Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung all­safe domo easy (Vers. 1.05 vom 23.09.2024) von Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 01.2020)

Bei­trags­frei neu ein­ge­schlos­sen wur­de die Mit­ver­si­che­rung von Bal­kon­kraft­wer­ken. Klar­ge­stellt wur­de der Ver­si­che­rungs­schutz für Car­ports. Waren Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen bis­lang nur als Gebäu­de­be­stand­teil mit­ver­si­chert, so gilt dies nun­mehr zusätz­lich auch für auf dem ver­si­cher­ten Grund­stück instal­lier­te Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen als Gebäu­de­zu­be­hör sowie Grund­stücks­be­stand­teil. Klar­ge­stellt wur­de wei­ter, dass Swim­ming­pools bzw. Schwimm­bä­der, die mehr als zur Hälf­te in den Grund und Boden ein­ge­las­sen wur­den, als wei­te­re Grund­stücks­be­stand­tei­le mit­ver­si­chert sind. Ange­passt wur­de des Wei­te­ren die Über­schwem­mungs­de­fi­ni­ti­on gemäß aktu­el­ler Emp­feh­lung des Gesamt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV). wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung all­safe domo (Vers. 1.09 von 09.2024) von Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 03.2017)

Ablei­tungs­roh­re außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stücks: bis 5.000 Euro, sofern der Ver­si­che­rungs­neh­mer die Gefahr trägt. Erfolg­te inner­halb der letz­ten drei Jah­re vor Ein­tritt des Ver­si­che­rungs­fal­les eine Kanal-Dicht­heits­prü­fung nach DIN EN 1610 für neue Abwas­ser­lei­tun­gen bzw. DIN 1986 – 30 für bestehen­de Haus­an­schlüs­se, erhöht sich die maxi­ma­le Ent­schä­di­gungs­leis­tung auf 10.000 Euro. Mit­ver­si­chert sind Schä­den durch Wur­ze­lein­wuchs oder Muf­fen­ver­satz. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: all­safe casa – DIE Eigen­heim­ver­si­che­rung (Ver­si­on 1.09 vom 23.09.2024) von Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 04.2021)

Im Unter­schied zur Ver­si­on 1.07 gel­ten Car­ports auch dann als mit­ver­si­cher­te Grund­stücks­be­stand­tei­le, wenn sich die­se außer­halb des ver­si­cher­ten Grund­stücks im Wohn­ort des Ver­si­che­rungs­neh­mers (poli­ti­sche Gemein­de des Haupt­wohn­sit­zes) befin­den. Waren Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen bis­lang nur als Gebäu­de­be­stand­teil mit­ver­si­chert, so gilt dies nun­mehr zusätz­lich auch für auf dem ver­si­cher­ten Grund­stück instal­lier­te Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen als Gebäu­de­zu­be­hör sowie Grund­stücks­be­stand­teil. wei­ter­le­sen…

Die Best-Leis­tungs-Garan­tie in der Wohngebäudeversicherung

13. Die Best-Leis­tungs-Garan­tie in der Praxis
Wann lohnt sich ein Ver­weis auf wei­ter­ge­hend mit­ver­si­cher­te Sachen eines ande­ren Ver­si­che­rers? Denkt man an Neben­ge­bäu­de, so ist zu unter­schei­den, ob die­se pau­schal bis zu einer bestimm­ten Sum­me oder Nutz­flä­che im Rah­men eines Wohn­flä­chen­ta­rifs mit­ver­si­chert sind oder ob sol­che im Rah­men eines Ver­si­che­rungs­sum­men­ta­rifs nach Wert 1914 in der Ver­si­che­rungs­sum­me zu berück­sich­ti­gen sind.
Da z. B. der Tarif best advice aus dem Hau­se Con­cep­tIF als Ver­si­che­rungs­sum­men­ta­rif kal­ku­liert ist, wür­de der Ver­weis auf einen Wett­be­wer­ber hier nur dann einen Vor­teil brin­gen, wenn sich dies auf einen ande­ren ähn­lich kal­ku­lier­ten Tarif bezie­hen wür­de, in dem Neben­ge­bäu­de auch dann mit­ver­si­chert wären, wenn die­se nicht in der Ver­si­che­rungs­sum­me berück­sich­tigt würden.
wei­ter­le­sen…

Rezen­si­on: 3. Auf­la­ge der Ein­füh­rung in die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung von Lem­berg und Luksch

Lem­berg, Jrg und Luksch, Andre­as: Wohn­ge­bu­de­ver­si­che­rung. Eine Erlu­te­runganhand prak­ti­scher Flle. Karls­ru­he (Ver­lag Ver­si­che­rungs­wirt­schaft), 3. Auf­la­ge, 2024, 222 Sei­ten, 34,80 Euro, Soft­co­ver Gegen­ber der zwei­ten Auf­la­ge aus dem Jah­re 2020 wur­de die Neu­auf­la­ge vollstndig berar­bei­tet. Grund­la­ge sind die fr die Aus­bil­dung von Ver­si­che­rungs­kauf­leu­ten aktu­el­len Pro­xi­­mus-5-Bedin­­gun­­gen zur Wohn­ge­bu­de­ver­si­che­rung. Dort, wo sich die Pro­xi­­mus-Bedin­­gun­­gen von den unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung best advice von Con­cep­tIF (Stand 10.2023)

