ARAG Rechtsschutz: Halbwertszeit der neuen Bedingungen nur zwei Monate
„Sollen Rechtsverstöße wechselseitig (das heißt vom Versicherungsnehmer und vom Gegner) begangen worden sein, werden die Verstöße beider Parteien berücksichtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Geltendmachung oder die Abwehr von Ansprüchen den Gegenstand des Rechtsstreites bilden. (Beispiel: Sie machen einen Anspruch auf Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend. Die Versicherung verweigert die Zahlung mit der Begründung, Sie hätten bei Vertragsabschluss arglistig über Vorerkrankungen getäuscht. Rechtsschutzfall ist die angebliche Täuschungshandlung.)“ weiterlesen…