen Phase 3 kann allerdings noch niemand aufwarten, auch BioNTech nicht. Die Firma hat in der Datenbank für klinische Studien ClinicalTrials.gov als geschätzten vorläufigen Termin den 30. Juli 2021 eingetragen, abgeschlossen soll diese Studie mit 43.000 Probanden Ende Januar 2023 sein.“[19]
Klare Aussagen, inwiefern eine bedingte Zulassung die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt, werden nicht von allen Unternehmen geboten. Positiv sei hier beispielsweise der Hannoversche Assekuradeur Konzept & Marketing erwähnt, der sich im Mai 2021 in einer Mail an den Redakteur wie folgt äußerte:
„durch die EMA „zugelassener“ Impfstoff, schließt auch die bisher „bedingt zugelassenen“ Impfstoffe sowie „Notfallzulassungen“ ein“[20]
Kein Versicherer bietet Versicherungsschutz für die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles[21]. Ist die Teilnahme an einer klinischen Studie als Vorsatzausschluss zu bewerten? Ein französischer Lebensversicherer sah dies so und verweigerte seine Leistung. Jedem müsse bekannt sein, dass es sich um Impfexperiment handele, das sich zurzeit in Phase drei der klinischen Studie befinde. Auch die bekannten Nebenwirkungen bis hin zu einem möglichen Tod seien deutlich benannt worden. Wer sich unter diesen Umständen freiwillig impfen lasse, sei eben auch freiwillig ein tödliches Risiko eingegangen. Dies könne man laut Gericht auch als Selbstmord verstehe. Für Suizid bestehe aber kein Versicherungsschutz[22].
Impfschäden gegenüber Empfehlung mitversichert?
Andere Anbieter (z. B. ConceptIF) verlangen u. a., dass der Impfschaden nach den Vorgaben des deutschen Infektionsschutzgesetzes ärztlich gemeldet und behördlich erfasst worden ist[23]. Was ist, wenn der Impfarzt keine entsprechende Meldung abgibt oder die Behörde einen gemeldeten Impfschaden nicht erfasst?
Sofern nicht von der Ständigen Impfkommission (StIKO) empfohlene „Impfungen“ durchgeführt werden, etwa eine Injektion mit dem in Deutschland nicht zugelassenen Vakzin Sputnik oder einer Impfung mit einem für das entsprechende Alter nicht zugelassenen Impfstoff, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. So heißt es etwa in dem Aufklärungsmerkblatt des Paul-Ehrlich-Instituts zu dem Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson wie folgt:
„Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen ist für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Die STIKO empfiehlt die Impfung mit COVID-19 Vaccine Janssen® jedoch nur für Personen, die 60 Jahre und älter sind.“[24]
Ähnlich problematisch könnte es um den Versicherungsschutz bestellt sein, wenn versehentlich das falsche Vakzin[25], ein abgelaufener Impfstoff[26], [27] oder ein falsch dosiertes Vakzin[28] injiziert wurde.
Hierzu einige Beispiele aus der Presse. So hieß es etwa in einem Bericht der „Hannoversche Allgemeine“ vom 04.01.2022 wie folgt:
„In der Impfstation des Zoos Hannover ist es am Montag zu einer Verwechslung gekommen: 42 Jungen und Mädchen, für die der Impfstoff für Fünf- bis Elfjährige vorgesehen war, erhielten den Impfstoff mit der höheren Konzentration für Erwachsene, teilte die Region am Abend mit.“[29]
In einem anderen Beitrag des WDR hieß es:
„In Köln ist bei mobilen Impfangeboten in bis zu 2.000 Fällen abgelaufener Moderna-Impfstoff verabreicht worden. Die Stadt bietet nun Nachimpfungen an. In Leverkusen kam es zu einem ähnlichen Fall.“[30]
Das ZDF berichtete über einen Fall im Kreis Olpe, wo Kindern anstelle des Vakzins von BioNTech jenes von Moderna injiziert wurde:
„Nach der Panne um Impfungen jüngerer Kinder mit dem Corona-Impfstoff von Moderna im Kreis Olpe ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Drei Kindern – sieben, zehn und elf Jahre alt – war im Impfzentrum in Attendorn nach Angaben des Kreises das für ihre Altersgruppe nicht zugelassene Mittel von Moderna gespritzt worden.“[31]
Keine der dem Autor bekannten Unfallversicherungen, die Impfschäden gegen die Covid-19-Vakzine mitversichert, bietet Versicherungsschutz für Impfschäden durch Shedding wie es u. a. in § 21 Infektionsschutzgesetz beschrieben wird[32]. Shedding bedeutet, dass ein Geimpfter eine andere Person, in der Regel ist hiermit ein Ungeimpfter gemeint, anstecken kann. Diverse Fälle werden etwa in Beate Bahners Buch über die „Corona-Impfung“ beschrieben, doch auch Critical-News hat über solche Fälle berichtet[33].
