Tarifanalyse Die Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse, Stand 01.2022
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche Dritter aus dem Gebrauch eigener Segelfahrzeuge bis 25 m² Segelfläche ohne Treibsätze sowie für eigene Motorboote, sofern für deren Führen jeweils keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, bis zu einer Motorstärke von 15 PS / 11,03 kW. Der Gebrauch fremder Motorboote ist bei der Haftpflichtkasse mitversichert, sofern dies nur gelegentlich geschieht und keine behördliche Erlaubnis voraussetzt. In Deutschland wird eine solche Erlaubnis ab 15 PS für Motorboote und ab 5 PS für Jetski vorausgesetzt. weiterlesen…