Con­cep­tIF stellt klar, dass man eine weni­ger enge Aus­le­gung zu den benann­ten Grund­stücks­be­stand­tei­len vertrete:

„ein Hun­de­zwin­ger kann auch durch­aus unter dem Begriff „Zäu­ne“ ver­si­chert sein, wenn er kei­ne Hun­de­hüt­te ist. Und war­um sol­len Ter­ras­sen­be­fes­ti­gun­gen kei­ne Hof- und Grund­stücks­be­fes­ti­gun­gen sein? Dies ist doch ein über­grei­fen­der Begriff. […] Außen­pools kön­nen als bau­li­cher Grund­stücks­be­stand­teil indi­vi­du­ell in der Wert­ermitt­lung berück­sich­tigt wer­den, damit sie dann in der Poli­ce Erwäh­nung fin­den. Dies ist halt kein Stan­dard, den wir in der Mas­se abbil­den möch­ten.“ wei­ter­le­sen…

Mit­ver­si­che­rung von Glas­schä­den am Bei­spiel des Tarifs all­safe casa – die Eigen­heim­ver­si­che­rung von K & M (Stand 04.2021, Vers. 1.02)

Eine her­kömm­li­che Glas­ver­si­che­rung ver­si­chert zwar Schä­den an der Ver­gla­sung, nicht jedoch sol­che an direkt dar­an anschlie­ßen­den Sachen. Fällt bei­spiels­wei­se ein anti­ker Wand­spie­gel mit Maha­go­ni­rah­men von der Wand und kommt es dabei auch zu einem Scha­den an dem Holz des Rah­mens, so besteht bei Kon­zept & Mar­ke­ting grund­sätz­lich Ver­si­che­rungs­schutz im Rah­men der unbe­nann­ten Gefah­ren. Dies gilt aller­dings nicht, wenn der Sturz­scha­den z. B. im Rah­men von Rei­ni­gungs­ar­bei­ten (Aus­schluss nach Abschnitt C § 6 Nr. 22) bzw. ander­wei­tig durch Men­schen oder Tie­re (sie­he Aus­schluss nach Abschnitt C §6 Nr. 24) ent­stan­den ist. Befragt man Wett­be­wer­ber von K & M, so gibt es zur Mit­ver­si­che­rung eines Spie­gel­rah­mens teil­wei­se sich wider­spre­chen­de Aus­le­gun­gen. Eine Klar­stel­lung kann von daher Sinn machen. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung aus dem Hau­se Inter (Stand 02.2018) 

„Die­se recht beschei­den wir­ken­de Ände­rung hat gra­vie­ren­de Hin­ter­grün­de. Inne­re Betriebs­schä­den am Wech­sel­rich­ter haben wir als Deckungs­er­wei­te­rung auf ers­tes Risi­ko schon in unse­rer Pro­dukt­va­ri­an­te Pre­mi­um 07/2012 bis 1.000 EUR ver­si­chert. Unse­re Scha­den­er­fah­rung zeig­te seit­her einen gro­ßen Bedarf für die­se Leis­tung. Wie sich im Lau­fe der Jah­re her­aus­stell­te, fällt die Lebens­er­war­tung der Wech­sel­rich­ter häu­fig gerin­ger aus als die der ver­si­cher­ten Anla­gen. Schon ab einem Alter von ca. 5 Jah­ren Alter haben die Wech­sel­rich­ter ein stark erhöh­tes Risi­ko für ver­schleiß- bzw. abnut­zungs­be­ding­te Schä­den, wel­che mit zuneh­men­dem Alter zu einem mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahr­schein­lich­keit ein­tre­ten­den Ereig­nis wird. Die Abgren­zung zwi­schen einem ver­si­cher­ten inne­ren Betriebs­scha­den und einem nicht ver­si­cher­ten abnut­zungs­be­ding­ten Scha­den ist in die­sen Fäl­len schwie­rig und Ableh­nun­gen sor­gen für Unver­ständ­nis. Mit Ein­füh­rung der neu­en Lösung konn­ten wir die Zufrie­den­heit unse­rer betrof­fe­nen Kun­den hoch und die Aus­wir­kun­gen auf die Prä­mie für alle Kun­den gering hal­ten.“ wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der Jani­tos (Stand 01.05.2022)

Im Rah­men der optio­na­len Mul­ti-Garan­tie besteht eine Indi­vi­du­al­ga­ran­tie. Über die­se besteht Ver­si­che­rungs­schutz für Wohn­ge­bäu­de­ri­si­ko­än­de­run­gen und neue Wohn­ge­bäu­de­ri­si­ken, ohne dass eine Ände­rungs­an­zei­ge durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer erfol­gen muss. Der Zeit­raum der auto­ma­ti­schen Mit­ver­si­che­rung beginnt mit dem Datum der Risi­ko­än­de­rung bzw. mit dem Ein­tritt des neu­en Risi­kos. Sie gilt bis zur fol­gen­den Haupt­fäl­lig­keit des Ver­si­che­rungs­ver­tra­ges zuzüg­lich zwölf wei­te­rer Mona­te. Die­se Garan­tie kann zusam­men mit dem Rest der Mul­ti-Garan­tie jeder­zeit mit Frist von einem Monat gekün­digt wer­den. Die bis­he­ri­ge Indi­vi­du­al­up­date der vor­her­ge­hen­den Tarif­ge­ne­ra­ti­on wird nicht mehr ange­bo­ten. wei­ter­le­sen…