Was Impfwillige vor und Impfopfer nach der Impfung gegen Corona tun sollten
Lassen Sie sowohl sich als auch Ihr Blut eine Woche vor und eine Woche nach der Impfung von einem Arzt auf Fibrin-D-Dimere untersuchen. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung vom Impfarzt, dass Sie vor dem Impftermin vollständig gesund waren. Eine solche Untersuchung auf Fibrin-D-Dimere kostet jeweils etwa 30,00 Euro und wird nicht von der Kasse getragen. Sollten Sie Allergien haben, lassen Sie sich es vorher schriftlich bestätigen, dass im gewählten Vakzin keine Stoffe enthalten sind, die bei Ihnen eine allergische Reaktion auslösen können. Fangen Sie frühzeitig vor dem Impftermin mit einem Gesundheitstagebuch an. Führen Sie dieses möglichst lange auch nach dem Impftermin.
Falls nicht vorhanden, schließen Sie rechtzeitig vor dem Impftermin z. B. eine Unfallversicherung ab, die bedingungsseitig garantiert, auch bei Impfungen gegen Covid-19 zu leisten. Noch besser ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, da hier der Anspruch auf Leistungen unabhängig vom Nachweis eines Impfschadens ist. In jedem Fall sollten Sie sich schriftlich vor dem Impftermin bestätigen lassen, dass bei Verimpfung des von Ihnen gewählten Vakzins und eines daraus resultierenden Impfschadens Versicherungsschutz besteht. Sofern die Zweit- oder Drittimpfung mit einem anderen Impfstoff als beim vorherigen Mal erfolgen soll, lassen Sie sich dies auch hierfür vorab schriftlich bestätigen. In jedem Fall erschwert dies die Anerkennung der Kausalität zwischen einer konkreten Impfung während der Vertragslaufzeit und dem Eintritt eines Impfschadens. Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz alle von Ihnen vereinbarten Leistungsarten umfasst. Nicht immer besteht etwa Versicherungsschutz bei Unfalltod oder für Unfallkrankenhaustagegeld.
Sollten Sie unmittelbar oder im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen jeglicher Art verspüren, tragen Sie diese in ihr Gesundheitstagebuch ein. Optimal wäre es, wenn Sie solche Aufzeichnungen über den Gesundheitszustand bereits einige Tage oder Wochen vor der Injektion täglich vornehmen sollten. Tragen Sie beispielsweise auch Kopf- und Gliederschmerzen, Menstruationsprobleme oder sonstige Störungen Ihres Wohlbefindens ein. Sollten Sie feststellen, dass die von Ihnen notierten Beschwerden entweder immer schlimmer werden oder aber gleich extrem ausfallen, melden Sie diese nachweisbar bei einem Arzt und bei Ihrem Versicherer. Lassen Sie sich schriftlich die Meldung eines Verdachtsfalls bestätigen. Wenden Sie sich an Ihren Makler oder Vertreter, um alle vertraglichen Pflichten für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen zu erfüllen.
