Nach IV Nr. 7.5 der BBR besteht kein Versicherungsschutz für den Verlust von Tresor‑, Möbel- und Autoschlüsseln. Zwar gibt es Tarife, wo der Verlust entsprechender beruflicher Schlüssel mehr oder minder umfassend versicherbar wäre (z.B. XXL-Tarif der InterRisk nach § 10 bis 100.000 Euro mit Ausnahme von Tresorschlüsseln). Geht man allein nach V Ziffer 4.1 b) der BBR aus dem Hause Haftpflichtkasse Darmstadt gilt die Erweiterung nicht für berufliche und gewerbliche Risiken. In diesem Fall handele es sich jedoch ausdrücklich um kein „unbekanntes“ oder neues Risiko, sondern vielmehr um den Vorteil eines Mitwerbers zu einer bereits mitversicherten Klausel (beruflicher Schlüsselverlust). „Da spezielle Regelungen innerhalb unserer Bedingungen von den Ausschlüssen ausgenommen sind, ist hier der Ausschluss „Gewerbe / Beruf“ nicht anzuwenden.“ weiterlesen…