Interview mit Herrn Oliver Preiser aus dem Hause Ergo
Im Premium-Rechtsschutz seien Preiser zufolge zudem alle Verwandten, die unter der gleichen Hausnummer wohnen, beitragsfrei im Privatbereich mitversichert. weiterlesen…
Daten. Fakten. Meinungen.
Im Premium-Rechtsschutz seien Preiser zufolge zudem alle Verwandten, die unter der gleichen Hausnummer wohnen, beitragsfrei im Privatbereich mitversichert. weiterlesen…
Rechtsschutz in Unterhaltssachen ist im Rahmen des Aktiv-Rechtsschutz Premium ohne Mehrbeitrag bis in Höhe von 30.000 Euro mitversichert. Rechtsschutz besteht für familienrechtliche Streitigkeiten wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten, Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht z. B. Kindesunterhalt, Elternunterhalt). Voraussetzung für die Mitversicherung ist insbesondere, dass ein deutsches Familiengericht zu entscheiden hätte. Im Unterhalts-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen. Laut Auskunft der ARAG bestehe „auch Versicherungsschutz gegen nicht mitversicherte Personen, denn auch diese können unterhaltspflichtig sein“. Insofern besteht auch Versicherungsschutz bei Unterhaltsstreitigkeiten des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Kinder oder Ehepartner. Nicht versichert ist gemäß von § 3 Abs. 3 a) ARB 2022 eine rechtliche Interessenwahrnehmung durch versicherte Personen gegen den Versicherungsnehmer. Gleiches gilt für eine rechtliche Interessenwahrnehmung mitversicherter Personen untereinander. weiterlesen…
„Japans Arzneimittelbehörde veröffentlichte auf Anfrage Daten zu Tierversuchen mit dem mRNA-Impfstoff von Pfizer/BioNTech. In dem teilweise geschwärzten und unvollständigen Bericht zeigte sich, dass die in der mRNA-Impfung eingesetzten Nanopartikel in nahezu alle Organe gelangen – unter anderem ins Knochenmark, die Schilddrüse und die Geschlechtsorgane.“ weiterlesen…
Kein Versicherungsschutz für rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit genetischen Schäden, ausgenommen im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung. Da etwa die so genannten „Corona-Impfungen“ keine sterile Immunität bieten, und sie vor Markteintritt nie darauf untersucht wurden, und insofern die Verhütung der fraglichen Krankheit nicht sicher verhütet werden kann, bleibt unklar, ob solche Injektionen gegen COVID-19 im Sinne von § 630a Abs. 1 BGB als versicherte Behandlungen anzusehen sind. Grundsätzlich kann eine solche „Schutzimpfung“ nicht als „medizinische Behandlung“ angesehen werden, da Impfstoffe nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen. Problematisch ist der Ausschluss auch vor dem Hintergrund, dass Gentechnik auch in manchen Lebensmitteln eingesetzt wird (z. B. Genmais oder Gensoja). weiterlesen…
„Sollen Rechtsverstöße wechselseitig (das heißt vom Versicherungsnehmer und vom Gegner) begangen worden sein, werden die Verstöße beider Parteien berücksichtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Geltendmachung oder die Abwehr von Ansprüchen den Gegenstand des Rechtsstreites bilden. (Beispiel: Sie machen einen Anspruch auf Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend. Die Versicherung verweigert die Zahlung mit der Begründung, Sie hätten bei Vertragsabschluss arglistig über Vorerkrankungen getäuscht. Rechtsschutzfall ist die angebliche Täuschungshandlung.)“ weiterlesen…
Am 03.08.2021 fand beim Amtsgericht Hannover in Saal 3030 unter dem Aktenzeichen NZS 248Cs 2172Js 1736/21 ein Strafverfahren gegen Frau Bea H. (32 Jahre) aus Nordrhein-Westfalen statt. Ihr war im Oktober 2020 vorgeworfen worden, bei einer Demonstration von Walk to Freedom vom 25.07.2020 in Hannover ein unrichtiges rztliches Gesundheitszeugnis verwendet zu haben. Konkret ging es weiterlesen…
Zum Februar 2021 hat die ARAG SE einen neuen Rechtsschutztarif auf den Markt gebracht. Zur Auswahl stehen die Tarifstufen Basis, Komfort und Premium. Neben vielen neuen, teils auch innovativen, Verbesserungen beinhaltet der neue Tarif auch geringfügige Einschränkungen gegenüber dem bisherigen Tarif aus Juni 2019. Diese Einschränkungen treffen aber nicht jeden.
Weiterhin punktet das Unternehmen durch Leistungen, die in dieser Form bei Wettbewerbern nicht oder nicht in diesem Umfang versicherbar sind. Konkret zu benennen sind hier der Ehe‑, der Erb- und der Bauherren-Rechtsschutz. weiterlesen…
Zum 01.01.2021 hat die KS Auxilia einen neuen Rechtsschutztarif auf den Markt gebracht. Neben einigen Verbesserungen beinhaltet der Tarif auch eine Reihe neuer Ausschlüsse und Einschränkungen. Leider konnte der bedingungsseitige Rückstand insbesondere zu den Wettbewerbern ARAG und Roland in vielen Punkten nicht geschlossen werden. weiterlesen…
„Risiko & Vorsorge“ empfiehlt betroffenen Kunden eine Überprüfung, inwiefern Versicherungsschutz über eine bestehende Rechtsschutzversicherung besteht. Wer etwa nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, wird ebenso wenig Schutz genießen wie derjenige, der einen vollständigen Ausschluss von Kapitalanlagestreitigkeiten zu seinem Vertrag vereinbart hat. weiterlesen…
Konkrete Auswirkungen haben niedrige Zinsen unter anderem auf alle Versicherungsprodukte, die eine garantierte Mindestverzinsung sowie eine garantierte Mindestablaufleistung (z.B. klassische Renten- und Lebensversicherungen) erbringen müssen, nicht jedoch auf rein fondsgebundene Produkte ohne produktseitige Garantien. weiterlesen…
Gemäß vorliegenden Informationen aus dem Jahre 2013 handelt es sich bei 13% aller strafrechtlich relevanten Tatbestände um so genannte Fahrlässigkeitsdelikte, bei 66% um Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können (auch wenn sie tatsächlich fahrlässig begangen sein sollten) und bei 21% um Verbrechen. Auch Verbrechen sind nur vorsätzlich begehbar. Die üblichen Rechtsschutzdeckungen am Markt bieten Versicherungsschutz nur für Fahrlässigkeitsdelikte und schließen zumindest im Rahmen eines Spezial-Straf-Rechtsschutz solche Vergehen mit ein, bei denen ein Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann. weiterlesen…
Eine Besonderheit der Arag ist die Möglichkeit, seinen Rechtsschutzvertrag zu § 26 ARB 2015 um Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz zu erweitern. Vergleichbarer Versicherungsschutz wird vom Wettbewerb nicht angeboten. weiterlesen…