[1] Siehe z. B. https://t.me/gesunde_aufklaerung/1618
[2] Stephan Witte „Kurzcheck: Unfallversicherung aus dem Hause ADAC“ auf „critical-news.de“ vom 15.01.2021. Aufzurufen unter https://critical-news.de/kurzcheck-unfallversicherung-aus-dem-hause-adac/, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022
[3] Stephan Witte „Interview: Daniel Feddermann aus dem Hause NV-Versicherungen im Gespräch mit „Risiko & Vorsorge““ auf „critical-news.de“ vom 03.05.2021. Aufzurufen unter https://critical-news.de/interview-nv_zur_mitversicherung_von_impfschaeden/, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022.
[4] Paul-Ehrlich-Institut „SICHERHEITSBERICHT. Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 30.11.2021“, S. 1 auf „pei.de“ vom 23.12.2021. Aufzurufen unter https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/arzneimittelsicherheit.html, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022.
[5] „Corona-Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“ von Beate Bahner, Rubikon, 2021. Zum kostenlosen Download des E‑Books siehe z. B. https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/A1061815845.
[6] Siehe z. B. Stephan Witte „Unfallversicherung: Erweiterung der Impfschadendeckung bei Konzept & Marketing“ auf „critical-news.de“ vom 10.03.2021. Aufzurufen unter https://critical-news.de/unfallversicherung_konzept_und_marketing/, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022
[7] Siehe z. B. „Interview: Jürgen Tertnick aus dem Hause Janitos im Gespräch mit „Risiko & Vorsorge“ Zur Mitversicherung von Impfschäden durch Impfungen gegen Covid-19 im Rahmen der Unfallversicherung“ auf „critical-news.de“ vom 02.03.2021. Aufzurufen unter https://critical-news.de/interview-janitos_zur_mitversicherung_von_impfschaeden/, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022
[8] Siehe z. B. Stephan Witte „Interview: „Risiko & Vorsorge“ im Gespräch mit Daniel Ruths von der Haftpflichtkasse zur Mitversicherung von Impfschäden durch Impfungen gegen Covid-19 im Rahmen der Unfallversicherung“ auf „critical-news.de“ vom 03.02.2021. Aufzurufen auf https://critical-news.de/interview-risiko-und-vorsorge-im-gespraech-mit-daniel-ruths-von-der-haftpflichtkasse/, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022.
[9] Siehe z. B. Stephan Witte „Interview: Der Volkswohl Bund im Gespräch mit „Risiko & Vorsorge“ zur neuen Mitversicherung von Impfschäden durch Impfungen gegen Covid-19 im Rahmen der Unfallversicherung“ auf „critical-news.de“ vom 27.01.2021. Aufzurufen unter https://critical-news.de/interview-der-volkswohl-bund-im-gespraech-mit-risiko-vorsorge-zur-neuen-mitversicherung-von-impfschaeden-durch-impfungen-gegen-covid-19-im-rahmen-der-unfallversicherung/, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022.
[10] Siehe z. B. Stephan Witte „Interview: Daniel Feddermann aus dem Hause NV-Versicherungen im Gespräch mit „Risiko & Vorsorge““ auf „critical-news.de“ vom 03.05.2021. Aufzurufen auf https://critical-news.de/interview-nv_zur_mitversicherung_von_impfschaeden/ , zuletzt aufgerufen am 23.01.2022
[11] Siehe z. B. Stephan Witte „InterRisk: Rückfragen zum Umfang des Versicherungsschutzes unbeantwortet“ auf „critical-news.de“ vom 24.02.2021. Aufzurufen unter https://critical-news.de/interrisk-rueckfragen-zum-umfang-des-versicherungsschutzes-unbeantwortet/ , zuletzt aufgerufen am 23.01.2022
[12] „Wer innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung stirbt, gilt als ungeimpft – So wird die Statistik geschönt!“ auf „tagesereignis.de“ vom 02.10.2021. Aufzurufen unter https://tagesereignis.de/2021/10/politik/wer-innerhalb-von-14-tagen-nach-der-impfung-stirbt-gilt-als-ungeimpft-so-wird-die-statistik-geschoent/27732/, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022
[13] Aufzurufen unter https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2021 – 3&nr=117268&pos=9&anz=364&Blank=1.pdf, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022.
