Botswana: CBDCs-Pläne, COVID-19 und regierungskonforme Pressefreiheit
Für den Zahlungsverkehr in Botswana besteht aktuell keine Bargeldobergrenze, allerdings ist das Einführen von mehr als 10.000 Pula (ca. 680 Euro) in Landeswährung oder einer vergleichbaren Summe in ausländischer Währung bei der Einreise anzuzeigen. Bei der Ausreise ist die Mitnahme einer höheren Geldsumme als bei der Einreise deklariert unzulässig. Zudem dürfen in Landeswährung keine Beträge von mehr als 50 Pula pro Person ausgeführt werden . Trotz fehlender Bargeldobergrenze sieht man in Botswana – ähnlich wie in der EU – hohe Zahlungen mit Bargeld als möglichen Hinweis auf Geldwäsche. weiterlesen…