Tarif­ana­ly­se: Die Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung der Ammer­län­der (Stand 02.2023)

Mit Aus­nah­me der Clas­sic-Deckung schlie­ßen alle Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe der Ammer­län­der einen ROLAND Fahr­rad-Schutz­brief „Com­fort“ mit ein. Zu des­sen Leis­tun­gen gehö­ren Hil­fe­leis­tun­gen nach Pan­ne oder Unfall wie z.B. Ser­vice-Hot­line, Abschlep­pen, Ersatz­rad, oder Über­nach­tungs­kos­ten. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se Rechts­schutz­ver­si­che­rung ARB 2022 aus dem Hau­se Arag (Stand 02.2022)

Rechts­schutz in Unter­halts­sa­chen ist im Rah­men des Aktiv-Rechts­schutz Pre­mi­um ohne Mehr­bei­trag bis in Höhe von 30.000 Euro mit­ver­si­chert. Rechts­schutz besteht für fami­li­en­recht­li­che Strei­tig­kei­ten wegen gesetz­li­cher Unter­halts­pflich­ten, Sor­ge­recht und Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht z. B. Kin­des­un­ter­halt, Eltern­un­ter­halt). Vor­aus­set­zung für die Mit­ver­si­che­rung ist ins­be­son­de­re, dass ein deut­sches Fami­li­en­ge­richt zu ent­schei­den hät­te. Im Unter­halts-Rechts­schutz besteht Ver­si­che­rungs­schutz für die Wahr­neh­mung recht­li­cher Inter­es­sen des Ver­si­che­rungs­neh­mers gegen mit­ver­si­cher­te Per­so­nen. Laut Aus­kunft der ARAG bestehe „auch Ver­si­che­rungs­schutz gegen nicht mit­ver­si­cher­te Per­so­nen, denn auch die­se kön­nen unter­halts­pflich­tig sein“. Inso­fern besteht auch Ver­si­che­rungs­schutz bei Unter­halts­strei­tig­kei­ten des Ver­si­che­rungs­neh­mers gegen mit­ver­si­cher­te Kin­der oder Ehe­part­ner. Nicht ver­si­chert ist gemäß von § 3 Abs. 3 a) ARB 2022 eine recht­li­che Inter­es­sen­wahr­neh­mung durch ver­si­cher­te Per­so­nen gegen den Ver­si­che­rungs­neh­mer. Glei­ches gilt für eine recht­li­che Inter­es­sen­wahr­neh­mung mit­ver­si­cher­ter Per­so­nen unter­ein­an­der. wei­ter­le­sen…

Ände­run­gen KS Auxi­lia (ARB 2016 zu ARB 2021)
Neu­er Berufs-Ver­trags-Rechts­schutz für Meisterbetriebe

Zum 01.01.2021 hat die KS Auxi­lia einen neu­en Rechts­schutz­ta­rif auf den Markt gebracht. Neben eini­gen Ver­bes­se­run­gen beinhal­tet der Tarif auch eine Rei­he neu­er Aus­schlüs­se und Ein­schrän­kun­gen. Lei­der konn­te der bedin­gungs­sei­ti­ge Rück­stand ins­be­son­de­re zu den Wett­be­wer­bern ARAG und Roland in vie­len Punk­ten nicht geschlos­sen wer­den. wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 4 – 2015

Aus­ga­be mit fol­gen­den Inhalten:

Mit­ver­si­che­rung von Ver­bre­chen im Rechts­schutz­ta­rif der KS Auxilia

Gemäß vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen aus dem Jah­re 2013 han­delt es sich bei 13% aller straf­recht­lich rele­van­ten Tat­be­stän­de um so genann­te Fahr­läs­sig­keits­de­lik­te, bei 66% um Ver­ge­hen, die nur vor­sätz­lich began­gen wer­den kön­nen (auch wenn sie tat­säch­lich fahr­läs­sig began­gen sein soll­ten) und bei 21% um Ver­bre­chen. Auch Ver­bre­chen sind nur vor­sätz­lich begeh­bar. Die übli­chen Rechts­schutz­de­ckun­gen am Markt bie­ten Ver­si­che­rungs­schutz nur für Fahr­läs­sig­keits­de­lik­te und schlie­ßen zumin­dest im Rah­men eines Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz sol­che Ver­ge­hen mit ein, bei denen ein Vor­satz nicht nach­ge­wie­sen wer­den kann. wei­ter­le­sen…