[14] Siehe z. B. Stephan Witte „Unfallversicherung: Kennen die Versicherer ihr Risiko?“ auf „critical-news.de“ vom 22.01.2021. Aufzurufen unter https://critical-news.de/unfallversicherung-kennen-die-versicherer-ihr-risiko/, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022.
[15] Anja Dornhoff „Narkolepsie nach Schweinegrippeimpfung als Impfschaden anerkannt“ auf „anwalt.de“ vom 23.04.2018. Aufzurufen unter https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsanwaeltin-anja-dornhoff-hat-narkolepsie-nach-schweinegrippeimpfung-als-impfschaden-anerkannt_133479.html, zuletzt aufgerufen am 04.12.2021
[16] Siehe z. B. „Servus Deutschland Fibrin-D-Dimere erhöht! Prof. Dr. Sucharit Bhakdi erklärt neues Projekt“ vom 27.05.2021. Aufzurufen unter https://t.me/ServusDeutschland/877, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022
[17] Siehe z. B. „Pfizer und BioNTech erhalten erste EU-Zulassung eines COVID-19-Impfstoffs für Jugendliche in der EU“ auf „biontechse.gcs-web.com“ vom 28.05.2021. Aufzurufen unter https://biontechse.gcs-web.com/de/news-releases/news-release-details/pfizer-und-biontech-erhalten-erste-eu-zulassung-eines-covid-19, zuletzt aufgerufen am 18.07.2021
[18] Siehe z. B. „ANHANG I. ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES ARZNEIMITTELS“ zuletzt überarbeitet Januar 2021, Seite 8. Aufzurufen unter https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/covid-19-vaccine-moderna-epar-product-information_de.pdf, zuletzt aufgerufen am 23.01.2021.
[19] Andreas Stiller „Corona: BioNTech, der SARS-CoV-2-Virus, die Impfstoffe und die Impflandschaft“ auf „heise.de“ vom 23.12.2020 um 08:14 Uhr. Aufzurufen unter https://www.heise.de/news/Corona-BioNTech-der-SARS-CoV-2-Virus-die-Impfstoffe-und-die-Impflandschaft-4998220.html, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022.
[20] Stephan Witte „Unfallversicherung: Erweiterung der Impfschadendeckung bei Konzept & Marketing“ auf „critical-news.de“ vom 10.03.2021. Aufzurufen unter https://critical-news.de/unfallversicherung_konzept_und_marketing/, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022.
[21] Siehe z. B. Stephan Witte „Bieten Lebensversicherungen Versicherungsschutz bei Suizid?“ auf „critical-news.de“ vom 06.12.2020. Aufzurufen unter https://critical-news.de/bieten-lebensversicherungen-versicherungsschutz-bei-suizid/ , zuletzt aufgerufen am 23.01.2022
[22] „Corona-Hammer: Lebensversicherung steigt nach Impftod aus, da „freiwillige Impfung mit experimentellem Impfstoff“ wie Selbstmord zählt! – UPDATE v. 20.01“ auf „unser-mitteleuropa.com“ vom 20.01.2022. Aufzurufen unter https://unser-mitteleuropa.com/corona-hammer-lebensversicherung-steigt-nach-impftod-aus-da-freiwillige-impfung-mit-experimentellem-impfstoff-wie-selbstmord-zaehlt-update-v-20 – 01/, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022. Der Autor fasst die gerichtliche Begründung wie folgt zusammen:
„Das Gericht erkennt die Einstufung des Versicherers an, der die Teilnahme an dem Experiment der Phase drei, dessen erwiesene Unschädlichkeit nicht gegeben ist, angesichts der angekündigten Nebenwirkungen, darunter der Tod, rechtlich als freiwilliges Eingehen eines tödlichen Risikos betrachtet, das nicht durch den Vertrag abgedeckt ist und rechtlich als Selbstmord anerkannt wird. Die Familie hat Berufung eingelegt. Die Verteidigung des Versicherers wird jedoch als begründet und vertraglich gerechtfertigt anerkannt, da dieses öffentlich bekannte Eingehen eines tödlichen Risikos rechtlich als Selbstmord gilt, da der Kunde benachrichtigt wurde und sich bereit erklärt hat, freiwillig das Risiko des Todes einzugehen, ohne dazu verpflichtet oder gezwungen zu sein.“
[23] Siehe Stephan Witte „Kurzcheck: Aktualisierte Unfallversicherung ConceptIF complete plus“ auf „critical-news.de“ vom 11.06.2021. Aufzurufen unter https://critical-news.de/kurzcheck-unfallversicherung-conceptf-completeplus_2020/, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022
[24] Paul-Ehrlich-Institut „AUFKLÄRUNGSMERKBLATT. Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfung) – mit Vektor-Impfstoff – “ auf „pei.de“ vom 14.01.2022. Aufzurufen unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Vektorimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022.
[25] Siehe z. B. „Polizei ermittelt. Kinder bekamen falschen Impfstoff gespritzt“ auf „zdf.de“ vom 21.12.2021 um 11:31 Uhr. Aufzurufen unter https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-impfung-kinder-ermittlungen-100.html , zuletzt aufgerufen am 23.01.2022.
[26] Siehe z. B. „Abgelaufener Impfstoff: Köln bietet Nachimpfungen an“ auf „wdr.de“ vom 11.01.2022 um 07:03 Uhr. Aufzurufen unter https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/koeln-impfpanne-100.html , zuletzt aufgerufen am 23.01.2022
[27] Siehe z. B. „Abgelaufener Moderna-Impfstoff: Wie es zur Panne bei den Johannitern kam“ auf „neuepresse.de“ vom 15.01.2022 um 07:07 Uhr. Aufzurufen unter https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Abgelaufener-Moderna-Impfstoff-Wie-es-zur-Panne-bei-den-Johannitern-kam, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022
[28] Siehe z. B. „Impfpanne im Zoo Hannover: Kinder mit Dosis für Erwachsene geimpft“ auf „haz.de „vom 04.01.2022 um 10:57 Uhr. Aufzurufen unter https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Zoo-Hannover-mit-Impfpanne-Kinder-mit-Impfstoff-fuer-Erwachsene-geimpft , zuletzt aufgerufen am 23.01.2022
[29] „Impfpanne im Zoo Hannover: Kinder mit Dosis für Erwachsene geimpft“ auf „haz.de „vom 04.01.2022 um 10:57 Uhr. Aufzurufen unter https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Zoo-Hannover-mit-Impfpanne-Kinder-mit-Impfstoff-fuer-Erwachsene-geimpft , zuletzt aufgerufen am 23.01.2022
[30] „Abgelaufener Impfstoff: Köln bietet Nachimpfungen an“ auf „wdr.de“ vom 11.01.2022 um 07:03 Uhr. Aufzurufen unter https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/koeln-impfpanne-100.html, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022
[31] „Polizei ermittelt. Kinder bekamen falschen Impfstoff gespritzt“ auf „zdf.de“ vom 21.12.2021 um 11:31 Uhr. Aufzurufen unter https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-impfung-kinder-ermittlungen-100.html , zuletzt aufgerufen am 23.01.2022.
[32] Ausführlicher zum Thema siehe Kapitel 20 in Beate Bahners Buch „Corona-Impfung“.
[33] Siehe Critical News „Schwerwiegende Nebenwirkungen durch mRNA-Vakzine im Pflegeheim? Teil 2: Von Shedding, Einzelhaft und Nötigung“ auf „critical-news.de“ vom 28.12.2021. Aufzurufen unter https://critical-news.de/shedding_einzelhaft_noetigung/, zuletzt aufgerufen am 23.01.2022.